Was hast Du vor?anneke6 hat geschrieben: Weiß jemand, ob ein kastrierter Mann in der Lage sein kann, die Ehe zu vollziehen?


Was hast Du vor?anneke6 hat geschrieben: Weiß jemand, ob ein kastrierter Mann in der Lage sein kann, die Ehe zu vollziehen?
Eventuell brauchst du mal langsam etwas geistliche Begleitung, junges Fräulein.anneke6 hat geschrieben:Ich habe während der letzten Zeit viel über Kastraten gelesen, vor
Kastraten gab es in den päpstlichen Kapellen nicht nur gelegentlich, sondern zwischen dem 16. und 20. Jahrhundert häufig. Moreschi sang praktisch bis zu seinem Tod 1922 am päpstlichen Hof.anneke6 hat geschrieben:Kastraten (als Sänger in der Päpstlichen Kapelle) wurden von Leo XIII verboten…vorher gab es gelegentlich tatsächlich welche.
http://de.wikipedia.org/wiki/Alessandro_Moreschi hat geschrieben:Im März 1913 wurde Moreschi nach 30 Jahren als Mitglied der Capella Sistina pensioniert. Laut Haböck sangen mit Moreschi noch drei weitere Kastraten in der Cappella Sistina: Salvatore, Cesari und Sebastianelli. Alle älteren Kastraten wurden ab 1895, vor allem unter der Direktion Lorenzo Perosis pensioniert. 1914 sang Moreschi mit Sebastianelli noch in der Cappella Giulia.
Richtig, von da aus kam das Kastratenwesen ja ursprünglich in Mode. Und nachdem der Vatikan jahrhundertelang auch ein europäischer Fürstenhof war, dessen Regenten mit der Mode gehen wollten, engagierte man auch dort Kastraten. In der berühmten Regensburger Sammlung Proske gibt es aus dem späten 19. Jahrhundert Abschriften zB des "Miserere" von Allegri in genau der Singweise, wie es damals von der Cappella Sistina aufgeführt wurde - mit barocken Verzierungen, die so eigentlich nur von Kastraten ausführbar waren, nachdem weibliche Sopranistinnen nicht zugelassen waren und Knabensoprane nicht den nötigen Stimmumfang nach unten hatten.Jacinta hat geschrieben:Kastraten gab es auch an den europäischen Fürstenhöfen.
Das stimmt nicht.(Sonst könnten zeugungsunfähige = unfruchtbare Männer nicht gültig heiraten.) Es muss nur eine irgendwie geartete Flüssigkeit ausgestoßen werden.Pelikan hat geschrieben:Es ist zum Ehevollzug allerdings mehr nötig, nämlich die Ejakulation von verum semen.
Chiara hat geschrieben:Das stimmt nicht.(Sonst könnten zeugungsunfähige = unfruchtbare Männer nicht gültig heiraten.) Es muss nur eine irgendwie geartete Flüssigkeit ausgestoßen werden.Pelikan hat geschrieben:Es ist zum Ehevollzug allerdings mehr nötig, nämlich die Ejakulation von verum semen.
Allerdings die Frage, ob man denn zeugungsfähig sei. Was angesichts der geforderten Moral seitens der Kirche doch etwas arg seltsam ist.Im Ehevorbereitungsprotokoll ist die Frage an den Bräutigam "Sind Sie kastriert?" nicht vorgesehen...
Die Frage mußt Du auch vor der Aufnahme ins Priesterseminar durch ein ärztliches Attest positiv beantworten lassen, sonst wirst Du nicht genommen. Da kommt Dir die Frage noch seltsamer vor, glaube mir. Der Arzt, bei dem ich wegen der Gesundheitsuntersuchung war, hatte noch nie mit so einem Fragebogen zu tun - erst hat er ziemlich dumm geschaut, dann war er allerdings recht amüsiert und meinte nur "davon gehen wir mal aus, oder?" und kreuzte "JA" an.Linus hat geschrieben:Allerdings die Frage, ob man denn zeugungsfähig sei. Was angesichts der geforderten Moral seitens der Kirche doch etwas arg seltsam ist.Im Ehevorbereitungsprotokoll ist die Frage an den Bräutigam "Sind Sie kastriert?" nicht vorgesehen...
Das wäre mir neu. Wo denn? Hier ist das Formular:Linus hat geschrieben:Allerdings die Frage, ob man denn zeugungsfähig sei.
Abt B, Punkt 11 des Protokolls beinhaltet doch gemäß Anmerkung 10b diese Frage. Wie konkret sie der Protokollant dann formuliert, damit die Brautleute auch kapieren, was gemeint ist, steht allerdings nicht da. Linus bräuchte es halt in der forma direttissima: "Konnst oder konnst ned, Bursch?"Chiara hat geschrieben:Das wäre mir neu. Wo denn? Hier ist das Formular:Linus hat geschrieben:Allerdings die Frage, ob man denn zeugungsfähig sei.
http://www.bistum-hildesheim.org/bho/dc ... tokoll.pdf
"Unfähigkeit zum ehelichen Akt, nur sofern dauernd und sicher vorliegend (c. 1084), im Zweifelsfall darf die Eheschließung nicht verhindert werden (c.1084 §2)" (Erläuterung 11)
Die korrekte katholische Anwort sollte darauf sein, daß das Austesten der Zeugungsfähigkeit vor der Ehe ja Sünde wäre und probehalber mal im Handbetrieb ebenfalls.taddeo hat geschrieben:Abt B, Punkt 11 des Protokolls beinhaltet doch gemäß Anmerkung 10b diese Frage. Wie konkret sie der Protokollant dann formuliert, damit die Brautleute auch kapieren, was gemeint ist, steht allerdings nicht da. Linus bräuchte es halt in der forma direttissima: "Konnst oder konnst ned, Bursch?"
Bey mir wars jedenfalls so. (Wien,) die Befragung über die Ehe war der einzige Teil des Traugesprächs der getrennt vom verlobten Teil befragt wurde. (Wir hatten sonst noch 4 Treffen mit dem Traupriester, die Ehevorbereitung hatten wir knapp 2,5 Jahre vorher bei Schönstatt gemacht,) Und ich hab das Formular auch gesehen, weil ich etwas ungläubig blickte...Chiara hat geschrieben:Das wäre mir neu. Wo denn?Linus hat geschrieben:Allerdings die Frage, ob man denn zeugungsfähig sei.
Großer Gott!taddeo hat geschrieben:Die Frage mußt Du auch vor der Aufnahme ins Priesterseminar durch ein ärztliches Attest positiv beantworten lassen, sonst wirst Du nicht genommen. Da kommt Dir die Frage noch seltsamer vor, glaube mir. Der Arzt, bei dem ich wegen der Gesundheitsuntersuchung war, hatte noch nie mit so einem Fragebogen zu tun - erst hat er ziemlich dumm geschaut, dann war er allerdings recht amüsiert und meinte nur "davon gehen wir mal aus, oder?" und kreuzte "JA" an.Linus hat geschrieben:Allerdings die Frage, ob man denn zeugungsfähig sei. Was angesichts der geforderten Moral seitens der Kirche doch etwas arg seltsam ist.Im Ehevorbereitungsprotokoll ist die Frage an den Bräutigam "Sind Sie kastriert?" nicht vorgesehen...
Dafür sollst Du ja vor der Eheschließung auch noch zum Beichten. Du kannst doch nicht einfach so eine wichtige kirchenrechtliche Frage wegen ein paar leicht zu bereinigender moraltheologischer Skrupel unbeantwortet lassen, wo kommen wir denn da hin???holzi hat geschrieben:Die korrekte katholische Anwort sollte darauf sein, daß das Austesten der Zeugungsfähigkeit vor der Ehe ja Sünde wäre und probehalber mal im Handbetrieb ebenfalls.taddeo hat geschrieben:Abt B, Punkt 11 des Protokolls beinhaltet doch gemäß Anmerkung 10b diese Frage. Wie konkret sie der Protokollant dann formuliert, damit die Brautleute auch kapieren, was gemeint ist, steht allerdings nicht da. Linus bräuchte es halt in der forma direttissima: "Konnst oder konnst ned, Bursch?"
Da wird gar nichts verneint, sondern nur klargestellt, daß verum semen nicht zwangsläufig ein Produkt der Hoden enthalten muß. Daß deshalb nun wiederum jede Flüssigkeit verum semen ist, ist eine sehr gewagte Schlußfolgerung deinerseits, die auch mit der Mahnung von Papst Sixtus V. in Cum Frequenter in Konflikt steht, bei bloßem humor semini similis die Heirat zu verwehren.Chiara hat geschrieben:Das stimmt nicht.(Sonst könnten zeugungsunfähige = unfruchtbare Männer nicht gültig heiraten.) Es muss nur eine irgendwie geartete Flüssigkeit ausgestoßen werden.Pelikan hat geschrieben:Es ist zum Ehevollzug allerdings mehr nötig, nämlich die Ejakulation von verum semen.
Die Position mit dem "verum semen in testiculis elaboratum" wurde von der Rota vertreten, die oben dargestellte vom Hl. Offizium, heute Glaubenskongregation. Durchgesetzt hat sich die letztere. Dekret der Glaubenskongregation "Circa mpotentiam quae matrimonium dirimit" vom 13.5.1977: Die Impotenz, die die Ehe ungültig macht, besteht in der Unfähigkeit, die vorangehend und dauerhaft, absolut oder relativ ist, die eheliche Vereinigung zu vollziehen. Die These mit dem "verum semen" wurde im zweiten Teil verneint.
Der Fragebogen natürlich. NUR DER [Punkt]monsieur moi hat geschrieben:Großer Gott!taddeo hat geschrieben:Die Frage mußt Du auch vor der Aufnahme ins Priesterseminar durch ein ärztliches Attest positiv beantworten lassen, sonst wirst Du nicht genommen. Da kommt Dir die Frage noch seltsamer vor, glaube mir. Der Arzt, bei dem ich wegen der Gesundheitsuntersuchung war, hatte noch nie mit so einem Fragebogen zu tun - erst hat er ziemlich dumm geschaut, dann war er allerdings recht amüsiert und meinte nur "davon gehen wir mal aus, oder?" und kreuzte "JA" an.Linus hat geschrieben:Allerdings die Frage, ob man denn zeugungsfähig sei. Was angesichts der geforderten Moral seitens der Kirche doch etwas arg seltsam ist.Im Ehevorbereitungsprotokoll ist die Frage an den Bräutigam "Sind Sie kastriert?" nicht vorgesehen...
Und dabei wollte ich mich zum nächsten Jahr fürs Priesterseminar bewerben. Wie soll das denn beim Arzt bestätigt werden? Nur der Fragebogen oder das, was ich denke...
Dass man seelisch und körperlich gesund sein soll, ist mir ja bekannt. Allerdings fällt mir gerade nur eine Möglichkeit ein, wie man authentisch prüfen könnte, wie es um semen verum bestellt ist. Im Fragebogen kann man durchaus bescheißen. Hauptsache, der Regens verlangt keine Pröbchen...taddeo hat geschrieben: Der Fragebogen natürlich. NUR DER [Punkt]![]()
Ich weiß natürlich nicht, wie das heute und in dem Bistum ausschaut, wo Du Dich bewerben willst. Aber eine irgendwie geartete Gesundheitsprüfung wird es sicher auch dort geben.
Spaß beiseite. Vielleicht nicht einreichen, aber zumindestens dem Arzt vorführen. Ich weiß es doch nicht...anneke6 hat geschrieben: Hauptsache, monsieur moi muß, wenn er sich fürs Priesterseminar anmeldet, nicht noch eine Probe semen verum abgeben…und da die Hände nachts gefälligst auf der Bettdecke zu liegen haben, muß man eben warten, bis etwas von alleine kommt.![]()
Eine solche Praxis hätte es wohl schon zu einiger Bekanntheit gebracht.monsieur moi hat geschrieben:Dass man seelisch und körperlich gesund sein soll, ist mir ja bekannt. Allerdings fällt mir gerade nur eine Möglichkeit ein, wie man authentisch prüfen könnte, wie es um semen verum bestellt ist. Im Fragebogen kann man durchaus bescheißen. Hauptsache, der Regens verlangt keine Pröbchen...taddeo hat geschrieben: Der Fragebogen natürlich. NUR DER [Punkt]![]()
Ich weiß natürlich nicht, wie das heute und in dem Bistum ausschaut, wo Du Dich bewerben willst. Aber eine irgendwie geartete Gesundheitsprüfung wird es sicher auch dort geben.![]()
Spaß beiseite. Vielleicht nicht einreichen, aber zumindestens dem Arzt vorführen. Ich weiß es doch nicht...anneke6 hat geschrieben: Hauptsache, monsieur moi muß, wenn er sich fürs Priesterseminar anmeldet, nicht noch eine Probe semen verum abgeben…und da die Hände nachts gefälligst auf der Bettdecke zu liegen haben, muß man eben warten, bis etwas von alleine kommt.![]()
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Danach wirds aber Zeit zur Beichte zu gehen...
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Jedenfalls sollte man dem Regens keine Proben anbieten.
Das kann– je nach Seminar – übel nach hinten losgehen.