Vorabendmesse und Sonntagspflicht

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CIC_Fan

Re: Vorabendmesse und Sonntagspflicht

Beitrag von CIC_Fan »

die abendmesse hat nichts mit der Vorabendmesse zu tun

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marcus-cgn
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Re: Vorabendmesse und Sonntagspflicht

Beitrag von marcus-cgn »

Hubertus hat geschrieben:
Lupus hat geschrieben:Wenn ich mich recht erinnere, hat bereits Papst Pius XII.
angesichts der Kriegslage und der damit verbundenen Bombenangriffe feindlicher Flugzeuge den Katholiken erlaubt, ihrer "Sonntagspflicht" bereits am Samstagabend zu genügen, da ja zumeist viele Katholiken, vor allem in den Städten, fast nicht mehr aus den Luftschutzkellern herauskamen. Diese Erleichterung hat sich dann nach dem Krieg weiter erhalten und wurde später dahingehend erneuert, dass viele arbeitende Menschen eben am Sonntag Zeit zur Erholung brauchten.
Die Kirche hat also oft auf die Gläubigen geschaut und strenge Gesetze abgemildert.
+L.
Das wäre das erste, was ich höre.
Daß der Usus der Abendmesse in diesem Zusammenhang entstanden ist, habe ich schon gehört. Aber die Vorabendmesse? Wäre mir neu ...
Ja, das ist richtig. Am Anfang - d.h. im Zweiten Weltkrieg - wurde tatsächlich als Ausnahme die Abendmesse genehmigt. Erst in den 50er Jahren wurde dann von Pius XII. die Vorabendmesse als vollgültige Sonntagsmesse eingeführt. Allerdings scheint ein Zusammenhang nicht ausgeschlossen. Man müsste die Akten dazu lesen. Ich könnte mir vorstellen, dass man zur Begründung auch auf die geänderte Praxis aus der Kriegszeit verwiesen hat, für den Sonntag aber die Messe am Vorabend sinnvoller hielt, als die Abendmesse.

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Juergen
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Re: Vorabendmesse und Sonntagspflicht

Beitrag von Juergen »

Wann die Vorabendmesse entstanden ist, weiß jetzt auch nicht auswendig.
Wir sprachen da aber vor kurzem (Jan 211) schon einmal drüber: → http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=475864#p475864
Gruß Jürgen

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Robert Weemeyer
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Re: Vorabendmesse und Sonntagspflicht

Beitrag von Robert Weemeyer »

Bis 1957 galten sehr strenge Vorschriften zur eucharistischen Nüchternheit: Wer an der Kommunion teilnehmen wollte, durfte seit Mitternacht nichts gegessen und nichts getrunken haben. Das passt gut zu einer Messe am Morgen, aber sehr schlecht zu einer am Abend - jedenfalls wenn man kommunizieren möchte.

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Juergen
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Re: Vorabendmesse und Sonntagspflicht

Beitrag von Juergen »

Robert Weemeyer hat geschrieben:Bis 1957 galten sehr strenge Vorschriften zur eucharistischen Nüchternheit: Wer an der Kommunion teilnehmen wollte, durfte seit Mitternacht nichts gegessen und nichts getrunken haben. Das passt gut zu einer Messe am Morgen, aber sehr schlecht zu einer am Abend - jedenfalls wenn man kommunizieren möchte.
Richtig. Das bestreitet auch niemand und das war dann auch für Pius XII ein Grund das Nüchternheitsgebot zu lockern.
Aber da ging es, wie schon geschrieben, um die Abendmessen. – Die Vorabendmessen sind eine spätere Erfindung.
Gruß Jürgen

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Hubertus
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Re: Vorabendmesse und Sonntagspflicht

Beitrag von Hubertus »

Also, eine erste Durchsicht ergibt nichts zum Thema Erlaubnis der Vorabendmesse durch Pius XII. Auch der Art. in der Kathpedia schreibt immer nur von "Abendmesse".
Es scheinen da zwei Schreiben von Bedeutung zu sein, die Apostolische Konstitution Christus Dominus in qua (6. Januar 1953) und das Motu Proprio Sacram communionem (19. März 1957). In ersterem lesen wir:
''[url=http://www.kathpedia.com/index.php?title=Christus_dominus_in_qua_%28Wortlaut%29]Christus Dominus in qua'' Nr. 6 hat geschrieben:[/url]Wenn die Verhältnisse es dringend fordern, genehmigen Wir den Ortsordinarien, dass sie, wie gesagt, die Feier einer Abendmesse erlauben können, jedoch so, dass die Messe nicht vor 16 Uhr beginnt, und zwar entweder an gegenwärtig gebotenen Festtagen oder an Festtagen, die einst geboten waren, oder am ersten Freitag jedes Monats, oder schließlich bei den Feiern, die unter großem Zustrom des Volkes begangen werden, und außerdem einmal in der Woche. Der Priester muss sich drei Stunden von fester Speise und Alkohol enthalten, und eine Stunde von anderen nicht alkoholischen Getränken. In diesen Messen können die Gläubigen zum heiligen Mahl kommen, wenn sie die gleiche Norm für die eucharistische Nüchternheit beachten, unbeschadet der Vorschrift des can. 857.
In letzterem heißt es:
''[url=http://www.kathpedia.com/index.php?title=Sacram_communionem_%28Wortlaut%29]Sacram communionem'' Nr. 1 hat geschrieben:[/url]1. Die Ortsordinarien, ausgenommen die nicht mit besonderem Mandat ausgestatteten Generalvikare, können die Feier der Heiligen Messe in den Nachmittagsstunden für jeden Tag gestatten, sobald das geistige Wohl eines beträchtlichen Teils der Gläubigen das verlangt.

Zwar sind nach beiden Dokumenten Messen auch am Samstagabend u.U. erlaubt. Davon, daß diese Messe als "Vorabendmesse", bei der man seiner Sonntagspflicht nachkommen kann, gelten würde, findet sich hier nichts.


Im o.g. Kathpedia-Art. wird diese erst später erwähnt:
Im Brief von A. M. Kardinal Larraona, dem Präfekten der Ritenkongregation, an P. Kardinal Ciriaci, Präfekt der Konzilskongregation vom 25. September 1965 wird gesagt, dass bei einer Vorabendmesse zum Sonntag oder zu einem Feiertag "die liturgischen Texte des folgenden Sonn- oder Feiertages zu verwenden sind; [...]
In der Instruktion Eucharisticum mysterium der Heilige Ritenkongregation und des "Consilium" vom 25. Mai 1967 über die Feier und Verehrung des Geheimnisses der Eucharistie, Nr. 28, wird darauf hingewiesen, dass generell "die Verpflichtung zur Teilnahme an der Sonntagsmesse am vorausgehenden Samstagabend erfüllt werden kann."
(Hervorhebung jeweils von mir.)
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Gamaliel
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Re: Vorabendmesse und Sonntagspflicht

Beitrag von Gamaliel »

Die obigen Angaben von Lupus sind unrichtig; seine Erinnerung täuscht ihn da.

Richtig sind dagegen die im vorstehenden Beitrag von Hubertus zitierten Angaben aus der "Kathpedia", also die Daten 1965 und 1967 als früheste "allgemeine" Stellungnahmen des Hl. Stuhls zur Vorabendmesse.

Ergänzend wäre noch zu erwähnen, daß es schon ab 1964 Indulte des Hl. Stuhls für einzelne Länder/Diözesen gab, in denen erlaubt wurde, durch die Mitfeier einer Messe am Vorabend des Sonntags (bzw. Feiertags) die Sonn-/Feiertagspflicht zu erfüllen.

Kurzum: Pius XII. hat mit der Erlaubnis der Vorabendmesse nicht das geringste zu tun!



Nachstehend noch der Brief von Kard. Larraona vom 25. September 1965:
Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae, vol I, n. 35 hat geschrieben:De Missa vespere sabbati

Die 25 septembris 1965, A.M. Card. Larraona, Praefectus SRC, ad P. Card. Ciriaci, Praefectum SCC, Epistulam "de ordinanda Missa, quae celebratur vespere sabbati aut pridie festorum ad satisfaciendum praecepto", misit.

Impetrata prius ab ista Sacra Congregatione Concilii facultate permittendi fidelibus commissae sibi dioeceseos, ut praecepto Missae audiendae satisfacere valeant vespere sabbati aut vespere pridie festorum de praecepto, multi locorum Ordinarii ab hac Sacra Rituum Congregatione postulaverunt ut in huiusmodi vespertinis Missis adhibeantur textus liturgici proprii sive dominicae sive festi sequentis.
Attenta porro aequa Ordinariorum petitionis ratione, atque ea mente ut utraque Apostolicae Sedis concessio simplicior evadat, Sacra haec Congregatio Rituum rogat Eminentiam Tuam Reverendissimam ut, quotiescumque Sacra ista Concilii Congregatio locorum Ordinariis facultatem concesserit permittendi christifidelibus creditae sibi dioeceseos satisfacere praecepto audiendae Missae vespere sabbati aut vespere pridie festorum, velit in relativo Rescripto mentionem facere de adhibendis, talibus in casibus, de mandato Sacrae huius Congregationis, textibus liturgicis sive dominicae sive festi sequentis, atque de non omittendis homilia et oratione fidelium, ad mentem Instructionis S.R.C. diei 26 septembris 1964, nn. 53-56.

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