
(Bitte keine Beteiligung von Angehörigen oder Besuchern altritualistischer Gemeinden!)
Danke!ad-fontes hat geschrieben:Neues Jahr, neue Umfrage![]()
Seraphina hat geschrieben:Manchmal sogar auf Aufforderung des Priesters.
Natürlich. Wenn der Priester sie langsam spricht sowieso. Wenn er eine kurze Pause nach "Durch ihn" macht wird das als Aufforderung verstanden, mitzusprechen. Die Alternative lautet: "Denn durch ihn schenkst du der Welt alle guten Gaben. Beten wir gemeinsam. Durch ihn...".Hubertus hat geschrieben:Seraphina hat geschrieben:Manchmal sogar auf Aufforderung des Priesters.Und manchmal sogar ohne?
Stimmt. Das ist zwar eine Unsitte, aber es gibt wahrlich Schlimmeres. Ich habe das vor Jahren mal im Urlaub erlebt. Wenigstens wird dann der im Messbuch "vorgeschlagene" Text gesprochen und nix Eigenes kreiert.Seraphina hat geschrieben:Das Gebet vor dem Friedensgruß wird bei uns auch schon mal von der Gemeinde mitgesprochen...
Also ich finde es gibt schlimmeren Litugischen Blödsinn als dieses Mitsprechen, aber nerven tuts irgendwie schon
Nein.Christiane hat geschrieben:Also ist es prinzipiell erlaubt, dass Laien (sprich die Gemeinde) die Doxologie (mit)sprechen?
...dann habe ich mich ja mal aktiv an einem Mißbrauch beteiligt. Es gab die Aufforderung an die Gemeinde das Kanongebet vollständig gemeinsam zu beten, im GL ist es ja abgedruckt.Ecce Homo hat geschrieben:Redemptionis Sacramentum:
52. Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Mißbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muß zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden.[Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 147; Hl. Kongr. für den Gottesdienst, Instr. Liturgicae Instaurationes, Nr. 4: AAS 62 (1970) 698; Hl. Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334]
(...)
54. Das Volk nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes festgesetzten Einschübe, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Wandlung und die Akklamation des Amen nach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen».[Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 147; vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; vgl. auch Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334-335]
marcus-cgn hat geschrieben:Es gab die Aufforderung an die Gemeinde das Kanongebet vollständig gemeinsam zu beten.
Seraphina hat geschrieben:marcus-cgn hat geschrieben:Es gab die Aufforderung an die Gemeinde das Kanongebet vollständig gemeinsam zu beten.
Mich erschüttert, wie das gemeinsame Sprechen der Doxologie hier bagatellisiert wird.Das Zweite Vatikanische Konzil hat geschrieben:28. Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.
Ja, und zwar an einem sehr schweren Missbrauch!marcus-cgn hat geschrieben:...dann habe ich mich ja mal aktiv an einem Mißbrauch beteiligt.Ecce Homo hat geschrieben:Redemptionis Sacramentum:
52. Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Mißbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muß zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden.[Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 147; Hl. Kongr. für den Gottesdienst, Instr. Liturgicae Instaurationes, Nr. 4: AAS 62 (1970) 698; Hl. Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334]
(...)
54. Das Volk nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes festgesetzten Einschübe, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Wandlung und die Akklamation des Amen nach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen».[Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 147; vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; vgl. auch Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334-335]
Nach den Nummern 179 und 181 dieser Instruktion soll der Ordinarius in diesen schwerwiegenden Angelegenheiten sogar die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung benachrichtigen und ihr so bald wie möglich ein Exemplar der Akten bezüglich der Untersuchung und gegebenenfalls der verhängten Strafe übermitteln!Redemptionis Sacramentum hat geschrieben:173. Auch wenn das Urteil über die Schwere einer Sache gemäß der allgemeinen Lehre der Kirche und der von ihr festgesetzten Normen zu treffen ist, sind zu den schwerwiegenden Angelegenheiten objektiv immer jene zu rechnen, die die Gültigkeit und die Würde der heiligsten Eucharistie in Gefahr bringen, die also gegen die Regelungen verstoßen, die oben in den Nummern 48-52, 56, 76-77, 79, 91-92, 94, 96, 101-102, 104, 106, 109, 111, 115, 117, 126, 131-133, 138, 153 und 168 erläutert worden sind.
Richtig, denn das gemeinsame Sprechen berührt nicht die Gültigkeit des Sakramentes. Bei Änderungen im Wortlaut der Hochgebete oder gar der Einsetzungsworte kann man sich da nicht mehr sicher sein.Seraphina hat geschrieben:Mag sein, dass das gemeinsame Sprechen der Doxologie einen schweren liturgischen Missbrauch darstellt, aber bei dem, was landauf landab mit der Liturgie noch so angestellt wird, ist es leider vergleichsweise harmlos. Wenn ich an selbstgedichtete Hochgebete oder Selbstintinktion bei der Spendung der Kommunion denke, muss man das leider so sagen. Das macht es natürlich auch nicht besser, aber es zeigt, dass es schlimmere liturgische Missbräuche gibt.
Von einem Vertreter ist das eine besondere Frechheit.Christiane hat geschrieben:Also ist es prinzipiell erlaubt, dass Laien (sprich die Gemeinde) die Doxologie (mit)sprechen? Bei uns hat mal ein Priester, der zur Vertretung kam, die Gemeinde dazu aufgefordert. Ich bin dem damals nicht gefolgt, weil ich dachte, nur Priester dürften die Doxologie sprechen.
Christiane
Der Zelebrant könnte die Doxologie überraschend singen. Wenn die Gemeinde das nicht gewohnt ist, dann wird der pawlow'sche Reflex nicht ausgelöst.ad-fontes hat geschrieben: Wenn das gem. Mitsprechen einmal eingerissen ist, kann man es schlecht wieder rückgängig machen, denke ich.
Aus Erfahrung von einer konkreten Pfarrei hier im Dekanat:Maurus hat geschrieben: Der Zelebrant könnte die Doxologie überraschend singen. Wenn die Gemeinde das nicht gewohnt ist, dann wird der pawlow'sche Reflex nicht ausgelöst.
Nur zur Klarstellung: Das bezog sich natürlich nicht auf den Einsetzungsbericht...sondern die Aufforderung erging erst nach der Wandlung.Hubertus hat geschrieben:Seraphina hat geschrieben:marcus-cgn hat geschrieben:Es gab die Aufforderung an die Gemeinde das Kanongebet vollständig gemeinsam zu beten.
Wenn man alle Verstöße - selbst die schweren - melden würde hätte man viel Arbeit...iustus hat geschrieben:Ja, und zwar an einem sehr schweren Missbrauch!marcus-cgn hat geschrieben:...dann habe ich mich ja mal aktiv an einem Mißbrauch beteiligt.Ecce Homo hat geschrieben:Redemptionis Sacramentum:
52. Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Mißbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muß zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden.[Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 147; Hl. Kongr. für den Gottesdienst, Instr. Liturgicae Instaurationes, Nr. 4: AAS 62 (1970) 698; Hl. Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334]
(...)
54. Das Volk nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes festgesetzten Einschübe, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Wandlung und die Akklamation des Amen nach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen».[Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 147; vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; vgl. auch Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instr. Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334-335]
Nach den Nummern 179 und 181 dieser Instruktion soll der Ordinarius in diesen schwerwiegenden Angelegenheiten sogar die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung benachrichtigen und ihr so bald wie möglich ein Exemplar der Akten bezüglich der Untersuchung und gegebenenfalls der verhängten Strafe übermitteln!Redemptionis Sacramentum hat geschrieben:173. Auch wenn das Urteil über die Schwere einer Sache gemäß der allgemeinen Lehre der Kirche und der von ihr festgesetzten Normen zu treffen ist, sind zu den schwerwiegenden Angelegenheiten objektiv immer jene zu rechnen, die die Gültigkeit und die Würde der heiligsten Eucharistie in Gefahr bringen, die also gegen die Regelungen verstoßen, die oben in den Nummern 48-52, 56, 76-77, 79, 91-92, 94, 96, 101-102, 104, 106, 109, 111, 115, 117, 126, 131-133, 138, 153 und 168 erläutert worden sind.
Hier auch. Der Pfarrer stimmt das "durch..." an und macht eine Kunstpause, bis alle mitsingen.Ecce Homo hat geschrieben:Aus Erfahrung von einer konkreten Pfarrei hier im Dekanat:Maurus hat geschrieben: Der Zelebrant könnte die Doxologie überraschend singen. Wenn die Gemeinde das nicht gewohnt ist, dann wird der pawlow'sche Reflex nicht ausgelöst.
Singen ist kein Hinderungsgrund. Im Gegenteil! In der betreffenden Gemeinde haben das "immer schon" alle mitgesungen...
Kenn ich - aus selbiger Pfarrei, wo das andere, was ich berichtet hatte, auch vorkommt.Gorgasal hat geschrieben:Hier auch. Der Pfarrer stimmt das "durch..." an und macht eine Kunstpause, bis alle mitsingen.Ecce Homo hat geschrieben:Aus Erfahrung von einer konkreten Pfarrei hier im Dekanat:Maurus hat geschrieben: Der Zelebrant könnte die Doxologie überraschend singen. Wenn die Gemeinde das nicht gewohnt ist, dann wird der pawlow'sche Reflex nicht ausgelöst.
Singen ist kein Hinderungsgrund. Im Gegenteil! In der betreffenden Gemeinde haben das "immer schon" alle mitgesungen...
Fast alle. Ich singe nicht mit, weil ich vollauf damit beschäftigt bin, mich mental darauf vorzubereiten, dass gleich zuerst die Gemeinde und erst danach Pfarrer, Kommunionhelfer und Ministranten kommunizieren.