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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Mittwoch 11. Juli 2012, 11:43
von Linus
Wie beichte ich eigentlich, ohne einen anderen - der allerdings in der Sache ursächlich meine Sünde "angtestiftet" (will sagen aufgrund einer seiner Handlungen habe ich mich entschlossen zu sündigen) hat, zu nennen, bzw in mißkredit zu ziehen? Ich will ja meine Sünden bekennen, nicht ggf seine. Allerdings war sein Tun eben handlungsleitend für mich....

:hae?:

Ich hoffe mich halbwegs klar auszudrücken.

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Mittwoch 11. Juli 2012, 11:47
von Sperling
..."verführt/angestiftet von einem Bekannten/Freund..."

so in der Art, also kurz erwähnen, weil es wichtig ist, aber sonst nicht näher drauf eingehen... :hmm:

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Mittwoch 11. Juli 2012, 11:49
von Protasius
Wie wäre es mit der Formulierung "Ich habe mich verleiten lassen zu ...", "Ich habe der Versuchung zu ... nachgegeben"?

Abgesehen davon kannst du im Beichtstuhl auch ggf. ein wenig ausführlicher werden (der Andrang ist ja meistens nicht so groß, daß du andere Pönitenten ungebührlich aufhältst), der Priester wird dich schon bremsen, wenn du zu sehr ins Detail gehst.

Nachtrag: Die Formulierung von Sperling ist auch gut.

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Mittwoch 11. Juli 2012, 12:27
von Linus
Protasius hat geschrieben:Wie wäre es mit der Formulierung "Ich habe mich verleiten lassen zu ...", "Ich habe der Versuchung zu ... nachgegeben"?

Abgesehen davon kannst du im Beichtstuhl auch ggf. ein wenig ausführlicher werden (der Andrang ist ja meistens nicht so groß, daß du andere Pönitenten ungebührlich aufhältst), der Priester wird dich schon bremsen, wenn du zu sehr ins Detail gehst.

Nachtrag: Die Formulierung von Sperling ist auch gut.

Naja, das klingt alles sehr entschuldigend: Ich hab was gemacht, aber eigentlich ist der andere Schuld. Ich war nur schwach und hab mich halt verführen lassen. (Klingt nach Adam und Eva. Der Andere wars, ich bin eigentlich das Opfer)

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Donnerstag 12. Juli 2012, 09:39
von Senensis
Übrigens ist bereits der bloße Einsatz empfängnisverhütender Mittel beichtpflichtig. Ich wollte das nur noch mal gesagt haben.

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Donnerstag 12. Juli 2012, 12:18
von Linus
Senensis hat geschrieben:Übrigens ist bereits der bloße Einsatz empfängnisverhütender Mittel beichtpflichtig. Ich wollte das nur noch mal gesagt haben.
Auch wenn mans zwecketfremdet? Kondome? :tuete:

Und wenn die Indikation für die Pille nicht die Verhütung ist?

Dann nicht.

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Donnerstag 12. Juli 2012, 13:25
von Vir Probatus
Linus hat geschrieben:
Senensis hat geschrieben:Übrigens ist bereits der bloße Einsatz empfängnisverhütender Mittel beichtpflichtig. Ich wollte das nur noch mal gesagt haben.
Auch wenn mans zwecketfremdet? Kondome? :tuete:

Und wenn die Indikation für die Pille nicht die Verhütung ist?

Dann nicht.
Für was sollte man die "zweckentfremden" ? Luftballons am Kindergeburtstag, Wasserbombe .. was stellst Du Dir so vor ?

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Donnerstag 12. Juli 2012, 13:29
von taddeo

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Donnerstag 12. Juli 2012, 21:41
von Linus
:freude:
Das nenn ich "physischer Virenschutz"

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 15:07
von Fridericus
Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Wäre mrir neu. Quelle?

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 15:14
von Paul Heliosch
Fridericus hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Wäre mrir neu. Quelle?
Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 15:24
von Protasius
Paul Heliosch hat geschrieben:
Fridericus hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Wäre mrir neu. Quelle?
Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.
Das ist zwar richtig, aber die Beichte ist mathematisch gesprochen für die Vergebung von läßlichen Sünden eine hinreichende Bedingung, für schwere Sünden notwendig und hinreichend. Klar werden in der Beichte unter den üblichen Vorraussetzungen auch läßliche Sünden vergeben. Du bist aber nicht verpflichtet, läßliche Sünden zu beichten.
KKK hat geschrieben:1458: „Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der läßlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen [Vgl. K[onzil] v. Trient: DS 1680; CIC, can. 988, § 2]. Das regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er“

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 15:55
von Fridericus
Paul Heliosch hat geschrieben:
Fridericus hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Wäre mrir neu. Quelle?
Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.
Nein. Wieso.

Gamaliel hat geschrieben
4. Eine läßliche Sünde bedarf nicht der sakramentalen Absolution, da läßliche Sünden auch auf viele andere Weisen vergeben werden können.
Du hast dem widersprochen. Ein Beleg für Deine Aussage wäre wichtig.

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:06
von Paul Heliosch
Protasius hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:
Fridericus hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Wäre mrir neu. Quelle?
Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.
Das ist zwar richtig, aber die Beichte ist mathematisch gesprochen für die Vergebung von läßlichen Sünden eine hinreichende Bedingung, für schwere Sünden notwendig und hinreichend. Klar werden in der Beichte unter den üblichen Vorraussetzungen auch läßliche Sünden vergeben. Du bist aber nicht verpflichtet, läßliche Sünden zu beichten.
KKK hat geschrieben:1458
Sicher, das ist die Sache mit der lästigen Pflicht. Aber Gott sagt "Seid heilig!" Er sagt nicht, daß wir profan oder nicht ganz so profan sein sollen!" Die Sache mit der Heiligsprechung obliegt zwar der Kirche, das schliesst aber nicht aus, dass wir den kategorischen Imperativ Gottes auf unser jeweils erbärmliches, weniger erbärmliches, höheres, sehr hohes Nivau herunterdividieren...
Schau:
Wer das Verlangen spürt, seine Sünden zu bekennen um die Absolution zu erlangen, der schreitet doch bestimmt vom Guten zum Besseren, davon bin ich überzeugt. Wenn du bei den Todsünden stehen bleibst und nur diese im Fokus hast und dich mit den lästigen Nebenschauplätzen irgendwie arrangierst, indem du sie in einer anonymisierten Form belässt , dann ist das nicht wirklich ein klares Tatbekenntnis. Es berührt die Oberfläche, zieht ein bisschen Kreise und das wars.

Es ist doch selbstverständlich, daß, wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, der Pönitent die sakramentale Lossprechung in der sakramentalen Beichte anstrebt.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:09
von Protasius
Sie müssen aber nicht durch die Beichte absolviert werden, sondern können auch anderweitig vergeben werden, was deiner Aussage vom Anfang widerspricht; klar ist das sehr empfehlenswert, aber es ist nicht erforderlich.

Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:13
von Paul Heliosch
Fridericus hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:
Fridericus hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Wäre mrir neu. Quelle?
Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.
Nein. Wieso.

Gamaliel hat geschrieben
4. Eine läßliche Sünde bedarf nicht der sakramentalen Absolution, da läßliche Sünden auch auf viele andere Weisen vergeben werden können.
Du hast dem widersprochen. Ein Beleg für Deine Aussage wäre wichtig.
Ich habe dem nicht widersprochen, sondern ich sagte, dass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.

Deutlicher:
Die "Absolution" (@gamaliel "andere Weisen") habe ich hier unterschieden zur "sakramentalen Absolution" (Sakrament der Beichte).

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:16
von Paul Heliosch
Protasius hat geschrieben:Sie müssen aber nicht durch die Beichte absolviert werden, sondern können auch anderweitig vergeben werden, was deiner Aussage vom Anfang widerspricht; klar ist das sehr empfehlenswert, aber es ist nicht erforderlich.
ich sagte, dass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.

Deutlicher:
Die "Absolution" (@gamaliel "andere Weisen") habe ich hier unterschieden zur "sakramentalen Absolution" (Sakrament der Beichte). Und warum ich das so sehe, habe ich weiter oben beschrieben.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:20
von Fridericus
Paul Heliosch hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Sie müssen aber nicht durch die Beichte absolviert werden, sondern können auch anderweitig vergeben werden, was deiner Aussage vom Anfang widerspricht; klar ist das sehr empfehlenswert, aber es ist nicht erforderlich.
ich sagte, dass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.

Deutlicher:
Die "Absolution" (@gamaliel "andere Weisen") habe ich hier unterschieden zur "sakramentalen Absolution" (Sakrament der Beichte).
Das ist aber falsch. Für lässliche Sünden ist keine sakramentale Absolution erforderlich. Auch wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, wird sie nicht selbstverständlich sakramental sein. Wie kommst Du darauf?


Du hast zu Anfang keineswegs geschrieben
dass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
sondern
Wenn also auch die vom Pönitenten bekannte, ungeordnete Tat - hier die Ausübung des ehelichen Geschlechtsaktes um seiner selbst willen - nicht eine Todsünde darstellt, so stellt sie doch eine Sünde geringerer Schwere dar, die, sofern sie der Pönitent bereut, der sakramentalen Absolution bedarf.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:31
von Paul Heliosch
KKK 1458 hat geschrieben:1458 Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der läßlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen [Vgl. K. v. Trient: DS 1680; [link] CIC, can. 988, § 2]. Das regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er [Vgl. Lk 6,36.].
Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, ... wird ... von der Kirche nachdrücklich empfohlen

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:36
von Paul Heliosch
KKK 1452 hat geschrieben:1452 Wenn die Reue aus der Liebe zu Gott, der über alles geliebt wird, hervorgeht, wird sie „vollkommene" oder „Liebesreue" [contritio] genannt. Eine solche Reue läßt die läßlichen Sünden nach; sie erlangt auch die Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluß verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen [Vgl. K. v. Trient: DS 1677]
Die vollkommene Liebesreue erlangt auch den Nachlass der läßlichen Sünden.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:41
von Paul Heliosch
KKK 1453 hat geschrieben:1453 Die sogenannte „unvollkommene Reue" [attritio] ist ebenfalls ein Geschenk Gottes, ein Anstoß des Heiligen Geistes. Sie erwächst aus der Betrachtung der Abscheulichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor der ewigen Verdammnis und weiteren Strafen, die dem Sünder drohen [Furchtreue]. Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten, die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet wird. Die unvollkommene Reue allein erlangt noch nicht die Vergebung der schweren Sünden; sie disponiert jedoch dazu, sie im Bußsakrament zu erlangen [Vgl. K. v. Trient: DS 1678; 1705].
Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten, die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet wird.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:42
von Paul Heliosch
1455 hat geschrieben:1455 Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis oder Geständnis der Sünden und erleichtert unsere Versöhnung mit den anderen. Durch das Geständnis stellt sich der Mensch den Sünden, die er sich zuschulden kommen ließ; er übernimmt die Verantwortung dafür und öffnet sich dadurch Gott und der Gemeinschaft der Kirche von neuem, um so eine neue Zukunft zu ermöglichen.
Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis oder Geständnis der Sünden und erleichtert unsere Versöhnung mit den anderen.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:43
von Paul Heliosch
KKK 1456 hat geschrieben:1456 Das Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des Bußsakramentes: „Von den Büßenden [müssen] alle Todsünden, derer sie sich nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind, im Bekenntnis aufgeführt werden ...‚ auch wenn sie ganz im Verborgenen und nur gegen die zwei letzten Vorschriften der Zehn Gebote begangen wurden [Vgl. Ex 20,17; Dtn 5,21; Mt 5,28.]; manchmal verwunden diese die Seele schwerer und sind gefährlicher als die, welche ganz offen begangen werden" (K. v. Trient: DS 1680). „Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor, damit sie verziehen werden. Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor. ‚Wenn sich nämlich der Kranke schämt, dem Arzt seine Wunde zu entblößen, so heut die Arznei nicht, was sie nicht kennt‘ (Hieronymus, Eccl. 10,11)" (K. v. Trient: DS 1680).
„Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor, damit sie verziehen werden. Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor."

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:47
von Paul Heliosch
KKK 1458 - 2. Absatz - Augustinus hat geschrieben:„Wer seine Sünden bekennt, wirkt schon mit Gott zusammen. Gott klagt deine Sünden an; wenn auch du sie anklagst, schließt du dich Gott an. Der Mensch und der Sünder sind gewissermaßen zwei Dinge: Wenn vom Menschen die Rede ist, so hat Gott ihn gemacht; wenn vom Sünder, so hat der Mensch ihn gemacht. Zerstöre das, was du gemacht hast, damit Gott rette, was er gemacht hat ... Wenn du das, was du gemacht hast, zu verabscheuen beginnst, beginnen deine guten Werke, weil du deine schlechten Werke anklagst. Das Bekenntnis der schlechten Werke ist der Beginn deiner guten Werke. Du tust die Wahrheit und kommst ans Licht" (Augustinus, ev. Jo. 12,13).
Wenn du das, was du gemacht hast, zu verabscheuen beginnst, beginnen deine guten Werke, weil du deine schlechten Werke anklagst.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 16:58
von Paul Heliosch
CIC - Can. 961 hat geschrieben:Can. 961 — § 1. Mehreren Pönitenten gleichzeitig kann ohne vorangegangenes persönliches Bekenntnis die Absolution in allgemeiner Weise nur erteilt werden:

1° wenn Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht;

2° wenn eine schwere Notlage besteht, das heißt, wenn unter Berücksichtigung der Zahl der Pönitenten nicht genügend Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören, so daß die Pönitenten ohne eigene Schuld gezwungen wären, die sakramentale Gnade oder die heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren; als ausreichend begründete Notlage gilt aber nicht, wenn allein aufgrund eines großen Andrangs von Pönitenten, wie er bei einem großen Fest oder einer Wallfahrt vorkommen kann, nicht genügend Beichtväter zur Verfügung stehen können.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 17:03
von Paul Heliosch
CIC - Can. 988 hat geschrieben:Can. 988 — § 2. Den Gläubigen wird empfohlen, auch ihre läßlichen Sünden zu bekennen.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 17:23
von Protasius
Ich empfehle diese Teildiskussion in die Fragen zum Beichtsakrament auszulagern. Wir haben es doch jetzt durch, daß es möglich ist, läßliche Sünden ohne Beichte loszuwerden, auch wenn das vielleicht nicht der beste Weg ist und man im Zweifelsfall so etwas in die Beichte tragen sollte, weil man sich da böse vertuen kann (ist mir einmal passiert, daß ich eine Sünde eigentlich nur deswegen genannt hatte, weil sie in meinem Beichtspiegel vorkam, mir aber nicht sonderlich schwerwiegend vorkam; und dann bekommt man erklärt, daß das eine schwerwiegende Sache sei).

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 17:28
von Melody
Nun hast Du tausend Stellen aus Katechismus und CIC zitiert, und es bleibt immer noch dabei, dass es zwar empfohlen wird, lässliche Sünden in der Beichte zu benennen, aber es besteht keine Verpflichtung.

Deine eigene Unterscheidung zwischen "Absolution" und "sakramentaler Absolution" solltest Du vielleicht zukünftig mit einem "Absolution (PH)" kennzeichnen, wobei PH dann für Paul Heliosch stünde. :achselzuck:

Denn mit Absolution ist nun einmal die Lossprechung in der sakramentalen Beichte gemeint.

Wenn Du etwas anderes damit meinst, dann werden dadurch die anderen User unnötig verwirrt.

Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 20:32
von Linus
Mal ne Frage: wie erweckt man Reue? Was ist damit gemeint? Kam bei mir mehrmals im Rahmen der "Bußbesprechung" vor. Habe dann jedesmal den Actus Contritionis gebetet.

Aber Reue erwecken? Entweder man hat Reue dann geht man auch beichten, oder man hats nicht... :achselzuck:

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 20:47
von Raphaela
Fridericus hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Sie müssen aber nicht durch die Beichte absolviert werden, sondern können auch anderweitig vergeben werden, was deiner Aussage vom Anfang widerspricht; klar ist das sehr empfehlenswert, aber es ist nicht erforderlich.
ich sagte, dass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein..
Das ist aber falsch. Für lässliche Sünden ist keine sakramentale Absolution erforderlich. Auch wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, wird sie nicht selbstverständlich sakramental sein.
Ein guter geistlicher Begleiter kann unterscheiden, ob es sich bei einer angeblichen lässlichen Sünde um mehr handelt, oder ob etwas, was angeblich schlimm ist, nur eine lässliche Sünde, bzw. nicht einmal dieses ist. - Dazu muss der Priester einen aber sehr gut kennen.

Also ist es gut, alles zu beichten.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 20:50
von Melody
Raphaela hat geschrieben:Ein guter geistlicher Begleiter kann unterscheiden, ob es sich bei einer angeblichen lässlichen Sünde um mehr handelt, oder ob etwas, was angeblich schlimm ist, nur eine lässliche Sünde, bzw. nicht einmal dieses ist. - Dazu muss der Priester einen aber sehr gut kennen.

Also ist es gut, alles zu beichten.
Im Beichtspiegel heißt es aber durchaus sinngemäß, dass man nicht minutiös alle seine lässlichen Sünden beichten soll, sondern sich lieber den Hauptfehler heraussuchen soll, um an diesem zu arbeiten.

Re: Verhütungslehre der katholischen Kirche

Verfasst: Dienstag 17. Juli 2012, 21:08
von Gamaliel
Raphaela hat geschrieben:Ein guter geistlicher Begleiter kann unterscheiden, ob es sich bei einer angeblichen lässlichen Sünde um mehr handelt, oder ob etwas, was angeblich schlimm ist, nur eine lässliche Sünde, bzw. nicht einmal dieses ist. - Dazu muss der Priester einen aber sehr gut kennen.
Überhaupt nicht! Diese Unterscheidung kann jeder gründlich ausgebildete und mit Hausverstand ausgestattete Beichtvater treffen. Sollte der Pönitent entscheidende Elemente in seinem Bekenntnis auslassen, dann wird ein solcher Beichtvater die richtigen Fragen stellen, um ein sachgerechtes Urteil fällen zu können.

Hilfreich ist die Kenntnis einer Person nur im Hinblick auf Seelenführung und die Erteilung von individuellen Ratschlägen.