Ist die rechte Hand am Herzen beim Gang zur Kommunion für evangelische Christen ein Fortschritt in der
Öumene?
Im Dezember trafen sich der evangelisch-lutherische Landesbischof Dr. Johannes Friedrich, der Vorsitzende der
Ökumenekommission der deutschen Bischofskonferenz, der Regensburger Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller, der
evangelische Regionalbischof Dr. Hans-Martin Weiss und der Ökumenereferent Monsignore Johann Tauer zu einem
Ökumenegespräch bei der Mittelbayerischen Zeitung (MZ) in Regensburg. Als offensichtlich wichtigstes Ergebnis
dieses Treffens nach dem Papstbesuch im September mit einer ökumenischen Vesper im Dom zu Regensburg,
konnte man erstaunt wahrnehmen, dass die Bischöfe eine gemeinsame Empfehlung aussprachen, beim
Gottesdienstbesuch evangelischer Christen in der katholischen Eucharistiefeier sich auf Grund dieser Geste segnen zu
lassen. Entsprechend besteht auch umgekehrt für Katholiken in der evangelischen Abendmahlsfeier die Möglichkeit
sich so segnen zu lassen.
Kein Fortschritt in der Ökumene, sondern Rückschritt
Wir können darin jedoch keinen Fortschritt erkennen. Im Gegenteil: Wenn mit dem Gewissen als höchste Instanz
manch ein katholischer Christ im evangelischen Gottesdienst beispielsweise gemeinsam mit seinem Ehepartner zum
Abendmahl gegangen ist, dann war das ein mutiger und wichtiger Einzelschritt dem Gebot des Herrn „Alle sollen eins
sein ...“ (Joh, 17,21) zu folgen und dabei durchaus auch im Einklang mit der Bibelstelle „ Der Mensch prüfe aber sich
selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke aus diesem Kelch.“ (1. Kor 11,28) zu stehen.
Vielleicht geschah das sogar im Bewusstsein, dass durch eine Üerbetonung des Amtsverständnisses seitens der
Kirchenhierarchie der bereits i.w. erfolgten Überwindung der Differenzen im Abendmahl/Eucharistieverständnis1 noch
ein unnötig großes Hindernis zur Einigung aufgetürmt wird. Vielleicht glaubte man auch zu verspüren, dass der Heilige
Geist vielleicht gar durch „ekklesiologischen Ungehorsam“ wirken will. Die heutigen Kardinäle Lehmann und Kasper
sprachen 1970 von einer nicht positiv genug zu würdigenden ungeduldigen Antizipation als geringerem theologisches
Ärgernis als die Kirchenspaltung selbst bzw. vom Skandal der Trennung und der offenen Kommunion als Zeichen der
Hoffnung.
Bereits 1975 hat die Synode der katholischen Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland in Würzburg erklärt, „dass
der Kommunionempfang im evangelischen Abendmahl für katholische Christen nicht möglich ist“, wollte aber nicht
ausschließen, „dass ein katholischer Christ – seinem persönlichen Gewissensspruch folgend – in seiner besonderen
Lage Gründe zu erkennen glaubt, die ihm seine Teilnahme am evangelischen Abendmahl innerlich notwendig
erscheinen lassen.“
Während in der Nachbardiözese Bamberg eine Arbeitshilfe für die Ökumene in den Gemeinden,
herausgegeben von der dortigen bischöflichen Ökumenekommission, an diese Formulierung erinnert, wird nun in
Regensburg in knappem Ton verlautbart: „Eine Teilnahme am evangelischen Abendmahl für den katholischen Christen
ist grundsätzlich nicht möglich.“ Von der von der Synode respektierten Gewissensfreiheit ist nicht die Rede.
Brief des Generalvikars Michael Fuchs an alle Pfarrer in der Diözese Regensburg
Dieser Satz findet sich in der entsprechenden Informationen zur Umsetzung und Schulung der Kommunionhelfer in
einem auch im Internet der Diözese veröffentlichten Brief von Generalvikars Michael Fuchs. Der Pressesprecher des
Bistums erklärte am Samstag, dem 06.01.2007 in der MZ, dass in den vergangenen Jahren kein Verstoß in dieser
Hinsicht durch einen Gläubigen geahndet (!) worden sei. Ob sich seine Drohung gegenüber den Geistlichen, die diese
Regel verletzen, sie müssten mit unmittelbaren Folgen rechnen, wirklich auf eine Abendmahlsteilnahme eines
katholischen Geistlichen bezieht wie von der MZ suggeriert, sei dahingestellt.
Der Generalvikar irrt: Es gibt Situationen, in denen der Papst und das Kirchenrecht den Kommunionempfang
eines evangelischen Christen zulassen! Ideen für wahren Fortschritt in der Ökumene!
Ebenso lakonisch erklärt der Generalvikar in diesem Brief auch folgendes: „Eine Teilnahme des evangelischen Christen
am Kommunionempfang ist grundsätzlich nicht möglich.“ Das ist nicht wahr. Wie schon so oft auch bei anderen
Gelegenheiten werden hier wieder Halbwahrheiten verbreitet. Im Can. 844 des universellen Kirchenrechts CIC heißt es
in § 4 wörtlich: „Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der
Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage2 dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt
auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender
der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser
Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.“ Zugegeben, Todesgefahr
besteht für evangelische Christen in der Regel nicht, wenn sie einen katholischen Gottesdienst besuchen, aber der
zweite Teil des Satzes gäbe den Bischöfen die Möglichkeiten den Begriff „schwere Notlage“ oder „wichtige
Notwendigkeit“ kreativ beispielsweise in der Situation konfessionsverbindender Eheleute zu deuten, wenn man an
echten Fortschritten in der Ökumene wirklich interessiert wäre. So hat das die südafrikanische Bischofskonferenz in
Bezug auf eine ernste und spirituelle Notwendigkeit bei einem besonderen Fest oder Anlass gesehen! Darauf hat die
Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel schon vor einigen Jahren in einem Vortrag hingewiesen.3
Kommunionspendung durch Kardinal Ratzinger an den evangelischen Christen Roger Schutz
Es sei auch daran erinnert, dass der jetzige Papst beim Requiem für seinen Vorgänger dem evangelischen Christen
Roger Schutz eigenhändig die Kommunion gereicht hat, eine schwere Notlage oder doch nur „ungültig“ - aber
offensichtlich weiter ohne Konsequenz für Kardinal Ratzinger?! In der Enzyklika „Eucharistia de Ecclesia“ von 2004
erinnert Papst Johannes Paul II in Abschnitt 46 an folgenden Satz aus „Ut unum sint“:„Ein Grund zur Freude ist in
diesem Zusammenhang, daran zu erinnern, dass die katholischen Priester in bestimmten Einzelfällen die Sakramente
der Eucharistie, der Buße und der Krankensalbung anderen Christen spenden können, die zwar noch nicht in voller
Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen, aber sehnlich den Empfang der Sakramente wünschen, von sich aus
darum bitten und den Glauben bezeugen, den die katholische Kirche in diesen Sakramenten bekennt.“ Kennt der Herr
Generalvikar die römischen Instruktionen nicht?
Welches Signal geht von dieser Aktion aus?
Die uns vorliegenden Meinungsäußerungen sind allesamt negativ:„Demütigung der evangelischen Christen, wenn sie
sich auch gleich noch outen sollen“,„Christen zweiter Klasse“,„theologisch höchst bedenklich“,„diskriminierend“,
„Behandlung evangelischer Christen wie kleine, unmündige Kinder, die auch bei Kommuniongang 'nur' gesegnet
werden.“
Enttäuschung auch über die evangelischen Bischöfe
Nach evangelischem Verständnis lädt Christus selbst als Gastgeber alle Christen zum Abendmahl ein. Warum
Landesbischof Dr. Johannes Friedrich und Regionalbischof Dr. Hans-Martin Weiss mit dieser gemeinsamen Aktion mit
Bischof Dr. Müller zugelassen haben, dass der Eindruck im Interview ensteht, sie hätten sich weit hinter ihr eigenes
theologisches Verständnis zurückbewegt, ist für uns unerklärlich. Von ihnen wäre zu erwarten gewesen, dass sie bei
dieser Gelegenheit im Interview selbst wenigstens deutlich auf ihr eigenes Verständnis hingewiesen hätten. Auf Grund
einer Nachfrage betonte allerdings Dr. Weiss uns gegenüber, dass Bischof Dr. Friedrich und er selbstverständlich
daran festhalten, dass seitens der evangelischen Kirche alle Christen, auch die katholischen zum Empfang des
Abendmahls eingeladen sind, man aber auch Rücksicht nehmen will auf solche Katholiken, die das Abendmahl nicht
empfangen wollen.
Der von Dr. Weiss stammende Vorschlag eines gemeinsamen Briefs an alle Pfarrer wurde seitens Bischofs Dr. Müller
nicht aufgegriffen. Schade auch, dass die evangelischen Bischöfe nicht direkt erkannt haben, dass mit dieser Aktion
bestehende Gewissensfreiheiten der katholischen Gläubigen zurückgedrängt werden können, auch wenn es aus ihrer
Sicht in Einzelfällen für Menschen, denen der katholische Priester die Kommunion verweigern müsste, eine kleine
Verbesserung darstellt, nicht mehr vom Gang zur Kommunion ausgeschlossen zu sein.
Aufruf an die katholischen und evangelischen Gläubigen
Wir fordern alle Gläubigen auf, die bislang aus eigener Gewissensfreiheit Gründe gesehen haben, das Abenmahl bzw.
die Kommunion in der anderen Konfession zu empfangen, an ihren Entscheidungen festzuhalten. Sie leisten damit
weiter, wenn das aus ehrlicher Überzeugung geschieht, einen wichtigen Beitrag zur Ökumene!
Aufruf an die Pfarrer und Kommunionspender
Wir bitten die Pfarrer der Diözese Regensburg nicht nur das Schreiben des Herrn Generalvikars den
Kommunionspendern und übrigen Gläubigen zur Kenntnis zu geben, sondern auch weitergehende Argumente wie sie
beispielsweise in dieser Erklärung genannt werden. Auch die Pfarrer und Kommunionspendern fordern wir auf,
gegebenfalls an bisherigen Gewissenentscheidungen in Bezug auf Kommunionspendung festzuhalten. so wie Kardinal
Ratzinger das im Fall von Roger Schutz getan hat.
Oh mei - welch linker Verein...