Melody hat geschrieben:
Und sicherlich darf ein Behinderter Priester werden. Es kommt wahrscheinlich auf die Behinderung an.
Seit wann eigentlich? Auch so eine gottlose Neuerung, oder gibt´s das schon länger?
Im Jone stehen ein paar Ausführungen zu früheren Weihehindernissen, ich kann morgen mal nachschauen. Ein Glasauge oder so was in der Art ist wohl o.k.
@Clemens:
Im Prinzip geht es da ja um "Irregularitäten ex defectu" die im Kirchenrecht geregelt sind. Die Frage "seit wann?" beantwortet sich daher mit dem jeweils gültigen Kirchenrecht. Nach dem alten CIC von 1917 hat Jone bspw. aufgelistet, daß demnach solche irregulär sind, "bei denen ein Daumen oder Zeigefinger fehlt, die derart zittern, daß Gefahr besteht, das heilige Blut zu verschütten ... Blinde, Stumme, Taube, welche die Antwort des Ministranten nicht hören können ...".
Im Prinzip ging es vor allem darum, ob die heilige Messe korrekt und würdig zelebriert werden kann. In Zweifelsfragen konnte auch früher ggf. vom Bischof dispensiert werden.
Ich habe als Teenager (in Ermangelung besserer Literatur) die Autobiographie von Professor Sauerbruch gelesen. Dort schreibt er, er hätte einmal einem katholischen Priester als Patienten gehabt, der im Krieg eine Hand verloren hatte. Er bekam eine bewegliche Prothese, durfte danach aber den priesterlichen Dienst nicht mehr ausüben. Sauerbruch beschrieb, wie er sich nach Rom zum Papst begab, ihm in einer Audienz die "Sauerbruch-Hand" vorführte und erklärte…und der Papst gab seinen Segen.
Dies betraf wohlgemerkt einen Mann, der bereits Priester war. Trotzdem eine interessante Geschichte.
Clemens hat geschrieben:… daß kein Verschnittener Priester werden darf.
… was auch im kirchlichen Gesetzbuch enthalten ist.
Wo?
Verstümmelung als Hindernis. (Die Nummer mußt du selber raussuchen, sitze im Auto und habe die Canonen nicht zur Hand.)
Das ist kein Argument für dieses Thema. Da heißt es nämlich bloß:
can. 1041 hat geschrieben:Irregulär für den Empfang der Weihen ist:
5° wer sich selbst oder einen anderen schwerwiegend und vorsätzlich verstümmelt
Das bedeutet, daß sich einer selbst vorsätzlich kastriert haben müßte, um mit einer Irregularität behaftet zu sein. Und selbst da wäre einfach Dispens durch den Ordinarius möglich, das ist nicht mal dem Heiligen Stuhl reserviert. Nur die Tatsache, daß einer zeugungsunfähig ist, ist offensichtlich kein Problem, denn dieser Sachverhalt müßte ausdrücklich genannt sein, um als Hindernis aufzutreten (siehe can. 1040: "es wird jedoch kein Hindernis zugezogen, das in den folgenden Canones nicht enthalten ist.")
Origenes wurde ja auch von seinen Gegnern nachgesagt, dass er sich um des Himmelreiches willen kastriert hätte und Bischof Demetrius soll wiederum u.a. deshalb mit Origenes Weihe zum Priester nicht einverstanden gewesen sein. Möglicherweise werden aber auch seine häretischen Ansichten hierbei eine gewisse Rolle gespielt haben. Jedenfalls war es nach meinem Wissen ja auch Bischof Demetrius, der von einem Konzil die Nichtigkeit dieser Priesterweihe feststellen ließ. Nach meinem Wissen durften auch Kastraten schon in der Antike nicht zu Priestern geweiht werden, so dass dieses Verbot bereits seine Grundlage in den alten kirchlichen Ordnungen haben dürfte.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)
Vielleicht darf ich einen Gedankenanstoß von der anderen Seite geben. Um zölibatär zu leben, genügt es nicht, auf sexuelle Intimitäten zu verzichten. Man muß auch darauf verzichten, eine Frau nur "lüstern anzublicken", geschweige denn mit ihr zu flirten. Infolgedessen macht der Zölibat auch Sinn, wenn man zum Geschlechtsverkehr nicht in der Lage sein sollte, denn es gibt immer noch genug, auf das man zu verzichten hat.
(Das ist leider nicht selbstverständlich, wie so manche Erfahrung zeigt... Liebe Priester, reißt euch am Riemen. Auch Flirten verstößt gegen den Zölibat.)