Interessante Äusserungen.Gamaliel hat geschrieben:@Linus
Er kann die Kandidaten weder verpflichten bei ihm, noch bei sonst irgendwem zu beichten.
Es besteht die schwere moralische Pflicht das Sakrament der Firmung im Stand der Gnade zu empfangen. Wer sich keiner schweren Sünde bewußt ist, muß auch nicht zur Beichte gehen.
Selbstverständlich wird der Priester aber auch denen, die sich keiner schweren Sünde bewußt sind, den vorausgehenden Empfang der hl. Beichte anraten (bei einem Beichtvater ihrer Wahl).
Vor einem Jahr hatten wir mal das Thema "Beichte vor der Erstkommunion" in dem Zusammenhang, daß das nicht überall mehr gemacht wird. Konkret ging es um einen PV in Paderborn. Die dortigen Seelsorger hatten klargemacht, daß Ihnen die Zeit für die Vorbereitung fehle. Ich hatte dazu einen Zeitungsartikel verlinkt.
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... rn#p422221
Da ging hier ein Aufschrei der Entrüstung los, man richtete einen Strang ein und forderte sogar dazu auf, die Glaubenskongregation zu informieren.
Da muss ich mich schon fragen, warum sich 8-jährige so schwerer Sünden geradezu bewusst werden müssen, daß man sie mit Checkliste vor der Erstkommunion in die Beichtstühle zerrt, wenn es vor der Firmung auch ohne geht. Der Grund dürfte doch einzig darin liegen, daß 8-jährige sich weniger heftig wehren als 16-jährige.
(Aber auch in unserer Gemeinde wird vor der Firmung nach Checkliste vorgegangen. Es ist vielleicht ein "fremder Beichtvater" da, aber Wahlfreiheit gibt es nicht.)

