iustus hat geschrieben:Für die, die es etwas härter mögen, hier die Fastenordnung nach dem Kirchenrecht vor 1983:
„Das Abstinenzgebot verpflichtet zur Enthaltung von Fleischspeisen und Fleischbrühe. Verboten ist nur der Genuß des Fleisches warmblütiger, auf dem Lande lebender Tiere, nicht des von Fischen. Erlaubt sind Eier, Milchspeisen und Speisewürzen jeder Art, auch mit Tierfett (Canon 1250 [von 1917]).
Das Fastengebot fordert, sich mit einer einmaligen täglichen Sättigung zu begnügen; eine kleine Stärkung des Morgens und des Abends ist gestattet, wobei das örtliche Herkommen hinsichtlich Art und Maß der Speisen zu beachten ist. Es ist nicht verboten, Fisch- und Fleischspeisen bei derselben Mahlzeit zu genießen oder die Hauptmahlzeit am Abend statt zu Mittag zu nehmen (Canon 1251 [von 1917]).
DBK hat geschrieben:Partikularnorm Nr. 16 der Deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC
Bußordnung / Fasten-Abstinenz
(Kirchliche Bußpraxis / Weisungen zur Bußpraxis)
1. Aschermittwoch und Karfreitag
Der Aschermittwoch und der Karfreitag sind strenge Fast- und Abstinenztage. Der katholische Christ beschränkt sich an diesen Tagen auf eine einmalige Sättigung (Fasten) und verzichtet auf Fleischspeisen (Abstinenz).
2. Fastenopfer
Jeder Christ soll je nach seiner wirtschaftlichen Lage jährlich, wo möglich am Ende der österlichen Bußzeit, ein für ihn spürbares Geldopfer für die Hungernden und Notleidenden geben.
3. Die Freitage des Jahres
Alle Freitage des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des Herrn kirchliche Bußtage, an denen der Christ zu einem Freitagsopfer verpflichtet ist; ausgenommen sind die Freitage, auf die ein Hochfest fällt. Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist, spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln, Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not geteilt werden. Auch eine andere spürbare Einschränkung im Konsumverhalten ist denkbar. Das Zeugnis gemeinsamen Freitagsopfers hat zudem seinen besonderen Wert. Kirchliche Häuser, Ordensgemeinschaften und geistliche Vereinigungen können hier ein Beispiel geben. Dem Sinn des Freitagsopfers entsprechen auch: Gebet und andere Frömmigkeitsübungen, eine wirkliche Einschränkung und der Dienst am Nächsten.