Du verhedderst dich in unvernünftigem Denken.Peduli hat geschrieben: ↑Donnerstag 23. März 2023, 13:59Du verhedderst Dich in Deinen sprachlichen Konstruktionen!Stefanro hat geschrieben: ↑Donnerstag 23. März 2023, 13:47Das Anwenden der vernünftigen Prinzipien des Naturgesetzes gemäß Thomas vA gleichermaßen sowohl auf Homosexualität als als auch auf die Empfängnisverhütung in der Ehe ist die Tätigkeit der Vernunft. Wenn das Ergebnis gleicher Sündhaftigkeit nicht gefällt, dann liegt das nicht daran, dass dem Ergebnis ein Mangel an Vernunft zugrunde liegen würde, sondern daran, dass das Nicht-Gefallen aus Gründen resultiert, die außerhalb der vernünftigen Prinzipien des Naturgesetzes liegen. Z.B. könnte das Nicht-Gefallen resultieren daraus, dass man die Zahl derjenigen, die Empfängnisverhütung in der Ehe betreiben, viel höher einschätzt als die Zahl der Homosexuellen, und man deshalb aus eigennützigen politisch-ökonomischen Gründen geneigt ist, diesem Kollektiv nach dem Munde zu reden; oder man gehört selbst dem Kollektiv der Empfängnisverhütenden an; oder man hat persönliche Beziehungen zu Eheleuten, die Empfängnisverhütung betreiben. Es gibt also viele Gründe, bis hin zur Ablehnung von Thomas' Naturgesetzlehre, die allesamt unvernünftig sind und die dazu führen können, dass einem das Ergebnis gleicher Sündhaftigkeit nicht gefällt.![]()
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Weiterhin nimmt die Vernunft zur Kenntnis, dass eine homosexuelle Neigung mit entsprechendem sinnlichen Begehren einhergeht und dass, wenn diesem Begehren nachgegangen wird, notwendigerweise die Befriedigung des Begehrens End- und Selbstzweck nur sein kann, nicht aber die Zeugung neuen Lebens.
Eine vorhandene Vernunft sollte erkennen können, dass wenn "die natürliche Fruchtbarkeit der Ehefrau nur geringfügig ausgeprägt ist" und in diesem Zeitraum - wie auch zu anderen Zeiten - auch Geschlechtsverkehr stattfindet, es sich nicht um Empfängnisverhütung handeln kann, da ja gar keine empfängnisverhütenden Maßnahmen ergriffen werden.Peduli hat geschrieben: ↑Donnerstag 23. März 2023, 13:59Die Vernunft nimmt des Weiteren zur Kenntnis, daß bei praktiziertem ehelichen Geschlechtsverkehr Nachkommenschaft prinzipiell nicht ausgeschlossen ist. Dies gilt auch an dann, wenn der eheliche Geschlechtsverkehr an Tagen stattfindet, an denen die natürliche Fruchtbarkeit der Ehefrau nur geringfügig ausgeprägt ist.
Wenn jedoch absichtsvoll durch geeignete Maßnahmen eine vermutete Fruchtbarkeitszu- oder abnahme überwacht wird, um nur zu bestimmten Zeiten bei gleichzeitiger Verhinderung von Zeugung Ergötzen an geschlechtlicher Wollust zu ermöglichen, dann ist das sündhaft, weil dann notwendigerweise die Befriedigung des Begehrens End- und Selbstzweck nur sein kann.
Wer der deutschen Sprache nicht mächtig ist (also zB die Bedeutung des Wortes "Empfängnisverhütung" gar nicht kennt), der ist per se von einer Unterhaltung in deutscher Sprache ausgeschlossen.