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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2014, 08:43
von Pelikan
taddeo hat geschrieben:
Athanasius0570 hat geschrieben:D.h. ich muss zuerst die Frage stellen: "Ab wann ist die Unauflöslichkeit der Ehe im heutigen katholischen Verständnis verbindlich?"
Richtig. Aber paß auf, wo Du nachschaust - beim oben zitierten Artikel von Frau Prof. Demel etwa ist schon der zweite Satz falsch, auf dem der ganze Text beruht: "Obwohl jede Ehe als unauflöslich gilt, werden dennoch bestimmte Ehen aufgelöst." Das stimmt überhaupt nicht, längst nicht jede Ehe ist unauflöslich, das hat auch noch nie einer ernsthaft behauptet.
Demel hat Recht. Das 2. Vatikanische Konzil (GS 48) und in seiner Folge Canon 1056 des gültigen Kirchenrechts benennen eindeutig die Unauflöslichkeit als Wesenseigenschaft aller Ehen, in dem Sinn, daß die Ehepartner selbst nicht lösen können, was sie geschlossen haben.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2014, 11:04
von Cath1105
Wer hat denn schon die Rede von Kardinal Kasper genau unter die Lupe genommen?

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2014, 12:03
von taddeo
Pelikan hat geschrieben:Demel hat Recht. Das 2. Vatikanische Konzil (GS 48) und in seiner Folge Canon 1056 des gültigen Kirchenrechts benennen eindeutig die Unauflöslichkeit als Wesenseigenschaft aller Ehen, in dem Sinn, daß die Ehepartner selbst nicht lösen können, was sie geschlossen haben.
Naja, natürlich kann man eine Ehe nicht selbst auflösen. Scheiden kannst Du ne Ehe ja auch nicht selber, das muß formal ein Richter machen.
Trotzdem ist es kanonistischer Schwachsinn, daß JEDE Ehe unauflöslich sei. Nur gültige und vollzogene Ehen sind absolut unauflöslich (can. 1141), und das auch nur, wenn mindestens ein Getaufter beteiligt ist. Sobald beide ungetauft sind oder die Ehe nicht vollzogen, "geht was", wenn man auch keinen Rechtsanspruch darauf hat.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2014, 14:33
von ad_hoc
So viel ich weiß, ist jede gültig geschlossene Ehe unauflöslich.
Eine Ehe, die ungültig geschlossen worden ist, kann nicht aufgelöst werden, da sie von Anfang an nicht zustande gekommen ist.
Was also nicht verbunden wurde, kann demzufolge nicht getrennt werden.

Gruß, ad_hoc

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2014, 15:49
von Athanasius0570
Da weißt du also mehr als taddeo? Gratuliere.
(Ich bin "nur" Kirchenhistoriker, kein Kirchenrechtler, aber sogar ich habe mir aus den Vorlesungen gemerkt, dass die gültig geschlossene, aber nicht vollzogene Ehe NICHT unauflöslich ist ...)

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2014, 22:26
von taddeo
ad_hoc hat geschrieben:So viel ich weiß, ist jede gültig geschlossene Ehe unauflöslich.
Das stimmt eben so nicht.

Eine gültige, aber nicht vollzogene Ehe kann durch das Nichtvollzugsverfahren aufgelöst werden. Ferner können gültige Ehen, sogar gültige und sakramentale Ehen, durch das Privilegium Petrinum (can. 1142) oder das Privilegium Paulinum (can. 1143) aufgelöst werden:
CIC Can. 1142 — Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.

Can. 1143 — § 1. Die von zwei Ungetauften geschlossene Ehe wird auf Grund des Paulinischen Privilegs zugunsten des Glaubens jenes Partners, der die Taufe empfangen hat, dadurch von selbst aufgelöst, daß von jenem Partner eine neue Ehe geschlossen wird, sofern der ungetaufte Partner sich trennt.
Genau diese drei Möglichkeiten der Auflösung gültiger Ehen gibt es, sonst absolut nichts.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 00:29
von ad_hoc
Da weißt du also mehr als taddeo? Gratuliere.
Danke, danke für Deine Gratulation, Athanasius0570. Es gibt sicher etwas, wo ich taddeo über bin, keinesfalls aber in Theologie, wie Du irrigerweise anzunehmen scheinst. :D
Sieh mal, was ich geschrieben hatte:
So viel ich weiß, ist jede gültig geschlossene Ehe unauflöslich.
Das schließt doch die Möglichkeit eines Irrtums meinerseits nicht aus, oder?

Danke, taddeo, für Deine Richtigstellung. :)

Gruß, ad_hoc

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 07:37
von Athanasius0570
Du hättest nur, wie du anderen in solchen Fällen gebetsmühlenartig empfiehlst, taddeos unmittelbar vorangehende Beiträge genau lesen müssen, dann hättest du dein Unwissen nicht erneut darzustellen gebraucht.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 14:25
von ad_hoc
Ich hoffe, Athanasius0570, dass Du Dich nach Deinem o. a. Statement jetzt etwas wohler fühlst? :)

Gruß, ad_hoc

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 14:36
von Fragesteller
taddeo hat geschrieben:
ad_hoc hat geschrieben:So viel ich weiß, ist jede gültig geschlossene Ehe unauflöslich.
Das stimmt eben so nicht.

Eine gültige, aber nicht vollzogene Ehe kann durch das Nichtvollzugsverfahren aufgelöst werden. Ferner können gültige Ehen, sogar gültige und sakramentale Ehen, durch das Privilegium Petrinum (can. 1142) oder das Privilegium Paulinum (can. 1143) aufgelöst werden:
CIC Can. 1142 — Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.

Can. 1143 — § 1. Die von zwei Ungetauften geschlossene Ehe wird auf Grund des Paulinischen Privilegs zugunsten des Glaubens jenes Partners, der die Taufe empfangen hat, dadurch von selbst aufgelöst, daß von jenem Partner eine neue Ehe geschlossen wird, sofern der ungetaufte Partner sich trennt.
Genau diese drei Möglichkeiten der Auflösung gültiger Ehen gibt es, sonst absolut nichts.
Ich stehe auf dem Schlauch: Wenn es einerseits das Nichtvollzugsverfahren gibt, andererseits für eine Eheauflösung gemäß Privilegium Petrinum der Nichtvollzug erforderlich ist - welche Zusatzmöglichkeit bietet das Privileg dann?

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 15:19
von Athanasius0570
taddeo hat geschrieben:Eine gültige, aber nicht vollzogene Ehe kann durch das Nichtvollzugsverfahren aufgelöst werden. Ferner können gültige Ehen, sogar gültige und sakramentale Ehen, durch das Privilegium Petrinum (can. 1142) oder das Privilegium Paulinum (can. 1143) aufgelöst werden:
[...]
Genau diese drei Möglichkeiten der Auflösung gültiger Ehen gibt es, sonst absolut nichts.
Diese drei Möglichkeiten GIBT es. - In der Kirchengeschichte, auch des Westens GAB es aber auch andere Möglichkeiten? (Ehebruch, Unfruchtbarkeit, ...?)
Dann hätte der verlinkte Artikel zumindest dahingehend recht, dass die Gründe für die Auflösung nicht göttlichen Rechts sind, sondern (im Rahmen desselben natürlich) von der Kirche (durch ihren obersten Gesetzgeber, den Papst) festgestellt werden und daher auch veränderlich sind?

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 18:43
von Pelikan
Fragesteller hat geschrieben:Ich stehe auf dem Schlauch: Wenn es einerseits das Nichtvollzugsverfahren gibt, andererseits für eine Eheauflösung gemäß Privilegium Petrinum der Nichtvollzug erforderlich ist - welche Zusatzmöglichkeit bietet das Privileg dann?
Can. 1142 bezieht sich auf das Nichtvollzugsverfahren und hat mit dem sogenannten "Privilegium Petrinum", welches nicht kodifiziert ist, nichts zu tun.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 20:05
von taddeo
Pelikan hat geschrieben:
Fragesteller hat geschrieben:Ich stehe auf dem Schlauch: Wenn es einerseits das Nichtvollzugsverfahren gibt, andererseits für eine Eheauflösung gemäß Privilegium Petrinum der Nichtvollzug erforderlich ist - welche Zusatzmöglichkeit bietet das Privileg dann?
Can. 1142 bezieht sich auf das Nichtvollzugsverfahren und hat mit dem sogenannten "Privilegium Petrinum", welches nicht kodifiziert ist, nichts zu tun.
Doch, dieser Canon schließt beide Varianten ein:
- Eine gültige (sakramentale) Ehe zwischen zwei Getauften kann bei Nichtvollzug durch ein Nichtvollzugsverfahren aufgelöst werden;
- eine gültige (nichtsakramentale) Ehe zwischen einem Getauften und einem Ungetauften ODER zwischen zwei Ungetauften kann durch einen Gnadenakt des Papstes zugunsten einer neuen, katholischen (!) Ehe aufgelöst werden (= Privilegium Petrinum, "in favorem fidei");
- eine gültige (nichtsakramentale) Ehe zwischen zwei Ungetauften kann durch die Anwendung des Privilegium Paulinum als aufgelöst erklärt werden: auflösen tut sie sich in diesem Fall jedoch von selbst, wenn einer sich taufen läßt, der Ungetaufte ihn deshalb verläßt, und der Getaufte tatsächlich eine neue Ehe eingeht).

Ist es jetzt etwas klarer, worin die Unterschiede liegen? Beim Privilegium Petrinum hat man keinen Rechtsanspruch, das ist eine Dispens bzw. ein Gnadenakt des Papstes, gegen dessen Verweigerung es auch keine Rechtmittel gibt; beim Privilegium Paulinum schafft die neue Eheschließung des Getauften die Fakten, die dann nur auf dem Verwaltungsweg festgestellt werden. Das Petrinum ist nur zugunsten einer katholischen Ehe möglich, das Paulinum durch jede, auch eine nichtchristliche, Eheschließung.
Ich weiß, das ist echt haarig zu erklären. :ikb_sweat:
(Irgendeinen Grund muß es ja haben, warum man dieses Zeug jahrelang extra studieren muß, bevor man als Eherichter zugelassen werden darf.)

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 20:44
von PigRace
Irre, was Du, taddeo, und ein paar andere alles wissen! Wirklich ein Dankeschön einmal an dieser Stelle, daß Ihr das hier unentgeltlich zur Verfügung stellt.

Beim Priv. Petr. hattest Du weiter oben von dem Fall der Ehe zwischen zwei Getauften gesprochen, nun (wohl richtigerweise denke ich mal) von zwei Ungetauften. Daher wohl auch die Verwunderung von Fragesteller. Zumindest lag mir heute nachmittag genau dieselbe Frage auf den Lippen.

Gruß, Dank und respect!

PigRace

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 21:23
von taddeo
PigRace hat geschrieben:Irre, was Du, taddeo, und ein paar andere alles wissen! Wirklich ein Dankeschön einmal an dieser Stelle, daß Ihr das hier unentgeltlich zur Verfügung stellt.

Beim Priv. Petr. hattest Du weiter oben von dem Fall der Ehe zwischen zwei Getauften gesprochen, nun (wohl richtigerweise denke ich mal) von zwei Ungetauften. Daher wohl auch die Verwunderung von Fragesteller. Zumindest lag mir heute nachmittag genau dieselbe Frage auf den Lippen.

Gruß, Dank und respect!

PigRace
Das mit dem Petrinum zwischen zwei Getauften war ein Mißgeschick, das ich zu entschuldigen bitte. :tuete:
Ich darf vielleicht noch darauf hinweisen, daß das von mir Gesagte nur ein arg grobes Schema ist, das in der Praxis noch mit sehr vielen und entscheidenden Details gefüttert werden muß. Jedes dieser drei genannten Verfahren hat spezielle Voraussetzungen, am wenigsten noch das einfache Nichtvollzugsverfahren (und sogar das ist nicht ganz so eindeutig, wie es auf den ersten Blick ausschaut - Sex ist kanonistisch gesehen nämlich nicht gleich Sex, Bill Clinton läßt grüßen).

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 12. Juni 2014, 21:32
von Pelikan
taddeo hat geschrieben:Doch, dieser Canon [1142] schließt beide Varianten ein:
Der Canon handelt, wie aus dem Wortlaut leicht ersichtlich, allein von nicht vollzogenen Ehen, wäre also für das Ehelösungsprivileg zugunsten des Glaubens zu eng gefaßt.
Das Petrinum ist nur zugunsten einer katholischen Ehe möglich,
Nein, gemäß Art. 5 §1 der tatsächlichen Verfahrensnormen für die Ehelösung zugunsten des Glaubens kann auch zugunsten nichtkatholischer Ehen gelöst werden:
Wenn der katholische Teil eine neue Ehe eingehen oder konvalidieren will mit einer ungetauften oder einer außerhalb der katholischen Kirche getauften Person, muss er erklären, bereit zu sein, die Gefahr, vom Glauben abzufallen, abzuwehren. Der nicht in der katholischen Kirche getaufte Teil muss erklären, dem katholischen Teil die Freiheit zu lassen, die eigene Religion zu bekennen sowie die Kinder katholisch zu taufen und zu erziehen.
---
Trotzdem ist es kanonistischer Schwachsinn, daß JEDE Ehe unauflöslich sei. Nur gültige und vollzogene Ehen sind absolut unauflöslich
Die Unterscheidung zwischen unauflöslich und absolut unauflöslich, die du jetzt doch vornimmst, kann in der Tat leicht ins Wortklauberische abgleiten. Dennoch bleibt sie wichtig. Pius XI. hat es so ausgedrückt:
Casti Connubii hat geschrieben:Die unantastbare Festigkeit eignet jeder wahren Ehe, wenngleich nicht allen im gleichen und höchsten Grade der Vollkommenheit. Denn das Wort des Herrn: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“, ist von der Ehe der Stammeltern, dem Ur- und Vorbild jeder zukünftigen Ehe gesagt und muß folgerichtig von allen wahren Ehen ohne Ausnahme gelten. Mag also auch vor Christus die unnahbare Strenge des paradiesischen Gesetzes so sehr gemildert worden sein, daß Moses sogar dem auserwählten Volk Gottes wegen seiner Herzenshärte erlauben durfte, aus bestimmten Gründen einen Scheidungsbrief auszustellen, so hat jedenfalls Christus kraft seiner höchsten Gesetzgebungsgewalt die zugestandene größere Freiheit widerrufen und das paradiesische Grundgesetz in seiner vollen Unversehrtheit wiederhergestellt durch jene nie zu vergessenden Worte: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen.“ Darum sagt Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Pius VI., in seinem Schreiben an den Bischof von Erlau sehr weise: „Daraus erhellt ganz klar, daß die Ehe schon im Naturzustand, also lange bevor sie zur Würde eines eigentlichen Sakramentes erhoben wurde, von Gott so gestaltet war, daß sie ein unauflösliches Band auf Lebensdauer in sich begreift, ein Band, das infolgedessen durch kein weltliches Gesetz gelöst werden kann. Mag sich daher auch die sakramentale Natur von der Ehe trennen lassen, wie z.B. bei den Ehen zwischen Ungetauften, so muß doch auch bei einer solchen Ehe, die eine wahre Ehe ist, die Verbindung auf Lebenszeit bestehen bleiben und besteht tatsächlich. Denn sie ist von Urbeginn nach göttlichem Recht derart mit der Ehe verwachsen, daß sie keiner weltlichen Gewalt unterliegt. Das ist so wahr, daß immer, wenn von Eheabschluß die Rede ist, entweder so abgeschlossen wird, daß tatsächlich eine wahre Ehe besteht: dann begreift sie aber auch jene nach göttlichem Recht mit jeder wahren Ehe verknüpfte Bindung auf Lebenszeit in sich; oder man muß annehmen, daß ohne jene Bindung auf Lebenszeit abgeschlossen wird: dann liegt auch keine Ehe vor, sondern eine unerlaubte, dem göttlichen Gesetz innerlich widerstreitende Verbindung. Eine solche darf man natürlich nicht eingehen und erst recht nicht beibehalten.“

Die Festigkeit des Ehebandes scheint nun freilich Ausnahmen zuzulassen, wenn auch nur in ganz seltenen Fällen, wie z.B. in gewissen Ehen, die nur Naturehen zwischen Nichtgetauften sind, oder in Ehen unter Christen, die geschlossen, aber noch nicht vollzogen sind. Diese Ausnahmen leiten jedoch ihre Gültigkeit nicht von Menschenwillen oder von irgend einem rein menschlichen, sondern vom göttlichen Recht her, dessen ausschließliche Hüterin und Deuterin die Kirche ist. Aber keine derartige Vollmacht wäre je aus irgend einem Grund anwendbar auf die christlich geschlossene und vollzogene Ehe. Denn wie in ihr das eheliche Verhältnis voll und ganz zur Auswirkung kommt, so spiegelt sie auch die von Gott gewollte und durch keines Menschen Autorität zu lockernde unbedingte Festigkeit und Unauflöslichkeit wider.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Montag 16. Juni 2014, 14:36
von Fragesteller
taddeo hat geschrieben:
Pelikan hat geschrieben:
Fragesteller hat geschrieben:Ich stehe auf dem Schlauch: Wenn es einerseits das Nichtvollzugsverfahren gibt, andererseits für eine Eheauflösung gemäß Privilegium Petrinum der Nichtvollzug erforderlich ist - welche Zusatzmöglichkeit bietet das Privileg dann?
Can. 1142 bezieht sich auf das Nichtvollzugsverfahren und hat mit dem sogenannten "Privilegium Petrinum", welches nicht kodifiziert ist, nichts zu tun.
Doch, dieser Canon schließt beide Varianten ein:
- Eine gültige (sakramentale) Ehe zwischen zwei Getauften kann bei Nichtvollzug durch ein Nichtvollzugsverfahren aufgelöst werden;
- eine gültige (nichtsakramentale) Ehe zwischen einem Getauften und einem Ungetauften ODER zwischen zwei Ungetauften kann durch einen Gnadenakt des Papstes zugunsten einer neuen, katholischen (!) Ehe aufgelöst werden (= Privilegium Petrinum, "in favorem fidei");
- eine gültige (nichtsakramentale) Ehe zwischen zwei Ungetauften kann durch die Anwendung des Privilegium Paulinum als aufgelöst erklärt werden: auflösen tut sie sich in diesem Fall jedoch von selbst, wenn einer sich taufen läßt, der Ungetaufte ihn deshalb verläßt, und der Getaufte tatsächlich eine neue Ehe eingeht).

Ist es jetzt etwas klarer, worin die Unterschiede liegen? Beim Privilegium Petrinum hat man keinen Rechtsanspruch, das ist eine Dispens bzw. ein Gnadenakt des Papstes, gegen dessen Verweigerung es auch keine Rechtmittel gibt; beim Privilegium Paulinum schafft die neue Eheschließung des Getauften die Fakten, die dann nur auf dem Verwaltungsweg festgestellt werden. Das Petrinum ist nur zugunsten einer katholischen Ehe möglich, das Paulinum durch jede, auch eine nichtchristliche, Eheschließung.
Ich weiß, das ist echt haarig zu erklären. :ikb_sweat:
(Irgendeinen Grund muß es ja haben, warum man dieses Zeug jahrelang extra studieren muß, bevor man als Eherichter zugelassen werden darf.)
Vielen Dank, so klingt das plausibel. Was mich stutzig macht (und auch noch immer nicht ganz aufgelöst ist) ist Dein obiges Zitat aus dem Kanon zum Priv. Petr., wo von Nichtvollzug die Rede ist. Der müsste doch bei einer nichtsakramentalen Ehe genauso wie bei der sakramentalen einen einfacheren und reguläreren Weg ermöglichen als den päpstlichen Gnadenakt?

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Montag 16. Juni 2014, 20:16
von taddeo
Fragesteller hat geschrieben:Was mich stutzig macht (und auch noch immer nicht ganz aufgelöst ist) ist Dein obiges Zitat aus dem Kanon zum Priv. Petr., wo von Nichtvollzug die Rede ist. Der müsste doch bei einer nichtsakramentalen Ehe genauso wie bei der sakramentalen einen einfacheren und reguläreren Weg ermöglichen als den päpstlichen Gnadenakt?
Im Prinzip schon, aber ...
... den Nichtvollzug muß man auch beweisen können, die Zeugenaussage nur einer Partei reicht da nicht. Da kann das Privilegium Petrinum eventuell den besseren Weg weisen, auch wenn es da keinen Rechtsanspruch auf Eheauflösung gibt, im Gegensatz zum Nichtvollzugsverfahren.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Dienstag 17. Juni 2014, 12:02
von Fragesteller
taddeo hat geschrieben:
Fragesteller hat geschrieben:Was mich stutzig macht (und auch noch immer nicht ganz aufgelöst ist) ist Dein obiges Zitat aus dem Kanon zum Priv. Petr., wo von Nichtvollzug die Rede ist. Der müsste doch bei einer nichtsakramentalen Ehe genauso wie bei der sakramentalen einen einfacheren und reguläreren Weg ermöglichen als den päpstlichen Gnadenakt?
Im Prinzip schon, aber ...
... den Nichtvollzug muß man auch beweisen können, die Zeugenaussage nur einer Partei reicht da nicht. Da kann das Privilegium Petrinum eventuell den besseren Weg weisen, auch wenn es da keinen Rechtsanspruch auf Eheauflösung gibt, im Gegensatz zum Nichtvollzugsverfahren.
Aber Du hattest ja gerade zitiert, dass auch für die Auflösung nach Privilegium Petrinum der Nichtvollzug Voraussetzung sei, und der müsste dann doch wohl genauso wasserdicht nachgewiesen sein wie beim regulären Verfahren, oder? (Entschuldige mein Auf-Dem-Schlauch-Stehen ...)

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Mittwoch 18. Juni 2014, 13:27
von Ecce Homo
Bischof Ackermann am Samstag im Volksfreund:
http://www.volksfreund.de/nachrichten/r ... 26,399289

:hmm:

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Montag 14. Juli 2014, 18:58
von Fridericus
Eine weitere Antwort auf das Kasperl-Theater.

In seeking pastoral solutions for divorced and remarried Catholics, Kasper misrepresents the position of the Church Fathers. Eine Antwort des Patristik-Experten Adam G. Cooper.
http://www.catholicworldreport.com/Item ... thers.aspx

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Mittwoch 16. Juli 2014, 14:24
von HeGe

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Dienstag 22. Juli 2014, 07:15
von Gamaliel
8 amerikanische Theologen nehmen Stellung zu den Vorschlägen von Kardinal Kasper und zeigen deren Abweichen von der kirchlichen Überlieferung auf:

Neue Vorschläge für die pastorale Sorge bezüglich der Geschiedenen und Wiederverheirateten: Eine theologische Bewertung (pdf-Datei)

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Dienstag 22. Juli 2014, 08:50
von PigRace
Gamaliel hat geschrieben:8 amerikanische Theologen nehmen Stellung zu den Vorschlägen von Kardinal Kasper und zeigen deren Abweichen von der kirchlichen Überlieferung auf:

Neue Vorschläge für die pastorale Sorge bezüglich der Geschiedenen und Wiederverheirateten: Eine theologische Bewertung (pdf-Datei)
Megaklasse, Gamaliel! Super, daß Du das hier eingestellt hast. :daumen-rauf:

Wer auch immer diese acht Cracks genau sind (was bedeutet "O.P." hinter deren Namen eigentlich??), ihr Beitrag zur Familiensynode ist das beste, was ich bisher zu dem Thema gelesen habe. Alleine schon vom didaktischen her: in "typischer us-amerikanischer Manier" kurze, gut verdauliche Sätze, die sich leicht lesen und verstehen lassen. Phantastisch!

Oh Mann, ich bin erstmals seit Kaspars Vortrag (jenem mit der "Theologie auf Knieen") hoffnungsfroh in bezug auf diese Synode. Super, super, super! :klatsch:

Also ehrlich, lieber Kreuzgangster, Gamaliels Link ist wirklich extremst lesenswert und nur jedem zur erbaulichen - und wie gesagt auch leichten - Lektüre empfohlen. Viel diffuses Halb- und Passivwissen, wie ich es z.B. besitze, findet sich dort in einfachen Worten in die richtige Form gebracht.

PigRace

Edit: "jenem mit" statt "jener mit" - ich meinte schließlich Kaspars Vortrag und nicht ihn als Person. Würde sonst ein wenig abfällig ihm ggü. klingen...

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Dienstag 22. Juli 2014, 08:56
von taddeo
PigRace hat geschrieben:(was bedeutet "O.P." hinter deren Namen eigentlich??)
"Ordinis Praedicatorum", also Mitglieder des Predigerordens, der Dominikaner.

Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Verfasst: Mittwoch 23. Juli 2014, 19:36
von overkott
Hintergrund ist ein Streit mit dem Staat um die Zivilehe. Die Kirche kennt nämlich idealerweise weder Scheidung, noch eine Folgeehe. Allerdings hat sie kirchenrechtlich in negativer Weise die Zivilehe ins Kirchenrecht eingebaut. Denn die sakramental geschlossene Ehe bedarf zur Gültigkeit keiner zivilen Anerkennung. Auch eine Scheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Sakramentenempfang. Erfolgt jedoch nach einer zivilrechtlichen Scheidung eine zweite Zivilehe folgt eine Exkommunikation. Damit wird die Zivilehe als relevant anerkannt.

Pastoral gesehen geht es jedoch darum: 1. eine freiwillig geschlosse Ehe zu segnen ( billigen, Glück wünschen ), 2. die Eheleute auf ihrem gemeinsamen Lebensweg zu bestärken, 3. die Eheleute in einer Krise nicht alleine zu lassen, 4. nicht zu richten, wo kein Kläger ist

Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Verfasst: Mittwoch 23. Juli 2014, 19:44
von taddeo
overkott hat geschrieben:Erfolgt jedoch nach einer zivilrechtlichen Scheidung eine zweite Zivilehe folgt eine Exkommunikation. Damit wird die Zivilehe als relevant anerkannt.
Das ist richtig und auch folgerichtig, da die Betroffenen durch die neue Zivilehe den Anschein öffentlich bekunden, wie Mann und Frau miteinander leben zu wollen. Da aber JEDE solche Verbindung (ob mit oder ohne Zivitrauung) außerhalb einer kirchlich gültigen Ehe schwer sündhaft ist, ist der Ausschluß von den Sakramenten (NICHT Exkommunikation!) nur folgerichtig.
Pastoral gesehen geht es jedoch darum: ... 4. nicht zu richten, wo kein Kläger ist
Das ist nicht richtig, denn der "Kläger" in diesem Fall ist immer das bestehende Eheband der ersten Ehe.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 24. Juli 2014, 11:30
von Sarandanon
PigRace hat geschrieben:Wer auch immer diese acht Cracks genau sind (was bedeutet "O.P." hinter deren Namen eigentlich??), ihr Beitrag zur Familiensynode ist das beste, was ich bisher zu dem Thema gelesen habe. Alleine schon vom didaktischen her: in "typischer us-amerikanischer Manier" kurze, gut verdauliche Sätze, die sich leicht lesen und verstehen lassen. Phantastisch!
Ihr werdet es mir vielleicht nicht glauben aber auch ich finde dieses Papier sehr interessant. Es ist tatsächlich sehr einfach und klar formuliert, damit auch ein purer Laie wie ich es bin, durchblicken kann. Prinzipiell hatte ich natürlich schon einige Kenntnisse aber nun ist mir einiges doch viel klarer geworden.

Man bezieht sich in den Thesen zur Ehe ja hauptsächlich auf die römische Bischofssynode von Trient, in welchem u.a. die wichtigsten Glaubenssätze zum Ehesakrament und der Einstufung von Verfehlungen gegen dieses bekräftigt wurden. Eine durch den Papst ungewollte und verspätete Zusammenkunft als Reaktion auf die Reformation.

Und im Laufe des Lesens hat sich in mir eine Erkenntnis gefestigt: Während dieser Synode hat alles andere die Entscheidungen zu diesem Thema mit seiner Gegenwart "gesegnet", der Heilige Geist war es jedoch keinesfalls.

Ich denke nicht, dass auf der kommenden Synode zur Familienpastoral etwas aus meiner Sicht positives herauskommen wird. Dazu reicht auch ein Befassen allein mit diesem Thema nicht aus. Viel zu tief, detailiert und in sich verzahnt hat die römische Kurie göttliches Wesen und Denken, welches für uns in dieser Art und Weise eigentlich so nicht fassbar sein kann, vermenschlicht und in bürokratisch-formalistische und repressive Glaubenssätze eingesperrt und dem patriarchaischen Zeitgeist der Antike und des Mittelalters untergeordnet. Geislticher Machterhalt durch Formalismus soll weiterhin triumphieren.

Aber das einzig Wichtige für mich ist: Dieses Schreiben lässt mich nun klarer erkennen, dass ich wohl doch keinen Seelsorger brauche um die Entscheidung zu treffen, die eine oder andere Verzerrung in meiner Kirche schmerzhaft zu dulden, falls diese in einem Fall der Unwahrscheinlichkeit eintreffen sollten.

Und damit möchte auch ich mich für das Verlinken dieses Dokumentes herzlich bedanken.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 24. Juli 2014, 13:49
von Ralf
Ich weiß jetzt endlich, wann die Orthodoxen die Scheidung bzw. Neusegnung einer zweiten Verbindung eingeführt haben. Ich wußte, es war unter dem Druck eines Kaiser, wußte aber nicht mehr genau wann. Und daß Meyendorff das ganze sehr kritisch beleuchtet- aus ekklesiologischer Sicht aus vielerlei Hinsicht verständlich, man hat sozusagen den eigenen "Investiturstreit" verloren - ist auch äußerst bemerkenswert.

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 24. Juli 2014, 14:38
von Mary
Ralf hat geschrieben:Ich weiß jetzt endlich, wann die Orthodoxen die Scheidung bzw. Neusegnung einer zweiten Verbindung eingeführt haben.
Die Orthodoxen haben nie die Scheidung eingeführt.

Scheidung ist Sünde.

Es gibt leider Menschen, die die Sünde der Scheidung begangen haben und wo Versöhnungsversuche fruchtlos geblieben sind. Die Kirche empfiehlt solchen Menschen, nicht wieder zu heiraten.

Es kann jedoch eine Heirat erlaubt werden, respektive eine Segnung einer schon erfolgten Zivilheirat gewährt werden, wenn das für das Seelenheil der Betroffenen notwendig ist. (Entscheidung gemäss der Oikonomia, durch den Bischof gefällt)

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Verfasst: Donnerstag 24. Juli 2014, 16:04
von Ralf
Mary hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Ich weiß jetzt endlich, wann die Orthodoxen die Scheidung bzw. Neusegnung einer zweiten Verbindung eingeführt haben.
Die Orthodoxen haben nie die Scheidung eingeführt.

Scheidung ist Sünde.
Ich zitiere (aus dem Papier, Fußnote 22) den orthodoxen Theologen John Meyendorff - dem Mann glaube ich erst einmal, der ist eine Koryphäe gewesen:
Die Kirche wurde nicht nur verpflichtet, Ehen einzusegnen, die sie nicht guthieß, sondern sie sogar ‚aufzulösen‘ (d.h. ‚Scheidungen‘ vorzunehmen). [...] Die Kirche hatte einen hohen Preis für die neue gesellschaftliche Verantwortung zu zahlen, welche sie übernommen hatte; sie musste ihre pastorale Einstellung gegenüber der Ehe ‚säkularisieren‘ und ihre Bußdisziplin praktisch aufgeben.“ – John Meyendorff, Marriage: An Orthodox Perspective, 2nd ed., Crestwood, NY (St. Vladimir’s Seminary Press) 1975, 29.

Re: Papa pro ecclesia - was Franziskus der Kirche Gutes tut

Verfasst: Donnerstag 24. Juli 2014, 16:54
von marcus-cgn
taddeo hat geschrieben:Das ist richtig und auch folgerichtig, da die Betroffenen durch die neue Zivilehe den Anschein öffentlich bekunden, wie Mann und Frau miteinander leben zu wollen. Da aber JEDE solche Verbindung (ob mit oder ohne Zivitrauung) außerhalb einer kirchlich gültigen Ehe schwer sündhaft ist, ist der Ausschluß von den Sakramenten (NICHT Exkommunikation!) nur folgerichtig.

Das ist nicht richtig, denn der "Kläger" in diesem Fall ist immer das bestehende Eheband der ersten Ehe.
Dann wäre dein Fazit, es bleibt alles wie es ist!

Interessant, dass zumindest in Deutschland kein Bischof es so auf den Punkt gebracht hat (ausgenommen vielleicht Kardinal Meisner, der sich letztlich aber auch auf die Heiligkeit der Ehe bezog und die Debatte mit Verweis auf Heinrich VIII. abwürgen wollte). Vielleicht auch deshalb nicht, weil er sich gleichsam mit einem Folgeproblem konfrontiert sehen würde, dass aber auf Dauer nicht zu ignorieren ist:

Es ging dann nicht mehr nur um die Geschiedenen, sondern generell um die Frage nach der Verrechtlichung der Sakramente, allgemeiner formuliert um das tiefere Verständnis der hl. Kommunion (Belohnung oder Heilmittel?) oder anders gewendet um die Verortung der Sakramente im Leben der Katholiken (erst Beichte, dann Kommunion oder ein nebeneinander von Beichte und Kommunion bei der die Reihenfolge keine Rolle mehr spielt). Ich vermute aber mal, dass eine solche Debatte die Agenda des Papstes sprengen dürfte. :pfeif: