Kirchliches Arbeitsrecht

Allgemein Katholisches.
HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

CIC_Fan hat geschrieben:
Freitag 9. Februar 2018, 10:00
Was absolut erforderlich wäre,den es darf kein Arbeitsrecht geben daß nicht mit dem staatlichem Recht übereinstimmt wenn es Sonderformen gibt müssen die staatlicherseits genehmigt sein
Deine sozialistischen Ansichten sind wie immer bemerkenswert. :roll: Zunächst einmal gilt wohl auch in der Schweiz der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. zwei Vertragspartner können sich grds. frei entscheiden, mit wem und wie lange sie vertraglich verbunden bleiben wollen. Diese Autonomie ist durch die Arbeitnehmerschutzrechte nicht unerheblich eingeschränkt, was ja im Grundsatz auch in Ordnung ist, aber dennoch in einer freiheitlichen Gesellschaft immer begründungsbedürftig. Somit wird also umgekehrt ein Schuh daraus, nicht die Kirche müsste eine Sonderstellung begründen, sondern der Staat muss begründen, wieso er die Kirche zwingen will, Personen zu beschäftigen, mit denen sie aus welchen Gründen auch immer vertraglich nicht verbunden bleiben möchte und denen die Haltung der Kirche zu diesem Punkt bei Eingehung des Arbeitsverhältnisses auch ausdrücklich bekannt gewesen sein dürfte. Und hier spielt die ebenfalls gesetzlich geschützte Freiheit der Religionsausübung die entscheidende Rolle dahingehend, dass dieser Fall eben nicht vergleichbar mit jedem anderen Fall ist.

Dass die Sonderstellung der Kirchen und das kirchliche Arbeitsrecht rechtmäßig sind, wurde im Übrigen auch in den letzten Jahren immer wieder durch Gerichte bestätigt, stimmt also offensichtlich mit staatlichem Recht überein. Was natürlich manche Leute nicht hindert, es trotzdem immer wieder zu versuchen.
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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

wie gesagt es muß dem staatlichen Recht entsprechen und es muß Verfassungs gemäßs sein (Verfassungsgericht) wenn es also sonderRegeln gibt sind diese ja mit dem Staat akkordiert und entsprechen dem Recht also kann einem Prozess mit Ruhe entgegen gesehen werden
wenn die Kirche Arbeitgeber ist hat sie sich an das geltende Arbeitsrecht zu halten wenn es keine Sonderregelung gibt
die Begründung durch den Staat ist ganz einfach
der Arbeitgeber verletzt die Rechte seiner Mitarbeiter
und was Du als "Versuchen"bezeichnest ist der normale Rechtsweg daß dieser jedem offen steht ist eine demokratische Selbstverständlichkeit
aber wie schon gesagt wenn die Sonderregelung mit dem Staat vereinbart ist wird das gericht daß ja im konkretem Fall feststellen
die einzige Instanz die das ändern könnte ist der Gesetzgeber oder das jeweilige Höchstgericht (BVG)

Petrus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Petrus »

meinen Senf zum Thema "Kirchliches Arbeitsrecht".

(mitgenommen aus einem Seminar zum Thema "Arbeitsrecht". In meiner Firma war ich viele Jahre lang Betriebsratsmitglied).

1) Es gibt das Arbeitsrecht in der Wirtschaft. Da gibt es Arbeitnehmerrechte.
2) Bei Behörden gibt es auch so was Ähnliches. Da haben Arbeitnehmer weniger Rechte.
3) In der evangelischen Kirche gibt es auch so was Ähnliches. Da haben Arbeitnehmer noch weniger Rechte.
4) In der katholischen Kirche gibt es auch so was entfernt Ähnliches. Da haben Arbeitnehmer praktisch keine Rechte.

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

Petrus hat geschrieben:
Freitag 9. Februar 2018, 11:28
meinen Senf zum Thema "Kirchliches Arbeitsrecht".

(mitgenommen aus einem Seminar zum Thema "Arbeitsrecht". In meiner Firma war ich viele Jahre lang Betriebsratsmitglied).

1) Es gibt das Arbeitsrecht in der Wirtschaft. Da gibt es Arbeitnehmerrechte.
2) Bei Behörden gibt es auch so was Ähnliches. Da haben Arbeitnehmer weniger Rechte.
3) In der evangelischen Kirche gibt es auch so was Ähnliches. Da haben Arbeitnehmer noch weniger Rechte.
4) In der katholischen Kirche gibt es auch so was entfernt Ähnliches. Da haben Arbeitnehmer praktisch keine Rechte.
Für das Seminar würde ich aber mein Geld zurück verlangen.
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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

war das kirchl Arbeitsrecht eigentlich jemals vor dem BVG?

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

CIC_Fan hat geschrieben:
Freitag 9. Februar 2018, 12:51
war das kirchl Arbeitsrecht eigentlich jemals vor dem BVG?
Mehrfach, zuletzt bspw. in diesem Fall:

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-103.html
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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

dann ist ja bis zur nächsten Entscheidung alles klar
spannend wird der Fall in Sitten durch das dortige sehr interessante Staats Kirchenrecht

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

CIC_Fan hat geschrieben:
Freitag 9. Februar 2018, 12:59
dann ist ja bis zur nächsten Entscheidung alles klar
spannend wird der Fall in Sitten durch das dortige sehr interessante Staats Kirchenrecht
Die DBK hat ja in den letzten Jahren einige Regeln gelockert und die besondere Loyalitätspflicht auf Mitarbeiter im "pastoralen und katechetischen Bereich" beschränkt. Ich weiß gar nicht, ob Erzieherinnen im Kindergarten da ohne weiteres dazu gehören, vielleicht wäre der Fall in Deutschland also heutzutage anders entschieden worden.
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Petrus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Petrus »

HeGe hat geschrieben:
Freitag 9. Februar 2018, 13:02
Die DBK hat ja in den letzten Jahren einige Regeln gelockert
ja. die kriegen ja auch keine Leute mehr.

CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

Ja warum sollte sich das jemand auch antun?

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Niels
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Niels »

Volenti non fit injuria. :narr:
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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

wer wählt heute einen Arbeitgeber der über die Arbeit hinaus sein Leben zumindest mitbestimmen will

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taddeo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von taddeo »

CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 13. Februar 2018, 14:57
wer wählt heute einen Arbeitgeber der über die Arbeit hinaus sein Leben zumindest mitbestimmen will
Jeder Beamte. :unbeteiligttu:

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ar26
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von ar26 »

CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 13. Februar 2018, 11:10
Ja warum sollte sich das jemand auch antun?
Also ich würde mich in Ansehung meines streng reaktionär-katholischen Lebenswandels gern durch die Kirche alimentieren lassen, solange, das nicht in übermäßig schwere Arbeit ausartet. :breitgrins:

PS: Kollege HeGe hat die Sache mit dem kirchlichen Arbeitsrecht hier vor einigen Tagen sehr gut erklärt. :klatsch:
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Petrus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Petrus »

HeGe hat geschrieben:
Freitag 9. Februar 2018, 11:33
Petrus hat geschrieben:
Freitag 9. Februar 2018, 11:28
meinen Senf zum Thema "Kirchliches Arbeitsrecht".

(mitgenommen aus einem Seminar zum Thema "Arbeitsrecht". In meiner Firma war ich viele Jahre lang Betriebsratsmitglied).

1) Es gibt das Arbeitsrecht in der Wirtschaft. Da gibt es Arbeitnehmerrechte.
2) Bei Behörden gibt es auch so was Ähnliches. Da haben Arbeitnehmer weniger Rechte.
3) In der evangelischen Kirche gibt es auch so was Ähnliches. Da haben Arbeitnehmer noch weniger Rechte.
4) In der katholischen Kirche gibt es auch so was entfernt Ähnliches. Da haben Arbeitnehmer praktisch keine Rechte.
Für das Seminar würde ich aber mein Geld zurück verlangen.
danke, HeGe.

ich habe undeutlich geschrieben.

Das Seminar war gut.

Meine oben dargelegten Erkenntnisse stammten aus der Kaffeepause. Wir haben uns da einfach "informell" (sagt man das so?) unterhalten.

CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

ar26 hat geschrieben:
Dienstag 13. Februar 2018, 18:04
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 13. Februar 2018, 11:10
Ja warum sollte sich das jemand auch antun?
Also ich würde mich in Ansehung meines streng reaktionär-katholischen Lebenswandels gern durch die Kirche alimentieren lassen, solange, das nicht in übermäßig schwere Arbeit ausartet. :breitgrins:

PS: Kollege HeGe hat die Sache mit dem kirchlichen Arbeitsrecht hier vor einigen Tagen sehr gut erklärt. :klatsch:
das ist Dein und das gute Recht von jedermann,es wäre nur interessant wie viele der kirchlichen Angestellten das so sehen
würde man z.b. im kirchlichen Alten Pflege und Behindertenbereich alle schwulen Mitarbeiter, die das auch leben abziehen müßte die Kirche ihre Sozialeinrichtungen sofort schließen zumindest hier in Österreich
aus diesem guten Grund verzichtet hier die Kirche praktisch auf Sonderregelungen

CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

taddeo hat geschrieben:
Dienstag 13. Februar 2018, 16:00
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 13. Februar 2018, 14:57
wer wählt heute einen Arbeitgeber der über die Arbeit hinaus sein Leben zumindest mitbestimmen will
Jeder Beamte. :unbeteiligttu:
ich muß mich verbessern intim und Privatleben

Petrus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Petrus »

CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 14. Februar 2018, 10:27
taddeo hat geschrieben:
Dienstag 13. Februar 2018, 16:00
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 13. Februar 2018, 14:57
wer wählt heute einen Arbeitgeber der über die Arbeit hinaus sein Leben zumindest mitbestimmen will
Jeder Beamte. :unbeteiligttu:
ich muß mich verbessern intim und Privatleben
ja.

hier: Die schwerbehinderte Kirchenmusikerin, das Bistum Augsburg und der vom Bistum beauftragte Privatdekektiv (und anderes mehr):

http://www.t-online.de/finanzen/jobs/id ... -sein.html

ich jedenfalls bin froh, daß ich in meinem Leben nie von der Kirche wirtschaftlich abhängig war. und bin.

CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

jeder logisch denkende Mensch der die Situation etwas kennt wird sich hüten wirtschaftlich von der Kirche abhängig zu sein

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

EuGH: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Religionszugehörigkeit nicht immer fordern

Derzeit ist das lediglich eine Eilmeldung, mal sehen, was wirklich entschieden wurde. Dass nicht jede Reinigungsfachkraft religiös gebunden sein muss, ist ja ohnehin schon Usus, daher bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung wirklich etwas Neues bringt. Im Übrigen muss man auch festhalten, dass umgekehrt damit auch ausgesagt wird, dass es Stellen gibt, für die die Religionszugehörigkeit zur Voraussetzung gemacht werden kann.
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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

nach geltendem Recht ja aber das ist ja nichts neues

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

HeGe hat geschrieben:
Dienstag 17. April 2018, 10:53
EuGH: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Religionszugehörigkeit nicht immer fordern

Derzeit ist das lediglich eine Eilmeldung, mal sehen, was wirklich entschieden wurde. Dass nicht jede Reinigungsfachkraft religiös gebunden sein muss, ist ja ohnehin schon Usus, daher bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung wirklich etwas Neues bringt. Im Übrigen muss man auch festhalten, dass umgekehrt damit auch ausgesagt wird, dass es Stellen gibt, für die die Religionszugehörigkeit zur Voraussetzung gemacht werden kann.
Ok, die Meldung ist mittlerweile ergänzt. Es ging bei dem Verfahren um eine Stelle bei der Diakonie. Der EuGH hat wohl im Wesentlichen festgehalten, dass im Einzelfall gerichtlich überprüfbar sein muss, ob die Konfessionszugehörigkeit als Voraussetzung "wesentlich", "rechtmäßig" und "gerechtfertigt" ist. Da bin ich jetzt auf Anhieb überfragt, ob das vorher anders war. Bei der hier streitgegenständlichen Stelle war das aber wohl wirklich sehr grenzwertig.

Es heißt in dem Artikel aber auch:
[...] Laut EuGH steht es den staatlichen Gerichten in der Regel nicht zu, über das Ethos kirchlicher Arbeitgeber als solches zu befinden. [...]
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Petrus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Petrus »

HeGe hat geschrieben:
Dienstag 17. April 2018, 10:53
EuGH: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Religionszugehörigkeit nicht immer fordern

Derzeit ist das lediglich eine Eilmeldung, mal sehen, was wirklich entschieden wurde. Dass nicht jede Reinigungsfachkraft religiös gebunden sein muss, ist ja ohnehin schon Usus, daher bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung wirklich etwas Neues bringt. Im Übrigen muss man auch festhalten, dass umgekehrt damit auch ausgesagt wird, dass es Stellen gibt, für die die Religionszugehörigkeit zur Voraussetzung gemacht werden kann.
danke Dir, HeGe.

also: es gibt Stellen, (in Deutschland?), für die die Religionszugehörigkeit zur Voraussestzung gemacht werden kann.

welche Stellen sind das, konkret?

weil, auf solche Stellen werde ich mich sehr gern bewerben.

Petrus.

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

HeGe hat geschrieben:
Dienstag 17. April 2018, 11:02
Der EuGH hat wohl im Wesentlichen festgehalten, dass im Einzelfall gerichtlich überprüfbar sein muss, ob die Konfessionszugehörigkeit als Voraussetzung "wesentlich", "rechtmäßig" und "gerechtfertigt" ist. Da bin ich jetzt auf Anhieb überfragt, ob das vorher anders war.
Bei katholisch.de heißt es:
katholisch.de hat geschrieben: [...] Nach der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sich die gerichtliche Kontrolle auf eine Plausibilitätskontrolle auf der Grundlage des glaubensdefinierten Selbstverständnisses beschränken. [...]
Dieses weitergehende gerichtliche Prüfungsrecht dürfte wohl die wesentliche Neuerung des Urteils sein.

Die Entscheidung muss jetzt durch das BAG noch umgesetzt werden, anschließend ist nicht auszuschließen, dass die Diakonie bzw. evangelische Kirche damit auch nochmal nach Karlsruhe zieht.
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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

es ist nur eine Frage der Zeit bis diese Sonderstellung so ausgehöhlt ist daß sie praktisch nicht mehr besteht

Raphael

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Raphael »

HeGe hat geschrieben:
Dienstag 17. April 2018, 12:23
HeGe hat geschrieben:
Dienstag 17. April 2018, 11:02
Der EuGH hat wohl im Wesentlichen festgehalten, dass im Einzelfall gerichtlich überprüfbar sein muss, ob die Konfessionszugehörigkeit als Voraussetzung "wesentlich", "rechtmäßig" und "gerechtfertigt" ist. Da bin ich jetzt auf Anhieb überfragt, ob das vorher anders war.
Bei katholisch.de heißt es:
katholisch.de hat geschrieben: [...] Nach der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sich die gerichtliche Kontrolle auf eine Plausibilitätskontrolle auf der Grundlage des glaubensdefinierten Selbstverständnisses beschränken. [...]
Dieses weitergehende gerichtliche Prüfungsrecht dürfte wohl die wesentliche Neuerung des Urteils sein.

Die Entscheidung muss jetzt durch das BAG noch umgesetzt werden, anschließend ist nicht auszuschließen, dass die Diakonie bzw. evangelische Kirche damit auch nochmal nach Karlsruhe zieht.
Höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland ist jedoch weiterhin, daß insbesondere dem Führungspersonal in katholischen Einrichtungen besondere Loyalitätspflichten gegen über der kirchlichen Morallehre abverlangt werden dürfen. Und dies selbst dann, wenn diese Loyalitätspflichten nicht explizit in den jeweiligen Dienstverträgen genannt werden.

Bei zu erwartenden Auseinandersetzungen in der Zukunft wird also wohl darum gehen, wer noch zum Führungspersonal gehört und wer nicht mehr ..............

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 17. April 2018, 12:33
es ist nur eine Frage der Zeit bis diese Sonderstellung so ausgehöhlt ist daß sie praktisch nicht mehr besteht
Langfristig, wer weiß, ausschließen kann man nichts. Wirklich spannend wird es zumindest für die Kirche spätestens dann, wenn die Frage nach geschlechtsbezogener Diskriminierung und Zugang zum Pfarramt aufgeworfen wird.
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HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

Raphael hat geschrieben:
Dienstag 17. April 2018, 12:47
Höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland ist jedoch weiterhin, daß insbesondere dem Führungspersonal in katholischen Einrichtungen besondere Loyalitätspflichten gegen über der kirchlichen Morallehre abverlangt werden dürfen. Und dies selbst dann, wenn diese Loyalitätspflichten nicht explizit in den jeweiligen Dienstverträgen genannt werden.

Bei zu erwartenden Auseinandersetzungen in der Zukunft wird also wohl darum gehen, wer noch zum Führungspersonal gehört und wer nicht mehr ..............
Die Konfessionszugehörigkeit als rein formelles Kriterium der Einstellung und die Loyalitätspflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis sind noch zwei paar Schuhe, auch wenn die rechtlichen Grundlagen zum Teil deckungsgleich sind. Aber im Grundsatz hast du recht, die Rechtsprechung wird jetzt zukünftig verstärkt prüfen und abwägen dürfen, bei welchen Stellen die Zugehörigkeit zur Konfession notwendig ist und bei welchen nicht. Das wird sich dann irgendwann auf Führungspersonal und Stellen im engeren Bereich der Glaubensverkündigung beschränken, entspricht aber somit ja auch den Richtlinien, die die DBK vor einiger Zeit schon aufgestellt hat.
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Lilaimmerdieselbe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Es entspricht vor allem der Lage auf dem Arbeitsmarkt, auf dem sich katholische Kindergärten auch mit Nichtkatholiken als Mitarbeiterinnen abfinden müssen, auch wenn sie es rechtlich nicht müßten.
Aber grundsätzlich muß man die Lage vor Gericht gar nicht pessimistisch sehen. Das aktuelle EU-Urteil hat doch immerhin die Besonderheiten der kirchlichen Arbeitgeber anerkannt.
Die Kirchen sind in Deutschland auch nicht die einzigen Arbeitgeber, die eine spezielle Loyalität erfordern. Da sitzen Gewerkschaften, Parteien und deren Stiftungen, Anthroposophen ... in einem Boot. Die Gewerkschaften haben schon vor Jahren erkennen lassen, dass sie das wissen. Dass hindert sie nicht daran, verdi auf kirchliche Arbeitgeber auszudehnen, es sind schließlich sehr große Arbeitgeber mit einem großen Feld neben ihren Kernaufgaben, aber die Idee des Gesinnungsvereins vertreten sie durchaus.

Raphael

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Raphael »

Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:
Dienstag 17. April 2018, 13:08
Es entspricht vor allem der Lage auf dem Arbeitsmarkt, auf dem sich katholische Kindergärten auch mit Nichtkatholiken als Mitarbeiterinnen abfinden müssen, auch wenn sie es rechtlich nicht müßten.
Aber grundsätzlich muß man die Lage vor Gericht gar nicht pessimistisch sehen. Das aktuelle EU-Urteil hat doch immerhin die Besonderheiten der kirchlichen Arbeitgeber anerkannt.
Die Kirchen sind in Deutschland auch nicht die einzigen Arbeitgeber, die eine spezielle Loyalität erfordern. Da sitzen Gewerkschaften, Parteien und deren Stiftungen, Anthroposophen ... in einem Boot. Die Gewerkschaften haben schon vor Jahren erkennen lassen, dass sie das wissen. Dass hindert sie nicht daran, verdi auf kirchliche Arbeitgeber auszudehnen, es sind schließlich sehr große Arbeitgeber mit einem großen Feld neben ihren Kernaufgaben, aber die Idee des Gesinnungsvereins vertreten sie durchaus.
Arbeitsrechtlich geht es ja bei dieser Rechtsprechung immer um die sog. Tendenzbetriebe und da gibt es schließlich neben dem kirchlichen Arbeitgeber noch etliche andere, die darunter zu subsumieren sind. Die Rechtsprechung wird auch in Zukunft im Blick habe, daß bei Tendenzbetrieben noch eine Tendenz erkennbar bleiben muß und nicht allzusehr in die private Vertragsautonomie eingegriffen wird.

Marcus, der mit dem C
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Marcus, der mit dem C »

Geklagt hatte die konfessionslose V. E., die sich 2012 auf eine Referentenstelle zur UN-Antirassismuskonvention beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben hatte.
Anmerkung: Kürzung des Namens durch mich

aus: https://www.domradio.de/themen/kirche-u ... beitsrecht

Gemäß obigem Artikel geht es augenscheinlich um eine Stabsstelle, die durch ihre Beratung wohl maßgeblichen Einfluß auf die Tendenz (Firmenpolitik des Tendenzbetriebs) der Diakonie in diesem Themenbereich hat.

Es ist vergleichbar damit, wenn die Glaubenskongregation einen öffentlich vom Glauben abgefallenen als Berater zur Formulierung von Dogmen einstellen muß.

Aber bekanntlich höhlen die Gewerkschaften seit Jahrzehnten am grundgesetzlichen Schutz der Selbstverwaltung der Kirchen gemäß dem Motto: Du sollst keine Tendenz neben meiner (= der gewerkschaftlichen) haben!
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"

Petrus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Petrus »

HeGe hat geschrieben:
Freitag 9. Februar 2018, 11:33

Für das Seminar würde ich aber mein Geld zurück verlangen.
nun, das Geld hat mein Arbeitgeber (wie kann ich das jetzt ausdrücken, ohne Scleichwerbung? nuja, halt der mit den roten Koffern) gezahlt.

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