Re: Vorabendmesse im alten Ritus?
Verfasst: Mittwoch 25. Januar 2012, 12:55
Ich gebe es auf...
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://www.kreuzgang.org/
Eben.Florianklaus hat geschrieben:Weil sie in der Praxis vorkommen und sich für die teilnehmenden Gläubigen dann die Frage nach der Erfüllung der Sonntagspflicht stellt.HeGe hat geschrieben:Wieso sollten wir uns mit Fällen beschäftigen, die offensichtlich nicht erlaubt sind?
nicht aber in der "außerordentlichen Form"HeGe hat geschrieben:Wieso sollten wir uns mit Fällen beschäftigen, die offensichtlich nicht erlaubt sind? Am Vorabend ist außer bei konkurrierenden Festen das Messformular vom Vorabend zu nehmen. Punkt. Dies hat Gamaliel hier unter Ziffer 1. doch schon nachgewiesen und so sagt es auch die von dir zitierte Instruktion.Melody hat geschrieben:Sag mal, hast DU was überlesen???
Die Problematik wird eben NICHT nur dann relevant. Es GIBT Orte/Gemeinschaften, wo an einem SamstagABEND das Messformular vom SAMSTAG genommen wird. Siehe auch Heikes Beitrag auf der Vorseite.
Wenn ich bewusst in diese Messe gegangen bin, weil ich eben am Sonntagmorgen etwas anderes vorhabe, Dann gehe ich eben am Sonntag nicht nochmal. Jetzt, da ich weiß, dass dort keine Vorabendmesse gefeiert wird, muss ich mir halt 'ne andere Vorabendmesse suchen in diesem Fall.Melody hat geschrieben:... also wenn ich in einer Messe wäre, die augenscheinlich nicht als Sonntagsmesse gedacht ist, dann würde ich doch von mir aus noch in eine andere Messe gehen wollen...
Melody hat geschrieben:Außerdem haben wir doch z. B. auch über den Fall gesprochen, wenn jemand am Samstagabend eine Messe im a. o. Ritus besucht. Diese hat IMMER das Messformular des Samstags. Alles andere geht nicht.
Oder eben den Fall der Brautmesse.
Nach einem Bericht aus Bergisch Gladbach war dort eine Frau vor Jahrzehnten bei einer Hochzeit in der Messe. Da die Hochzeit am Samstag stattfand, fragte sie den Herrn Pfarrer: "Muss ich jetzt morgen noch einmal in die Sonntagsmesse, oder gilt dieser Gottesdienst schon für Sonntag?" Der Pfarrer sagte: "Ist ihr Mann vielleicht zufrieden, wenn Sie in der Woche nur einmal kommen???" ...
taddeo hat geschrieben:Nach einem Bericht aus Bergisch Gladbach war dort eine Frau vor Jahrzehnten bei einer Hochzeit in der Messe. Da die Hochzeit am Samstag stattfand, fragte sie den Herrn Pfarrer: "Muss ich jetzt morgen noch einmal in die Sonntagsmesse, oder gilt dieser Gottesdienst schon für Sonntag?" Der Pfarrer sagte: "Ist ihr Mann vielleicht zufrieden, wenn Sie in der Woche nur einmal kommen???" ...
Ich hätte ein großes Problem damit. Der Vorabend beginnt jedenfalls nicht um 15 Uhr, auch nicht um 16 Uhr.Florianklaus hat geschrieben:Ich hätte aber kein Problem damit, wenn ich mit meiner Familie eine nach 15 Uhr stattgefundene Brautmesse am Samstag besucht hätte, mit derselben am folgenden Sonntag direkt nach dem Aufstehen und anschließendem Frühstück zu einer Familienfeier oder einem sonstigen Ausflug aufzubrechen.
Sempre hat geschrieben:Kann man an dem Gesetz ablesen, welchen Zweck der Gesetzgeber erreichen wollte? Wenn ja, welchen?ar26 hat geschrieben:Hier käme wohl allenfalls Auslegung in Betracht. Da gibt es vier Auslegungsmethoden: Historische (was wollte der Gesetzgeber), systematische (Gesetzessystematik), teleologische (Sinn und Zweck der Norm) und grammatische (Wortlaut).
Die Auslegung anhand der Gesetzesbegründung und den Gesetzesberatungen würde ich allerdings als genetische Auslegung bezeichnen, nicht als teleologische.ar26 hat geschrieben:@ sempre
Dem Gesetzeswortlaut nicht zwingend, aber der Gesetzesbegründung oder den Gesetzesberatungen. Im Internetzeitalter kann man sowas bei weltlichen Gesetzen häufig online finden. Beim kirchlichen Gesetzgeber kann man aber andere Dokumente (Enzykliken, Ansprachen usw. oder die überlieferte Morallehre) hinzuziehen.
Das ist aber eher ein klassischer Fall der analogen Anwendung einer Vorschrift, nicht der Auslegung.iustus hat geschrieben:Musterbeispiel war in unserer Ausbildung ein Verbot im Gesetz, zu schnell mit Kutschen zu fahren. Dass dies auch für die vereinzelt aufkommenden Autos galt, ergab die Auslegung nach dem Sinn und Zweck (die Menschen zu schützen). Der kann durchaus vermutet werden, manchmal liegt er näher, manchmal ferner, und wird ggf. dann von der historischen Auslegung bestätigt oder eben nicht.
Die Analogie ist ergänzende Auslegung. Im geschilderten Fall ergibt sich die Vergleichbarkeit der Interessenlage aus dem Schutzbedürfnis des Menschen, dem Rechnung zu tragen der Zweck der Norm war. Würde ich spontan sagen.HeGe hat geschrieben:Das ist aber eher ein klassischer Fall der analogen Anwendung einer Vorschrift, nicht der Auslegung.iustus hat geschrieben:Musterbeispiel war in unserer Ausbildung ein Verbot im Gesetz, zu schnell mit Kutschen zu fahren. Dass dies auch für die vereinzelt aufkommenden Autos galt, ergab die Auslegung nach dem Sinn und Zweck (die Menschen zu schützen). Der kann durchaus vermutet werden, manchmal liegt er näher, manchmal ferner, und wird ggf. dann von der historischen Auslegung bestätigt oder eben nicht.
iustus hat geschrieben:Ich hätte ein großes Problem damit. Der Vorabend beginnt jedenfalls nicht um 15 Uhr, auch nicht um 16 Uhr.Florianklaus hat geschrieben:Ich hätte aber kein Problem damit, wenn ich mit meiner Familie eine nach 15 Uhr stattgefundene Brautmesse am Samstag besucht hätte, mit derselben am folgenden Sonntag direkt nach dem Aufstehen und anschließendem Frühstück zu einer Familienfeier oder einem sonstigen Ausflug aufzubrechen.
So verstehe ich den Text auch.Florianklaus hat geschrieben:Diese Vorschrift verpflichtet zwar den Priester zur Verwendung des entsprechenden Formulars; das läßt m.E. aber keine Rückschlüsse darauf zu, daß auch die Erfüllung der Sonntagspflicht der teilnehmenden Gläubigen von der Befolgung dieser Vorschrift abhinge.Melody hat geschrieben:Durch einen Aufsatz mit dem Titel "Die Erfüllung der Feiertagspflicht des Meßbesuches am Vorabend der Sonn- und Feiertage" von Prof. Georg May aus dem Jahre 1968 in einem Sammelband zum Kirchenrecht wurde ich soeben auf die Instruktion "Eucharisticum mysterium - Das Geheimnis der Eucharistie" vom 25. Mai 1967 aufmerksam (siehe: http://stjosef.at/dokumente/eucharisticum_mysterium.pdf).
Dort steht unter Nr. 28:
"An diesen Vorabenden muß die Messe so gefeiert werden, wie sie im Kalendarium für den Sonntag vorgesehen ist, einschließlich Homilie und Gläubigengebet."
Wenn’s dunkel wird.Florianklaus hat geschrieben:Wann beginnt er [= der Vorabend] denn?
Das ist aber ein ziemlich dehnbares Kriterium.lifestylekatholik hat geschrieben:Wenn’s dunkel wird.Florianklaus hat geschrieben:Wann beginnt er [= der Vorabend] denn?
Es geht so.taddeo hat geschrieben:Das ist aber ein ziemlich dehnbares Kriterium.lifestylekatholik hat geschrieben:Wenn’s dunkel wird.Florianklaus hat geschrieben:Wann beginnt er [= der Vorabend] denn?
Das mag ja so sein. Es geht aber doch für einen katholischen Christenmenschen nicht nur um die Erfüllung der Sonntagspflicht, sondern auch darum, dass ich am Sonntag (bzw. Vorabend) normalerweise eben auch eine Sonntagsmesse besuche. Wenn ich weiß, dass der Priester das entsprechende Formular nicht verwendet, werde ich eine solche Messe (künftig) meiden, auch wenn ich damit meine Sonntagspflicht erfüllt hätte. Es ist im Leben aber nicht alles justiziabel.Florianklaus hat geschrieben:Diese Vorschrift verpflichtet zwar den Priester zur Verwendung des entsprechenden Formulars; das läßt m.E. aber keine Rückschlüsse darauf zu, daß auch die Erfüllung der Sonntagspflicht der teilnehmenden Gläubigen von der Befolgung dieser Vorschrift abhinge.Melody hat geschrieben:Durch einen Aufsatz mit dem Titel "Die Erfüllung der Feiertagspflicht des Meßbesuches am Vorabend der Sonn- und Feiertage" von Prof. Georg May aus dem Jahre 1968 in einem Sammelband zum Kirchenrecht wurde ich soeben auf die Instruktion "Eucharisticum mysterium - Das Geheimnis der Eucharistie" vom 25. Mai 1967 aufmerksam (siehe: http://stjosef.at/dokumente/eucharisticum_mysterium.pdf).
Dort steht unter Nr. 28:
"An diesen Vorabenden muß die Messe so gefeiert werden, wie sie im Kalendarium für den Sonntag vorgesehen ist, einschließlich Homilie und Gläubigengebet."
Der Sonntag und alle hohen kirchlichen Feste beginnen mit der Ersten Vesper. Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern. Terminus post quem ist also i.d.R. sicher 15 Uhr, da dies die liturgische Zeit für die Non ist, die der Vesper vorausgeht.lifestylekatholik hat geschrieben:Es geht so.taddeo hat geschrieben:Das ist aber ein ziemlich dehnbares Kriterium.lifestylekatholik hat geschrieben:Wenn’s dunkel wird.Florianklaus hat geschrieben:Wann beginnt er [= der Vorabend] denn?
Ach, du betest sonnabends die Sonntagskomplet? Is ja dolle!Hubertus hat geschrieben:Der Sonntag und alle hohen kirchlichen Feste beginnen mit der Ersten Vesper. Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern.
Wer redet denn von der Komplet? Hubertus zumindest nicht.lifestylekatholik hat geschrieben:Ach, du betest sonnabends die Sonntagskomplet? Is ja dolle!Hubertus hat geschrieben:Der Sonntag und alle hohen kirchlichen Feste beginnen mit der Ersten Vesper. Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern.
Welchen Sinn soll sein Beitrag denn sonst haben?taddeo hat geschrieben:Wer redet denn von der Komplet? Hubertus zumindest nicht.lifestylekatholik hat geschrieben:Ach, du betest sonnabends die Sonntagskomplet? Is ja dolle!Hubertus hat geschrieben:Der Sonntag und alle hohen kirchlichen Feste beginnen mit der Ersten Vesper. Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern.
Es geht um VorabendMESSEN, nicht um die Komplet.lifestylekatholik hat geschrieben:Welchen Sinn soll sein Beitrag denn sonst haben?taddeo hat geschrieben:Wer redet denn von der Komplet? Hubertus zumindest nicht.lifestylekatholik hat geschrieben:Ach, du betest sonnabends die Sonntagskomplet? Is ja dolle!Hubertus hat geschrieben:Der Sonntag und alle hohen kirchlichen Feste beginnen mit der Ersten Vesper. Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern.
Keineswegs. Erst recht nicht in der "Sakramentskapelle"!Hubertus hat geschrieben:Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern.
Das habe ich ja verstanden. Was willst du von mir?taddeo hat geschrieben:Es geht um VorabendMESSEN, nicht um die Komplet.lifestylekatholik hat geschrieben:Welchen Sinn soll sein Beitrag denn sonst haben?taddeo hat geschrieben:Wer redet denn von der Komplet? Hubertus zumindest nicht.lifestylekatholik hat geschrieben:Ach, du betest sonnabends die Sonntagskomplet? Is ja dolle!Hubertus hat geschrieben:Der Sonntag und alle hohen kirchlichen Feste beginnen mit der Ersten Vesper. Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern.
Man unterscheidet die Sonntagskomplet nach der ersten Vesper und die nach der zweiten Vesper.lifestylekatholik hat geschrieben:Ach, du betest sonnabends die Sonntagskomplet? Is ja dolle!Hubertus hat geschrieben:Der Sonntag und alle hohen kirchlichen Feste beginnen mit der Ersten Vesper. Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern.
Da hast Du selbstverständlich recht. Ich hatte mich unpräzis ausgedrückt und dadurch wurde es falsch.Gamaliel hat geschrieben:Keineswegs.Hubertus hat geschrieben:Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern.
"2. Frage: Wenn ich an einem Samstagabend in der Messe einer Gemeinschaft bin, die dann (lt. Messformular) ihre Samstagsmesse hält, nicht die Sonntagvorabendmesse. Ist die Sonntagspflicht dann trotzdem erfüllt oder nicht?"
Antwort v. Hw. Gero Weishaupt:
"Nein, damit ist die Sonntagspflicht nicht erfüllt, weil an dem Samstag ein anderes Messformular, nämlich das vom Tage oder von einer Votivmesse gewählt worden ist. Die Vorabendmesse wird dann nicht als Sonntags-, sondern als „Samstagsmesse“ gefeiert, auch wenn die Messe am Vorabend des Sonntages gehalten wird. Entscheidend ist das Messformular, also die liturgischen Texte des Sonntages mit den Sonntagslesungen."
Die führenden Autoritäten bewegen sich so zwischen 12.00 und 14.00 Uhr.Florianklaus hat geschrieben:iustus hat geschrieben:Ich hätte ein großes Problem damit. Der Vorabend beginnt jedenfalls nicht um 15 Uhr, auch nicht um 16 Uhr.Florianklaus hat geschrieben:Ich hätte aber kein Problem damit, wenn ich mit meiner Familie eine nach 15 Uhr stattgefundene Brautmesse am Samstag besucht hätte, mit derselben am folgenden Sonntag direkt nach dem Aufstehen und anschließendem Frühstück zu einer Familienfeier oder einem sonstigen Ausflug aufzubrechen.
Wann beginnt er denn? Und wurde nicht früher sogar die Vigil von Ostern schon am Samstag vormittag gefeiert?
iustus hat geschrieben:Ich hätte ein großes Problem damit. Der Vorabend beginnt jedenfalls nicht um 15 Uhr, auch nicht um 16 Uhr.Florianklaus hat geschrieben:Ich hätte aber kein Problem damit, wenn ich mit meiner Familie eine nach 15 Uhr stattgefundene Brautmesse am Samstag besucht hätte, mit derselben am folgenden Sonntag direkt nach dem Aufstehen und anschließendem Frühstück zu einer Familienfeier oder einem sonstigen Ausflug aufzubrechen.
Völlig wumpe. Es stimmt ja.taddeo hat geschrieben:Wer redet denn von der Komplet? Hubertus zumindest nicht.lifestylekatholik hat geschrieben:Ach, du betest sonnabends die Sonntagskomplet? Is ja dolle!Hubertus hat geschrieben:Der Sonntag und alle hohen kirchlichen Feste beginnen mit der Ersten Vesper. Danach stattfindende Messen sind also nach dem Sonntagsformular zu feiern.
Der Strang stand in der Sakramentskapelle. Durch die Umstellung ins Refektorium wird er vollends gaga.Seraph hat geschrieben:Völlig wumpe. Es stimmt ja.