
Hoffentlich ist keiner da der mir ein Beichttermin mit Bußaufgaben geben kann

Zum Glück geht das ja nicht übers Netz insofern fühle ich mich recht sicher
Ja korrekt, ich glaube nicht, daß die Kirche Sünden vergeben kann. Ich glaube daran, dass Gott sie mir vergibt und mir dies ein Priester zuspricht.Marion hat geschrieben:Du glaubst also, daß die Kirche Sünden vergeben kann, aber glaubst nicht daß die Kirche weiß was Sünden sind?Filius Custodis hat geschrieben:Ich habe nicht gesagt, man solle nur wichtige Dinge beichten.
Ich versuchte darzulegen, dass ich manche Dinge für "nicht sündig" halte, die im Beichtspiegel stehen und sie deshalb auch nícht Gegenstand der Beichte sein sollten.
Du bist wenig biblisch.Filius Custodis hat geschrieben:Ja korrekt, ich glaube nicht, daß die Kirche Sünden vergeben kann. Ich glaube daran, dass Gott sie mir vergibt und mir dies ein Priester zuspricht.
Wie nennst du denn deinen Glauben bei der du katholische Priester zur Beichte herziehst und die mit deiner persönlichen Sündendefinition zusammenmixt?Filius Custodis hat geschrieben:Ja korrekt, ich glaube nicht, daß die Kirche Sünden vergeben kann. Ich glaube daran, dass Gott sie mir vergibt und mir dies ein Priester zuspricht.Marion hat geschrieben:Du glaubst also, daß die Kirche Sünden vergeben kann, aber glaubst nicht daß die Kirche weiß was Sünden sind?Filius Custodis hat geschrieben:Ich habe nicht gesagt, man solle nur wichtige Dinge beichten.
Ich versuchte darzulegen, dass ich manche Dinge für "nicht sündig" halte, die im Beichtspiegel stehen und sie deshalb auch nícht Gegenstand der Beichte sein sollten.
Ob die Kirche in Beichtspiegeln Dinge als Sünde klassifiziert hat, die evtl. keine sind, das wage ich zu fragen.
Marion, FC hat gesagt, er glaube nicht, dass die Kirche Sünden vergeben könne. Er glaubt weder, dass die Kirche weiß, was Sünden sind, noch dass sie sie vergeben kann.Marion hat geschrieben:dann kann ich absolut nicht nachvollziehen wie du dann meinst, daß ausgerechnet das mit der Sündenvergebung doch noch stimmt
Er hat das nur anders ausgedrückt:lifestylekatholik hat geschrieben:Marion, FC hat gesagt, er glaube nicht, dass die Kirche Sünden vergeben könne. Er glaubt weder, dass die Kirche weiß, was Sünden sind, noch dass sie sie vergeben kann.Marion hat geschrieben:dann kann ich absolut nicht nachvollziehen wie du dann meinst, daß ausgerechnet das mit der Sündenvergebung doch noch stimmt
Wo gibt es den für Erwachsene - so zur Auffrischung des Wissens?Gamaliel hat geschrieben:Es wäre viel besser einmal einen soliden Beichtunterricht zu besuchen und sich dort über dieses Sakrament belehren zu lassen.
Im NOM-Bereich:Christine100 hat geschrieben:Wo gibt es den für Erwachsene - so zur Auffrischung des Wissens?Gamaliel hat geschrieben:Es wäre viel besser einmal einen soliden Beichtunterricht zu besuchen und sich dort über dieses Sakrament belehren zu lassen.
Bei der FSSPX würde man Dir im jeweiligen Priorat weiterhelfen.Christine100 hat geschrieben:Ich habe dergleichen noch nie etwas gefunden, obwohl ich schon lange danach Ausschau halte.
Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus:WolfgangF hat geschrieben:Danke für den Hinweis. Da kenne ich mich natürlich noch nicht so aus. Aber das werde ich ja sicher noch rechtzeitig mit dem Pfarrer besprechen können.Gamaliel hat geschrieben:Sollte die Firmung nicht unmittelbar auf die Taufe folgen, dann wäre natürlich die Beichte vor der Firmung abzulegen.
Verwunderlich fand ich damals nur, dass das mehrere Priester nicht wussten, obwohl sie durchaus schon Menschen in die katholische Kirche aufgenommen hatten. Es erschien mir so, als wolle man eventuelle Konvertiten nicht mit der Beichte verschrecken...9. Wird der Bewerber innerhalb einer Eucharistiefeier aufgenommen so soll er je nach der persönlichen Gewissenssituation bereits vorher einem Beichtvater, den er von der bevorstehenden Aufnahme verständigt, seine Sünden bekennen. Das Bekenntnis kann jeder zur Spendung des Bußsakramentes berechtigte Priester entgegennehmen.
Keineswegs. Dafür findest Du im CIC keinen Beleg.taddeo hat geschrieben:Wenn einer katholisch getauft werden soll, ist er ja eigentlich auch schon als Katechumene Katholik und nicht erst mit der Taufe.
Diese Regelung steht in klarem Bruch mit der bis zum letzten Konzil üblichen Praxis. Die Aufnahme sicher gültig Getaufter richtete sich nach dem Schema:Melody hat geschrieben:Schließlich wandte ich mich an das zuständige Bistum und erhielt von dort den Hinweis auf die Bestimmungen zur "Feier der Aufnahme gültig Getaufter in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche".
Siehe hier http://www.sbg.ac.at/pth/links-tipps/pa ... fnahme.htm unter Punkt 9:Verwunderlich fand ich damals nur, dass das mehrere Priester nicht wussten, obwohl sie durchaus schon Menschen in die katholische Kirche aufgenommen hatten. Es erschien mir so, als wolle man eventuelle Konvertiten nicht mit der Beichte verschrecken...9. Wird der Bewerber innerhalb einer Eucharistiefeier aufgenommen so soll er je nach der persönlichen Gewissenssituation bereits vorher einem Beichtvater, den er von der bevorstehenden Aufnahme verständigt, seine Sünden bekennen. Das Bekenntnis kann jeder zur Spendung des Bußsakramentes berechtigte Priester entgegennehmen.
Tatsächlich darf also ein Übertrittswilliger nicht nur beichten, sondern "soll" es sogar. Wenn schon alles feststeht, würde man sogar bereits katholisch beerdigt werden, sollte man vor dem vollzogenen Übertritt versterben.
Nein. Der Pfarrer mußte bei jedem Einzelfall gründlich nachforschen und versuchen sich Klarheit über die Gültigkeit der protestantischen Taufe zu verschaffen. Gemäß den Ergebnissen seiner Nachforschung wurde dann über die weitere Vorgangsweise entschieden.Melody hat geschrieben:OT
Wie war das eigentlich, wurde vor dem Konzil ein Protestant nicht sowieso generell sub conditione neu getauft?!
/OT
Filius Custodis hat geschrieben:Das schreibt z.B. das Bistum Würzburg:
http://www.bistum-wuerzburg.de/bwo/dcms ... ichte.html
Die Beichte bei einem Priester ist die sakramentale und persönlichste Form der Sündenvergebung. Hier erfährt der Gläubige (z.B. bei schwerer eigener Schuld) die unmittelbare Zusage der Vergebung Gottes durch den Priester.
Also nichts mit "Sündenvergebung durch die Kirche".
Der Priester ist doch kein freischaffender Seelenklempner, sondern kann seinen Dienst (zu dem die Absolution gehört) ausschließlich im Namen und Auftrag der Kirche vollziehen!Filius Custodis hat geschrieben:Das schreibt z.B. das Bistum Würzburg:
http://www.bistum-wuerzburg.de/bwo/dcms ... ichte.html
Die Beichte bei einem Priester ist die sakramentale und persönlichste Form der Sündenvergebung. Hier erfährt der Gläubige (z.B. bei schwerer eigener Schuld) die unmittelbare Zusage der Vergebung Gottes durch den Priester.
Also nichts mit "Sündenvergebung durch die Kirche".
Es ging doch um die Frage "ob die Kirche Sünden vergibt". Die Antwort ist nein.Thomas_de_Austria hat geschrieben:Und ein Priester hat nichts mit der Kirche zu schaffen und hat sie unmittelbar von Gott ...![]()
Lieber in den Dogmatiken nachlesen, wo es natürlich "kirchliche Sündenvergebungsgewalt" heißt ...
Tja, da waren wohl andere schneller ...
Wenn ein Buchhalter einer Firma eine Rechnung zahlt, dann zahlt in Wirklichkeit doch die Firma und nicht der Buchalter.Lupus hat geschrieben:Setze ich mich jetzt in die Nesseln?
Mit diesen gegenseitigen Anwürfen gewinnt man keinen Menschen für das Reich Gottes!
Die Kirche vergibt Sünden stimmt und stimmt auch nicht!
Insofern die Kirche als menschliche Institution gesehen wird (etwa wie ein Verein für soziale Dienste und dergleichen) kann sie keine Sünden vergeben!
Da sie eine Stiftung Christi, ihres Herrn ist, VERGIBT SIE im Namen ihres Stifters selbstverständlich SÜNDEN, nämlich im klar definierten Auftrag des Stifters: "Empfanget den Heiligen Geist. Welchen ihr die Sünden nachlasst, denen sind sie nachgelassen....!"
Zudem sehen wir in der Kirche, und dürfen uns auf klare Worte Christi beziehen, den Leib Christi, somit geschieht die Sündenvergebung im Auftrag des Hauptes der Kirche durcjh seine dazu beauftragten Glieder.
Mag unbeholfen klingen; vielleicht kann es Gamaliel oder andere besser sagen.
Jedenfalls möchte ich betonen, dass wir die Kirche nicht ohne ihren in ihr wirkenden Herrn sehen dürfen!
+L.
Nun, wenn sie (= die Website bzw. der, der für die Inhalte verantwortlich ist) Folgendes leugnet, schon:Filius Custodis hat geschrieben:Es ging doch um die Frage "ob die Kirche Sünden vergibt". Die Antwort ist nein.Thomas_de_Austria hat geschrieben:Und ein Priester hat nichts mit der Kirche zu schaffen und hat sie unmittelbar von Gott ...![]()
Lieber in den Dogmatiken nachlesen, wo es natürlich "kirchliche Sündenvergebungsgewalt" heißt ...
Tja, da waren wohl andere schneller ...
Gott vergibt sie, der Priester spricht dies dem Beichtenden zu.
Oder irrt das Bistum Würzburg auf der Webseite ?
Die Kirche hat von Christus die Gewalt empfangen, die nach der Taufe begangenen Sünden nachzulassen. De fide.
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Mit diesen gegenseitigen Anwürfen gewinnt man keinen Menschen für das Reich Gottes!
Die Kirche vergibt Sünden stimmt und stimmt auch nicht!
Insofern die Kirche als menschliche Institution gesehen wird (etwa wie ein Verein für soziale Dienste und dergleichen) kann sie keine Sünden vergeben!
Da sie eine Stiftung Christi, ihres Herrn ist, VERGIBT SIE im Namen ihres Stifters selbstverständlich SÜNDEN, nämlich im klar definierten Auftrag des Stifters: "Empfanget den Heiligen Geist. Welchen ihr die Sünden nachlasst, denen sind sie nachgelassen....!"
Zudem sehen wir in der Kirche, und dürfen uns auf klare Worte Christi beziehen, den Leib Christi, somit geschieht die Sündenvergebung im Auftrag des Hauptes der Kirche durcjh seine dazu beauftragten Glieder.
Mag unbeholfen klingen; vielleicht kann es Gamaliel oder andere besser sagen.
Jedenfalls möchte ich betonen, dass wir die Kirche nicht ohne ihren in ihr wirkenden Herrn sehen dürfen!
+L.
Ja. Das bezieht sich auf Unierte oder andere lateinische Riten wie den Ambrosianischen.Dottore Cusamano hat geschrieben:Can. 991 — Jedem Gläubigen steht es frei, die Sünden einem rechtmäßig bestellten, auch einem anderen Ritus zugehörigen, Beichtvater seiner Wahl zu bekennen.
Weiß jemand von Euch, was in dieser Vorschrift mit "einem anderen Ritus zugehörig" gemeint ist? (Eventuell z.B. byzantinischer Ritus?)
Danke für die schnelle Antwort!cantus planus hat geschrieben:Ja. Das bezieht sich auf Unierte oder andere lateinische Riten wie den Ambrosianischen.Dottore Cusamano hat geschrieben:"Can. 991 — Jedem Gläubigen steht es frei, die Sünden einem rechtmäßig bestellten, auch einem anderen Ritus zugehörigen, Beichtvater seiner Wahl zu bekennen."
Weiß jemand von Euch, was in dieser Vorschrift mit "einem anderen Ritus zugehörig" gemeint ist? (Eventuell z.B. byzantinischer Ritus?)
Das sehe ich etwas anders. Der Begriff des Ritus ist hier nicht liturgisch, sondern rechtlich, im Sinne einer Rituskirche oder ecclesia sui iuris, gemeint. Die im ambrosianischen Ritus zelebrierenden Priester gehören der lateinischen Kirche an, gehören also im rechtlichen Sinne nicht zu einem anderen Ritus. Bei den Unierten liegst Du natürlich richtig, allerdings ist zu beachten, dass z. B. die katholischen Ukrainer des byzantinischen Ritus und die Melkiten liturgisch denselben Ritus befolgen, während es sich rechtlich um unterschiedliche Riten handelt.cantus planus hat geschrieben:Ja. Das bezieht sich auf Unierte oder andere lateinische Riten wie den Ambrosianischen.Dottore Cusamano hat geschrieben:Can. 991 — Jedem Gläubigen steht es frei, die Sünden einem rechtmäßig bestellten, auch einem anderen Ritus zugehörigen, Beichtvater seiner Wahl zu bekennen.
Weiß jemand von Euch, was in dieser Vorschrift mit "einem anderen Ritus zugehörig" gemeint ist? (Eventuell z.B. byzantinischer Ritus?)
Dottore Cusamano hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort!cantus planus hat geschrieben:Ja. Das bezieht sich auf Unierte oder andere lateinische Riten wie den Ambrosianischen.Dottore Cusamano hat geschrieben:"Can. 991 — Jedem Gläubigen steht es frei, die Sünden einem rechtmäßig bestellten, auch einem anderen Ritus zugehörigen, Beichtvater seiner Wahl zu bekennen."
Weiß jemand von Euch, was in dieser Vorschrift mit "einem anderen Ritus zugehörig" gemeint ist? (Eventuell z.B. byzantinischer Ritus?)
Gibt es dort größere Abweichungen zu "unserem" Ablauf der Beichte? Vielen Dank im Voraus für Antworten!