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Ich hake noch einmal nach.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Freitag 12. April 2019, 15:25Lycobates hat geschrieben: ↑Freitag 12. April 2019, 08:53Nun ja.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Freitag 12. April 2019, 08:32Weil wiederum der Messbesuch in erster Linie ein kultisch-liturgischer Akt der Gottesverehrung ist, der erst sekundär kanonistisch normiert wird, würde ich schon sagen, dass die Sonntagspflicht auch am Samstagabend erfüllt werden kann. Vor allem, wenn jemand nicht ausschließlich oder überwiegend, sondern eher ausnahmsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, um die Sonntagspflicht zu erfüllen.
Wenn derjenige, der über die Schlüsselgewalt verfügte, auf meinen Rat Wert legte, würde ich raten, die Konstitution Christus Dominus vom 6. Januar 1953 uneingeschränkt und unverzüglich per Apostolische Konstitution zurückzunehmen.
Das würde auch ich. Aber gerade heute ist es aufgrund einer gewissen Diasporasituation auf weltweiter Ebene vielleicht doch gut, auch nach 12 Uhr noch zelebrieren zu dürfen.
Ich erinnere mich dunkel, daß mal irgendwer gesagt haben soll, der Sabbat sei für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat.Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 06:32Als Kompromiß könnte man erwägen, Abendmessen aufgrund der heutigen generellen weltweiten Diasporasituation zwar weiterhin zu erlauben, die Austeilung der Kommunion darin aber strikte zu untersagen. Der Zelebrant müßte dann als einziger das Jejunium eucharisticum ab Mitternacht durchhalten.
Soweit ich sehe, gilt doch aktuell Die XXI Mensis vom 21.11.1964 (eine Stunde), oder liege ich da falsch?Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 06:32Als Kompromiß könnte man erwägen, Abendmessen aufgrund der heutigen generellen weltweiten Diasporasituation zwar weiterhin zu erlauben, die Austeilung der Kommunion darin aber strikte zu untersagen. Der Zelebrant müßte dann als einziger das Jejunium eucharisticum ab Mitternacht durchhalten.
Ja.Petrus hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 14:36Soweit ich sehe, gilt doch aktuell Die XXI Mensis vom 21.11.1964 (eine Stunde), oder liege ich da falsch?Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 06:32Als Kompromiß könnte man erwägen, Abendmessen aufgrund der heutigen generellen weltweiten Diasporasituation zwar weiterhin zu erlauben, die Austeilung der Kommunion darin aber strikte zu untersagen. Der Zelebrant müßte dann als einziger das Jejunium eucharisticum ab Mitternacht durchhalten.
Es geht hier nicht um den Sabbat, werter Taddeo, sondern um etwas weit Wesentlicheres und Würdigeres, si quid est in rebus humanis plane divinum, wie Papst Urban VIII. schrieb (im Vorwerk unserer Missalia), quod nobis superni cives (si in eos invidia caderet) invidere possent, nämlich um das heilige Meßopfer und um die leibliche Gegenwart des Gottmenschen unseres Erlösers, und davor tritt jede menschliche, natürliche und weltliche Rücksicht zurück.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 13:09Ich erinnere mich dunkel, daß mal irgendwer gesagt haben soll, der Sabbat sei für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat.Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 06:32Als Kompromiß könnte man erwägen, Abendmessen aufgrund der heutigen generellen weltweiten Diasporasituation zwar weiterhin zu erlauben, die Austeilung der Kommunion darin aber strikte zu untersagen. Der Zelebrant müßte dann als einziger das Jejunium eucharisticum ab Mitternacht durchhalten.![]()
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Me non semper habebitis vobiscum, sagte der Herr zu den Aposteln. Die Zeit des familiären Umgangs mit dem Erlöser ist nicht mehr die unsrige und sie ist vorbei.Juergen hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 16:08Du meinst jenen, der in einem Stall mit Ochs, Esel, Floh und Maus zur Welt kam; der noch als Erwachsener mit Dreck „spielte“ (Schrieb mit dem Finger auf die dreckige Erde; machte aus Spucke und Dreck Pasten usw.); der mit Sündern und Zöllnern zu Tisch saß und den wir im Laufe der Zeit so unmenschlich-ehrfürchtig betrachten, daß er dadurch weit weggerückt wird und wir uns ihm nur hungernd und dürstend auf Knien rutschend nähen dürfen?
Etwas mehr familiären/intimer Umgang mit ihm wäre vielleicht nicht schlecht.
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Ich muß gestehen, daß es mir nicht ganz einleuchtet, was das Meßopfer und die leibliche Gegenwart des Herrn mit der Frage der Abendmessen zu tun hat. Daß auch eine VAM ein Meßopfer ist und dort der Herr gegenwärtig wird, kann man wohl nicht bestreiten.
Das ist richtig - und damit hat es sich weitestgehend erledigt, genau das ist das Problem. Kein normaler Katholik heute weiß noch, daß es sowas wie "eucharistische Nüchternheit" überhaupt gibt.Petrus hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 18:45Das eucharistische Fasten wird aktuell (nach einem Zwischenzustand: Priester ab Beginn, Gläubige ab Kommunion) übrigens nicht mehr wie früher ab Beginn der Messe, sondern ab Kommunion gerechnet (ist also de facto weitgehend gegenstandslos, vielleicht außer für Menschen, die direkt neben der Kirche wohnen)![]()
Petrus hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 18:45Das eucharistische Fasten wird aktuell (nach einem Zwischenzustand: Priester ab Beginn, Gläubige ab Kommunion) übrigens nicht mehr wie früher ab Beginn der Messe, sondern ab Kommunion gerechnet (ist also de facto weitgehend gegenstandslos, vielleicht außer für Menschen, die direkt neben der Kirche wohnen)![]()
Eben!taddeo hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 19:23Das ist richtig - und damit hat es sich weitestgehend erledigt, genau das ist das Problem. Kein normaler Katholik heute weiß noch, daß es sowas wie "eucharistische Nüchternheit" überhaupt gibt.Petrus hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 18:45Das eucharistische Fasten wird aktuell (nach einem Zwischenzustand: Priester ab Beginn, Gläubige ab Kommunion) übrigens nicht mehr wie früher ab Beginn der Messe, sondern ab Kommunion gerechnet (ist also de facto weitgehend gegenstandslos, vielleicht außer für Menschen, die direkt neben der Kirche wohnen)![]()
Das wäre das gleiche, wie jemand, der verheiratet ist sagen/denken würde: Wenn ich heute zu meinem Partner gut bin, kann ich es drei Tage lang verzichten.PascalBlaise hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. April 2019, 20:34So siehts aus. Der katholische Präsentismus.
Was gut wäre, ist eine Art Konto: Wenn ich etwa in eine Werktagmesse gehe, bekomme ich eine Messe gutgeschrieben und kann einen Sonntag schwänzen. Das wäre mal was, geht aber Stand heute nicht.
Es ging mir ja, in den letzten paar Beiträgen hier, um den Kommunionempfang in Abendmessen, und um die in Abendmessen praktisch unumgängliche frevlerische Verkürzung des eucharistischen Fastens. Nicht in erster Linie darum, ob mit einer "Vorabendmesse" am Samstag die Sonntagspflicht erfüllt werden kann, oder nicht.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 16:30Ich muß gestehen, daß es mir nicht ganz einleuchtet, was das Meßopfer und die leibliche Gegenwart des Herrn mit der Frage der Abendmessen zu tun hat. Daß auch eine VAM ein Meßopfer ist und dort der Herr gegenwärtig wird, kann man wohl nicht bestreiten.
Ganz klar ist es besser, m.E., die Entschuldigungsgründe, die etwa bei Jone stehen, natürlich verantwortungsvoll, in Anspruch zu nehmen, und u.U. auf die Messe zu verzichten, eher als Kommunionfrevel, wie es tatsächlich der Fall ist, massiv in Kauf zu nehmen.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 16:30Bei den (Vor-)Abendmessen geht es um die Sonntagsheiligung, denke ich. Im Gegensatz zu früheren Zeiten gibt es heute immer mehr Menschen, denen die Teilnahme an einer Messe am Sonntag selbst tatsächlich nicht möglich ist. Dafür gibt es die verschiedensten Gründe, für die diese Menschen sehr häufig gar nicht selbst verantwortlich sind. Wenn ich mir anschaue, welche Entschuldigungsgründe zB Jone anführt, dann empfinde ich die teilweise auch als höchst hanebüchen: "Von der Anhörung der heiligen Messe entschuldigt jeder mittelmäßig schwerwiegende Grund, wie er vorliegt bei bedeutendem Ungemach oder bei leiblichem oder geistigem Schaden, den man selbst oder ein anderer erdulden müßte". Er spezifiziert dann u. a., daß vom Meßbesuch entschuldigt seien "Leute, die durch Berufspflichten verhindert sind", "wer Schaden an ... irdischen Glücksgütern erleiden würde", näherhin den "Verlust eines großen Gewinns".
Was ist daher besser: nach Jone einen "mittelmäßig schwerwiegenden Grund" zu finden und gar nicht in die Sonntagsmesse zu gehen, oder das eucharistische Fasten auf ein den heutigen Lebensverhältnissen entsprechenderes Maß (wobei ich 1 Stunde auch für einen Witz halte) zu reduzieren und die Sonntagsheiligung durch den Besuch einer Vorabendmesse zu ermöglichen?
Warum sollte man das einführen? Bei uns denken die Priester mit, so dass am 01. Januar erst am Abend eine Heilige Messe ist. - Schließlich wollen die Leute ja ausschlafen.Petrus hat geschrieben: ↑Dienstag 16. April 2019, 19:08ach ja, eine Frage hätt' ich noch, dazu.
Stimmt eigentlich das Gerücht, daß - vor allem für Missionsgebiete (vgl. hierzu gern "Amazonas-Synode") - die sog. "Vorjahresmesse" analog zur bereits eingeführten und langjährig bewährten (?) "Vorabendmesse" kommen soll, d. h. mit dem Meßbesuch am 31.12. ist die Sonntagspflicht für das nächste Jahr erfüllt?
Wäre eigentlich eine vernünftige Regelung - dann könnte man die traditionelle Sonntagspflicht nach wie vor beibehalten, es gäbe aber viel weniger Gelegenheit, eine schwere Sünde zu begehen.
Nachdem Deutschland nun wohl auch ein Missionsland ist (die Bischöfe sagen uns das immer wieder!), könnte man diese Regelung bei uns dann sicher auch anwenden.
Vielleicht könnte man das mal in diesen sog. "synodalen Weg" einbringen?
Lycobates, bei aller Bewunderung für deine überragende Fachkenntnis in vielen Bereichen, und bei allem Respekt vor deiner persönlichen Glaubenshaltung: Was du hier vom "Kommunionfrevel" wegen mangelhafter eucharistischer Nüchternheit schreibst, halte ich für ein Skrupulantentum ersten Ranges, das ich einem Geist deines Niveaus nicht zugetraut hätte. Diese Nüchternheit ist kein Glaubenssatz, sondern eine Frage der Kirchendisziplin, und unterliegt daher legitim Änderungen. Daß die gegenwärtigen Regeln auch aus meiner Sicht zu weit gehen, habe ich schon gesagt.Lycobates hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 21:35Es ging mir ja, in den letzten paar Beiträgen hier, um den Kommunionempfang in Abendmessen, und um die in Abendmessen praktisch unumgängliche frevlerische Verkürzung des eucharistischen Fastens. Nicht in erster Linie darum, ob mit einer "Vorabendmesse" am Samstag die Sonntagspflicht erfüllt werden kann, oder nicht.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 16:30Ich muß gestehen, daß es mir nicht ganz einleuchtet, was das Meßopfer und die leibliche Gegenwart des Herrn mit der Frage der Abendmessen zu tun hat. Daß auch eine VAM ein Meßopfer ist und dort der Herr gegenwärtig wird, kann man wohl nicht bestreiten.
Um die Sonntagspflicht zu erfüllen braucht man ja nicht zu kommunizieren.
Ganz klar ist es besser, m.E., die Entschuldigungsgründe, die etwa bei Jone stehen, natürlich verantwortungsvoll, in Anspruch zu nehmen, und u.U. auf die Messe zu verzichten, eher als Kommunionfrevel, wie es tatsächlich der Fall ist, massiv in Kauf zu nehmen.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 16:30Bei den (Vor-)Abendmessen geht es um die Sonntagsheiligung, denke ich. Im Gegensatz zu früheren Zeiten gibt es heute immer mehr Menschen, denen die Teilnahme an einer Messe am Sonntag selbst tatsächlich nicht möglich ist. Dafür gibt es die verschiedensten Gründe, für die diese Menschen sehr häufig gar nicht selbst verantwortlich sind. Wenn ich mir anschaue, welche Entschuldigungsgründe zB Jone anführt, dann empfinde ich die teilweise auch als höchst hanebüchen: "Von der Anhörung der heiligen Messe entschuldigt jeder mittelmäßig schwerwiegende Grund, wie er vorliegt bei bedeutendem Ungemach oder bei leiblichem oder geistigem Schaden, den man selbst oder ein anderer erdulden müßte". Er spezifiziert dann u. a., daß vom Meßbesuch entschuldigt seien "Leute, die durch Berufspflichten verhindert sind", "wer Schaden an ... irdischen Glücksgütern erleiden würde", näherhin den "Verlust eines großen Gewinns".
Was ist daher besser: nach Jone einen "mittelmäßig schwerwiegenden Grund" zu finden und gar nicht in die Sonntagsmesse zu gehen, oder das eucharistische Fasten auf ein den heutigen Lebensverhältnissen entsprechenderes Maß (wobei ich 1 Stunde auch für einen Witz halte) zu reduzieren und die Sonntagsheiligung durch den Besuch einer Vorabendmesse zu ermöglichen?
Man braucht ja gar nicht zur Kommunion zu gehen, außer einmal pro Jahr in der österlichen Zeit.
Es wurde früher in den Pfarren oft nur in den Frühmessen die Kommunion gespendet, dann aber in den späteren und namentlich In den Hochämtern nicht mehr. Von Abendmessen gar nicht zu reden.
Das habe ich gemeint, als ich schrieb, daß vor Meßopfer und eucharistischer Gegenwart (und Kommunion) jede menschliche, natürliche und weltliche Rücksicht zurücktreten muß. Das konnte demnach u.U. bedeuten, daß, wer am Sonntag kommunizieren will, früh aufstehen muß.
Da bin ich vollständig einer Meinung.
Wenn die eucharistische Nüchternheit jedoch apostolischer Herkunft ist, kann sie indes mE nicht so verändert werden, dass sie faktisch vollständig wegfällt.
Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Dienstag 23. April 2019, 07:51Wenn die eucharistische Nüchternheit jedoch apostolischer Herkunft ist, kann sie indes mE nicht so verändert werden, dass sie faktisch vollständig wegfällt.
wo denn?
bittschön:Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 21:02Petrus hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2019, 18:45Das eucharistische Fasten wird aktuell (nach einem Zwischenzustand: Priester ab Beginn, Gläubige ab Kommunion) übrigens nicht mehr wie früher ab Beginn der Messe, sondern ab Kommunion gerechnet (ist also de facto weitgehend gegenstandslos, vielleicht außer für Menschen, die direkt neben der Kirche wohnen)![]()
Wann fand Ihrer Kenntnis nach dieser Wechsel der Berechnung statt, und von wann bis wann währte der Zwischenzustand, den Sie erwähnen?