Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
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Stefan
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Insgesamt eine absolut nachvollziehbare Entscheidung.
Es gibt nun mal eine Prüfungskommission, und die Ergebnisse werden dann erst eine endgültige Entscheidung herbeiführen.
Dass Bischof Franz-Peter eine Pause braucht, wird er wohl selber so gewünscht haben, das ist auch absolut nachvollziehbar.
Er wird darin wohl von Bischof Joachim von Köln bestärkt worden sein.
Herr Zollitsch leitet die Prüfungskommission für Limburg, und kann in dieser Rolle, da er ja für eine schnelle Lösung war,
darin bestärkt und ermutigt worden sein, die Arbeit der Prüfungskommssion dementsprechend schnell zu erledigen.
Damit das klappt, hat man die Ernennung des Generalvikars vorgezogen.
In sich nachvollziehbar, und wir werden wohl bald erfahren, was wirklich im Bistum Limburg geschehen ist.
Jetzt fehlt mit nur noch die päpstliche Bannbulle gegen die Medien und den Mißbrauch der Pressefreiheit.
Es gibt nun mal eine Prüfungskommission, und die Ergebnisse werden dann erst eine endgültige Entscheidung herbeiführen.
Dass Bischof Franz-Peter eine Pause braucht, wird er wohl selber so gewünscht haben, das ist auch absolut nachvollziehbar.
Er wird darin wohl von Bischof Joachim von Köln bestärkt worden sein.
Herr Zollitsch leitet die Prüfungskommission für Limburg, und kann in dieser Rolle, da er ja für eine schnelle Lösung war,
darin bestärkt und ermutigt worden sein, die Arbeit der Prüfungskommssion dementsprechend schnell zu erledigen.
Damit das klappt, hat man die Ernennung des Generalvikars vorgezogen.
In sich nachvollziehbar, und wir werden wohl bald erfahren, was wirklich im Bistum Limburg geschehen ist.
Jetzt fehlt mit nur noch die päpstliche Bannbulle gegen die Medien und den Mißbrauch der Pressefreiheit.
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Ich kann aus dem Artikel bei kath.net keine päpstliche Entscheidung herauslesen. Du schon?ad_hoc hat geschrieben:Eine gute Entscheidung des Papstes!
Eine, die allen denkbaren Erwägungen Rechnung trägt.
Who is so great a God as our God? You are the God who does wonders!
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
In der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Heiligen Stuhls (http://press.vatican.va/content/salasta ... 1541.html) heißt es u. a.:Mary hat geschrieben:Ich kann aus dem Artikel bei kath.net keine päpstliche Entscheidung herauslesen. Du schon?ad_hoc hat geschrieben:Eine gute Entscheidung des Papstes!
Eine, die allen denkbaren Erwägungen Rechnung trägt.
Es ist also keine Entscheidung des Papstes persönlich, sondern des Heiligen Stuhls - vermutlich der zuständigen Bischofskongregation. Allerdings ergehen solche Entscheidungen naturgemäß immer im Namen und mit Billigung des Papstes, insofern ist es schon ein "päpstliche Entscheidung". Grundlage dafür war ja zudem das Gespräch, das der Papst persönlich mit dem Bischof von Limburg geführt hat.In Erwartung der Ergebnisse besagter Prüfung und der damit verbundenen Vergewisserung über diesbezügliche Verantwortlichkeiten hält der Heilige Stuhl es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit auβerhalb der Diözese zu gewähren.
Auf Entscheidung des Heiligen Stuhls tritt die durch den Bischof von Limburg zum 1. Januar 214 ausgesprochene Ernennung des Hw. Herrn Stadtdekan Wolfgang Rösch zum Generalvikar bereits mit dem heutigen Tag in Kraft. Der Hw. Herrn Generalvikar Rösch wird die Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten.
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Danke taddeo; dafür habe ich mir eine Antwort erspart.Es ist also keine Entscheidung des Papstes persönlich, sondern des Heiligen Stuhls - vermutlich der zuständigen Bischofskongregation. Allerdings ergehen solche Entscheidungen naturgemäß immer im Namen und mit Billigung des Papstes, insofern ist es schon ein "päpstliche Entscheidung". Grundlage dafür war ja zudem das Gespräch, das der Papst persönlich mit dem Bischof von Limburg geführt hat.
Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
http://www.spiegel.de/panorama/papst-en ... 29525.html
Man merkt dem Spiegel-Kirchenhassbeauftragten Peter Wensierski seine Enttäuschung zwischen den Zeilen regelrecht an. Also schön weiter mit Dreck werfen, irgendwas bleibt immer hängen. Wahrscheinlich ist heute Abend erst mal Fruststaufen mit Daniel Deckers angesagt. Der Bischof ist also suspendiert...soso...naja, eine weitere Unwahrheit macht den Braten jetzt auch nicht mehr fett.
Man merkt dem Spiegel-Kirchenhassbeauftragten Peter Wensierski seine Enttäuschung zwischen den Zeilen regelrecht an. Also schön weiter mit Dreck werfen, irgendwas bleibt immer hängen. Wahrscheinlich ist heute Abend erst mal Fruststaufen mit Daniel Deckers angesagt. Der Bischof ist also suspendiert...soso...naja, eine weitere Unwahrheit macht den Braten jetzt auch nicht mehr fett.
„Was du in anderen entzünden willst, muss in dir selbst brennen.“ - Aurelius Augustinus.
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Stefan
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Die Medien haben nun ein Problem: Sie haben ihr Pulver verschossen, und wochenlang gibt's nichts Neues.
Weihnachten haben wir die Große Koalition, und dann interessiert sich die Öffentlichkeit nicht mehr für eine
aufgewärmte Wiedervorlage.
Die Limburger Intriganten haben nun eine schwere Zeit vor sich. Am besten nehmen sie sich auch eine Auszeit,
oder am besten wechseln sie in ein afrikanisches Bistum.
Weihnachten haben wir die Große Koalition, und dann interessiert sich die Öffentlichkeit nicht mehr für eine
aufgewärmte Wiedervorlage.
Die Limburger Intriganten haben nun eine schwere Zeit vor sich. Am besten nehmen sie sich auch eine Auszeit,
oder am besten wechseln sie in ein afrikanisches Bistum.
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Das Wort von der Suspendierung nimmt ein namentlich nicht genannter »Mitarbeiter in der Limburger Kirchenzentrale« in den Mund – oder es wird ihm in den Mund gelegt. Was das für ein Mitarbeiter ist, wird nicht gesagt: Es könnte also genau so gut ein Kleriker wie ein Küster sein, wenngleich der Eindruck erweckt werden soll, daß es ein „Kirchenfunktionär“ ist.Exilfranke hat geschrieben:http://www.spiegel.de/panorama/papst-en ... 29525.html
Man merkt dem Spiegel-Kirchenhassbeauftragten Peter Wensierski seine Enttäuschung zwischen den Zeilen regelrecht an. Also schön weiter mit Dreck werfen, irgendwas bleibt immer hängen. Wahrscheinlich ist heute Abend erst mal Fruststaufen mit Daniel Deckers angesagt. Der Bischof ist also suspendiert...soso...naja, eine weitere Unwahrheit macht den Braten jetzt auch nicht mehr fett.
Was in der Diktion des Spiegel ein „Kirchenfunktionär im Ordinariat“ genau ist, weiß ich allerdings nicht. Es ist vermutlich jemand, der im Ordinariat eine Funktion ausübt, wie etwa der Hausmeister.Selbst mancher Kirchenfunktionär im Ordinariat hat nun Mühe zu verstehen, was die Nachricht aus Rom genau bedeutet. Ein Mitarbeiter in der Limburger Kirchenzentrale Am Roßmarkt seufzt schwer, er mag es einfach nicht glauben: "Kann der suspendierte Bischof in ein paar Monaten etwa hier nach Limburg wieder zurückkommen?" Er hofft dies nicht, so würde er den Papst am liebsten verstehen…
Zuletzt geändert von Juergen am Mittwoch 23. Oktober 2013, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Meines Erinnerns lässt die Satzung einuges zu. Und kann man die nicht ändern?Juergen hat geschrieben:Es gab wohl zwei MöglichkeitenApollonia hat geschrieben:Es geht ja wohl weniger um persönlichen Neid, als - nennen wirs mal Neid - der Pfarreien und Schulen, denen man gleichzeitig sagt, dass kein Geld da sei. Sicher, es sind unterschiedliche Töpfe, man hätte dieses Geld wohl so oder so nicht bekommen. Aber trotzdem ist die Wirkung verheerend.
1. Es wird Geld aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhl satzungsgemäß ausgegeben (was man nun getan hat)
2. Es wird kein Geld aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhl ausgegeben
In beiden Fällen haben die Gemeinden nichts davon.
Was aber NICHT geht, ist die Ausgabe von Geld aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhl für Dinge für die es nicht angespart wurde und der Bischöfliche Stuhl nicht zuständig ist. Man kann nicht einfach das Geld nehmen und davon eine Küster/Messner in Gemeinde XY einstellen und bezahlen.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Ja und Nein.iustus hat geschrieben:Meines Erinnerns lässt die Satzung einuges zu. Und kann man die nicht ändern?Juergen hat geschrieben:Es gab wohl zwei MöglichkeitenApollonia hat geschrieben:Es geht ja wohl weniger um persönlichen Neid, als - nennen wirs mal Neid - der Pfarreien und Schulen, denen man gleichzeitig sagt, dass kein Geld da sei. Sicher, es sind unterschiedliche Töpfe, man hätte dieses Geld wohl so oder so nicht bekommen. Aber trotzdem ist die Wirkung verheerend.
1. Es wird Geld aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhl satzungsgemäß ausgegeben (was man nun getan hat)
2. Es wird kein Geld aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhl ausgegeben
In beiden Fällen haben die Gemeinden nichts davon.
Was aber NICHT geht, ist die Ausgabe von Geld aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhl für Dinge für die es nicht angespart wurde und der Bischöfliche Stuhl nicht zuständig ist. Man kann nicht einfach das Geld nehmen und davon eine Küster/Messner in Gemeinde XY einstellen und bezahlen.
Bei frommen Stiftungen haben oft die Stifter genau festgelegt, wozu die Erträge zu nutzen sind. Das kann man nicht so einfach ändern.
Bei anderen Dinge mögen Änderungen möglich sein.Juergen hat geschrieben:viewtopic.php?p=693860#p693860
Wenn Tante Erna stirbt und in ihrem Testament ihren kleinen Garten dem Bischof mit den Worten vermacht: „damit er sich aus den Erträgen ein Schwein kaufen kann, um sonntags einen Braten zu haben“, dann würde sich einerseits Tante Erna im Grabe umdrehen, wenn statt des Bratens für den Bischof ein Brunnen in Afrika gebohrt würde und andererseits würde der Vermögensverwalter sich schuldig machen, weil er das ihm anvertraute Gut nicht so verwenden, wie es die Stifterin wollte. — Im BGB würde man das vermutlich groben Undank nennen und man könnte bei einer Schenkung das Gut sogar zurückfordern.
Gruß Jürgen
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
"Diese Entscheidung dürfte keinen der Beteiligten so richtig glücklich machen", vor allem auch jene nicht, die sich seit Tagen und Wochen bis an die Grenze des Absurden bewegen und keine Lügen scheuen, um den "öffentlichen Druck" aufzubauen, der sich dann auch schon mal in Morddrohungen gegen Familienangehörige des Bischofs entlädt. Wollen wir hoffen, dass im letzteren Fall wenigstens eine andere Gewalt ihrer Pflicht nachkommt, und die Täter ermittelt.tagesschau hat geschrieben:Eine Auszeit, kein Rücktritt
Von Tilmann Kleinjung, ARD-Hörfunkstudio Rom
Diese Entscheidung dürfte keinen der Beteiligten so richtig glücklich machen, vor allem nicht den Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst.
[...]
Zuletzt hatten sogar deutsche Bischöfe offen über den Rücktritt ihres Limburger Amtsbruders spekuliert. Der Papst sieht das offenbar anders. Er will sich dem innerkirchlichen und öffentlichen Druck nicht beugen. Deshalb "nur" eine Zwangspause, eine Auszeit, eine Suspendierung.
Nun kann man in Ruhe abwarten, was die Hamburger Justiz im Fall Tebartz-van Elst entscheidet: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ja einen Strafbefehl gegen den Bischof beantragt, weil er unter Eid zu einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Aussagen gemacht hatte.
Parallel überprüft eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Kommission die ausufernden Kosten beim Neubau des Diözesanzentrums in Limburg. Mehr als 30 Millionen Euro soll das Projekt am Ende kosten und wird damit um ein Vielfaches teurer als ursprünglich geplant - unter anderem wegen etlicher Sonderwünsche des Bischofs.
- Exilfranke
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Und schon wieder diese Mär von der "Suspendierung"...
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Fragesteller
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Woraus ergibt sich die (von mir) hervorgehobene Annahme?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Franz-Peter bleibt Bischof ohne jede – und sei es befristete – Einschränkung seiner bischöflichen Gewalt, außer jener, welche sich aus der physischen Entfernung der Natur der Sache nach ergibt und die aufzuheben jederzeit in der Entscheidung des Bischofs selbst liegt.
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Die ergibt sich daraus, daß es kein Dekret gibt, welches ihn in seinen Handlungen einschränkt.Fragesteller hat geschrieben:Woraus ergibt sich die (von mir) hervorgehobene Annahme?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Franz-Peter bleibt Bischof ohne jede – und sei es befristete – Einschränkung seiner bischöflichen Gewalt, außer jener, welche sich aus der physischen Entfernung der Natur der Sache nach ergibt und die aufzuheben jederzeit in der Entscheidung des Bischofs selbst liegt.
Wenn man die heutige Verlautbarung kirchenrechtlich verorten will, so würde ich sagen, daß es sich dabei um eine Dispens von Canon 395 (Residenzspflicht des Bischofs) handelt.
Normalerweise ist der Bischof verpflichtet in seiner Diözese zu residieren. Bei pflichtmäßigen Rombesuchen (ad limina Besuch) und bestimmten anderen Dingen darf er sich maximal einen Monat von der Diözese fernhalten (§2). Diese Vorschrift scheint hier außer Kraft gesetzt worden zu sein. Dafür spricht m.E. die Formulierung: „…der Heilige Stuhl [hält] es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit auβerhalb der Diözese zu gewähren."
Zuletzt geändert von Juergen am Mittwoch 23. Oktober 2013, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen
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Robert Weemeyer
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Zumindest ist kein solches bekannt.Juergen hat geschrieben:Die [Annahme] ergibt sich daraus, daß es kein Dekret gibt, welches ihn in seinen Handlungen einschränkt.
Zuletzt geändert von Robert Weemeyer am Mittwoch 23. Oktober 2013, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Exakt. (Habe ich vorhin gerade als Kommentar bei der »Welt« abgesetzt und sicherheitshalber nach Fratzbuch kopiert.)Juergen hat geschrieben:Wenn man die heutige Verlautbarung kirchenrechtlich verorten will, so würde ich sagen, daß es sich dabei um eine Dispens von Canon 395 (Residenzpflicht des Bischofs) handelt.
Normalerweise ist der Bischof verpflichtet in seiner Diözese zu residieren. Bei pflichtmäßigen Rombesuchen (ad limina Besuch) und bestimmten anderen Dingen darf er sich maximal einen Monat von der Diözese fernhalten (§2). Diese Vorschrift scheint hier außer Kraft gesetzt worden zu sein. Dafür spricht m.E. die Formulierung: „…der Heilige Stuhl [hält] es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit auβerhalb der Diözese zu gewähren."
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Die päpstliche Erklärung beschreibt etwas anderes: Wegen der eingetretenen Situation - und das meint nicht die körperliche Abwesenheit von Limburg - KANN der Bischof sein Amt zur Zeit nicht ausüben.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Rösch wird keinerlei über das Amt des Generalvikars hinausgehende Kompetenzen haben. Franz-Peter bleibt Bischof ohne jede – und sei es befristete – Einschränkung seiner bischöflichen Gewalt, außer jener, welche sich aus der physischen Entfernung der Natur der Sache nach ergibt und die aufzuheben jederzeit in der Entscheidung des Bischofs selbst liegt.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Ja, Belagerungszustand. Deswegen (und vielleicht, weil er nervlich fertig ist)
wird Bischof Franz-Peter um die Dispens von der Residenzpflicht gebeten haben.
Er wird dann selber wissen, sicher aber auch mit dem Heiligen Stuhl absprechen,
wann er in partes infidelium ac hæreticorum zurückkehren wird.
wird Bischof Franz-Peter um die Dispens von der Residenzpflicht gebeten haben.
Er wird dann selber wissen, sicher aber auch mit dem Heiligen Stuhl absprechen,
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Vielleicht sollten wir zuerst das "so" definieren?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Er hat doch nicht „so“ entschieden.Pilger hat geschrieben:Wenn Papst Franz in der "Causa" Limburg nicht so entschieden hätte, wie sich das die Mächtigen der Medien wünschen, hätten wir einen apokalyptischen Amoklauf der Medienmacht gegen die katholische Kirche erlebt.
Aber die Mächtigen der Medien wollten meiner Einschätzung nach das der Bischof von Limburg nicht mehr Franz-Peter Tebartz-van Elst heißt, das haben sie nun auch im wesentlichen wenn auch nicht im formal juristischen erreicht, er ist zwar juristisch noch "passiver" Bischof von Limburg aber praktisch hat er Im Bistum Limburg nichts mehr zusagen und ich sage schon heute voraus, das Franz-Peter Tebartz-van Elst nicht als "aktiver" Bischof von Limburg auf den Bischofsstuhl zu Limburg zurückkehren wird.
Und wenn doch, dann sage ich voraus....dann erleben wir einen apokalyptischen Amoklauf der Medienmacht gegen Papst Franz und die katholische Kirche.
Die Entscheidung ist wohl mehr auf der Ebene der diplomatischen Art zu verstehen.... praktisch wird natürlich das geschehen was die Medien fordern.....es fehlt halt noch der U-Bericht der DBK.
Komm bald Herr Jesu
Und wer nicht sein Kreuz auf sich nimmt und folgt mir nach,
der ist mein nicht wert. Wer sein Leben findet, der wird's verlieren;
und wer sein Leben verliert um meinetwillen, der wird's finden."
Und wer nicht sein Kreuz auf sich nimmt und folgt mir nach,
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Tilman Kleinjung zum zweiten:
Ein Papst, der ernst macht. Die Bulle gegen den Mißbrauch der Macht, die in der Presse ruht. Man darf ja noch träumen ..http://www.tagesschau.de/kommentar/komm ... st1.html
Dass Franziskus Tebartz-van Elst "nur" suspendiert, statt ihm den Bischofsstuhl vor die Tür zu setzen, scheint nicht konsequent. Über die Motive des Papstes können wir nur spekulieren: Möglicherweise wollte er sich unabhängig machen von dem gewaltigen inner- und außerkirchlichen Druck, der da auf ihn ausgeübt wurde. In den ersten Monaten in Rom hat Franziskus immer wieder eine erstaunliche innere Freiheit gezeigt gegenüber den vermeintlichen Zwängen, die dieses Amt mitbringt. So gesehen ist der Zwangsurlaub für den Limburger Bischof eine mutige, weil unpopuläre Entscheidung.
Ob das in Deutschland so wahrgenommen wird, da habe ich meine Zweifel. Viele Katholiken werden diesen Papst an der Causa Limburg messen. Ist das nur ein Papst der großen Worte und starken Gesten? Oder ist das ein Papst, der ernst macht und handelt?
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Das Bulletin ist in meinen Augen kanonistischer Murks. Es lässt alle Fragen offen und überlässt die Diözese einer rechtlichen Unklarheit.
Beispiele:
"In der Diözese ist es zu einer Situation gekommen, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann."
Das ist kanonistisch ein Nullsatz. Was soll damit gesagt werden? Ist der Bischof rechtlich oder faktisch an der Amtsausführung gehindert? Wird eine Kirchenstrafe verhängt? Oder ist es einfach nur eine (naheliegende) moralische Wertung? Diese wäre kanonistisch irrelevant.
"In Erwartung der Ergebnisse besagter Prüfung und der damit verbundenen Vergewisserung über diesbezügliche Verantwortlichkeiten hält der Heilige Stuhl es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit auβerhalb der Diözese zu gewähren."
Das könnte man ja als Dispens von der Residenzpflicht lesen. Die Frage ist halt, ob der Bischof überhaupt um so eine Dispens gebeten hat.
"Auf Entscheidung des Heiligen Stuhls tritt die durch den Bischof von Limburg zum 1. Januar 2014 ausgesprochene Ernennung des Hw. Herrn Stadtdekan Wolfgang Rösch zum Generalvikar bereits mit dem heutigen Tag in Kraft. Der Hw. Herrn Generalvikar Rösch wird die Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten."
Hier stellt sich die Frage nach der Rechtsstellung dieses Generalvikars. Normalerweise ist ein Generalvikar vom Bischof abhängig, er ist automatisch entlassen, wenn Sedisvakanz eintritt, sein Amt ruht auch, wenn der Bischof suspendiert wird. Ohne einen Bischof ist ein Generalvikar also eigentlich nicht denkbar.
Daher bleiben jetzt zwei Möglichkeiten:
1) Rösch ist ganz normal Generalvikar der Diözese Limburg und Franz-Peter der Bischof, formal mit allen Rechten. Dann hätte der Heilige Stuhl mal eben vergessen, dass es ganz nett wäre, wenn es in der Diözese auch einen Gesetzgeber gäbe, der dieses Amt auch derzeit ausüben kann.
2) Oder Rösch ist interimistischer Leiter der Diözese (c. 413 CIC, darauf könnte das "die Diözese...verwalten" hindeuten), dann hätte der Heilige Stuhl im Vorübergehen neue Behinderungsgründe geschaffen und auch ein neues Amt, denn normalerweise hat der interimistische Leiter einer Diözese die Kompetenzen eine Diözesanadministrators. Rösch dagegen hat als Generalvikar sowohl weitergehende als auch zurückbleibende Rechte.
Hinzu kommt, dass der Heilige Stuhl Rösch nicht von seinen Pflichten gegenüber dem Diözesanbischof entbunden hat. Dieser muss jetzt also rein rechtlich aufs engste mit dem Diözesanbischof zusammenarbeiten (c. 480 CIC), insbesondere dürfte er nichts gegen dessen Willen unternehmen. Die Frage ist halt, wie man unter solche Umständen die Behauptung "kann sein Amt derzeit nicht ausüben" aufrechterhalten will.
Nicht zuletzt: Allein schon die Tatsache, dass man ein solch wichtiges Schreiben derart exegetisieren muss, spricht schon für die völlige Untauglichkeit. Verwaltungshandeln muss nicht ohne Grund rechtlich präzise sein.
Beispiele:
"In der Diözese ist es zu einer Situation gekommen, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann."
Das ist kanonistisch ein Nullsatz. Was soll damit gesagt werden? Ist der Bischof rechtlich oder faktisch an der Amtsausführung gehindert? Wird eine Kirchenstrafe verhängt? Oder ist es einfach nur eine (naheliegende) moralische Wertung? Diese wäre kanonistisch irrelevant.
"In Erwartung der Ergebnisse besagter Prüfung und der damit verbundenen Vergewisserung über diesbezügliche Verantwortlichkeiten hält der Heilige Stuhl es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit auβerhalb der Diözese zu gewähren."
Das könnte man ja als Dispens von der Residenzpflicht lesen. Die Frage ist halt, ob der Bischof überhaupt um so eine Dispens gebeten hat.
"Auf Entscheidung des Heiligen Stuhls tritt die durch den Bischof von Limburg zum 1. Januar 2014 ausgesprochene Ernennung des Hw. Herrn Stadtdekan Wolfgang Rösch zum Generalvikar bereits mit dem heutigen Tag in Kraft. Der Hw. Herrn Generalvikar Rösch wird die Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten."
Hier stellt sich die Frage nach der Rechtsstellung dieses Generalvikars. Normalerweise ist ein Generalvikar vom Bischof abhängig, er ist automatisch entlassen, wenn Sedisvakanz eintritt, sein Amt ruht auch, wenn der Bischof suspendiert wird. Ohne einen Bischof ist ein Generalvikar also eigentlich nicht denkbar.
Daher bleiben jetzt zwei Möglichkeiten:
1) Rösch ist ganz normal Generalvikar der Diözese Limburg und Franz-Peter der Bischof, formal mit allen Rechten. Dann hätte der Heilige Stuhl mal eben vergessen, dass es ganz nett wäre, wenn es in der Diözese auch einen Gesetzgeber gäbe, der dieses Amt auch derzeit ausüben kann.
2) Oder Rösch ist interimistischer Leiter der Diözese (c. 413 CIC, darauf könnte das "die Diözese...verwalten" hindeuten), dann hätte der Heilige Stuhl im Vorübergehen neue Behinderungsgründe geschaffen und auch ein neues Amt, denn normalerweise hat der interimistische Leiter einer Diözese die Kompetenzen eine Diözesanadministrators. Rösch dagegen hat als Generalvikar sowohl weitergehende als auch zurückbleibende Rechte.
Hinzu kommt, dass der Heilige Stuhl Rösch nicht von seinen Pflichten gegenüber dem Diözesanbischof entbunden hat. Dieser muss jetzt also rein rechtlich aufs engste mit dem Diözesanbischof zusammenarbeiten (c. 480 CIC), insbesondere dürfte er nichts gegen dessen Willen unternehmen. Die Frage ist halt, wie man unter solche Umständen die Behauptung "kann sein Amt derzeit nicht ausüben" aufrechterhalten will.
Nicht zuletzt: Allein schon die Tatsache, dass man ein solch wichtiges Schreiben derart exegetisieren muss, spricht schon für die völlige Untauglichkeit. Verwaltungshandeln muss nicht ohne Grund rechtlich präzise sein.
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Ich würde mich sehr wundern, wenn Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst zurückkehren und seinen Dienst als Bischof von Limburg wieder antreten würde. Mir scheint, dass es jetzt darum geht, dem Bischof die Möglichkeit zu bieten, sein Gesicht zu wahren. Sobald eine einem bisherigen Diözesanbischof halbwegs angemessene neue Aufgabe gefunden sein wird, wird er mit dieser ehrenvoll betraut werden. Dann erhält das Bistum seinen neuen Bischof.
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Gallus hat geschrieben: http://www.kath.net/news/4339
Die derzeitige tiefe Vertrauenskrise sei schwer zu beheben und lasse sich nicht allein durch eine vorübergehende Auszeit des Bischofs lösen, sagte Domdekan Günther Geis: «Neues Vertrauen muss wachsen. Wie das wachsen soll mit dem Bischof, das weiß ich nicht.»
Durch öffentlich geäußerte Worte des Bedauerns und des Mitgefühls ob der entstandenden schwierigen auch persönlichen Situation des Bischofs, dem eingestehen von eigenen Fehlern im Umgang mit der Causa, auch im Umgang mit den Medien.
Mal ganz naiv gedacht.
-
Raphael
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Bei der ganzen juristischen Interpretation sollte jedoch IMHO nicht außer Acht bleiben, daß es sich bei dem auszulegenden Text um eine Presseerklärung handelt und nicht um eine rechtsetzende Urkunde.Maurus hat geschrieben:Das Bulletin ist in meinen Augen kanonistischer Murks. Es lässt alle Fragen offen und überlässt die Diözese einer rechtlichen Unklarheit.
Beispiele:
"In der Diözese ist es zu einer Situation gekommen, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann."
Das ist kanonistisch ein Nullsatz. Was soll damit gesagt werden? Ist der Bischof rechtlich oder faktisch an der Amtsausführung gehindert? Wird eine Kirchenstrafe verhängt? Oder ist es einfach nur eine (naheliegende) moralische Wertung? Diese wäre kanonistisch irrelevant.
"In Erwartung der Ergebnisse besagter Prüfung und der damit verbundenen Vergewisserung über diesbezügliche Verantwortlichkeiten hält der Heilige Stuhl es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit auβerhalb der Diözese zu gewähren."
Das könnte man ja als Dispens von der Residenzpflicht lesen. Die Frage ist halt, ob der Bischof überhaupt um so eine Dispens gebeten hat.
"Auf Entscheidung des Heiligen Stuhls tritt die durch den Bischof von Limburg zum 1. Januar 2014 ausgesprochene Ernennung des Hw. Herrn Stadtdekan Wolfgang Rösch zum Generalvikar bereits mit dem heutigen Tag in Kraft. Der Hw. Herrn Generalvikar Rösch wird die Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten."
Hier stellt sich die Frage nach der Rechtsstellung dieses Generalvikars. Normalerweise ist ein Generalvikar vom Bischof abhängig, er ist automatisch entlassen, wenn Sedisvakanz eintritt, sein Amt ruht auch, wenn der Bischof suspendiert wird. Ohne einen Bischof ist ein Generalvikar also eigentlich nicht denkbar.
Daher bleiben jetzt zwei Möglichkeiten:
1) Rösch ist ganz normal Generalvikar der Diözese Limburg und Franz-Peter der Bischof, formal mit allen Rechten. Dann hätte der Heilige Stuhl mal eben vergessen, dass es ganz nett wäre, wenn es in der Diözese auch einen Gesetzgeber gäbe, der dieses Amt auch derzeit ausüben kann.
2) Oder Rösch ist interimistischer Leiter der Diözese (c. 413 CIC, darauf könnte das "die Diözese...verwalten" hindeuten), dann hätte der Heilige Stuhl im Vorübergehen neue Behinderungsgründe geschaffen und auch ein neues Amt, denn normalerweise hat der interimistische Leiter einer Diözese die Kompetenzen eine Diözesanadministrators. Rösch dagegen hat als Generalvikar sowohl weitergehende als auch zurückbleibende Rechte.
Hinzu kommt, dass der Heilige Stuhl Rösch nicht von seinen Pflichten gegenüber dem Diözesanbischof entbunden hat. Dieser muss jetzt also rein rechtlich aufs engste mit dem Diözesanbischof zusammenarbeiten (c. 480 CIC), insbesondere dürfte er nichts gegen dessen Willen unternehmen. Die Frage ist halt, wie man unter solche Umständen die Behauptung "kann sein Amt derzeit nicht ausüben" aufrechterhalten will.
Nicht zuletzt: Allein schon die Tatsache, dass man ein solch wichtiges Schreiben derart exegetisieren muss, spricht schon für die völlige Untauglichkeit. Verwaltungshandeln muss nicht ohne Grund rechtlich präzise sein.
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Schon richtig, doch hinter der Presseerklärung muß ja irgendwasRaphael hat geschrieben:Bei der ganzen juristischen Interpretation sollte jedoch IMHO nicht außer Acht bleiben, daß es sich bei dem auszulegenden Text um eine Presseerklärung handelt und nicht um eine rechtsetzende Urkunde.
verbindliches stecken und da vermute ich, daß es sich nicht um
eine mündliche Absprachen handelt, sondern daß es auch
irgendwas handfestes und schriftliches gibt. Die vorzeitige Indien-
ststellung
die Presseerklärung allein erfolgt sein. Da müßte es m.E. schon
etwas greifbares geben.
Zuletzt geändert von Juergen am Mittwoch 23. Oktober 2013, 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Wie lustig es wäre, wenn TvE jetzt Bischof von Köln werden würde, weil er ja eh grad "frei" ist. 
„Was du in anderen entzünden willst, muss in dir selbst brennen.“ - Aurelius Augustinus.
Bitt Gott für uns, Maria.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Vogelfrei?Exilfranke hat geschrieben:Wie lustig es wäre, wenn TvE jetzt Bischof von Köln werden würde, weil er ja eh grad "frei" ist.
Gruß Jürgen
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Gerade eben lief im DRadio eine Sendung über Limburg (was sonst?). Dort wurde der neue Generalvikar vorgestellt, als ein bodenständiger "Kamphaus-Mann", der lieber Fahrrad fährt als zu fliegen. Man kann dem neuen im Amt nur empfehlen, von dieser Seite weder Lob noch Kritik anzunehmen, und sich schon gar nicht der Häme anzuschließen, ohne die es scheinbar nicht geht. Und die besonders geschmack- und auch verantwortungslos ist, vor dem Hintergrund, was auch die Familie mitmachen muss.
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Meines Wissens wird in Rom kein Karneval gefeiert ........Exilfranke hat geschrieben:Wie lustig es wäre, wenn TvE jetzt Bischof von Köln werden würde, weil er ja eh grad "frei" ist.
Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Auch nach Indien?Torsten hat geschrieben:… "Kamphaus-Mann", der lieber Fahrrad fährt als zu fliegen…
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Du weißt schon, dass dieses Zitat von Franziskus-Gegnern dem Papst in den Mund gelegt wurde? Sowas hat der Heilige Vater nie gesagt, Hochwürden umusungu.umusungu hat geschrieben:Meines Wissens wird in Rom kein Karneval gefeiert ........Exilfranke hat geschrieben:Wie lustig es wäre, wenn TvE jetzt Bischof von Köln werden würde, weil er ja eh grad "frei" ist.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II
Ich kann hier kein Zitat erkennen!Exilfranke hat geschrieben:Du weißt schon, dass dieses Zitat von Franziskus-Gegnern dem Papst in den Mund gelegt wurde? Sowas hat der Heilige Vater nie gesagt, Hochwürden umusungu.umusungu hat geschrieben:Meines Wissens wird in Rom kein Karneval gefeiert ........Exilfranke hat geschrieben:Wie lustig es wäre, wenn TvE jetzt Bischof von Köln werden würde, weil er ja eh grad "frei" ist.