Firmspendung durch einen Priester

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taddeo
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Re: Wer darf firmen?

Beitrag von taddeo »

Clemens hat geschrieben:Falls diese Frage hier schon mal gestellt wurde, bitte ich vorab um Entschuldigung!

Neulich erzählte mir ein Bekannter freudestrahlend von seiner Konversion vom Protti zum Katholiken.
Mich wunderte dabei freilich, dass er vom Dekan gefirmt wurde.
Als Hochkirchler bin ich geprägt von der Vorstellung, firmen KÖNNE nur der Bischof.
Aber offenbar irre ich mich da.
Zur Sache siehe die Antworten oben.
Zur Praxis möchte ich anmerken, daß mir da zwei verschiedene, häufig praktizierte Handhabungen bekannt sind:
In manchen Bistümern legt der Bischof Wert darauf, die Firmungen von Erwachsenen selber (meist als Sammeltermin im Dom) vorzunehmen.
Andererseits wird zB bei Erwachsenentaufen sehr oft der Pfarrer mit der Firmung beauftragt, damit in dem einen Gottesdienst aus einer Hand Taufe, Firmung und Erstkommunion gespendet werden.

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Gamaliel
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Re: Wer darf firmen?

Beitrag von Gamaliel »

taddeo hat geschrieben:Andererseits wird zB bei Erwachsenentaufen sehr oft der Pfarrer mit der Firmung beauftragt, damit in dem einen Gottesdienst aus einer Hand Taufe, Firmung und Erstkommunion gespendet werden.
Eine extra Beauftragung braucht es dazu aber nicht:
Can. 883 — Von Rechts wegen haben die Befugnis, die Firmung zu spenden:

[...]

2° für die betreffende Person der Priester, der kraft seines Amtes oder im Auftrag des Diözesanbischofs jemand, der dem Kindesalter entwachsen ist, tauft oder als bereits Getauften in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche aufnimmt;
Wenn also der Bischof die ihm angetragene Erwachsenentaufe nicht selbst spenden möchte, sondern sie dem Pfarrer überläßt, dann darf dieser auch automatisch gleich die Firmung spenden (ohne daß es dafür einer Beauftragung durch den Bischof bedürfte).

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taddeo
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Re: Wer darf firmen?

Beitrag von taddeo »

Ah ja, danke. Das hatte ich jetzt nicht parat.

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anneke6
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Re: Wer darf firmen?

Beitrag von anneke6 »

Und wahrscheinlich auch jeder Priester, der einem östlichen Ritus angehört.
???

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Gamaliel
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Re: Wer darf firmen?

Beitrag von Gamaliel »

anneke6 hat geschrieben:Und wahrscheinlich auch jeder Priester, der einem östlichen Ritus angehört.
Ja.

CCEO hat geschrieben: Can. 694 - Ex Ecclesiarum orientalium traditione chrismatio sancti myri sive coniunctim cum baptismo sive separatim ministratur a presbytero.


Can. 696 - § 1. Omnes presbyteri Ecclesiarum orientalium chrismationem sancti myri sive coniunctim cum baptismo sive separatim valide ministrare possunt omnibus christifidelibus cuiusque Ecclesiae sui iuris, etiam Ecclesiae latinae.

§ 2. Christifideles Ecclesiarum orientalium chrismationem sancti myri valide suscipere possunt etiam a presbyteris Ecclesiae latinae secundum facultates, quibus praediti sunt.

§ 3. Quivis presbyter solis christifidelibus propriae Ecclesiae sui iuris chrismationem sancti myri licite ministrat; quod vero ad christifideles aliarum Ecclesiarum sui iuris attinet, hoc licite fit, si agitur de propriis subditis, de eis, quos ex alio titulo legitime baptizat, vel de eis, qui in periculo mortis versantur, et salvis semper conventionibus hac in re inter Ecclesias sui iuris initis.
Da es online keine deutsche Übersetzung gibt:
CCEO hat geschrieben:Canon 694 - According to the tradition of the Eastern Churches, chrismation with holy myron is administered by a presbyter either in conjunction with baptism or separately.

Canon 696 - 1. All presbyters of the Eastern Churches can validly administer this sacrament either along with baptism or separately to all the Christian faithful of any Church sui iuris including the Latin Church.

2. The Christian faithful of Eastern Churches validly receive this sacrament also from presbyters of the Latin Church, according to the faculties with which these are endowed.

3. Any presbyter licitly administers this sacrament only to the Christian faithful of his own Church sui iuris; when it is a case of Christian faithful of other Churches sui iuris, he lawfully acts if they are his subjects, or those whom he lawfully baptizes in virtue of another title, or those who are in danger of death, and always with due regard for the agreements entered between the Churches sui iuris in this matter.

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Melody
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Re: Wer darf firmen?

Beitrag von Melody »

Auch mich hat seinerzeit der Ortspfarrer gefirmt, der mich in die katholische Kirche aufgenommen hat. Ich denke, das ist das übliche Prozedere, zumindest bei uns im Erzbistum.

Übrigens: Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Entscheidung, Clemens!
Ich hoffe, es ist bald [Punkt] :klatsch:
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»

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Galilei
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Re: Wer darf firmen?

Beitrag von Galilei »

Melody hat geschrieben:Übrigens: Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Entscheidung, Clemens!
Ich hoffe, es ist bald [Punkt] :klatsch:
Ich fürchte, da hast Du Clemens missverstanden.

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cantus planus
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MODERATION

Beitrag von cantus planus »

Die Moderation bittet darum, zum Thema zurückzukehren, und allfällige andere - private! - Fragen besser per PN zu klären. Danke!
cantus planus, Mod.
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‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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Jacinta
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Re: Wer darf firmen?

Beitrag von Jacinta »

Melody hat geschrieben:Auch mich hat seinerzeit der Ortspfarrer gefirmt, der mich in die katholische Kirche aufgenommen hat. Ich denke, das ist das übliche Prozedere, zumindest bei uns im Erzbistum.

Übrigens: Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Entscheidung, Clemens!
Ich hoffe, es ist bald [Punkt] :klatsch:
Es gibt auch Bistümer, in denen das anders läuft. Mich hat der Bischof selbst gefirmt und Erstkommunion gespendet. Jeder erwachsene Täufling/Konvertit kann sich vom Bischof in der Osternacht taufen bzw. firmen lassen, sofern er die Anreise zur Kathedrale in Kauf nimmt und sich aud die "große Bühne" stellen will. Wer es nicht kann/will wird vom beauftragten Ortspfarrer getauft/gefirmt. Es gibt definitiv eine Beauftragung, weil ein solcher firmenden Pfarrer (und Domkapitular) mal selbst zu mir sagte, er werde für eine Firmung vom Bischof beauftragt.
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
"Man muss sich aber klarmachen, dass Krisenzeiten des Zölibats auch immer Krisenzeiten der Ehe sind." BXVI.

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Gamaliel
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Re: Wer darf firmen?

Beitrag von Gamaliel »

Jacinta hat geschrieben:Es gibt definitiv eine Beauftragung, weil ein solcher firmenden Pfarrer (und Domkapitular) mal selbst zu mir sagte, er werde für eine Firmung vom Bischof beauftragt.
Das kann durchaus sein, daß ein Pfarrer extra noch eine Beauftragung erhält, rein rechtlich gesehen (siehe oben die klaren Worte des Kirchenrechts) ist sie jedoch gänzlich überflüssig.

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