Seite 3 von 4

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 22:58
von overkott
Reinhard hat geschrieben:Ich war selber seinerzeit sehr überrascht und habe mich komisch gefühlt, als meine Kinder ihrerseits mich segnen wollten,
so wie ich es bei ihnen immer tat, beim Zubettgehen.

Aber ich habe es dann doch angenommen, denn schließlich fand Christus Kinder am ehesten für würdig dafür:
Amen, das sage ich euch: Wer das Reich Gottes nicht so annimmt, wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen.
:ja: - das war für mich damals schon ein Nageltest ...
Wenn Kinder Kreuzchen auf die Stirn machen, tun sie nichts Böses.

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 23:01
von Niels
Niels hat geschrieben:Ovi, lies mal Hebr 7,7:
Sine ulla autem contradictione, quod minus est, a meliore benedicitur.
:nuckel:

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 23:18
von Niels
overkott hat geschrieben:
Reinhard hat geschrieben:Ich war selber seinerzeit sehr überrascht und habe mich komisch gefühlt, als meine Kinder ihrerseits mich segnen wollten,
so wie ich es bei ihnen immer tat, beim Zubettgehen.

Aber ich habe es dann doch angenommen, denn schließlich fand Christus Kinder am ehesten für würdig dafür:
Amen, das sage ich euch: Wer das Reich Gottes nicht so annimmt, wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen.
:ja: - das war für mich damals schon ein Nageltest ...
Wenn Kinder Kreuzchen auf die Stirn machen, tun sie nichts Böses.
Gewiss nicht, aber sie "segnen" halt nicht im eigentlichen Sinne.

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 23:29
von kreuzzeichen
Irgendwie scheint es mir, als sei der Segnende doch immer noch ein Anderer als ich oder das Kind, das mir ein Kreuz zeichnet oder am Ende gar der Pfarrer. Ob ER seinen Segen weniger mächtig gestaltet, wenn ein Gemeindereferent ein Fahrzeug segnet? Oder sollte man zur Sicherheit sein Fahrzeug vom Bischof segnen lassen, weil der dann quasi doppelt wirksam ist?

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 23:32
von Protasius
kreuzzeichen hat geschrieben:Irgendwie scheint es mir, als sei der Segnende doch immer noch ein Anderer als ich oder das Kind, das mir ein Kreuz zeichnet oder am Ende gar der Pfarrer. Ob ER seinen Segen weniger mächtig gestaltet, wenn ein Gemeindereferent ein Fahrzeug segnet? Oder sollte man zur Sicherheit sein Fahrzeug vom Bischof segnen lassen, weil der dann quasi doppelt wirksam ist?
Das klingt sinnvoll; der einfache Schlußsegen in der Messe hat ja auch die Formel Es segne euch der allmächtige Gott, und der Segen außerhalb der Messe Benedictio Dei omnipotentis &c. spricht ja auch vom Segen des allmächtigen Gottes, nicht vom Segen des Segensspenders.

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 23:33
von Juergen
Niels hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Reinhard hat geschrieben:Ich war selber seinerzeit sehr überrascht und habe mich komisch gefühlt, als meine Kinder ihrerseits mich segnen wollten,
so wie ich es bei ihnen immer tat, beim Zubettgehen.

Aber ich habe es dann doch angenommen, denn schließlich fand Christus Kinder am ehesten für würdig dafür:
Amen, das sage ich euch: Wer das Reich Gottes nicht so annimmt, wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen.
:ja: - das war für mich damals schon ein Nageltest ...
Wenn Kinder Kreuzchen auf die Stirn machen, tun sie nichts Böses.
Gewiss nicht, aber sie "segnen" halt nicht im eigentlichen Sinne.
Woraus erwächst denn die Segenspendungsfähigkeit? Aus der Taufe? Aus der Firmung? Aus der Volljährigkeit? Oder woraus?

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Mittwoch 15. Juli 2015, 01:16
von Reinhard
... tja, das hat mir jetzt aber keine Ruhe gelassen, und da bin ich dem mal nachgegangen.

Wenn man im NT nachguckt, ist es natürlich zuerst Jesus, der segnet. Aber dann auch Simeon** und Melchisedek (den Segen des "Höheren" hatte wir ja schon), im Hebr.-Brief auch der Erbsegen, aber eben auch ziemlich oft ganz allgemein ein Segnen als "benedicere" (= Gutes sagen/wünschen).

Ok, und dann im KKK 1669ff wird das Segnen, als Sakramentalie, am "Priestertum aller Gläubigen" festgemacht, und ist daher ausdrücklich jedem Getauften zugesprochen.

Nun ja, so verkehrt lag ich da ja schon mal nicht ... :unbeteiligttu: (auch wenn ich das erst jetzt mal systematisch nachgeguckt habe)

** Simeon ist hier ein ganz spezieller Fall ! - denn ein "Höherer" ist er eigentlich nicht. Seine einzige Legitimation, mit der er segnet, ist seine Präsenz vor Gott in ewiger Anbetung.
Offensichtlich wiegt diese nicht-formelle, nicht-sakramentale Berufung so viel, dass er allein daraus die Vollmacht besitzt, sogar Maria und Jesus zu segnen !

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Donnerstag 16. Juli 2015, 23:40
von overkott
Niels hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Reinhard hat geschrieben:Ich war selber seinerzeit sehr überrascht und habe mich komisch gefühlt, als meine Kinder ihrerseits mich segnen wollten,
so wie ich es bei ihnen immer tat, beim Zubettgehen.

Aber ich habe es dann doch angenommen, denn schließlich fand Christus Kinder am ehesten für würdig dafür:
Amen, das sage ich euch: Wer das Reich Gottes nicht so annimmt, wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen.
:ja: - das war für mich damals schon ein Nageltest ...
Wenn Kinder Kreuzchen auf die Stirn machen, tun sie nichts Böses.
Gewiss nicht, aber sie "segnen" halt nicht im eigentlichen Sinne.
Ich möchte nicht verstockt sein.

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Donnerstag 16. Juli 2015, 23:51
von umusungu
Niels hat geschrieben:Gewiss nicht, aber sie "segnen" halt nicht im eigentlichen Sinne.
Was ist bitte ein "Segnen im eigentlichen Sinne"?

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Freitag 17. Juli 2015, 20:43
von overkott
umusungu hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Gewiss nicht, aber sie "segnen" halt nicht im eigentlichen Sinne.
Was ist bitte ein "Segnen im eigentlichen Sinne"?
Im eigentlich Sinne bedeutet Segen benedicare = gutheißen, heißt also: Find ich gut. Wenn der Priester segnet, sagt er: Also, in Gottes Namen...

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Freitag 17. Juli 2015, 21:29
von umusungu
und ein Nicht-Priester sagt es genauso!

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Samstag 18. Juli 2015, 00:05
von overkott
Ein Vater?

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Samstag 18. Juli 2015, 12:59
von Niels
umusungu hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Gewiss nicht, aber sie "segnen" halt nicht im eigentlichen Sinne.
Was ist bitte ein "Segnen im eigentlichen Sinne"?
Lektüreempfehlung: http://www.krb-selbstverlag.de/saa_4.htm

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Samstag 18. Juli 2015, 13:54
von Reinhard
Warum empfiehlst Du ausgerechnet irgendwelche protestantischen theologischen Ergüsse, noch dazu von den "Hochkirchlern" ?
(Schweben die nicht regelmäßig irgendwo zwischen ausufernder Liturgik und Vagantenweihen ...? - Frag mal Clemens dazu !)

Da ist der zitierte KKK mit seiner Zuordnung des Segens als Sakramentalie und der Berücksichtigung des Gesamtspektrums von "Segen" sehr viel klarer und sauberer, finde ich.

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Samstag 18. Juli 2015, 13:58
von Niels
Reinhard hat geschrieben:Warum empfiehlst Du ausgerechnet irgendwelche protestantischen theologischen Ergüsse, noch dazu von den "Hochkirchlern" ?
Wieso nicht? Ist sehr lesenswert und sauber argumentiert. :doktor:

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Samstag 18. Juli 2015, 14:18
von Reinhard
Niels hat geschrieben:Wieso nicht? Ist sehr lesenswert und sauber argumentiert. :doktor:
Ja, die Argumentation ist durchaus verführerisch, ich kenne sie.

Schau aber bitte etwas genauer hin: gleich im 1. Satz werden die Angelpunkte der Argumente genannt: "vollmächtige Ordination und ein gültiges Abendmahl".
Der Rest dient der Untermauerung der hochkirchlichen Auffassung zu diesen Fragen.
In der Sache geht es eigentlich um die Weihe, die hier über eine spezielle, sehr einseitige Auslegung des Begriffs "Segen" begründet wird. Müssen wir uns diese wirklich von Vaganten erklären lassen ? - ist unser Sakramentenverständnis wirklich so ergänzungsbedürftig ??
Und ganz nebenbei ist "Segen", durchaus in seinem eigentlichen Sinn nicht auf eine "Sukzession seit Abraham" begrenzt ! - - auch das hatte ich oben ja schon gezeigt.

Was ganz charakteristisch ist, ist der extensive Rückgriff auf die vermeintliche "Ursprache", das Hebräische.
Tradition, Septuaginta oder gar die Lateinische Bibel zählen nicht, es gilt ja "Sola Scriptura", und davon auch nur die "echte".

Nein, es ist durchaus verführerisch, aber bootet die Tradition bewusst aus. Eben die ganz typisch protestantische Denke.
-> für Katholiken ein Abweg ! - Es ist schon putzig, dass gerade Du auf sowas 'reinfällst. Wo Du doch sonst so großen Wert auf "das Katholische" legst ...

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Samstag 18. Juli 2015, 14:36
von Siard
Reinhard hat geschrieben:Warum empfiehlst Du ausgerechnet irgendwelche protestantischen theologischen Ergüsse, noch dazu von den "Hochkirchlern" ?
(Schweben die nicht regelmäßig irgendwo zwischen ausufernder Liturgik und Vagantenweihen ...? - Frag mal Clemens dazu !)

Da ist der zitierte KKK mit seiner Zuordnung des Segens als Sakramentalie und der Berücksichtigung des Gesamtspektrums von "Segen" sehr viel klarer und sauberer, finde ich.
Offensichtlich weißt Du nicht viel über Pfr. Bürgener (Bremen).

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Sonntag 19. Juli 2015, 08:36
von Niels
Siard hat geschrieben:
Reinhard hat geschrieben:Warum empfiehlst Du ausgerechnet irgendwelche protestantischen theologischen Ergüsse, noch dazu von den "Hochkirchlern" ?
(Schweben die nicht regelmäßig irgendwo zwischen ausufernder Liturgik und Vagantenweihen ...? - Frag mal Clemens dazu !)

Da ist der zitierte KKK mit seiner Zuordnung des Segens als Sakramentalie und der Berücksichtigung des Gesamtspektrums von "Segen" sehr viel klarer und sauberer, finde ich.
Offensichtlich weißt Du nicht viel über Pfr. Bürgener (Bremen).
Ganz offensichtlich.

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Montag 20. Juli 2015, 20:18
von Eumelking
Warum schaut keiner ins Benediktionale? Da steht es eigentlich recht klar erklärt: Pastorale Einführung 18: "Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrags kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen.
Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet."
Bischof: große Öffentlichkeit, delegierbar an Weihbischof oder Generalvikar
Domkapitular: Einrichtungen mit Bezug zu seinem Aufgabenbereich
Dekan: städtische Einrichtungen (sicher delegierbar an Stellvertreter o. ä.)
Pfarrer: öffentliche Segnungen im Leben seiner Pfarrei, delegierbar an Kaplan oder pastorale MitarbeiterINNen
ReligionslehrerIN: seine Klasse
Gruppenleiter: seine Gruppe
Eltern: ihre Kinder
Kinder: ihre Eltern...
Ich denke, so ist der Abschnitt 18-20 zu verstehen. :)

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 15:33
von iustus
Eumelking hat geschrieben:Warum schaut keiner ins Benediktionale? Da steht es eigentlich recht klar erklärt: Pastorale Einführung 18: "Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrags kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen.
Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet."
Bischof: große Öffentlichkeit, delegierbar an Weihbischof oder Generalvikar
Domkapitular: Einrichtungen mit Bezug zu seinem Aufgabenbereich
Dekan: städtische Einrichtungen (sicher delegierbar an Stellvertreter o. ä.)
Pfarrer: öffentliche Segnungen im Leben seiner Pfarrei, delegierbar an Kaplan oder pastorale MitarbeiterINNen
ReligionslehrerIN: seine Klasse
Gruppenleiter: seine Gruppel
Eltern: ihre Kinder
Kinder: ihre Eltern...
Ich denke, so ist der Abschnitt 18-20 zu verstehen. :)
Kann man so interpretieren - mit Ausnahme der Delegation auf Patorale Mitarbeiter. Das geht dann gerade nicht, weil sie weder Diakone noch Priester sind (siehe der von Dir zitierte Abschnitt des Benediktionale).

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 19:46
von Niels
Niels hat geschrieben:Hebr 7,7:
Sine ulla autem contradictione, quod minus est, a meliore benedicitur.

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 20:29
von Niels
Ich kann mich natürlich auch von der ganzen Schöpfung (oder Teilen von ihr) "segnen " lassen - z.B. von einer niedlichen Wespe, einer süßen Ratte, einem lustigen Wildschwein oder einem possierlichem Flusspferd: Durch Stich, Biss, Stoß oder Überranntwerden... :fieselschweif:
Ist das dann auch (oder überhaupt) eine "Sakramentalie"? :detektiv:

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Mittwoch 5. August 2015, 09:44
von taddeo
iustus hat geschrieben:
Eumelking hat geschrieben:Warum schaut keiner ins Benediktionale? Da steht es eigentlich recht klar erklärt: Pastorale Einführung 18: "Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrags kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen.
Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet."
Bischof: große Öffentlichkeit, delegierbar an Weihbischof oder Generalvikar
Domkapitular: Einrichtungen mit Bezug zu seinem Aufgabenbereich
Dekan: städtische Einrichtungen (sicher delegierbar an Stellvertreter o. ä.)
Pfarrer: öffentliche Segnungen im Leben seiner Pfarrei, delegierbar an Kaplan oder pastorale MitarbeiterINNen
ReligionslehrerIN: seine Klasse
Gruppenleiter: seine Gruppel
Eltern: ihre Kinder
Kinder: ihre Eltern...
Ich denke, so ist der Abschnitt 18-20 zu verstehen. :)
Kann man so interpretieren - mit Ausnahme der Delegation auf Patorale Mitarbeiter. Das geht dann gerade nicht, weil sie weder Diakone noch Priester sind (siehe der von Dir zitierte Abschnitt des Benediktionale).
Die Aufstellung ist Blödsinn, weil sie auf die "Leitungsgewalt" abstellt, die einer innehalt (also praktisch auf die Jurisdiktion) statt auf die "potestas sacra". Ein Bischof delegiert nicht seine "Segensgewalt" an einen Weihbischof oder den GV. Da fantasiert einer ganz gewaltig rum. :vogel:

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Mittwoch 5. August 2015, 11:18
von iustus
taddeo hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
Eumelking hat geschrieben:Warum schaut keiner ins Benediktionale? Da steht es eigentlich recht klar erklärt: Pastorale Einführung 18: "Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrags kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen.
Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet."
Bischof: große Öffentlichkeit, delegierbar an Weihbischof oder Generalvikar
Domkapitular: Einrichtungen mit Bezug zu seinem Aufgabenbereich
Dekan: städtische Einrichtungen (sicher delegierbar an Stellvertreter o. ä.)
Pfarrer: öffentliche Segnungen im Leben seiner Pfarrei, delegierbar an Kaplan oder pastorale MitarbeiterINNen
ReligionslehrerIN: seine Klasse
Gruppenleiter: seine Gruppel
Eltern: ihre Kinder
Kinder: ihre Eltern...
Ich denke, so ist der Abschnitt 18-20 zu verstehen. :)
Kann man so interpretieren - mit Ausnahme der Delegation auf Patorale Mitarbeiter. Das geht dann gerade nicht, weil sie weder Diakone noch Priester sind (siehe der von Dir zitierte Abschnitt des Benediktionale).
Die Aufstellung ist Blödsinn, weil sie auf die "Leitungsgewalt" abstellt, die einer innehalt (also praktisch auf die Jurisdiktion) statt auf die "potestas sacra". Ein Bischof delegiert nicht seine "Segensgewalt" an einen Weihbischof oder den GV. Da fantasiert einer ganz gewaltig rum. :vogel:
Schade. Diese Interpretation hätte dazu geführt, das Segnen der Gemeinde durch pastorale MitarbeiterINNen zu verhindern. :D

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Mittwoch 5. August 2015, 12:30
von taddeo
Niemand kann seine "Segensvollmacht" an irgendwen delegieren. Delegation ist eine juristische Sache, keine theologische.
Entweder man hat selber Segensvollmacht oder nicht. Ein Bischof, Priester oder Diakon hat sie aufgrund seiner Weihe, jeweils in bestimmtem Umfang. Ein Vater hat sie aufgrund seines Vaterseins zB für seine Kinder, Ehepartner gegenüber ihrem Partner. Ein pastoraler Mitarbeiter kann sie auch haben, und zwar durch Verleihung kraft kirchlichen Rechts, und nur in dem darin vorgesehenen Umfang.

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 16. Januar 2018, 19:34
von Juergen
Kirchliches Amtsblatt Paderborn 2018, Stück 1, Nr. 5 (S. 6) hat geschrieben:Nr. 5. Ausführungsbestimmungen für das Erzbistum Paderborn zur Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie – Neufassung

Nach Maßgabe von Abschnitt V und VI der durch Diözesangesetz vom 23. Juni 2010 für das Erzbistum Paderborn in Kraft gesetzten „Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie“ (KA 2010, Nr. 91.) kann Laien nach dem Ermessen des Diözesanbischofs der Leitungsdienst bei solchen Gottesdiensten und Segnungsfeiern übertragen werden, die den Charakter der Weihe nicht voraussetzen. Hierzu bedarf es notwendigerweise einer bischöflichen Beauftragung. In Ausführung dieser Bestimmungen wird für das Erzbistum Paderborn Folgendes bestimmt:

1. Den Ortspfarrern wird die Befugnis übertragen, in Fällen einer ernsten Notwendigkeit Laien mit der Leitung von Gottesdiensten und Segnungsfeiern bei den folgenden Gelegenheiten zu beauftragen:
a) Segnung des Adventskranzes,
b) Kindersegnung zur Weihnachtszeit,
c) Segnung des Johannisweines,
d) Segnung und Aussendung der Sternsinger,
e) Segnung und Austeilung der Asche am Aschermittwoch,
f) Segnung der Zweige in einer Wort-Gottes-Feier am Palmsonntag,
g) Speisensegnung an Ostern,
h) Wettersegen,
i) Kräutersegnung am Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel,
j) Segnung der Erntegaben am Erntedankfest,
k) Kindersegnung zu Beginn oder am Ende eines Schuljahres.

Am Aschermittwoch kann der Ortspfarrer auch Laien beauftragen, die bei der Austeilung des Aschenkreuzes in Gottesdiensten mithelfen, die von einem Priester, Diakon oder anderen beauftragten Laien geleitet werden (vgl. Nr. 38 der Rahmenordnung).

2. In der Regel kann eine Erlaubnis durch den Erzbischof nur für die Leitung der folgenden Gottesdienste und Segnungsfeiern durch Laien (vgl. Nr. 38 und 53 der Rahmenordnung) erbeten werden:
a) die Kerzenweihe an Lichtmess,
b) die Erteilung des Blasiussegens,
c) die Feier der Karfreitagsliturgie,
d) die Segnung der Gräber an Allerheiligen/Allerseelen.
Die Erlaubnis ist im Einzelfall durch den zuständigen Pfarrer namentlich einzuholen.

3. Hinsichtlich des Begräbnisdienstes durch Laien (vgl. Nr. 57ff. der Rahmenordnung) sowie für Wort-Gottes-Feiern am Sonntag (vgl. Nr. 35f. der Rahmenordnung) sind die gesonderten diözesanen Regelungen zu beachten. Diese Bestimmungen treten zum 1. Januar 2018 in Geltung. Zum gleichen Zeitpunkt treten die bisherigen Ausführungsbestimmungen vom 18. Dezember 2012 (KA 2013, Nr. 13.) außer Geltung.

Paderborn, 07.12.2017
Der Erzbischof von Paderborn
L. S. Erzbischof
Az.: 1335.20.60/6/62-2017
:auweia:

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 16. Januar 2018, 19:49
von Marienkind
Hier noch ein besonderer oberhirtlicher Segen für alle Beteiligten an diesem Thread:

https://www.youtube.com/watch?v=V2eLkjf ... re=related

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 16. Januar 2018, 21:17
von Torsten
https://en.wikipedia.org/wiki/Extra_calvinisticum

For this reason, the Reformed argue that Christ cannot be present corporeally (bodily) in the Lord's supper, because he reigns bodily from heaven.
"Bodily from Hell" regiert ein anderer. Wenn mich ein Katholik fragte, ob das wirklich alles so war ist, mit der realen Präsenz, was würde ich ihm antworten?

Die Heiligen, die Tradition - was heißt solche Menschen und ihren und einen Erfahrungsschatz hüten, das ist Präsenz. Und hat nicht das Wort zu einer Einheit gemacht, wo der Leibhaftige mit seinen Wörtern Zwietracht sät? Und hat es nicht gelehrt, dass Wörter Substanz brauchen, um gehört zu werden? Die Substanz einer durch einer durch Explosion durcheinander gebrachten Materie, oder die von Blei in der Luft?
Von Papier, das durch Hände geht. Von den einen schmerzlich vermisst, bei den anderen nur noch Nullen, die vor dem Auge ablaufen, das nicht das Innere ist.

(Es macht mir einfach Spaß, so zu texten ..)

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 16. Januar 2018, 21:25
von Petrus
Juergen hat geschrieben:
Dienstag 16. Januar 2018, 19:34
Zum gleichen Zeitpunkt treten die bisherigen Ausführungsbestimmungen vom 18. Dezember 2012 (KA 2013, Nr. 13.) außer Geltung.
hmm ...

und was stand da in diesen Ausführungsbestimmungen aus 2012 drin?

wird das nun besser, schlechter, oder anderswie?

:hae?:

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Dienstag 16. Januar 2018, 21:29
von Torsten
Es ist kein Irrtum, zu glauben, dass sich Gott in der Welt materialisieren kann. Und das nicht nur als Gesegneter oder Verfluchter, sondern in realer Präsenz in einem Rahmen, der zusammenhält. Das würde ich einem Katholiken ans Herz legen.

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Mittwoch 17. Januar 2018, 12:53
von Juergen
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 16. Januar 2018, 21:25
Juergen hat geschrieben:
Dienstag 16. Januar 2018, 19:34
Zum gleichen Zeitpunkt treten die bisherigen Ausführungsbestimmungen vom 18. Dezember 2012 (KA 2013, Nr. 13.) außer Geltung.
hmm ...
und was stand da in diesen Ausführungsbestimmungen aus 2012 drin?
wird das nun besser, schlechter, oder anderswie?
:hae?:
Kirchl. Amtsplatt Paderborn, 2013, Nr. 13 (S. 27) hat geschrieben:Nr. 13. Ausführungsbestimmungen für das Erzbis­tum Paderborn zur Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie

Nach Maßgabe von Abschnitt V und VI der durch Diözesangesetz vom 23. Juni 2010 für das Erzbistum Paderborn in Kraft gesetzten „Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie“ (KA 2010, Nr. 91.) kann Laien nach dem Ermessen des Diözesanbischofs der Leitungsdienst bei solchen Gottesdiensten und Segnungsfeiern übertragen werden, die den Charakter der Weihe nicht voraussetzen. Hierzu bedarf es notwendigerweise einer bischöflichen Beauftragung. In Ausführung dieser Bestimmungen wird für das Erzbistum Paderborn Folgendes bestimmt:

1. Den Ortspfarrern wird die Befugnis übertragen, in Fällen einer ernsten Notwendigkeit Laien mit der Leitung von Gottesdiensten und Segnungsfeiern bei den folgenden Gelegenheiten zu beauftragen:
a) Kindersegnung zur Weihnachtszeit,
b) Segnung und Aussendung der Sternsinger,
c) Austeilung der Asche am Aschermittwoch. Die Segnung der Asche wird Laien jedoch nicht übertragen.

Am Aschermittwoch kann der Ortspfarrer auch Laien beauftragen, die bei der Austeilung des Aschenkreuzes in Gottesdiensten mithelfen, die von einem Priester, Diakon oder anderen beauftragten Laien geleitet werden (vgl. Nr. 38 der Rahmenordnung).

2. In der Regel kann eine Erlaubnis durch den Erzbischof nur für die Leitung der folgenden Gottesdienste und Segnungsfeiern durch Laien (vgl. Nr. 38 und 53 der Rahmenordnung) erbeten werden:
a) die Kerzenweihe an Lichtmess,
b) die Erteilung des Blasiussegens,
c) die Segnung der Zweige am Palmsonntag,
d) die Feier der Karfreitagsliturgie,
e) die Segnung der Gräber an Allerheiligen/Allerseelen. Die Erlaubnis ist im Einzelfall durch den zuständigen Pfarrer namentlich einzuholen.

3. Hinsichtlich des Begräbnisdienstes durch Laien (vgl. Nr. 57 ff. der Rahmenordnung) sowie für Wort-Gottes-Feiern am Sonntag (vgl. Nr. 35 f. der Rahmenordnung) sind die gesonderten diözesanen Regelungen zu beachten. Diese Bestimmungen treten zum 1. Januar 2013 in Geltung. Zum gleichen Zeitpunkt treten die bisherigen Ausführungsbestimmungen vom 21. Juli 2008 (KA 2008, Nr. 84.) außer Geltung.

Paderborn, 18. Dezember 2012
Der Erzbischof von Paderborn
L. S. Erzbischof
Az.: 1.13/A 42-10.00.1/5

Re: Wer darf segnen?

Verfasst: Mittwoch 17. Januar 2018, 13:02
von Juergen
Davor galt die Regelung von 2008
Kirchl. Amtsblatt Paderborn, 2008, Nr.84 (S. 94) hat geschrieben:Nr. 84. Ausführungsbestimmungen für das Erzbistum Paderborn zur Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie

Nach Maßgabe von Abschnitt V und VI der durch Diözesangesetz vom 15. Februar 2008 für das Erzbistum Paderborn in Kraft gesetzten „Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie“ (KA 2008, Stück 3, Nr. 46.) kann Laien nach dem Ermessen des Diözesanbischofs der Leitungsdienst bei solchen Gottesdiensten und Seg nungsfeiern übertragen werden, die den Charakter der Weihe nicht voraussetzen. Hierzu bedarf es notwendigerweise einer bischöflichen Beauftragung. In Ausführung dieser Bestimmungen wird für das Erzbistum Paderborn mit sofortiger Wirkung folgendes bestimmt:

1. Den Ortspfarrern wird die Befugnis übertragen, in Fällen einer ernsten Notwendigkeit Laien zu beauftragen, die am Aschermittwoch bei der Austeilung des Aschenkreuzes mithelfen. Die Segnung der Asche wird Laien jedoch nicht übertragen (vgl. Nr. 38 der Rahmenordnung).

2. In der Regel kann im Bedarfsfall eine Erlaubnis durch den Erzbischof für die Leitung nur der folgenden Gottesdienste und Segnungsfeiern durch Laien (vgl. Nr. 38 und 53 der Rahmenordnung) erbeten werden:
a) die Feier der Karfreitagsliturgie,
b) die Erteilung des Blasiussegens,
c) die Weihe der Palmzweige am Palmsonntag,
d) die Kerzenweihe an Lichtmess,
e) die Segnung und Aussendung der Sternsinger. Die Erlaubnis ist im Einzelfall namentlich einzuholen.

3. Die Aussetzung des Allerheiligsten durch Laien setzt die Beauftragung zum Kommunionhelfer bzw. zur Kommunionhelferin und, soweit nicht bereits im Rahmen des Kommunionhelferkurses absolviert, eine entsprechende vom Erzbistum durchgeführte Schulung voraus. Zusätzlich bedarf es in jedem Fall einer gesonderten bischöflichen Beauftragung.

4. Hinsichtlich des Begräbnisdienstes durch Laien (vgl. Nr. 57 ff. der Rahmenordnung) sowie für Wort- Gottes-Feiern am Sonntag (vgl. Nr. 35 f. der Rahmen- ordnung) sind die gesonderten diözesanen Regelungen zu beachten.
Paderborn, 21. Juli 2008
Der Erzbischof von Paderborn
L.S. Erzbischof
Az: 11/A 42-10.00.1/5
Wenn man die drei Bestimmungen aus den letzten 10 Jahren vergleicht, wird klar, wohin die Reise geht. Bild