Seite 1 von 1

Fragen zum Katechumenat

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 12:56
von taddeo
Marion hat geschrieben:Vorhof und Schwelle ist m.E. eindeutig draußen.
Nein, so einfach ist das nicht.
Der Vorhof des Tempels gehörte schon zum Tempel.
Auch der Narthex bzw. das Atrium einer Kirche gehört schon zur Kirche.

Es durften sich von jeher nicht alle im Heiligtum selbst aufhalten, weder im Tempel noch in den Kirchen.
Auf Personen übertragen: Auch ein Katechumene gehört ja schon zur Kirche, er darf aber nicht an all ihren Vollzügen teilnehmen.
So ist es wohl mit den Armen Seelen auch. Sie gehören schon zum "himmlischen Bereich", aber noch nicht ganz.

Re: Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II.!

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2011, 13:08
von Gamaliel
taddeo hat geschrieben:Auf Personen übertragen: Auch ein Katechumene gehört ja schon zur Kirche,...
Keineswegs.

(Es gibt lediglich eine Beziehung zur Kirche, aber das muß Dir als Kanonist ja sonnenklar sein.)

taddeo hat geschrieben:So ist es wohl mit den Armen Seelen auch. Sie gehören schon zum "himmlischen Bereich", aber noch nicht ganz.
Ohne lehramtliche Belege, bewegt man sich da nur in einer rein persönlichen Himmelstopographie.

(Außerdem hat das weder etwas mit dem Threadthema, noch mit den Ablässen zu tun. Die kirchliche Lehre zu den Ablässen kann Linus im Katechismus oder teils auch hier im Forum nachlesen.)

Re: Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II.!

Verfasst: Samstag 22. Januar 2011, 16:03
von ad-fontes
taddeo hat geschrieben:Auch ein Katechumene gehört ja schon zur Kirche, er darf aber nicht an all ihren Vollzügen teilnehmen.
Ob das mal so gewesen ist bzw. so gesehen wurde, finde ich schon interessant; - es gibt auch Hinweise, daß dem tatsächlich so war.

Re: Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II.!

Verfasst: Samstag 22. Januar 2011, 16:30
von taddeo
ad-fontes hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Auch ein Katechumene gehört ja schon zur Kirche, er darf aber nicht an all ihren Vollzügen teilnehmen.
Ob das mal so gewesen ist bzw. so gesehen wurde, finde ich schon interessant; - es gibt auch Hinweise, daß dem tatsächlich so war.
Meiner Meinung nach läßt sich das zweifelsfrei daraus schließen, daß die Katechumenen verpflichtet waren, am Gottesdienst teilzunehmen - Stichwort "Katechumenenmesse". Bis zur Entlassung am Beginn der Gläubigenmesse durften sie sich im Kirchenschiff aufhalten, danach aber ja keineswegs heim oder zum Frühschoppen gehen - sie mußten, soweit ich weiß, den Rest des Gottesdienstes dann im Narthex abwarten. Dort befanden sie sich dann in der Gesellschaft all der anderen, die auch nicht zu allen Vollzügen zugelassen waren: der Büßer, der (zur Strafe vorübergehend) Exkommunizierten. Die gehörten ja ebenfalls zur Kirche, aber eben mit Einschränkungen. Sie mußten aber ebenso wie die Katechumenen im Rahmen ihrer "Wiederaufnahme" schön brav an den Gottesdiensten teilnehmen, sonst wären sie wohl nicht oder nur sehr zögerlich rekonziliiert worden.

Re: Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II.!

Verfasst: Samstag 22. Januar 2011, 17:06
von Gamaliel
@taddeo

Konnten Katechumenen exkommuniziert werden (im juristischen Sinn)?

Re: Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II.!

Verfasst: Samstag 22. Januar 2011, 17:10
von ad-fontes
Gamaliel hat geschrieben:@taddeo

Konnten Katechumenen exkommuniziert werden (im juristischen Sinn)?
Glieder am Leibe Christi waren sie nicht.

Wer nicht zum Leib Christi sakramental gehört, kann auch nicht von ihm (temporär ab-)getrennt werden.

Re: Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II.!

Verfasst: Samstag 22. Januar 2011, 17:55
von taddeo
Gamaliel hat geschrieben:@taddeo

Konnten Katechumenen exkommuniziert werden (im juristischen Sinn)?
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.

Da aber die Katechumenen noch nicht vollständig "kommuniziert" waren, konnten sie wohl auch nicht im kanonischen Sinne "ex-kommuniziert" werden. Daß man ihnen irgendwie den Status eines Taufbewerbers wieder aberkennen konnte, davon gehe ich schon aus.

Re: Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II.!

Verfasst: Samstag 22. Januar 2011, 21:25
von ad-fontes
ad-fontes hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:@taddeo

Konnten Katechumenen exkommuniziert werden (im juristischen Sinn)?
Glieder am Leibe Christi waren sie nicht.

Wer nicht zum Leib Christi sakramental gehört, kann auch nicht von ihm (temporär ab-)getrennt werden.

Aber (ab einer best. Stufe) hatten sie ihren Namen gegeben.


Und wie Taddeo anmerkte, kann man auch wieder aus Büchern, Tafeln o.ä. gestrichen werden.