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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 09:59
von christian12
Peti hat geschrieben:
mombasa hat geschrieben:
Peti hat geschrieben:In großen Caritas-Altenheimen findet man heute meist nicht mehr
kirchlich gesinnte Mitarbeiter als in staatlichen Einrichtungen.
darum plädiere ich auch für den Rückzug der Caritas aus der flächendeckenden Vorhaltung von sozialen Diensten .....
der Sozial-Konzern Caritas muss auf die konkreten Möglichkeiten der Kirche heute eingedamft werden.
Dazu Manfred Lütz:
"Man kann letztlich nur in solchem Umfang katholische Institutionen halten, wie man auch Katholiken hat"
http://www.welt.de/regionales/koeln/art ... geben.html
Dazu Theo Paul, Generalvikar des Bistums Osnabrück, der Lütz widerspricht und einen Widerspruch in seiner Argumentation feststellt: Das Salz der Erde darf sich nicht zurückziehen.


taddeo hat geschrieben:Dieser Herr ist Professor für Fundamentaltheologie, nicht wahr?
Ja, genau.
taddeo hat geschrieben:(Ich weiß nicht, wie kompetent Deine Freundin ist, aber "sich aufregen" ist kein wissenschaftlicher Standard für sowas. Da wird jeder andere Fachtheologe zunächst vermuten, sie habe was nicht recht kapiert.)
Sehr kompetent und sehr gläubig. Sie hat ihr Studium fast beendet und sie setzt sich richtig mit der Theologie auseinander.

mombasa hat geschrieben:über was konkret regt sich diese Dame denn auf?
Dass Striet die Erlösung von der Sünde durch Jesus Christus leugnet. Dazu ein Zitat, er vertritt das auf Vorträgen wie neulich in Tübingen anscheinend ganz ähnlich:
Magnus Striet, Erlösung durch den Opfertod Jesu?, in: Zur Debatte, 42,3 (212) 21 hat geschrieben:Gott sühnt in seiner Menschwerdung nicht die Sünde des Menschen [...]. Gott leistet in der Menschwerdung die Satisfaktion für seine eigene Schöpfungstat, indem er sich als Sohn das zumutet: Ein Leben, das nicht nur voller Schönheit und Lust sein kann, sondern auch ungeheure Abgründe bereithält. Wenn man so will, sühnt Gott sein riskantes Schöpfungswerk [...].
Was sind denn jetzt formale Kriterien zur Erteilung bzw. Entzug einer Lehrerlaubnis? Das kann doch nicht an der Willkür des Bischofs hängen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 21:44
von taddeo
christian12 hat geschrieben:
mombasa hat geschrieben:über was konkret regt sich diese Dame denn auf?
Dass Striet die Erlösung von der Sünde durch Jesus Christus leugnet. Dazu ein Zitat, er vertritt das auf Vorträgen wie neulich in Tübingen anscheinend ganz ähnlich:
Magnus Striet, Erlösung durch den Opfertod Jesu?, in: Zur Debatte, 42,3 (2012) 21 hat geschrieben:Gott sühnt in seiner Menschwerdung nicht die Sünde des Menschen [...]. Gott leistet in der Menschwerdung die Satisfaktion für seine eigene Schöpfungstat, indem er sich als Sohn das zumutet: Ein Leben, das nicht nur voller Schönheit und Lust sein kann, sondern auch ungeheure Abgründe bereithält. Wenn man so will, sühnt Gott sein riskantes Schöpfungswerk [...].
Ach weißt Du, das ist Theologengeschwurbel in Reinkultur. Daraus kannst Du ihm kaum einen Strick drehen.
Denn irgendwie ist das ja nicht ganz verkehrt: Der Mensch gehört ja schließlich auch zum Gottes "riskantem Schöpfungswerk", in das Gott zu allem Überfluß auch noch die Freiheit zur Sünde mit eingebaut hat. Er sühnt also tatsächlich irgendwie das, was er selber "verbockt" hat, um es salopp zu sagen. Man müßte dem Herrn Professor schon konkret nachweisen, daß er zB die Gottheit Jesu leugnet ... aber da baut er mit der Formulierung "sich als Sohn" vor. Nicht mal nen gescheiten Patripassianismus kann man da rauslesen.
Nein, ich glaub, für nen Entzug der Lehrerlaubnis braucht es schon andere Kaliber von "Leugnung". Wenn man sowas wie das hier beanstanden wollte, könnte man alle theologischen Fakultäten nördlich der Alpen schließen. Da hätte wohl nicht mal ein Joseph Ratzinger akademisch überlebt.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2013, 20:06
von christian12
taddeo hat geschrieben:
christian12 hat geschrieben:
mombasa hat geschrieben:über was konkret regt sich diese Dame denn auf?
Dass Striet die Erlösung von der Sünde durch Jesus Christus leugnet. Dazu ein Zitat, er vertritt das auf Vorträgen wie neulich in Tübingen anscheinend ganz ähnlich:
Magnus Striet, Erlösung durch den Opfertod Jesu?, in: Zur Debatte, 42,3 (2012) 21 hat geschrieben:Gott sühnt in seiner Menschwerdung nicht die Sünde des Menschen [...]. Gott leistet in der Menschwerdung die Satisfaktion für seine eigene Schöpfungstat, indem er sich als Sohn das zumutet: Ein Leben, das nicht nur voller Schönheit und Lust sein kann, sondern auch ungeheure Abgründe bereithält. Wenn man so will, sühnt Gott sein riskantes Schöpfungswerk [...].
Ach weißt Du, das ist Theologengeschwurbel in Reinkultur. Daraus kannst Du ihm kaum einen Strick drehen.
Denn irgendwie ist das ja nicht ganz verkehrt: Der Mensch gehört ja schließlich auch zum Gottes "riskantem Schöpfungswerk", in das Gott zu allem Überfluß auch noch die Freiheit zur Sünde mit eingebaut hat. Er sühnt also tatsächlich irgendwie das, was er selber "verbockt" hat, um es salopp zu sagen. Man müßte dem Herrn Professor schon konkret nachweisen, daß er zB die Gottheit Jesu leugnet ... aber da baut er mit der Formulierung "sich als Sohn" vor. Nicht mal nen gescheiten Patripassianismus kann man da rauslesen.
Nein, ich glaub, für nen Entzug der Lehrerlaubnis braucht es schon andere Kaliber von "Leugnung". Wenn man sowas wie das hier beanstanden wollte, könnte man alle theologischen Fakultäten nördlich der Alpen schließen. Da hätte wohl nicht mal ein Joseph Ratzinger akademisch überlebt.
Den Satz
Striet hat geschrieben:Gott sühnt in seiner Menschwerdung nicht die Sünde des Menschen [...].
findest Du nicht lehrerlaubnisentzugswürdig?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2013, 22:16
von taddeo
christian12 hat geschrieben:Den Satz
Striet hat geschrieben:Gott sühnt in seiner Menschwerdung nicht die Sünde des Menschen [...].
findest Du nicht lehrerlaubnisentzugswürdig?
Nein. Weil er stimmt, deshalb nicht.
Gott sühnt die Sünde des Menschen durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes, der dazu Mensch geworden ist.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2013, 23:53
von ad_hoc
taddeo hat geschrieben:
christian12 hat geschrieben:Den Satz
Striet hat geschrieben:Gott sühnt in seiner Menschwerdung nicht die Sünde des Menschen [...].
findest Du nicht lehrerlaubnisentzugswürdig?
Nein. Weil er stimmt, deshalb nicht.
Gott sühnt die Sünde des Menschen durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes, der dazu Mensch geworden ist.
Wäre die Annahme wirklich so falsch, dass Gott in seiner zweiten Person nicht allein durch seinen
Tod und seine Auferstehung, sondern bereits durch seine Menschwerdung für die Erlösung der Menschen bewusst Leiden auf sich genommen hat, berücksichtigt man, dass Jesus Christus das vollkommene Paradies verlassen hat, um einen unvollkommenen Ort, die aufgrund der Sündhaftigkeit unvollkommene Welt nämlich, aufzusuchen und somit bereits durch die unmittelbare Allgegenwart der Sünde, von Beginn an bis zum Tode, leiden musste? Dasjenige Leiden also, welches seinen Höhepunkt am Kreuz fand. Jesus kannte und kennt die Sünden in all ihrer Schrecklichkeit, wie sie den Menschen verborgen bleibt. Diese stete Wahrnehmung der Sünden vom ersten Moment bis zum letzten, scheint mir aus menschlicher Sicht unerträglich zu sein.

Gruß, ad_hoc

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 20. Juni 2013, 11:03
von christian12
Bzgl. der theologischen Problematik können wir besser in diesem Strang weiterdiskutieren.

Mir geht es hier eigentlich um diese Frage:
christian12 hat geschrieben:Was sind denn jetzt formale Kriterien zur Erteilung bzw. Entzug einer Lehrerlaubnis? Das kann doch nicht an der Willkür des Bischofs hängen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 20. Juni 2013, 14:01
von michaelis
Es gibt zu diesem Thema die Normen für die Erteilung des Nihil Obstat der Kongrgation für das katholische Bildungswesen von 2010.

Ich hab den Inhalt nur überflogen, aber der "Entzug" des Nihil Obstat scheint in diesem Dokument nicht vorzukommen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 20. Juni 2013, 14:16
von christian12
michaelis hat geschrieben:Es gibt zu diesem Thema die Normen für die Erteilung des Nihil Obstat der Kongrgation für das katholische Bildungswesen von 2010.

Ich hab den Inhalt nur überflogen, aber der "Entzug" des Nihil Obstat scheint in diesem Dokument nicht vorzukommen.
Allerbesten Dank, genau sowas hab ich gesucht!

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 20. Juni 2013, 15:47
von michaelis
Hier werden Sie geholfen!
:pfeif:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 18. August 2013, 22:19
von christian12
Was ist eigentlich der Sinn davon, dass Beschäftigte der Kirche -also z.B. die bei der Caritas und bei den Bistümern Angestellten- kein Streikrecht haben? Die höhere Loyalitätspflicht als die, die "gewöhnliche" Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber ggü. haben?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 18. August 2013, 22:32
von Ivo Matthäus
Hallo Christian,

verkürzt gesprochen, die Eigenart des kirchlichen Sendungsauftrages, welche zu besonderen Rücksichtnahmen von Dienstnehmer (=Arbeitnehmer) als auch Dienstgeber (=Arbeitgeber) im Dienstverhältnis führt. Deswegen gibt es auch den "Dritten Weg" in Arbeitrecht, wo durch gemeinsame Kommissionen die Tarifwerke verhandelt werden.
Nähere Details können bei ggfs bei Richardi, Kirchliches Arbeitsrecht, oder schiering.org nachgelesen werden.

Schönen Abend noch

I. M.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 18. August 2013, 23:00
von Vir Probatus
christian12 hat geschrieben:Was ist eigentlich der Sinn davon, dass Beschäftigte der Kirche -also z.B. die bei der Caritas und bei den Bistümern Angestellten- kein Streikrecht haben? Die höhere Loyalitätspflicht als die, die "gewöhnliche" Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber ggü. haben?
Die Möglichkeit für den Arbeitgeber, die Arbeitskraft seiner Angestellten besser (für ihn somit profitabler) auszunutzen.
Wer glaubt, das sei anders, der träumt. Die Bandagen, mit denen sog. kirchliche Arbeitgeber ihre Angestellten anfassen, sind oft härter als in der Wirtschaft.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 18. August 2013, 23:14
von christian12
@Ivo Matthäus
Danke! Findet man bei Richardi auch eine Apologie dieser bestehenden Regelung?

@Vir Probatus
Das wäre sehr verwerflich, wenn das zuträfe.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 19. August 2013, 01:54
von Lilaimmerdieselbe
Das kirchliche Arbeitsrecht speist sich aus zwei völlig unterschiedlichen Traditionen.
Zum einen gab es Kirchenbeamte, analog den Staatsbeamten mit entsprechender Loyalitätspflicht der Beamten und Fürsorgeleistungen des Arbeitgebers. Diese erhoben zum Beispiel die Kirchensteuer im 19. Jahrhundert bis mindestens 1922, vermutlich auch noch länger. Solche Unterlagen habe ich selbst archiviert. Dombaumeister, einige wenige hochqualifizierte Kirchenmusiker gehörten oft auch dazu, häufig Finanzfachleute und Anwälte, aber sehr unterschiedlich in den Bistümern.
Zur Unübersichtlichkeit dieser Verhältnisse trug noch bei, dass man die höheren Chargen soweit wie möglich gern mit Klerikern besetzte, für die dann noch mal andere Regeln galten.
Die andere Tradition ist die Arbeit um Gotteslohn, die ich hier aber nicht ausführen kann, da ich keine längeren Texte hier schreiben darf.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 19. August 2013, 06:49
von Vir Probatus
christian12 hat geschrieben:@Ivo Matthäus
Danke! Findet man bei Richardi auch eine Apologie dieser bestehenden Regelung?

@Vir Probatus
Das wäre sehr verwerflich, wenn das zuträfe.

Siehe hier: Stillhalten und beten

http://www.ftd.de/karriere/recht-steuer ... 19935.html

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 19. August 2013, 09:30
von Peti
Vir Probatus hat geschrieben: Die Bandagen, mit denen sog. kirchliche Arbeitgeber ihre Angestellten anfassen, sind oft härter als in der Wirtschaft.
Das stimmt so nicht. Ich bin jetzt dreieinhalb Jahrzehnte als Altenpfleger beim Caritaverband, davon zwanzig Jahre auch in der Mitarbeitervertretung.
Unsozial ist mein Arbeitgeber nicht- soziale Leistungen wie volles Weihnachtsgeld und Zusatzversorgung für die Rente haben die meisten Pflegkräfte im nichtkirchlichen Dienst nicht mehr. Erstreikte Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst werden übernommen. Der Kündigungungsschutz ist eher überdurchschnittlich.

Das Problem ist, wie schon oft gesagt eher ein anderes: Wo Kirche draufsteht ist nicht mehr Kirche drin.
Unsere Gesellschaft ist entkirchlicht. Mit rund 507.000 Mitarbeitern ist die Caritas der größte private Arbeitgeber in Deutschland. Und damit viel zu groß.
Im Pflegebereich interessiert es heute niemand mehr, ob man als Caritasmitarbeiter auch praktizierender Christ ist. Auch die in der Presse hochgespielten Themen, wie zB. Scheidung und Wiederverheiratung sind nicht einmal Gesprächsthemen.

Um glaubhaft zu sein, müssten Christen sebst eigentlich mehr Caritas machen.
"Wir dürfen nicht sagen: Wir gehen sonntags in die Kirche, aber für die Caritas, da haben wir einen Verband."
M.Lütz

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 19. August 2013, 11:11
von Kilianus
Vir Probatus hat geschrieben:
christian12 hat geschrieben:@Ivo Matthäus
Danke! Findet man bei Richardi auch eine Apologie dieser bestehenden Regelung?

@Vir Probatus
Das wäre sehr verwerflich, wenn das zuträfe.

Siehe hier: Stillhalten und beten

http://www.ftd.de/karriere/recht-steuer ... 19935.html
Wo genau liefert der Artikel einen Beleg dafür, daß kirchliche Arbeitgeber ihre Beschäftigten "mit härteren Bandagen" anfassen?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 19. August 2013, 21:22
von Maurus
Peti hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben: Die Bandagen, mit denen sog. kirchliche Arbeitgeber ihre Angestellten anfassen, sind oft härter als in der Wirtschaft.
Das stimmt so nicht. Ich bin jetzt dreieinhalb Jahrzehnte als Altenpfleger beim Caritaverband, davon zwanzig Jahre auch in der Mitarbeitervertretung.
Unsozial ist mein Arbeitgeber nicht- soziale Leistungen wie volles Weihnachtsgeld und Zusatzversorgung für die Rente haben die meisten Pflegkräfte im nichtkirchlichen Dienst nicht mehr. Erstreikte Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst werden übernommen. Der Kündigungungsschutz ist eher überdurchschnittlich.

Das Problem ist, wie schon oft gesagt eher ein anderes: Wo Kirche draufsteht ist nicht mehr Kirche drin.
Unsere Gesellschaft ist entkirchlicht. Mit rund 507.000 Mitarbeitern ist die Caritas der größte private Arbeitgeber in Deutschland. Und damit viel zu groß.
Im Pflegebereich interessiert es heute niemand mehr, ob man als Caritasmitarbeiter auch praktizierender Christ ist. Auch die in der Presse hochgespielten Themen, wie zB. Scheidung und Wiederverheiratung sind nicht einmal Gesprächsthemen.

Um glaubhaft zu sein, müssten Christen sebst eigentlich mehr Caritas machen.
"Wir dürfen nicht sagen: Wir gehen sonntags in die Kirche, aber für die Caritas, da haben wir einen Verband."
M.Lütz
Naja, also in den Kirchengemeinden, in denen ich bisher lebte gab es neben der institutionalisierten Caritas auch stets entsprechende caritative Angebote, die von Ehrenamtlichen der Gemeinden gestützt wurden, mit hohem personellem und zeitlichem Aufwand. Ich weiß schon, worauf Lütz da aufmerksam machen will, aber dass die Gemeinden die Caritas sozusagen ausgelagert hätten um dieser Verpflichtung persönlich entledigt zu sein, das stimmt so nicht.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 19. August 2013, 21:33
von Ivo Matthäus
Peti hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben: Die Bandagen, mit denen sog. kirchliche Arbeitgeber ihre Angestellten anfassen, sind oft härter als in der Wirtschaft.
Das stimmt so nicht. Ich bin jetzt dreieinhalb Jahrzehnte als Altenpfleger beim Caritaverband, davon zwanzig Jahre auch in der Mitarbeitervertretung.
Unsozial ist mein Arbeitgeber nicht- soziale Leistungen wie volles Weihnachtsgeld und Zusatzversorgung für die Rente haben die meisten Pflegkräfte im nichtkirchlichen Dienst nicht mehr. Erstreikte Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst werden übernommen. Der Kündigungungsschutz ist eher überdurchschnittlich.
Peti hat da vollkommen recht, der AVR folgt gerade bei den Lohnerhöhungen den TVöD sklavisch, die Versorgung bei KZVK oder ZVK ist nicht zu verachten. Die Ausgliederung von Randbereichen wie Hauswirtschaft und Wäschereinigung in nicht tarifgebundene Gesellschaften ist kein neues Thema und wird von öffentlichen wie privaten Trägern genauso selbstverständlich gehandhabt. Wer sich fragt, warum im sozialen Bereich so ein scharfes Kostenwettbewerb herrscht, sollte sich die Bezahlung der Leistungen ansehen. Bei den Entgeltverhandlungen mit den Kranken- und Sozialkassen wird um jeden Cent gestritten, nicht selten landen die Verhandlungen vor der Schiedsstelle.
Peti hat geschrieben:Das Problem ist, wie schon oft gesagt eher ein anderes: Wo Kirche draufsteht ist nicht mehr Kirche drin. Unsere Gesellschaft ist entkirchlicht. Mit rund 507.000 Mitarbeitern ist die Caritas der größte private Arbeitgeber in Deutschland. Und damit viel zu groß. Im Pflegebereich interessiert es heute niemand mehr, ob man als Caritasmitarbeiter auch praktizierender Christ ist. Auch die in der Presse hochgespielten Themen, wie zB. Scheidung und Wiederverheiratung sind nicht einmal Gesprächsthemen.

Um glaubhaft zu sein, müssten Christen sebst eigentlich mehr Caritas machen.
"Wir dürfen nicht sagen: Wir gehen sonntags in die Kirche, aber für die Caritas, da haben wir einen Verband."
M.Lütz
Mehr muss man da nicht sagen, :klatsch:

I. M.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 19. August 2013, 21:50
von Ivo Matthäus
christian12 hat geschrieben:@Ivo Matthäus
Danke! Findet man bei Richardi auch eine Apologie dieser bestehenden Regelung?

Prof. Reinhard Richardi hat auch, soweit ich mich erinnern kann, die Grundlagen sowohl kirchen- als auch staatsrechtlich im "Arbeitsrecht in der Kirche: Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht" (letzte Auflage von 2009) beschrieben. Das Buch sollte über die Universitätsbibliotheken ausleihbar sein. Als Präsident des kirchlichen Arbeitsgerichtshofes für die Bistümer im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und langjähriger Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes ist er für Arbeitsrecht im religösen Tendenzbetrieb ein ausgewiesener Experte.

I. M.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 17. November 2013, 12:22
von Friburgensis
Zum Thema ,,Prof. Dr.'' Magnus Striet, dem Arbeitsrecht sowie einem Entzug der Missio ein paar persönliche Anekdoten. (Ich muss ihn auch ertragen)

,,Ich lehne die Kreuzigung ab, lehne jedwede Gewalt an Menschen ab. Und zwar unbedingt.''

,,Es gibt nur ein einziges wichtiges Dogma. Das ist, dass Gott Mensch geworden ist.''

Beispiel Sexualmoral: ,,Da müssen wir hier im Plenum ja gar nicht erst eine Umfrage machen.''

In der Prüfung will er einen dahingehend anleiten, dass wir Glaubenssätze unter dem Eindruck des Rationalismus und der modernen Gesellschaft aufgeben und ggf. ändern. Denn ,,wir bewegen uns alle in Theoriekonzepten.'' Auch das Lehramt.

,,Was die Kurie dazu sagt ist mir egal. Wichtig ist mir dass das alles theologisch sauber gedacht ist.''

,,Die Kirche hat kein Recht auf Sonderwissen.''

Im Übrigen misst er dem Kirchenrecht für noch marginale Bedeutung für Angestellte und Mitarbeiter in der Kirche zu.

Was er ebenfalls ablehnt ist die Transubtantiation. Wurde nie dogmatisiert bla - aber er denkt schon dass Christus in der
Messe anwesend ist.
Kongregation für das kirchliche Bildungswesen hat geschrieben: Von den Professoren – einschließlich den Juniorprofessoren – der Katholischen
Theologie wird vorbildliches Leben, Echtheit der Lehre und Pflichtbewusstsein
sowie die volle Gemeinschaft mit dem authentischen Lehramt der Kirche, insbe-
sondere mit dem Papst, vorausgesetzt (Art. 26 SapChrist; cc. 750 und 760 CIC
1983).
Wie wird reagiert? Man schanzt ihm Fördermittel zu. Das ist leider gezielte Selbstauflösung.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 17. November 2013, 12:53
von Raphaela
Friburgensis hat geschrieben:Zum Thema ,,Prof. Dr.'' Magnus Striet, dem Arbeitsrecht sowie einem Entzug der Missio ein paar persönliche Anekdoten. (Ich muss ihn auch ertragen)

,''....aber er denkt schon dass Christus in der Messe anwesend ist.
Da passt er ja in die Diözese Freiburg, da gibt es mehrere Priester, die so denken. - Gerade diejenigen, die in seinem Alter sind.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 17. November 2013, 21:52
von Friburgensis
Raphaela hat geschrieben:
Friburgensis hat geschrieben:Zum Thema ,,Prof. Dr.'' Magnus Striet, dem Arbeitsrecht sowie einem Entzug der Missio ein paar persönliche Anekdoten. (Ich muss ihn auch ertragen)

,''....aber er denkt schon dass Christus in der Messe anwesend ist.
Da passt er ja in die Diözese Freiburg, da gibt es mehrere Priester, die so denken. - Gerade diejenigen, die in seinem Alter sind.
Das stimmt. Für den Nachwuchs wird aber bestens gesorgt. Manche Kommilitonen glauben im Ernst dass das der theologische Mainstream der Weltkirche ist. Haben es nie anders erfahren. Da fühlt man sich in einigen Seminaren richtig einsam. :traurigtaps:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 14:21
von HeGe
kath.net hat geschrieben:Caritas: Wiederheirat darf kein Kündigungsgrund sein

Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes fordert: Kirche soll auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verzichten, wenn Mitarbeiter ihrer Einrichtungen nach Scheidung wieder heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben. [...]
:roll:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 14:36
von Lilaimmerdieselbe
Bischof Genn sieht das anscheinend auch so: http://www.kath.net/news/4589

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 14:44
von overkott
Peti hat geschrieben:
mombasa hat geschrieben:
Peti hat geschrieben:In großen Caritas-Altenheimen findet man heute meist nicht mehr
kirchlich gesinnte Mitarbeiter als in staatlichen Einrichtungen.
darum plädiere ich auch für den Rückzug der Caritas aus der flächendeckenden Vorhaltung von sozialen Diensten .....
der Sozial-Konzern Caritas muss auf die konkreten Möglichkeiten der Kirche heute eingedamft werden.
Dazu Manfred Lütz:
"Man kann letztlich nur in solchem Umfang katholische Institutionen halten, wie man auch Katholiken hat"
http://www.welt.de/regionales/koeln/art ... geben.html
Menschenfreund Lütz meint: Lieber ganze Einrichtungen schließen, als einzelne Mitarbeiter entlassen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 15:02
von heiliger_raphael
Praktisch werden bereits jetzt ganze Betriebszweige als eigenständige, nicht kirchliche Firmen ausgelagert, was insofern einer Entlassung aus den kirchlichen Strukturen gleichkommt. Die Aufkündigung dieser Strukturen beinhaltet ebenfalls das Verlassen der AVR für die Mitarbeiter und somit ein Herauslösen aus allen Bedingungen, die ein kirchliches Arbeitsverhältnis zwischen Angestellten und Arbeitgeber beinhaltet.
Was Lütz sagt, ist im Grunde nicht mehr als Beschreibugn der momentanen Realität. Schon lange zeigen kirchliche Arbeitgeber auch im Verhalten gegenüber ihren Angestellten eher urkapitalistische als erzkatholische Verhaltensweisen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 15:20
von overkott
Leider verwechseln erzkatholisch manche mit erzreaktionär. Das ist falsch. Glaubens- und Sittenprobleme entstehen nicht selten durch neoformalistische Verformung der Tradition.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2014, 13:47
von HeGe
Betrifft zwar einen Fall, wo es um eine protestantische Einrichtung geht, ist aber auf die Kirche übertragbar:

Kirchlicher Arbeitgeber darf Kirchenmitgliedschaft verlangen

Krankenhäuser

Verfasst: Samstag 19. Juli 2014, 15:11
von overkott
Das Verhältnis von Weihbischof Schwaderlapp zur professionellen Caritas reflektiert den Wirkungskreis der Kirche in Stadt und Landkreis. Gerade in der Caritas hat die Kirche früher viele Frauen beschäftigt, sei es in der Erziehung oder in der Pflege. Eine liturgisch und caritativ arbeitsteilige Gesellschaft könnte bei starken Zentrifugalkräften zur institutionellen Zersplitterung führen, was eine gewisse Abstraktion der Liturgie von der Wirklichkeit oder eine Entfremdung von Glaube und Leben mit sich bringen würde. Es liegt nicht zuletzt in der Hand des Episkopats, ob er Gottes Wort und damit den Glauben als Lehre traditionell vernünftig oder völlig anders vermitteln möchte. Die kirchlichen Mitarbeiter haben bei einer vernünftigen Verkündigung die Möglichkeit, im Glauben gestärkt aus der Kirche in den Alltag zu gehen.

Gleichwohl gibt es nicht nur katholische Krankenhäuser mit hohem Niveau. Das evangelische Waldkrankenhaus etwa bietet bei ärztlicher Professionalität und institutionellem Komfort, konfessionelle Offenheit beim Personal und ein internationales Flair, das gerade für Bad Godesberg sehr ansprechend ist. Die Universitätsklinik in Bonn steht dem in nichts nach und überzeugt mit der vollen Bandbreite medizinischer Versorgung.

Re: Krankenhäuser

Verfasst: Sonntag 20. Juli 2014, 12:11
von Theresita
Wieso hat die Kirche früher viele Frauen beschäftigt ? Existiert die Caritas nicht mehr ? Oder soll hier das Einsparen von Personal angedeutet werden ?
Die kirchlichen Mitarbeiter sind heute nur noch zu einem kleinen Teil gläubig. Und wenn du denkst ,sie würden durch die kirchliche Verkündigung gestärkt ihren Dienst versehen würde ich das als pure Illusion ansehen.
Andererseits sind die Arbeitsbedingungen teilweise so hart, daß die Arbeit z.B. in der Pflege gut geeignet ist zur Abbüßung sämtlicher Sünden.

Re: Krankenhäuser

Verfasst: Sonntag 20. Juli 2014, 16:12
von Tinius
Theresita hat geschrieben:Wieso hat die Kirche früher viele Frauen beschäftigt ? Existiert die Caritas nicht mehr ? Oder soll hier das Einsparen von Personal angedeutet werden ?
Die kirchlichen Mitarbeiter sind heute nur noch zu einem kleinen Teil gläubig. Und wenn du denkst ,sie würden durch die kirchliche Verkündigung gestärkt ihren Dienst versehen würde ich das als pure Illusion ansehen.
Andererseits sind die Arbeitsbedingungen teilweise so hart, daß die Arbeit z.B. in der Pflege gut geeignet ist zur Abbüßung sämtlicher Sünden.
Stimmt. Ich habe Verwandte, die sich in einem katholischen Krankenhaus als Pfleger und Krankenschwester unter den (leider heute) üblichen miesen Bedingungen hier Brot verdienen. In dem Sch....Laden von Verkündigung und Stärkung zu reden, ist der blanke Hohn bzw. Blödsinn.
Ich habe bei User overkott den Eindruck, dass er täglich mehrfach ein Lexikon an beliebiger Stelle aufschlägt und dann nach dem Zufallsprinzip salbungsvollen Quatsch zu einem Stichwort postet.
Feuerwehr ?
Taufe ?
Seniorenheim?
Rente ?

Das sind nur Anregungen. Steig mal mehr ins reale Leben ein und sieh dich um.