Auch!Robert Ketelhohn hat geschrieben: Denkst du, das Evangelium sei in die Welt gekommen, um den Theologen Arbeit zu verschaffen?
Himmlische ABM sozusagen

Genau darauf wollte ich hinaus.Peter hat geschrieben:QuelleDie «Evangelische Notgemeinschaft» hat geschrieben:Antidiskriminierungsgesetze - eine Gefahr für die (Religions-)Freiheit
[...] In den Niederlanden gibt es schon seit vielen Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz, das 1992 auch auf Homosexuelle ausgedehnt worden ist und als Höchststrafe im Vergehensfall Gefängnis bis zu einem Jahr vorsieht. Dieses Gesetz ist keineswegs nur ein Papiertiger; dazu nur folgendes Beispiel statt vieler: Im Jahre 1998 wurde der Parlamentsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der reformierten (calvinistisch-konservativen) Kleinpartei RPF, Leen van Dijke, der in einem Presseinterview Homosexualität als Sünde bezeichnet hatte, zu einer Geldbuße in Höhe von 300 Gulden zuzüglich 1000 Gulden Schmerzensgeld verurteilt. Das Haager Gericht stellte fest, daß es zwar erlaubt sei zu glauben, daß die Bibel Homosexualität zurückweist, jedoch nicht, solche Überzeugungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Erfreulicherweise wurde van Dijke im Folgejahr von der Berufungsinstanz unter Hinweis auf die Meinungs- und Religionsfreiheit freigesprochen, doch dürfte die von den klagenden Aktivisten intendierte abschreckende Wirkung davon nicht unbedingt berührt sein. Sie sind jedenfalls nicht davor zurückgescheut, sowohl den katholischen Bischof von Groningen, Willem Eijk, als auch Papst Johannes Paul II. wegen angeblicher Diskriminierung von Homosexuellen anzuzeigen. [...]
Quelle: Erneuerung und Abwehr 01/2003, Evangelische Notgemeinschaft in Deutschland, Auszug aus einem Artikel von N.N.*)
Wollen wir’s mal realistisch sehen: Wäre das Gestz durch, dann wären Edi, Robert, Raphael, ich und einige andere geliefert. (Zugegeben: Robert käme nicht mit 300 Gulden davon …)
Nein, das tue ich nicht.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Stephen, Sie faseln. – Das Wort „Mensch“ hat auch theologischen Gehalt, aber ich nenne dich nicht ein „theologisches Wesen“. Im übrigen hast du sehr wohl verstanden, was ich meine: Den konkreten Lebensbezug jener Aussage. Also winde dich da nicht raus wie ein Wurm.
Ach so, Robert darf die Ideologie-Keule schwingen, weil er Recht hat, ich darf es nicht, weil ich falsch liege?? Das macht natürlich Sinn!Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein ideologisch motiviertes Gesetz. Da Du dieses Gesetz verteidigst, mußt Du Dir auch die ideologische Motivation der Initiatoren dieses Gesetzes zurechnen lassen.
Der Hinweis auf die ideologische Komponente des Begriffes Diskriminierung bzw. Antidiskriminierung durch Robert geht absolut in Ordnung, weil er der Wahrheit entspricht.
Ungerechtigkeit entsteht nicht nur dadurch, daß man Gleiches ungleich behandelt, sondern auch dadurch, daß man Ungleiches gleich behandelt.
Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird. Es geht um viel mehr. Ich habe jetzt mehrfach dargestellt, daß ich einen klaren Unterschied sehe zwischen dem Verkünden der Wahrheit (das ist die Aufgabe der Kirche) und der aktiven Diskriminierung von gesellschaftlichen Gruppen. Im Klartext am Beispiel: Die Kirche muß Jesus Christus als den einzigen Weg zu Gott verkündigen (weil das die Wahrheit ist), darf sich aber aus recht verstandenem Christentum nicht dafür einsetzen, daß Moslems politische oder gesellschaftliche Nachteile haben oder deren bürgerliche Rechte eingeschränkt werden...... und die Wahrheit wird euch frei machen. (Johannes 8, 32)
In der Homosexualitätsdebatte ist mittlerweile ein Punkt erreicht, an dem die Wahrheit nicht mehr ausgesprochen werden soll (bzw. darf), weil durch das Aussprechen der Wahrheit die Homosexuellen "diskriminiert" werden bzw. diese sich "diskriminiert fühlen".
Aus christlicher Sicht ist es jedoch ein Liebesdienst an dem sündigen Menschen, wenn die Kirche ihm in ihrer Lehre zur Einsicht in die eigene Sündhaftigkeit verhilft. Denn nur mithilfe dieser Einsicht kann er sich bemühen, die Sündhaftigkeit zu überwinden, auch wenn er bei diesem Versuch sieben mal fällt. (Frei nach Sprichwörter 24, 16)
Stephen Dedalus hat geschrieben:»Nein, das tue ich nicht.«
Stephen Dedalus hat geschrieben:»Bestrafungsvisionen Robert Ketelhohns«
Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe!Stephen Dedalus hat geschrieben:Ach so, Robert darf die Ideologie-Keule schwingen, weil er Recht hat, ich darf es nicht, weil ich falsch liege?? Das macht natürlich Sinn!
Pars pro toto!Stephen Dedalus hat geschrieben:Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird.
Voila:Robert Ketelhohn hat geschrieben:Stephen Dedalus hat geschrieben:»Bestrafungsvisionen Robert Ketelhohns«Ich vermute, du wirst unter Beibringung von Belegen erläutern, was du damit meinst, um nicht unversehens in den Verdacht übler Nachrede zu geraten.
die Sodomie für jede Gesellschaft, die sie duldet, ein wahres Krebsgeschwür ist, das allmählich den Leib zerfrißt;
die Sodomie ein Verbrechen ist, das Strafe heischt, zum Schutze des Täters, des Opfers und der ganzen Gesellschaft;
Neeee neee neee!Stephen Dedalus hat geschrieben:Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird.
Pars pro toto!![]()
GsJC
Raphael
Stephen Dedalus hat geschrieben:Neeee neee neee!Stephen Dedalus hat geschrieben:Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird.
Pars pro toto!![]()
GsJC
RaphaelDas ist schlecht, weil sich mit dem Thema so schön Emotionen schüren lassen und dann die Diskussion so schnell Schlagseite bekommt und man gar nicht mehr sachlich diskutieren kann.
Bundestagsdrucksache 14/6768 -- kleine Anfrage von Christina Schenk hat geschrieben:Nach den bisherigen Überlegungen erscheint es vorzugswürdig, den gleichen Ansatz zu wählen wie die EU-Richtlinien selbst. Diese knüpfen an bestimmte persönliche Merkmale an, die im alltäglichen Umgang nicht mehr als Unterscheidungsmerkmal verwendet werden sollen. Ein Verzicht auf solche Merkmale birgt die Gefahr, dass das Ziel der Gesetzgebung, nämlich ein Abstellen auf diese Merkmale zu verhindern, den Bürgern nicht deutlich würde und möglicherweise Differenzierungen aus nicht zu beanstandenden Gründen, die mit diesen Merkmalen nichts zu tun haben, unter ein solches Verbot subsumiert werden könnten. Damit würde letztlich die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit ohne ausreichenden Grund eingeschränkt.
- 4. Soll das geplante Antidiskriminierungsgesetz an persönliche Merkmale wie z. B. die sexuelle Orientierung, die geschlechtliche Identität, die ethnische Herkunft oder das Vorliegen einer Behinderung anknüpfen oder ist an eine Formulierung gedacht, die auf Kategorisierungen der vorgenannten Art verzichtet und stattdessen ein allgemein gefasstes Diskriminierungsverbot beinhaltet, um Ausschlüsse von in der Aufzählung nicht erfassten Bevölkerungsgruppen zu verhindern?
Ich wüßte tatsächlich nicht, womit in meinen Beiträgen Emotionen geschürt worden sein sollten.Stephen Dedalus hat geschrieben:Neeee neee neee!Stephen Dedalus hat geschrieben:Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird.
Pars pro toto!![]()
GsJC
RaphaelDas ist schlecht, weil sich mit dem Thema so schön Emotionen schüren lassen und dann die Diskussion so schnell Schlagseite bekommt und man gar nicht mehr sachlich diskutieren kann.
Ich bin nicht sicher, was Du unter Rechtspositivismus verstehst. Ein Klima, in dem durch das Gesetz grundsätzlich keiner mehr den Anspruch hat, eine Wahrheit zu reklamieren?Raphael hat geschrieben: Siehst Du tatsächlich nicht die Einladung zum Rechtspositivismus, welche in dem in Rede stehenden Gesetz liegt?
Stephen Dedalus hat geschrieben:Ich bin nicht sicher, was Du unter Rechtspositivismus verstehst. Ein Klima, in dem durch das Gesetz grundsätzlich keiner mehr den Anspruch hat, eine Wahrheit zu reklamieren?Raphael hat geschrieben: Siehst Du tatsächlich nicht die Einladung zum Rechtspositivismus, welche in dem in Rede stehenden Gesetz liegt?
Stephen Dedalus hat geschrieben:Ich fürchte, das ist bereits heute gesellschaftliche Realität und wird durch das Gesetz nicht wesentlich verändert.
Im Gegensatz zum Soziologen Niklas Luhmann, der die «normative Kraft des Faktischen» reklamiert, bin ich der Ansicht, daß es eine «faktische Kraft des Normativen» gibt. Demzufolge ist dieses Antidiskriminierungsgesetz ein Schritt in die falsche Richtung, um dies 'mal sehr "political correct" auszudrücken.Stephen Dedalus hat geschrieben:Die Frage ist für mich, welche Mittel hat und nutzt die Kirche, um die Wahrheit, die ihr anvertraut ist, zu verkündigen und durchzusetzen. Nehmen wir die gegebenen bürgerlichen und weltanschaulichen Freiheiten für alle Bürger an - gleich welcher Weltanschauung und welcher Lebensgestaltung (sofern sie nicht dem geltenden Recht widersprechen - soviel zum Räuber Hotzenplotz). Oder sagen wir als Kirche, daß für Menschen, die dem Gebot Gottes zuwiderhandeln, bürgerliche Freiheiten zurecht eingeschränkt werden dürfen. Wie wäre es dann mit einem Gesetz gegen Geiz oder Ehebruch? Dies scheint mir den Kern der Frage nach der Akzeptanz des Gesetzes durch die Kirche(n) zu berühren. Darauf bekomme ich aber hier nur ausweichende Antworten.
Ich kann Dein fortgesetztes Fragen nur so interpretieren, daß Du auch der Meinung bist, man soll aufgrund der geoffenbarten Wahrheit bestimmten Menschen Rechte entziehen oder sie "aktiv" diskriminieren dürfen?
Gruß
Steve
Die Frage hat mich nicht losgelassen.Edith hat geschrieben:tja.....
können wir auch gezwungen werden, einen Atheisten mit der Weitergabe des Glaubens im Relogionsunterreicht zu beauftragen?
[url=http://europa.eu.int/comm/employment_social/news/2001/jul/directive78ec_de.pdf]RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES vom 27. November 2000[/url] Artikel 4 hat geschrieben:Artikel 4
Berufliche Anforderungen
(1) Ungeachtet des Artikels 2 Absätze 1 und 2 können die
Mitgliedstaaten vorsehen, dass eine Ungleichbehandlung wegen
eines Merkmals, das im Zusammenhang mit einem der in
Artikel 1 genannten Diskriminierungsgründe steht, keine
Diskriminierung darstellt, wenn das betreffende Merkmal
aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder
der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und
entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich
um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung
handelt.
(2) Die Mitgliedstaaten können in Bezug auf berufliche
Tätigkeiten innerhalb von Kirchen und anderen öffentlichen
oder privaten Organisationen, deren Ethos auf religiösen
Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, Bestimmungen in
ihren zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie geltenden
Rechtsvorschriften beibehalten oder in künftigen Rechtsvorschriften
Bestimmungen vorsehen, die zum Zeitpunkt der
Annahme dieser Richtlinie bestehende einzelstaatliche Gepflogenheiten
widerspiegeln und wonach eine Ungleichbehandlung
wegen der Religion oder Weltanschauung einer Person keine
Diskriminierung darstellt, wenn die Religion oder die Weltanschauung
dieser Person nach der Art dieser Tätigkeiten oder
der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige
und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des
Ethos der Organisation darstellt. Eine solche Ungleichbehandlung
muss die verfassungsrechtlichen Bestimmungen und
Grundsätze der Mitgliedstaaten sowie die allgemeinen Grundsätze
des Gemeinschaftsrechts beachten und rechtfertigt keine
Diskriminierung aus einem anderen Grund.
Sofern die Bestimmungen dieser Richtlinie im übrigen eingehalten
werden, können die Kirchen und anderen öffentlichen
oder privaten Organisationen, deren Ethos auf religiösen
Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, im Einklang mit
den einzelstaatlichen verfassungsrechtlichen Bestimmungen
und Rechtsvorschriften von den für sie arbeitenden Personen
verlangen, dass sie sich loyal und aufrichtig im Sinne des Ethos
der Organisation verhalten.
Ich habe / bzw. bin noch dabei, mich durch einen 97-seitigen Referentenentwurf zu quälen, einschlägige EU - Richtlinien (2000/43/EG; 2000/78/EG; 2002/73/EG u.a.) zu wälzen, und diese und jene Sekundärliteratur zu suchen und zu berücksichtigen.Juergen hat geschrieben:T'schulligung!
Hat eigentlich wer mal den Gesetzentwurf gelesen?
Danke für die Klarstellung. Das genügt vollauf.Stephen Dedalus hat geschrieben:Voila:Robert Ketelhohn hat geschrieben:Stephen Dedalus hat geschrieben:»Bestrafungsvisionen Robert Ketelhohns«Ich vermute, du wirst unter Beibringung von Belegen erläutern, was du damit meinst, um nicht unversehens in den Verdacht übler Nachrede zu geraten.
Robert Ketelhohn schrieb:die Sodomie für jede Gesellschaft, die sie duldet, ein wahres Krebsgeschwür ist, das allmählich den Leib zerfrißt;
die Sodomie ein Verbrechen ist, das Strafe heischt, zum Schutze des Täters, des Opfers und der ganzen Gesellschaft;
Stephen Dedalus hat geschrieben:»Nehmen wir die gegebenen bürgerlichen und weltanschaulichen Freiheiten für alle Bürger an - gleich welcher Weltanschauung und welcher Lebensgestaltung (sofern sie nicht dem geltenden Recht widersprechen - soviel zum Räuber Hotzenplotz).«
Stephen Dedalus hat geschrieben:»Wie wäre es dann mit einem Gesetz gegen Geiz oder Ehebruch?«
www.kath.net (30. Mai 2001) hat geschrieben:
B&B nur für verheiratete Pärchen
Sie vermieteten Zimmer nur an verheiratete Paare unterschiedlichen Geschlechts, nicht an homosexuelle Pärchen: Ein christliches Ehepaar muss Frühstückspension schließen.
Stratford, Prince Edward Island (kath.net/CWNews.com) In Stratford Island wurde ein christliches Ehepaar gezwungen, seine Frühstückspension zu schließen. Sie hatten sich geweigert, ein Homosexuellenpärchen aufzunehmen. Damit verstießen sie gegen einen Beschluss der Menschenrechtskommission. Lokale Medien berichteten, dass Dagmar und Arnost Cepica, Besitzer des Beach View Bed & Breakfast, entweder ihre Zwei-Zimmer-Frühstückspension schließen und 1000 US-Dollar Schadenersatz an das Homosexuellenpärchen zahlen müssen oder ein Seminar zum Thema Homosexualität der Menschenrechtskommission besuchen müssen. Außerdem müssten sie ab sofort auch Homosexuelle in ihrer Pension aufnehmen.[/color]
Letzten August hatten Jean Bedard und Simon Corneau, ein homosexuelles Pärchen aus Montreal, aufgrund der Abweisung, die sie in der Frühstückspension erlebt hatten, eine Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bei der Menschenrechtskommission eingereicht. Die Cepicas rechtfertigten ihr Verhalten damit, dass sie grundsätzlich nur Zimmer an verheiratete Paare verschiedenen Geschlechts vermieten würden.
Laut Medienberichten ist eine Regelung schon vor dem Beschluss der Menschenrechtskommission getroffen worden. Das Ehepaar werde seine Pension schließen und der Schadensersatzforderung nachgeben. Greg Howard, Vorstand der Menschenrechtskommission, drückte seine Zufriedenheit mit der Übereinkunft aus. Es war ein … [weiter]
Mal angenommen, diese Pensionsbetreiber hätte einen durchreisenden Priester der dort übernachten wollte abgewiesen, und darauf hingewiesen, dass sie als überzeugte Baptisten einem Vertreter der Hure Babylons keinen Unterschlupf gewähren wollten, und sie wären aufgrund des gleichen Gesetzes zu der gleichen Strafe verurteilt worden, wäre das dann in Ordnung gewesen?Robert Ketelhohn hat geschrieben:www.kath.net (30. Mai 2001) hat geschrieben:
B&B nur für verheiratete Pärchen
Sie vermieteten Zimmer nur an verheiratete Paare unterschiedlichen Geschlechts, nicht an homosexuelle Pärchen: Ein christliches Ehepaar muss Frühstückspension schließen.
Stratford, Prince Edward Island (kath.net/CWNews.com) In Stratford Island wurde ein christliches Ehepaar gezwungen, seine Frühstückspension zu schließen. Sie hatten sich geweigert, ein Homosexuellenpärchen aufzunehmen. Damit verstießen sie gegen einen Beschluss der Menschenrechtskommission. Lokale Medien berichteten, dass Dagmar und Arnost Cepica, Besitzer des Beach View Bed & Breakfast, entweder ihre Zwei-Zimmer-Frühstückspension schließen und 1000 US-Dollar Schadenersatz an das Homosexuellenpärchen zahlen müssen oder ein Seminar zum Thema Homosexualität der Menschenrechtskommission besuchen müssen. Außerdem müssten sie ab sofort auch Homosexuelle in ihrer Pension aufnehmen.[/color]
Letzten August hatten Jean Bedard und Simon Corneau, ein homosexuelles Pärchen aus Montreal, aufgrund der Abweisung, die sie in der Frühstückspension erlebt hatten, eine Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bei der Menschenrechtskommission eingereicht. Die Cepicas rechtfertigten ihr Verhalten damit, dass sie grundsätzlich nur Zimmer an verheiratete Paare verschiedenen Geschlechts vermieten würden.
Laut Medienberichten ist eine Regelung schon vor dem Beschluss der Menschenrechtskommission getroffen worden. Das Ehepaar werde seine Pension schließen und der Schadensersatzforderung nachgeben. Greg Howard, Vorstand der Menschenrechtskommission, drückte seine Zufriedenheit mit der Übereinkunft aus. Es war ein … [weiter]
Das hatten wir doch schonmal wo. Ich glaube ich hatte damals den schwedischen text gelesen und nicht gewaltaufrufendes finden koennen. Irgendwo in den Tiefen unseres Archives liegt das jetzt...Stephen Dedalus hat geschrieben:Hallo Edi,Edi hat geschrieben:Was den schwedischen Pastor angeht, habe ich das bei www.idea.de anders mitgekriegt. Da stand nichts von einer Volksverhetzung.
naja, IDEA in diesem Fall als neutrale und objektive Informationsquelle zu sehen, hat schon etwas humoristisches. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, in den Originaltext von Herrn Green zu schauen (in engl. Übersetzung), und das war wirklich starker Tobak.
Gruß
Steve
Ach ja, hier
Also ich hatte eben nur einem Kommentar im norwegischen "Vårtland" gelesen, da klang das anders. Ich find die Art und Wortwahl auch nicht gut, aber wie ich Skandinavien kenne kann man hier gut wegen Aeusserungen gegen Homosexualitaet verurteilt werden. Das ist hier so allgemein akzeptiert, dass jeder der was gegen Homosexualitaet ist, auf gleicher Stufe mit Auslaenderfeinden und Frauendiskriminierung steht.
Hab gerade die schwedisch Predigt ueberflogen (die wofuer er verurteilt wurde), sehe da aber grad keinen Aufruf zu Gewalt ( http://www.contra.nu/green.html ) Auch auf keiner schwedischen Seite ueber Åke Green sehe ich einen Gewaltvorwurf. Es geht um Verhetzung einer Minderheit mit sexueller Neigung. Hier ist sogar das Urteil (leider auf schwedisch halt http://www.dagen.com/nyheter/artikel.asp?ID=65881 ), aber da ist wirklich nichts von Gewaltaufruf zu sehen.
Hier ein deutscher Kommentar der taz http://www.taz.de/pt/2004/07/01/a0172.nf/text , auch nichts von Gewaltaufruf.
Es geht um eine, auch nach meiner Meinung, harte, angreifende Sprache, aber dafuer Gefaengnis finde ich bedenklich.
Wir kommen nicht um den Wahrheitsbegriff herum. Wenn Homosexualitaet falsch ist, dann hatten die Pensionsbetreiber recht ihn zu verweisen, genauso wie sie manch andere abweisen haetten koennen.Werner001 hat geschrieben: Mal angenommen, diese Pensionsbetreiber hätte einen durchreisenden Priester der dort übernachten wollte abgewiesen, und darauf hingewiesen, dass sie als überzeugte Baptisten einem Vertreter der Hure Babylons keinen Unterschlupf gewähren wollten, und sie wären aufgrund des gleichen Gesetzes zu der gleichen Strafe verurteilt worden, wäre das dann in Ordnung gewesen?
Werner
Genau. Geschieht denen recht, daß sie dichtmachen müssen. Ein Sieg der Gerechtigkeit!Werner001 hat geschrieben:Mal angenommen, diese Pensionsbetreiber hätte einen durchreisenden Priester der dort übernachten wollte abgewiesen, und darauf hingewiesen, dass sie als überzeugte Baptisten einem Vertreter der Hure Babylons keinen Unterschlupf gewähren wollten, und sie wären aufgrund des gleichen Gesetzes zu der gleichen Strafe verurteilt worden, wäre das dann in Ordnung gewesen?
Werner