HeGe hat geschrieben:ich bleibe bei dem, was ich zu Beginn des Threads mit den ganzen Juristengeblabber versucht habe zu erklären: du legst m. E. den Begriff / die Voraussetzung "bewusst und frei" zu eng aus. In diesem Sinne verstehe ich auch den Beitrag von Robert Ketelhohn zu einer etwas lebensnäheren Auslegung.
ich lege die Begriffe "bewusst" und "frei" so aus, wie der KKK es tut.
Für die Schwere der Sünde sind drei Merkmale ausschlaggebend: das Maß der gegebenen und eingesetzten Freiheit, die Klarheit der Erkenntnis und die Wichtigkeit der Sache (http://dbk.de/katechismus/ - Band II, S. 84 - Hervorhebung durch mich)
"Freiheit" wird dann so erklärt:
Die Freiheit verwirklicht sich immer in einem zeitlichen Prozeß. Der Mensch fällt nicht völlig unvermittelt in schwere Sünde, sondern erst dann, wenn die sittlich schlechte Haltung schon in ihm vorbereitet worden ist. Wo jemand Böses tut, ohne daß eine innere Fehlentwicklung vorausgegangen ist, darf man annehmen, daß für eine solche Sünde äußere Beweggründe entscheidend waren, zum Beispiel Verführung, eine kaum zu ertragende äußere Situation oder auch eine schwer zu beherrschende natürliche Anlage.
Ob jemand etwas wirklich frei getan hat, zeigt sich auch daran, wie weit er sich nach der schlechten Tat mit ihr identifiziert. Wenn er sich nach der Tat sofort von ihr distanziert und sie aufrichtig bereut, ist das ein Hinweis darauf, daß er möglicherweise nicht seine ganze Person in die Tat eingebracht hat oder daß seine Freiheit eingeschränkt war. Wenn er sie dagegen nachher bejaht und bereit ist, auch weiterhin so zu handeln, zeigt sich darin ein voller Einsatz der Freiheit. (http://dbk.de/katechismus/ - Band II, S. 84 - Hervorhebung durch mich)
"Bewusst" wird als "Klarheit der Erkenntnis" so erläutert:
Bei der Klarheit der Erkenntnis geht es um das Wissen von der Schwere eines Sachverhaltes oder eines Gebotes. Die Klarheit der Erkenntnis kann unterschiedlich sein. Das hängt von mehreren Faktoren ab: von der Erziehung, von Werteinsichten der Gesellschaft, von der Fähigkeit, einen wichtigen Sachverhalt von einem weniger wichtigen unterscheiden zu können, und von der Bereitschaft, sich um eine klare Erkenntnis des Sachverhalts zu bemühen. Wer ein klares Wissen über die Schwere eines Sachverhaltes oder eines Gebotes besitzt und dennoch die schlechte Tat begeht, macht sich in schwerer Weise schuldig. Er handelt bewußt gegen seine klare Erkenntnis und gegen den Spruch seines Gewissens. Fehlt dagegen die klare Erkenntnis, so liegt bei der schlechten Tat zwar objektiv eine schwere Verfehlung vor, nicht aber subjektiv eine schwere Schuld. (http://dbk.de/katechismus/ - Band II, S. 85 - Hervorhebung durch mich)
Sind die Voraussetzung, die der KKK für Todsünden nennt, etwa zu eng ?

Ja, in einem ähnlich oder gleich schweren Fall.Man kann diese Voraussetzung auch erfüllen, wenn man nicht die Faust zum Himmel streckt oder seine Bibel verbrennt.![]()
Da es in meiner Argumentation nur um gläubige Menschen geht, ist das keine andere Frage, sondern entscheidend. Dass bei ungläubigen Menschenen Todsünden recht häufig vorkommen können, habe ich nie bestritten !Aber du kannst natürlich fragen: ist jemand, der entweder die Gebote, die er verletzt, nicht kennt oder der sonst keine liebende Beziehung zu Gott hat, überhaupt ein gläubiger Mensch? So verstehe ich deine Beiträge zu dem Reichen. Aber das ist wiederum eine andere Frage.
Irgendwie fühle ich mich hier laufend missverstanden.

Es geht mir nicht darum, ob irgendjemand eine Todsünde begehen kann. Es geht mir auch nicht darum, ob gläubige Christen sich von Gott abwenden können. Und es geht mir nicht darum, ob ein Mensch (Christ oder nicht) in die Hölle kommen kann.
Sondern:
Es geht mir allein darum, ob ein gläubiger Christ (praktizierend, mit persönlicher Beziehung zu Gott) ohne es zu wissen/zu erkennen durch eine Handlung eine Todsünde begehen kann.
Gruß
Angelika