Bußkanoniker

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Raimund J.
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Bußkanoniker

Beitrag von Raimund J. »

Was bitte genau macht ein "Bußkanoniker"? Gibt es dieses Amt in allen Diözesen?
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Marion
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Marion »

Wiki sagt
http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%B6nitentiar
Ein Pönitentiar (auch: Bußkanoniker) ist ein Mitglied eines Dom- oder Stiftskapitels, dem besondere Vollmachten in Fragen des Bußsakraments übertragen sind. Er ist bevollmächtigt, in allen solchen schwerwiegenden Fällen die Absolution zu erteilen, die sonst dem Bischof vorbehalten ist.

Canon 58 des CIC bestimmt: Der Bußkanoniker ebenso der Kathedral- wie einer Kollegiatkirche hat kraft seines Amtes die ordentliche Befugnis, die er aber anderen nicht delegieren kann, im sakramentalen Bereich von Beugestrafen loszusprechen, die nicht festgestellte Tatstrafen und nicht dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind; diese Befugnis bezieht sich innerhalb der Diözese auch auf Diözesanfremde und auf Diözesane auch außerhalb des Gebietes der Diözese.[1]

Die nächst höhere Ebene ist die Apostolische Pönitentiarie in Rom.
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Raimund J.
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Raimund J. »

Ja, soweit hatte ich mich schon informiert, aber mich würde jetzt die Praxis auf Diözesanebene interessieren.
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cantus planus
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von cantus planus »

Die steht ja in dem von Marion verlinkten Absatz. Einen Bußkanoniker gibt es in jeder Diözese. Diese gehen allerdings oft mit diesem Amt so PR-wirksam um wie mit dem Exorzisten. Wenn man nicht zehn Leute fragt, erfährt man auch nicht, wer's ist. In Osnabrück z. B. steht das nirgendwo, in Paderborn hingegen schon.
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Galilei
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Galilei »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Ja, soweit hatte ich mich schon informiert, aber mich würde jetzt die Praxis auf Diözesanebene interessieren.
In Münster gibt es zwei Pönitentiare. Der eine ist Domkapitular, der andere hingegen Kapuzinerpater und nicht Mitglied des Domkapitels. Dieser hat aber meines Wissens die gleichen Vollmachten (keine Ahnung, wie das rechtlich möglich ist). Regelmäßig im Beichtstuhl sitzt nur der Kapuzinerpater.

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Linus
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Linus »

für die Absolution von (mehrfachen) Morde ist der zuständig, Sünden gegen das 6. Gebot während der Beichte (für den Kleriker) geht iirc nur direkt über Rom, dem Laien reicht die Diözesanebene.

MaW gewisse Sünden können nur vom Pönitentar losgesprochen werden. (Etwa Abtreibung, die aber zumindest in deutschen Landen auch von normalen mit Beichtvollmacht ausgestatteten Priestern losgesprochen werden kann.)
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Gamaliel
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Gamaliel »

Linus hat geschrieben:für die Absolution von (mehrfachen) Morde ist der zuständig, Sünden gegen das 6. Gebot während der Beichte (für den Kleriker) geht iirc nur direkt über Rom, dem Laien reicht die Diözesanebene.

MaW gewisse Sünden können nur vom Pönitentar losgesprochen werden. (Etwa Abtreibung, die aber zumindest in deutschen Landen auch von normalen mit Beichtvollmacht ausgestatteten Priestern losgesprochen werden kann.)
Falsch.

Das Amt des Bußkanonikers hat mit der Absolution von Zensuren zu tun und nicht mit Sünden. (Allerdings setzt die Inkurrierung einer Zensur eine Sünde voraus.) Er unterstützt und vertritt in diesem Bereich den Bischof.

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Linus
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Linus »

Zensuren? :hae?:
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Raimund J.
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Raimund J. »

Für manche Zensuren habe ich meinen Lehrern bis heute noch nicht die Absolution erteilt! ;D
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Gamaliel
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Gamaliel »

Linus hat geschrieben:Zensuren? :hae?:
Ja!

(Der Begriff muß Dir doch bekannt sein, wenn Du Dich Deinerseits daran machst anderen kirchenrechtliche Fachbegriffe zu erklären.) :achselzuck:
Can. 1312 CIC/1983 hat geschrieben:§ 1. Sanctiones poenales in Ecclesia sunt:

1° poenae medicinales seu censurae, quae in cann. 1331-1333 recensentur;


§ 1. Strafmittel in der Kirche sind:

1° Besserungs- oder Beugestrafen, die in den cann. 1331—1333 aufgeführt werden;
Die DBK-Übersetzung ist hier frei, denn eigentlich steht da im Lateinischen: "Medizinalstrafen [heilende Strafen] oder Zensuren..."



Zum Begriffsinhalt erklärt der CIC 1917:
Can. 2241 hat geschrieben:TITULUS VIII.

De poenis medicinalibus seu de censuris.

CAPUT I.

De censuris in genere.

§1. Censura est poena qua homo baptizatus, delinquens et contumax, quibusdam bonis spiritualibus vel spiritualibus adnexis privatur, donec, a contumacia recedens, absolvatur.

§2. Censurae, praesertim latae sententiae, maxime excommunicatio, ne infligantur, nisi sobrie et magna cum circumspectione.

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Linus
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Linus »

Bitte um Übersetzung des Can. 2241 TITULUS VIII. CAPUT I.§1.
Das übersteigt meineLateinkenntnisse bei weitem.
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Gamaliel
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Re: Bußkanoniker

Beitrag von Gamaliel »

Linus hat geschrieben:Bitte um Übersetzung des Can. 2241 TITULUS VIII. CAPUT I.§1.
Can. 2241 §1:

"Die Zensur ist eine Strafe, durch die ein getaufter Mensch, der eine Straftat begangen hat und verhärtet ist, geistlicher oder mit Geistlichem verbundener Güter beraubt wird, bis er – von der Verhärtung ablassend – losgesprochen wird."


(Was man sich unter "geistlichen oder mit Geistlichem verbundenen Gütern" gegenwärtig im Detail vorzustellen hat, kann im CIC 1983 im Kapitel über "Beugestrafen" nachgelesen werden.)

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