Laienpredigt

Allgemein Katholisches.
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incarnata
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Beitrag von incarnata »

Die Predigt sollte Bezug nehmen auf Evangelium und Lesungen,ihre
Bezüge untereinander aufzeigen und was dies in Bezug auf unser Leben
bedeutet.Solch gute Prediger wie die von Linus sind nicht gerade häufig:
Hab`s in Wien erlebt:alles o.Genannte mit enormer Präzision und Tiefgang.
Hier in der Gegend urlaubt regelmässig ein Pater aus Rom rheinischer
Herkunft,der offensichtliche Freude daran hat mal für vier Wochen Bauernpfarrer zu spielen.Der kann das auch.
Leider haben manche aber die Gewohnheit auch die Einleitungsworte des
Gottesdienstes,die Fürbitten,das Gebet am Ende und andere mögliche und unmögliche Stellen des Messablaufs zu Zusatzpredigten auszubauen.Das ist
nur noch grausam
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)

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Linus
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Beitrag von Linus »

Hab heute den guten Dr. Spalek wieder erlebt beim Männereinkehrabend. War echt gut.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

michaelis
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Und dies im EB Köln?!

Beitrag von michaelis »

Wie war das nochmal?

"Laien dürfen in der Messe auf keinen Fall predigen. Auch andere Ansprachen dürfen von Laien in der Messe nicht an Stelle einer Predigt gehalten werden." (sinngemäß)

Und jetzt das hier (Seite 65)! Und auch noch von EB Meisner!

Also, ich möchte, das Laien in der Messe predigen.
Gut, dann nenne ich die Messe einfach Familienmesse, nehme mir einen Laien (möglichst mit Missio canonica) und nenne das Ganze Katechese. Und diese soll er dann auch noch nach dem Evangelium halten. Fertig!!

So kann man mit dem erklärten Willen des Papstes natürlich auch umgehen. :sauer:

Raphaela
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Re: Und dies im EB Köln?!

Beitrag von Raphaela »

michaelis hat geschrieben: Und jetzt das hier (Seite 65)! Und auch noch von EB Meisner!
Er wiederholt nur, was im Direktorium für Kindermessen steht. Wo ist das Problem?
Kindermessen heißt in dem Fall mit einem großen Anteil Kinder. Es reicht laut Direktorum auch nur eine Lesung, nämlich das Evangelium.

Was du da widergibst, kommt also nicht ausdrücklich von Karidnal Meisner, er weist nur auf etwas hin, was sowieso überall in Deutschland gilt.

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Robert Ketelhohn
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Re: Und dies im EB Köln?!

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Raphaela hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben: Und jetzt das hier (Seite 65)! Und auch noch von EB Meisner!
Er wiederholt nur, was im Direktorium für Kindermessen steht. Wo ist das Problem?
Kindermessen heißt in dem Fall mit einem großen Anteil Kinder. Es reicht laut Direktorum auch nur eine Lesung, nämlich das Evangelium.

Was du da widergibst, kommt also nicht ausdrücklich von Karidnal Meisner, er weist nur auf etwas hin, was sowieso überall in Deutschland gilt.
Gegen Laien als Kinderkatechisten ist prinzipiell nichts einzuwenden. Es kommt auf den Laien an (und den jeweiligen Priester). Das »Direktorium für Kindermessen« allerdings … öhem. Dazu habe ich hier irgendwo mal was geschrieben.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Da:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Ecce homo hat geschrieben:Natürlich gibt es ein Direktorium für Kindermessen.
Unterzeichnet von Villot und Bugnini. Große Klasse. Meisterklasse, Jahr-
gang ’73. – Nun ja. Ich darf zitieren:
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:§ 9. Daher sollen alle Erzieher in gemeinsamer Überlegung und
mit vereinten Kräften darum bemüht sein, daß die Kinder … die
menschlichen Werte erleben, die der Eucharistiefeier zugrunde
liegen wie zum Beispiel gemeinsames Tun, Begrüßung, die Fähig-
keit, zuzuhören, Verzeihung zu erbitten und zu gewähren, Be-
zeugung der Dankbarkeit, Erfahrung zeichenhafter Handlungen
und freundschaftlichen Gemeinschaftsmahles sowie festlichen
Zusammenseins.
Daß ich erst jetzt erfahre, was der heiligen Messe in Wirklichkeit zu-
grunde liegt! Hätte ich’s nur eher gelernt. (Dann wär’ ich jetzt gewiß
kein Christ …)
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:
§ 12. Besondere Beachtung verdient die Katechese zur Vorbereitung
auf die Erstkommunion. In ihr geht es nicht bloß um die Glaubens-
wahrheiten über die Eucharistie, sondern darum, daß die Kinder –
nach einer ihnen entsprechenden Bußvorbereitung –, von jetzt an
dem Leibe Christi voll eingegliedert, mit dem Volk Gottes tätig an
der Eucharistie teilnehmen …
Der Satz ist häretisch. (In der italienischen Fassung ist der Satz schwam-
mig und sowohl orthodox als auch häretisch interpretierbar. Das latei-
nische Original ist mir nicht zugänglich, ich vermute die häretische For-
mulierung aber dort, was der italienische Übersetzer dann abzumildern
versucht hätte.)
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:§ 13. Sehr wichtig für die liturgische Bildung der Kinder und ihre
Vorbereitung auf das liturgische Leben der Kirche können auch
verschiedenartige Feiern mit stärkerer katechetischer Ausrichtung
sein …
§ 14. Entsprechend der Fassungskraft der Kinder soll in diesen Fei-
ern das Wort Gottes in zunehmendem Maß seinen Platz erhalten.
Mit wachsendem geistlichem Verständnis sollen die Kinder häufi-
ger eigentliche Wortgottesdienste feiern …
Mit andern Worten, man will die Kinder von der Messe eigentlich fern-
halten. (Nichts gegen Katechese, im Gegenteil. Die ist dringend nötig
und soll ihren Platz haben, innerhalb oder außerhalb der Messe. Aber
nicht anstatt ihrer.)
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:§ 16. Kleinere Kinder, die an der Messe nicht teilnehmen können
oder wollen, können zum Abschluß der Messe hinzukommen, um
zusammen mit der Gemeinde den Segen zu erhalten, nachdem sie
während der Messe in einem anderen Raum von Helferinnen be-
treut wurden.
Ziemlich „sexistisch“ für uns moderne Menschen des dritten Jahrtau-
sends, nicht wahr? Es könnten doch auch männliche Helfer sein. Oder
haben wir nicht genügend Kinderliebhaber, gerade im Klerus?

Abgesehen davon ist es grotesk, wie das Direktorium hier die Teilnah-
me von Kleinkindern an der Messe deren purem Eigenwillen anheim-
stellt. Fragt man Kinder, ob sie essen wollen? Oder an der roten Ampel
stehen bleiben?
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:§ 17. Je nach Situation des Ortes und der Teilnehmer kann es gele-
gentlich sogar angebracht sein, den Wortgottesdienst mit Predigt
für die Kinder an einem anderen, nicht zu entfernten Ort zu hal-
ten; vor Beginn des Eucharistieteils der Messe kommen die Kinder
dann dorthin, wo die Erwachsenen inzwischen ihren eigenen Wort-
gottesdienst gefeiert haben.
Hier verschlägt es mir förmlich die Sprache. Das geht ja auf keine Kuh-
haut, wie sehr dieser Unglückspapst Paulus Nummer sechs mit seinen
maurerischen Spießgesellen die Kirche zerrüttet und zerstört hat.

Ich hätte zum Einfall des Direktoriums noch eine alternative Idee. Hal-
ten wir doch alle unsern Wortgottesdienst vorher getrennt ab. Das ist
die beste Inkulturation. Es genüge, wenn die Umstände es erheischen,
auch eine kurze Andacht. Da findet das Wort seinen Platz im Leben.
Wer am Sonntag glücklich den Bus erwischt, denkt bei sich: »Gott sei
Dank!« und hat seinen Wortgottesdienst erledigt. Wer in der Kirche vor
Meßbeginn noch mal austreten muß, schickt beim Geschäft ein paar
Stoßseufzer zum Himmel und ist damit auch seiner Pflicht nachgekom-
men – und hat zugleich gelernt, daß Gott immer etwas mit unserm kon-
kreten Leben zu tun hat.
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:
§ 20. Nicht immer und nicht an allen Orten ist es möglich, Meßfei-
ern zu halten, an denen die Kinder zusammen mit den Eltern und
anderen Familienangehörigen teilnehmen. …
Weshalb das nicht? Absurd.
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:… Besonders für die Wochentage werden daher eigene Kindermessen
empfohlen, an denen nur wenige Erwachsene teilnehmen.
Ach so, Schülermessen. (Sonst wird man Kinder werktags auch kaum
in die Messe kriegen.) Die Besonderheit liegt aber nicht an der Messe,
wie der vorige Satz suggeriert, sondern an der Situation der Gläubigen
(hier: dem Schulbesuch der Kinder).

Wenn eine Schulklasse in die Werktagsmesse kommt, versteht sich
wohl von selber, daß der Prediger sich eigens an sie wendet und nicht
predigt, als hätte er daß Kardinalskollegium vor sich oder sonst was
in der Art, meinetwegen einen Trupp Pflegefälle aus dem Caritasheim.
Im übrigen kann ich nicht erkennen, daß man was an der Messe ba-
steln müßte.
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:§ 21. Ganz allgemein ist zu beachten, daß solche Meßfeiern die
Kinder zur Messe der Erwachsenen hinführen müssen, vor allem
jener, zu der die Gemeinde der Christen am Sonntag zusammen-
kommen muß.
…zusammenkommen muß, muß, muß, ja so muß, muß, muß sie wohl
kommen … – – – Ja, wo laufen sie denn?

Im übrigen nehme man die Kinder doch besser einfach mit, anstatt sie
in den Zirkus zu schicken und dann zu schwafeln, der Zirkus müsse die
Kinder zur Messe hinführen.

Fragt ein Fremder in Kleinkleckersdorf ’nen Mann: »Haa’m Se’n hier ooch
’n Bäcker?« – »Dit is ’n bißken schwierig. Jeh’n se ma nach Dummsdorf,
da haa’m se ’n Direktorium über Fremde in Kleenkleckersdorf, dit wird Se
schon irjendwie ßum Bäcker bringen. Aber hier sind Se falsch.«
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:Bei aller aus Altersgründen notwendigen Anpassung darf es nicht
zu einem ganz eigenen Ritus kommen, der sich allzusehr von der
Gemeindemesse unterscheiden würde. Die Funktion der verschie-
denen Elemente muß immer dem entsprechen, was in der allge-
meinen Einführung des Römischen Meßbuches über sie gesagt ist,
auch wenn aus pastoralen Gründen gelegentlich keine völlige Über-
einstimmung gefordert werden kann.
Ah ja: notwendige Anpassung … kein ganz eigener Ritus … nicht
allzusehr unterscheiden … die Funktion muß entsprechen … keine völ-
lige Übereinstimmung … – Das sind Generalklauseln, die in ihrer sug-
gestiv-schwammigen Formulierung Mißbräuche nicht nur ermöglichen,
sondern geradezu dazu einladen. Das war wohl auch gewollt.
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:24. … Es steht nichts im Wege, daß einer der an der Kindermesse
teilnehmenden Erwachsenen im Einverständnis mit dem Pfarrer
oder Kirchenrektor nach dem Evangelium eine Ansprache an die
Kinder hält, vor allem wenn es dem Priester schwer fällt, sich dem
Verständnis der Kinder anzupassen.
Hier wird klammheilig die Laienpredigt eingeführt. Die ist anderweitig
und höherrangig strikt verboten. Darum ist dieser Abschnitt schon von
vornherein nichtig.

Aus Zeitnot kürze ich jetzt mal ab, obgleich noch diverse dicke Hunde
drinstecken in dem Papier. Bloß auf einen Praragraphen gehe ich noch
ein:
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:52. Größte Bedeutung kommt in der Kindermesse dem eucharisti-
schen Hochgebet zu, das den Höhepunkt der ganzen Feier bildet.
Ach nee! Im Ernst?
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:Dabei hängt viel von der Art ab, wie dieses Gebet vom Priester
vorgetragen wird …
Ach ja? – Also: Priester leiert, Messe ungültig – oder was?
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:… und wie die Kinder durch Zuhören und Akklamationen an
ihm Anteil nehmen.
Ah ja, auch das noch. Messe nichts wert, wenn nicht alle zuhören. Und
dauernd akklamieren. Ich empfehle einen Wechselgesang: »Herr Pfarrer,
Herr Pfarrer, wie tief ist das Wasser?« – …
Direktorium für Kindermessen hat geschrieben:Eine Atmosphäre der Ehrfurcht, die in diesem Herzstück der
Feier herrschen soll, muß die Kinder innerlich aufmerken las-
sen auf die Realpräsenz Christi auf dem Altar …
»Achtung, stillgestanden! Du mußt jetzt aufmerken! Du mußt!« –

»O mein Gott, was tun wir nur, damit alle Kinder immer im rechten
Augenblick aufmerken. Heute hat’s schon wieder nicht geklappt …
und wir hatten uns solche Mühe gegeben … Geben wir uns noch mehr
Mühe und denken uns was Neues aus.«

Diese Hirsche, die das zusammengeschrieben haben, haben wahrschein-
lich noch nie ein lebendiges Kind gesehen. Man bricht sich einen ab, um
die Kinder auf Deibel komm raus zu veranlassen, daß sie an der Stelle,
an der Herr Prof. es geplant hat, genau so fromm sind, wie Herrn Prof.
es vorschwebt. Auf die Idee, Kinder auch mal Kinder sein zu lassen und
langsam und organisch in die Messe hineinwachsen zu lassen, kommen
diese Schreibtischtäter nicht.
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

Stimmt, hier wird wohl tatsächlich aus dem Direktorium für Kindermessen zitiert.

Aber das Direktorium ist von 1973!

Und wie Robert schon geschrieben hat, ist gerade dieser Abschnitt des Direktoriums seit 1984 (CIC can.767) und spätestens seit 1994 (RS)
65. Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist. Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.
ungültig!

Hier wird durch den Austausch von Namen (Katechese statt Homilie/Predigt) der eindeutig formulierte Willen des kirchlichen Rechts umgangen. :nein:

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Doriano
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Beitrag von Doriano »

Wer wundert sich eigentlich noch über Priestermangel?
Ehrlich gesagt - ich würde kein Priester mehr sein wollen -
selbst unter den günstigsten Umständen nicht(ledig,ent-
sprechender Schulabschluß u.s.w.).

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

michaelis hat geschrieben:Hier wird durch den Austausch von Namen (Katechese statt Homilie/Predigt) der eindeutig formulierte Willen des kirchlichen Rechts umgangen. :nein:
Nein, Michaelis. Wenn Erzbischof Joachims Bestimmung mißbraucht würde, durch die Hintertür die Laienhomilie einzuführen, wäre Widerspruch geboten. Vermutlich kommt das vor. Die bischöfliche Bestimmung selber ist jedoch nicht zu beanstanden. Sie setzt voraus, daß die Struktur der Messe selber unangetastet bleibt. Eine zusätzliche Katechese für Kinder ist durchaus sinnvoll, und es kann im Einzelfall triftige Gründe geben, daß das nicht der zelebrierende Priester tut.
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

Robert,

du hast recht, "wenn die Struktur der Messe unangetastet bleibt".

Aber eben diese Struktur setzt unmittelbar nach dem Evangelium die Homilie (des geweihten Amtsträgers). Dadurch wird deutlich, daß das, was der Priester sagt, dem Evangelium entspringt (oder entspringen sollte).

Und genau damit bricht diese Anweisung, indem sie diese Stelle für die Laien-Katechese vorsieht.


Das andere Problem ist die Erweiterung dieser Vollmacht auf die "Familienmessen". Also auf Messen, die i.d.R. als Hauptmessen am Sonntag gefeiert werden. Auf jeden Fall aber als Messen, die eben nicht hauptsächlich von Kindern, sondern außer hoffentlich vielen Kindern, in der Mehrzahl von Erwachsenen gefeiert werden.
Aber für diese Art von Messen sieht das Direktorium, so problematisch es in anderen Bereichen auch sein mag, sinnvollerweise nur geringe Abweichungen vor.

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Clemens
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Predigten von Frauen

Beitrag von Clemens »

Vielleicht habt Ihr das Thema ja schon einmal behandelt und den passenden Link dazu:

Unter welchen Umständen dürfen in katholischen Gottesdiensten Frauen predigen?
Wohin geht in der RKK die aktuelle Bewegungsrichtung?

Liebe Grüße,
Clemens

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Habe das Thema mit dem bestehenden Thread verbunden... ;)
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Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

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anneke6
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Re: Predigten von Frauen

Beitrag von anneke6 »

Clemens hat geschrieben:Unter welchen Umständen dürfen in katholischen Gottesdiensten Frauen predigen?
Wohin geht in der RKK die aktuelle Bewegungsrichtung?
Liebe Grüße,
Clemens
Unter gar keinen.
Die Homilie ist dem Priester oder gegebenenfalls dem Diakon vorbehalten. Sie darf auch nicht durch eine "Ansprache" eines Laien ersetzt werden.
"Bewegungsrichtung"…in der Kirche bewegt sich eine Menge, und manche Bewegungen bewegen sich stur und zielsicher gegen die Wand.
Ich denke, Du verstehst schon, wovon ich rede.
Zuletzt geändert von anneke6 am Montag 17. März 2008, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Redemptionis Sacramentum:
66. Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Meßfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.[146]
161. Wie schon gesagt, ist die Homilie innerhalb der Messe wegen ihrer Bedeutung und Eigenart dem Priester oder Diakon vorbehalten.[260] Was andere Formen der Predigt betrifft, können christgläubige Laien, wenn es aufgrund einer Notlage in bestimmten Umständen erforderlich oder in besonderen Fällen nützlich ist, nach Maßgabe des Rechts zur Predigt in einer Kirche oder in einem Oratorium außerhalb der Messe zugelassen werden.[261] Dies darf aber nur geschehen aufgrund eines Mangels an geistlichen Amtsträgern in bestimmten Gebieten und um diese ersatzweise zu vertreten; man kann aber nicht einen absoluten Ausnahmefall zur Regel machen und man darf dies nicht als authentische Förderung der Laien verstehen.[262] Zudem sollen alle bedenken, daß die Befugnis, dies zu erlauben, und zwar immer ad actum, den Ortsordinarien zukommt, nicht aber anderen, auch nicht den Priestern oder den Diakonen.
[146] Vgl. Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 864-865.

[260] Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 767 § 1.

[261] Vgl. ebd., can. 766.

[262] Vgl. Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 2 §§ 3-4: AAS 89 (1997) 865.
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Siehe dann auch INSTRUKTION zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst des Priesters:
Der Dienst am Wort(59)

§ 1. Der Inhalt dieses Dienstes besteht »in der seelsorglichen Verkündigung, in der Katechese und in der gesamten christlichen Unterweisung, in der die liturgische Homilie einen hervorragenden Platz haben muß«.(60)

Die eigentliche Ausübung dieser Aufgaben steht dem Diözesanbischof als Leiter des gesamten Verkündigungsdienstes in seiner Kirche zu,(61) und sie steht auch den Priestern als seinen Mitarbeitern zu.(62) Diesen Dienst versehen auch die Diakone in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium.(63)

§ 2. Laien haben gemäß ihrer Eigenart an dem prophetischen Dienst Christi teil. Sie sind zu seinen Zeugen bestellt und ausgestattet mit dem Glaubenssinn und der Gnade des Wortes. Alle sind berufen, immer mehr »wirksame Boten des Glaubens an die zu erhoffenden Dinge« (vgl. Hebr 11,1) (64) zu werden. Heute hängt besonders das katechetische Wirken sehr von ihrem Einsatz und von ihrer Großherzigkeit im Dienst der Kirche ab.

Daher können die Gläubigen und besonders die Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens berufen werden, in angemessener Weise bei der Ausübung des Dienstes am Wort mitzuwirken.(65)

§ 3. Damit die Zusammenarbeit gemäß § 2 wirksam sei, ist es notwendig, an einige Bedingungen bezüglich der Formen solchen Zusammenwirkens zu erinnern.

Can. 766 C.I.C. legt die Bedingungen fest, nach denen die zuständige Autorität Laien zur Predigt »in ecclesia vel oratorio« zulassen kann. Schon die Ausdrucksweise »admitti possunt« weist darauf hin, daß es sich keinesfalls um ein eigenes Recht wie jenes spezifische der Bischöfe(66) handelt, oder um eine Befugnis wie jener der Priester und Diakone.(67)

Die Nennung solcher Bedingungen — »wenn dies unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist« — weist auf den Ausnahmefall hin, bei dem überdies gemäß can. 766 immer »iuxta Episcoporum conferentiae praescripta« zu handeln ist. In dieser letztgenannten Klausel bestimmt der zitierte Kanon die primäre Quelle, um in konkreten Fällen bezüglich »Notwendigkeit« und »Nutzen« entsprechend zu entscheiden. Denn in den Vorschriften der Bischofskonferenz, die der »recognitio« des Apostolischen Stuhls bedürfen, müssen die Kriterien genannt werden, die dem Diözesanbischof helfen, geeignete pastorale Entscheidungen zu treffen, die zu seinem bischöflichen Amt gehören.

§ 4. In bestimmten Gebieten können, bedingt durch den Mangel an geistlichen Amtsträgern, andauernde objektive Situationen der Notwendigkeit und des Nutzens gegeben sein, die die Zulassung von Laien zum Predigtdienst nahelegen.

Die Predigt in Kirchen und Oratorien kann Laien als »Ersatz« für geistliche Amtsträger oder wegen besonderer nützlicher Gründe, die vom allgemeinen kirchlichen Recht oder der Bischofskonferenz in besonderen Fällen vorgesehen sind, gestattet werden. Sie kann daher kein einfach übliches Faktum und auch nicht als authentische Förderung der Laien verstanden werden.

§ 5. Insbesondere bei der Vorbereitung auf den Empfang der Sakramente, sollen die Katecheten auf die Rolle und Gestalt des Priesters als alleinigen Ausspender der göttlichen Geheimnisse, auf die man sich vorbereitet, aufmerksam machen.

Artikel 3.

Die Homilie

§ 1. Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt, »qua per anni liturgici cursum ex textu sacro fidei mysteria et normae vitae christianae exponuntur«,(68) Teil der Liturgie selbst.

Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon,(69) vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als »Pastoralassistenten« oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons(70) zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind.

Man kann daher die gelegentlich geübte Praxis nicht gestatten, wonach die Homilie Seminaristen anvertraut wird, die als Theologiestudenten noch nicht das Weihesakrament empfangen haben.(71) Die Homilie kann nicht als Übung für den künftigen Dienst betrachtet werden.

Jegliche frühere Norm, die Laien die Homilie innerhalb der Messfeier gestattet hatte, ist durch can. 767, § 1 als aufgehoben anzusehen.(72)

§ 2. Erlaubt sind eine kurze Einführung, um ein besseres Verständnis der Liturgie zu fördern, und ausnahmsweise auch ein etwaiges Zeugnis, das, immer in Einklang mit den liturgischen Vorschriften, an besonderen Tagen (Tag des Seminars, Tag der Kranken usw.) in Eucharistiefeiern vorgetragen wird, wenn dies zur Veranschaulichung der vom zelebrierenden Priester regulär gehaltenen Homilie objektiv angebracht erscheint. Diese Einführungen und Zeugnisse dürfen keine Merkmale aufweisen, die zu Verwechslungen mit der Homilie führen könnten.

§ 3. Die Möglichkeit eines »Dialogs« in der Homilie(73) kann manchmal vom zelebrierenden Amtsträger in kluger Weise zur Erläuterung eingesetzt werden, ohne dadurch die Predigtpflicht an andere zu delegieren.

§ 4. Die Homilie außerhalb der Meßfeier kann von Laien in Einklang mit dem Recht und unter Beachtung der liturgischen Normen vorgetragen werden.

§ 5. Die Homilie kann keinesfalls Priestern oder Diakonen anvertraut werden, die den geistlichen Stand verloren oder die Ausübung des »geistlichen Dienstes« aufgegeben haben.(74)
(59) Bezüglich der verschiedenen Predigtformen vgl. C.I.C., can. 761; Missale Romanum, Ordo lectionum Missae, Praenotanda. Editio typica altera, Vatikan 1981.

(60) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. Dei Verbum, 24.

(61) Vgl. C.I.C., can. 756, § 2.

(62) Vgl. ebd., can. 757.

(63) Ebd.

(64) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 35.

(65) Vgl. C.I.C., cann. 758-759; 785, § 1.

(66) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 25; C.I.C., can. 763.

(67) Vgl. C.I.C., can. 764.

(68) II. Vat. Konzil, Konst. Sacrosanctum Concilium, 52; C.I.C., can. 767, § 1.

(69) Vgl. Johannes Paul II., Apost. Schreiben Catechesi tradendae, 16. Oktober 1979, 48: AAS 71 (1979) 1277-1340; Päpstliche Kommission für die Interpretation der Dekrete des II. Vat. Konzil, Responsum, 11. Januar 1971; Kongregation für den Gottesdienst, Instr. Actio pastoralis, 15. Mai 1969, 6d: AAS 61 (1969) 809; Kongregation für den Gottesdienst, Institutio Generalis Missalis Romani, 26. März 1970, 41, 42, 165; Kongregation für den Gottesdienst, Instr. Liturgicae instaurationes, 15. September 1970, 2a: AAS 62 (1970) 696; Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum: AAS 72 (1980) 331.

(70) Vgl. Päpstliche Kommission für die Authentische Interpretation des Codex des Kanonischen Rechtes, Responsio ad propositum dubium, 20. Juni 1987: AAS 79 (1987) 1249.

(71) Vgl. C.I.C., can. 266, § 1.

(72) Vgl. ebd., can. 6, § 1, 2o.

(73) Vgl. Kongregation für den Gottesdienst, Directorium de Missis cum pueris Pueros baptizatos, 1. November 1973, 48: AAS 66 (1974) 44.

(74) Was die Priester angeht, die eine Dispens vom Zölibat erhalten haben, vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Normae de dispensatione a sacerdotali coelibatu ad instantiam partis, 14. Oktober 1980, »Normae substantiales«, art. 5.
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Hatte ich oben bei redemptionis Sacramentum vergessen:
64. Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist,[142] «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.[143] In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».[144]

65. Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist.[145] Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.
[142] Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 767 § 1.

[143] Vgl. Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch Codex Iuris Canonici, can. 6 §§ 1, 2; can. 767 § 1; zu beachten sind diesbezüglich auch die Vorschriften in: Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 865.

[144] Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch Codex Iuris Canonici, can. 767 § 1.

[145] Vgl. Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 865; vgl. auch Codex Iuris Canonici, can. 6 §§ 1, 2; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Kodex des kanonischen Rechtes, Responsio ad propositum dubium (20. Juni 1987): AAS 79 (1987) 1249.
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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

@ EcHo:
Ich denke, daß wenn die Frage ist, ob Frauen (oder andere Laien) unter bestimmten Umständen in "katholischen Gottesdiensten" predigen dürfen, dann ist mit "katholische Gottesdienste" die Liturgie der heilige Messe gemeint, und nicht behelfsmäßige "Wortgottesdienste mit Kommunion", wie sie mancherorts von Laien geleitet werden — ich war aber, Gott sei Dank, noch bei keinem dabei.
Allerdings wird in der katholischen Kirche (im Gegensatz zur orthodoxen) auch das Stundengebet als Liturgie aufgefaßt, und in der Einführung steht, daß in Laudes und Vesper eine kurze Predigt gehalten werden kann. Dazu aber, in Abwesenheit eines Priesters oder Diakons einen "christgläubigen Laien" zu beauftragen, halte ich absolut nicht für "im Sinne des Erfinders".
Das meinte ich mit "unter gar keinen Umständen".
:)

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Ecce Homo hat geschrieben:Siehe dann auch INSTRUKTION zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst des Priesters:
(...)
§ 2. ... Diese Einführungen und Zeugnisse dürfen keine Merkmale aufweisen, die zu Verwechslungen mit der Homilie führen könnten.
@ Ecce:

Danke für dieses Zitat.

Hier wird nämlich deutlich gesagt, daß die Kölner Regelung (s.o.) rechtswiedrig ist. Denn hier wird der Katechese (und eine solche ist weder "Einführung" noch "Zeugnis") durch ihre Platzierung nach dem Evangelium eben genau ein Merkmal zugewiesen, daß für die allermeisten Gläubigen schon fast zwangsweise zu einer Verwechslung mit der Homilie führen muß.



@Anneke:

Hier bin ich anderer Meinung.
Von seiner Struktur als Gebet einer Gemeinschaft her bietet sich das gemeinsame Stundengebet geradezu dafür an, daß eine Person aus dieser Gemeinschaft (Orden, Seminar, oder auch Gemeinde), die bischöfliche Zulassung vorausgesetzt, eine Predigt hält.

Genau hier ist meiner Meinung nach auch der Ort, wo z.B. die Seminaristen ihre Predigterfahrungen machen sollten.

Ähnlich äußert sich dazu übrigens auch +Elliot in seinem Buch "The Ceremonies of the modern romen Rite".

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asderrix
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Re: Predigten von Frauen

Beitrag von asderrix »

anneke6 hat geschrieben:Unter gar keinen.
Bin ich froh dass der Fischer Petrus das nicht wusste, das Laien nicht predigen dürfen. ;D ;)
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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Petrus war ein Apostel und der erste Bischof von Rom — eindeutig kein Laie.

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Der Simon Sohn des Jona, nach seiner Berufung Petrus genannt würde ich nicht gerade als Laien bezeichnen. Als einer der direkt von Jesus beauftragt ist, in die ganze Welt hinauszugehen und das Evangelium zu verkünden, muss er natürlich auch predigen.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Petra
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Re: Predigten von Frauen

Beitrag von Petra »

asderrix hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Unter gar keinen.
Bin ich froh dass der Fischer Petrus das nicht wusste, das Laien nicht predigen dürfen. ;D ;)
Fischer Petrus wusste ja auch nicht, dass Frauen nicht predigen dürfen. ;D

Übrigens bin ich für die Laienpredigt, in streng geregeltem Rahmen (man ist ja schließlich deutsch), und warum auch nicht?

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Wie sollte der "streng geregelte Rahmen" dann aussehen für dich?
:hmm:
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Clemens
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Beitrag von Clemens »

Danke für die bisherigen Antworten!
Bitte entschuldigt, dass ich aber nochmals fragen muss (kenne mich halt mit innerkatholischen Details oft nicht aus):

Darf eine Frau nun im Wortgottesdienst predigen, oder nicht?

Tut sie es mancherorts im Widerspruch zur päpstlichen Linie?

Wie wird "das Weib schweige in der Gemeinde" katholisch gehandhabt?

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Clemens hat geschrieben:Danke für die bisherigen Antworten!
Bitte entschuldigt, dass ich aber nochmals fragen muss (kenne mich halt mit innerkatholischen Details oft nicht aus):

Darf eine Frau nun im Wortgottesdienst predigen, oder nicht?
Sagen wir so - wenn es eine Sondersituation erfordert, dass ein Wortgottesdienst ist, dann eigentlich schon...
Clemens hat geschrieben:Tut sie es mancherorts im Widerspruch zur päpstlichen Linie?
Ja.

Mancherorts wird einiges gemacht, was nicht ganz... siehe auch den Thread zu liturgischen Missbräuchen...
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asderrix
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Beitrag von asderrix »

anneke6 hat geschrieben:Petrus war ein Apostel und der erste Bischof von Rom — eindeutig kein Laie.
Frag mal den Hohen Prister von Jerusalem.

Und, Apostel, ja, Bischof von Rom, echt?

Und nur gut, Pfingsten war nur einmal, was wenn der Heilige Geist plötzlich über einen Laien käme.
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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Clemens hat geschrieben: Wie wird "das Weib schweige in der Gemeinde" katholisch gehandhabt?
Das wurde früher sehr streng gehandhabt. In seiner Enzyklika zur Kirchenmusik schrieb Pius X, daß Frauen nicht in Kirchenchören singen dürfen (er hielt den Chorgesang für eine liturgische Handlung), und daß für Alt- und Sopranstimmen Knaben eingesetzt werden sollen.
Mittlerweile ist es aber nicht mehr so streng.

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Stimmt. Mittlerweile verhunzen scheppernde und krähende Stimmchen von über siebzigjährigen Damen die Mehrheit aller Kirchenchöre. :nein:
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‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

asderrix hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Petrus war ein Apostel und der erste Bischof von Rom — eindeutig kein Laie.
Frag mal den Hohen Prister von Jerusalem.

Und, Apostel, ja, Bischof von Rom, echt?

Und nur gut, Pfingsten war nur einmal, was wenn der Heilige Geist plötzlich über einen Laien käme.
??? :hmm:

Es geht doch hier in diesem Thread einzig und allein um die Predigt innerhalb der heiligen Messe, um die Homilie. Da diese ein Bestandteil der Liturgie ist und Kernaufgabe der priesterlichen Beauftragung und Weihe mit darstellt, nämlich das Evangelium zu verkünden zu erklären und den Glauben auszulegen, kann einzig und allein der Priester oder ggf. ein Diakon das Evangelium verkünden und die Predigt halten. Dazu ist er vom Bischof beauftragt, das ist seine ureigenste apostolische Aufgabe!

Das Wirken des Heiligen Geistes in den Laien wird hierdurch keinesfalls in irgend einer Weise beeinträchtigt. Wer meint geeignet zu sein einen Vortrag zu halten, wird damit auch außerhalb der Heiligen Messe genügend Möglichkeiten finden.

Ein Ersatz oder Entlastung für die priesterliche Beauftragung kann eine Laienpredigt nicht sein. Ein Zitat vom früheren Bischof Josef aus Würzburg drückt dies meines Erachtens mit am deutlichsten aus:
„Das Entscheidende ist klar zu sagen:
Die Priesternot kann nicht anders als durch mehr Priester wirklich behoben werden. Wer dies nicht
erkennt und ausspricht, täuscht sich und die anderen. Es gibt keinen Ersatz für die Eucharistiefeier und
Sakramente. Deshalb gibt es auch keinen Ersatz für den Priester; denn nur er hat Auftrag und Vollmacht
der Eucharistiefeier vorzustehen. Unsere Notsituation fordert deshalb zuerst und vor allem, dass wir in
unseren Familien und Gemeinden viel mehr die Atmosphäre und jenen Raum des Glaubens schaffen, in
dem junge Männer Freude am Priesterberuf gewinnen können. Wir müssen in Gebet und Opfer zum
Himmel rufen, Gott möge diese Not von uns nehmen."
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Clemens
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Beitrag von Clemens »

Meine Frage hat folgenden Hintergrund:

Als (heimlicher) Gegner der Frauenordination halte ich meine Kanzel nach Möglichkeit als frauenfreie Zone.

In meiner Gemeinde wohnt aber eine gute, bibeltreue Theologin, die - ebenfalls als Gegnerin der Frauenordination - bewusst auf eine solche verzichtet hat. Aber sie wurde von verschiedenen (guten) Leuten unserer Gemeinde gebeten, bei einem besonderen Familiengottesdienst (ohne Abendmahl!) ausnahmsweise zu predigen und ich habe auch zugestimmt, weil ich davon ausging, dass selbst die RKK (die für mein Gewissen eine maßgebliche Rolle spielt) die gelegentliche Predigt einer Pastoralreferentin zulässt.

Ob ich damit überhaupt richtig liege, wollte ich mit meiner Frage nachprüfen, aber wirklich schlauer bin ich leider immer noch nicht.
Ich ahne zwar nun, was manche von Euch dazu denken, aber was "die Kirche" dazu heute definitiv sagt, ist mir noch nicht klar.


Deshalb nochmals:
wäre das, was ich erlaubt habe, auch in der katholischen Kirche genehmigungsfähig gewesen, oder nicht?

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Sie kann eine Katechese halten - die aber nicht mit der Predigt zu verwechseln ist - also müsste der Priester danach auch noch was sagen...
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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Mancherorts gibt es auch eine Kinderkatechese für Kinder bis etwa 7 Jahre, die während der Messe in einem anderen Raum stattfindet. Bei uns gibt es das einmal im Monat. Die Kinder ziehen zu Beginn der Messe aus und lassen ihre Kerze zurück. Dann geht es ab ins Gemeindehaus. Da wird dann der Text des Evangeliums vorgelesen, für Kinder erklärt, manchmal können die Kinder etwas malen…vor dem Schlußsegen kommen sie wieder.
Ich finde das gar nicht mal so schlecht, vor allem da es nur einmal im Monat ist. Die kleinen Kinder bekommen besondere Aufmerksamkeit, nehmen aber an den anderen Sonntagen auch an der Messe teil.
So etwas kann auch eine Frau oder mehrere Frauen machen, da es keine Liturgie darstellt.

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