Robert Ketelhohn hat geschrieben:Juergen hat geschrieben:Das Konzil von Trient, hat mit der Bekräftigung des "geistigen Kommunionempfangs" sicher sein übriges dazu beigetragen.
Das ist ja auch Unfug.
Für den Brauch der sog. "Augenkommunion" liegt die seit Thomas v. Aquin klassische Dreiteilung des Kommunionempfanges zugrunde. Thomas unterscheidet in seinem Sentenzenkommentar eine dreifache manducatio. Die erste Weise ist vom Essen des sakramentalen Herrenleibes unabhängig und vor dem Eucharistieempfang immer schon in Glaube und Liebe geschehen. Die zweite und dritte Form betreffen nun den Sakramentsempfang. Thomas unterscheidet das manducare sacramentaliter et spiritualiter, das den heilshaft würdigen Sakramentenempfang bedeutet, von der dritten Form, die die geistige Kommunion charakterisiert, das manducare spiritualiter non sacramentaliter hoc sacramentum, das den Empfang allein durch das Verlangen oder den Vorsatz sieht. In der STh III 80,1 ad 3 unterscheidet Thomas einen zweifachen Modus des sakramentalen Kommunionempfanges in einen nur sakramentalen (=unwürdigen) und einen sakramental–geistlichen (=würdige) Empfang. Dieser Ansatz wurde vom Tridentinum (DH 1648) aufgenommen.
Diese Begierdekommunion, die auch Albert der Große kennt, und die in Analogie zur Lehre von der Begierdetaufe entwickelt wurde, genügt nach Thomas, um der Notwendigkeit des Altarsakramentes zu entsprechen. Diese theologische Sentenz kam der Deutung der Elevation als Kommunionempfang mittels der Augen sehr entgegen, was dazu in einer Zeit, da der sakramentale Kommunionempfang auf ein Minimum gesunken war, sehr nahe lag. Die Praxis der Augenkommunion findet zunächst Anwendung bei Kranken, die den Leib Christi nicht mehr empfangen können. Seit dem 13. Jh. galt dieses Vorzeigen der Hostie als gleichwertiger Viaticumsersatz. Eine ähnliche Betrachtung wurde den zum Tode Verurteilten zuteil. Da es nicht angebracht erschien, jemanden hinzurichten, wenn er zuvor den Leib des Herrn empfangen hatte, wollte man ihm zumindestens den Anblick des Herrenleibes gestatten.
Die Augenkommunion bot darüber hinaus den Vorteil, daß man sie mehrfach am Tage empfangen konnte, wann immer man auch nur die konsekrierte Hostie anblicken mochte. Das kam dem mittelalterlichen, nach Schau der Hostie verlangenden Menschen sehr entgegen. In Weiterentwicklung der thomasischen, bzw. der tridentinischen Lehre, von der manducatio spiritualis in voto ist die geistliche Kommunion unter dem weiteren Einfluß der devotio moderna in der französichen und spanischen Mystik des 16. und 17. Jhs. ausgestaltet worden zu einer selbständigen Frömmigkeitspraxis. Auch in jüngster Zeit erfährt diese alte Praxis der Augenkommunion oder der geistigen Kommunion wieder mehr Beachtung und zahlreichere Hinweise in lehramtlichen Schreiben bezüglich der Problematik des Kommunionempfangs von wiederverheirateten Geschiedenen.
Die mittelalterliche Eucharistiefrömmigkeit zeigt sich anschaulich an verschiedenen neuen Praktiken, als deren erste und wichtigste die Elevation der konsekrierten Hostie beim Einsetzungsbericht der Meßfeier zu nennen ist. Dieser neue Ritus, durch den die Eucharistiefeier eine innerlich andere Orientierung erhält, unterstreicht den Hauptinhalt der mittelalterlichen Eucharistiefrömmigkeit: die Verehrung des Sakraments, unter dessen Hülle der totus Christus in dieser Welt gegenwärtig wird. Weitere Anzeichen des Umschwungs bilden Hostien- und Blutwunder, Praxis und theologische Diskussion der Augenkommunion als vollwertiger Kommunionersatz, die Einführung des Sakramentsfestes, die Sakramentsprozession, bei der das eucharistische Brot, ohne daß ein konkreter Empfänger erforderlich ist, unverhüllt gezeigt wird, und die Aussetzung des Allerheiligsten. Die neu entstehenden Verehrungsformen führen nicht selten so sehr zu Übertreibungen und Mißständen, daß der Mahlcharakter der Eucharistiefeier in Vergessenheit zu geraten droht und das eucharistische Zeichen nur noch als Garant der Gegenwart Christi in dieser Welt gewertet wird. Die zahlreicher werdenden Verehrungsformen lassen immer mehr die Rückbindung an die Meßfeier.