Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)
Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)
Hallo Leute,
ich habe zwei Fragen und wüsste gerne, wie das kirchenrechtlich aussieht:
1)
Bei der Kommunion stehen die Kommunikanden im Kreis, der Priester gibt die konsekrierten Hostien herum,jeder nimmt sich eine und gibt die Hostien mit den Worten "Leib Christi" an den Nächsten weiter.
Nun, dass diese liturgische Eigenart alles andere als korrekt ist,weiss ich,aber gibt es dazu konkrete Aussagen im CIC,der Erklärung zum Missale oder einem anderen Text- also dazu, was liturgisch eindeutig nicht erlaubt ist?
2) "selbstgebasteltes" Hochgebet
auch hier die selbe Frage wie zu 1)
Danke im Voraus,
Pit
ich habe zwei Fragen und wüsste gerne, wie das kirchenrechtlich aussieht:
1)
Bei der Kommunion stehen die Kommunikanden im Kreis, der Priester gibt die konsekrierten Hostien herum,jeder nimmt sich eine und gibt die Hostien mit den Worten "Leib Christi" an den Nächsten weiter.
Nun, dass diese liturgische Eigenart alles andere als korrekt ist,weiss ich,aber gibt es dazu konkrete Aussagen im CIC,der Erklärung zum Missale oder einem anderen Text- also dazu, was liturgisch eindeutig nicht erlaubt ist?
2) "selbstgebasteltes" Hochgebet
auch hier die selbe Frage wie zu 1)
Danke im Voraus,
Pit
carpe diem - Nutze den Tag !
-
- Beiträge: 452
- Registriert: Sonntag 14. Oktober 2012, 19:17
- Wohnort: Exil-Limburger
- Kontaktdaten:
Re: Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)
Ich zitiere einfach mal die Instruktion der Gottesdienstkongregation Redemptionis sacramentum von 24, die sich u.a. genau mit den genannten Fällen befasst:
Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/congr ... um_ge.html
Andere Punkte und die entsprechenden Fußnoten dürften vielleicht auch von Interesse sein.
94. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch «selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben». Außerdem ist in diesem Zusammenhang der Mißbrauch zu beseitigen, daß die Brautleute bei der Trauungsmesse sich gegenseitig die heilige Kommunion spenden.Pit hat geschrieben:1)
Bei der Kommunion stehen die Kommunikanden im Kreis, der Priester gibt die konsekrierten Hostien herum,jeder nimmt sich eine und gibt die Hostien mit den Worten "Leib Christi" an den Nächsten weiter.
Nun, dass diese liturgische Eigenart alles andere als korrekt ist,weiss ich,aber gibt es dazu konkrete Aussagen im CIC,der Erklärung zum Missale oder einem anderen Text- also dazu, was liturgisch eindeutig nicht erlaubt ist?
51. Nur jene eucharistischen Hochgebete dürfen verwendet werden, die im Römischen Meßbuch stehen oder rechtmäßig vom Apostolischen Stuhl approbiert worden sind, und zwar gemäß den Möglichkeiten und Grenzen, die der Apostolische Stuhl festgelegt hat. «Man kann es nicht hinnehmen, daß einige Priester sich das Recht anmaßen, eucharistische Hochgebete zusammenzustellen» oder die von der Kirche approbierten Texte zu ändern oder andere von Privatpersonen verfaßte Hochgebete zu verwenden.2) "selbstgebasteltes" Hochgebet
auch hier die selbe Frage wie zu 1)
Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/congr ... um_ge.html
Andere Punkte und die entsprechenden Fußnoten dürften vielleicht auch von Interesse sein.
Re: Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)
Bezüglich CIC noch eine Anmerkung: Als der neue CIC entstand hat man sich bemüht, ihn von liturgischen Vorschriften zu "reinigen".Pit hat geschrieben:…aber gibt es dazu konkrete Aussagen im CIC,der Erklärung zum Missale oder einem anderen Text- also dazu, was liturgisch eindeutig nicht erlaubt ist?…
Dinge die früher im CIC standen sind damit heute in die entsprechenden liturgischen Bücher gewandert (z.B. Einführung ins Meßbuch etc.). Das hat letztlich zur Folge, daß es keine systematische Zusammenfassung gibt, wo man "mal eben schnell" was nachschlagen kann.
Sowas wäre vielleicht mal eine Fleißarbeit für einen unterbeschäftigten Promoventen oder so.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -
OT aus "Papst Franz I."
Dieser Beitrag samt Antworten entstammt dem Papst Franz-Thread. -HeGe
Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
- Athanasius0570
- Beiträge: 1109
- Registriert: Mittwoch 6. Dezember 2006, 18:41
- Wohnort: Einsiedelei St. Athanasius
Re: Papst Franz I.
Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.Maurus hat geschrieben:Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
- Florianklaus
- Beiträge: 3493
- Registriert: Donnerstag 20. November 2008, 12:28
- Wohnort: Bistum Münster
Re: Papst Franz I.
Davon habe ich noch nie gehört. In welchen Bistümern ist das denn üblich?Athanasius0570 hat geschrieben:Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.Maurus hat geschrieben:Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Re: Papst Franz I.
Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.Athanasius0570 hat geschrieben:Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.Maurus hat geschrieben:Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Papst Franz I.
da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
- Athanasius0570
- Beiträge: 1109
- Registriert: Mittwoch 6. Dezember 2006, 18:41
- Wohnort: Einsiedelei St. Athanasius
Re: Papst Franz I.
Ich weiß es von Linz und Wien.Florianklaus hat geschrieben:Davon habe ich noch nie gehört. In welchen Bistümern ist das denn üblich?Athanasius0570 hat geschrieben:Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.Maurus hat geschrieben:Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
- Florianklaus
- Beiträge: 3493
- Registriert: Donnerstag 20. November 2008, 12:28
- Wohnort: Bistum Münster
Re: Papst Franz I.
Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?mombasa hat geschrieben:da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
Re: Papst Franz I.
Doch, es gibt exakte Regeln, wer genannt werden darf. Wer nicht in der Liste steht, hat im Kanon nix zu suchen. Strenggenommen.mombasa hat geschrieben:da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
-
- Beiträge: 2466
- Registriert: Dienstag 4. Dezember 2012, 11:16
Re: Papst Franz I.
Heißt das nicht, wer genannt werden muß, steht im Kanon, ich meine für alle Meßopfer verpflichtend? Ich habe die Bestimmung immer so verstanden, dass in ihr die abgeleitete Bevollmächtigung zum Ausdruck kommt. Vereint sein kann man dann auch noch mit weiteren, solange die eigentliche Aussage nicht untergeht.
Re: Papst Franz I.
Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt .Athanasius0570 hat geschrieben:Ich weiß es von Linz und Wien.Florianklaus hat geschrieben:Davon habe ich noch nie gehört. In welchen Bistümern ist das denn üblich?Athanasius0570 hat geschrieben:Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.Maurus hat geschrieben:Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Re: Papst Franz I.
Laut meinem Limburger Direktorium: Dekret der Gottesdienstkongregation vom 9. Oktober 1972 (AAS 1972, S. 692)Florianklaus hat geschrieben:Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?mombasa hat geschrieben:da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
Re: Papst Franz I.
Ich hatte das vor einiger Zeit mal abgeschrieben und ausführlich zitiert: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=645787#p645787Maurus hat geschrieben:Laut meinem Limburger Direktorium: Dekret der Gottesdienstkongregation vom 9. Oktober 1972 (AAS 1972, S. 692)Florianklaus hat geschrieben:Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?mombasa hat geschrieben:da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
Daraus geht eindeutig hervor, daß im Kanon auch die Koadjutoren und Auxiliarbischöfe einer Diözese genannt werden dürfen, ebenso andere, soweit sie die Bischofsweihe haben (was ein emeritierter Ortsbischof zweifellos hat) - aber ohne einzelne Namensnennung nur als Sammelkommemoration, sofern es sich um mehrere Personen handelt.
- Athanasius0570
- Beiträge: 1109
- Registriert: Mittwoch 6. Dezember 2006, 18:41
- Wohnort: Einsiedelei St. Athanasius
Re: Papst Franz I.
Soweit ich mich an meine Zeit in Wien erinnern kann (die ist vor 13 Jahren zu Ende gegangen), ist Kard. König zur Zeit von Kard. Groer offiziell genannt worden.Maurus hat geschrieben:Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt .Athanasius0570 hat geschrieben:Ich weiß es von Linz und Wien.Florianklaus hat geschrieben:Davon habe ich noch nie gehört. In welchen Bistümern ist das denn üblich?Athanasius0570 hat geschrieben:Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.Maurus hat geschrieben:Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Und in Linz war es schon unter dem jetzigen Emeritus Maximilian Aichern so, dass Bischof Franz S. Zauner genannt wurde und heute wird er selbst als Altbischof genannt.
Sind also 3 von 4 Fällen, die ich erlebt habe. Davon ausgehend war ich so unbedacht, anzunehmen, das sei nicht nur in den beiden Diözesen "üblich", die ich aus eigenem Erleben kenne/kannte.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
Re: Papst Franz I.
Interessant, danke für die Info . Und das ist quer durch die Pfarreien so?Athanasius0570 hat geschrieben:Soweit ich mich an meine Zeit in Wien erinnern kann (die ist vor 13 Jahren zu Ende gegangen), ist Kard. König zur Zeit von Kard. Groer offiziell genannt worden.Maurus hat geschrieben: Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt .
Und in Linz war es schon unter dem jetzigen Emeritus Maximilian Aichern so, dass Bischof Franz S. Zauner genannt wurde und heute wird er selbst als Altbischof genannt.
Sind also 3 von 4 Fällen, die ich erlebt habe. Davon ausgehend war ich so unbedacht, anzunehmen, das sei nicht nur in den beiden Diözesen "üblich", die ich aus eigenem Erleben kenne/kannte.
Re: Papst Franz I.
nimm dir ein Meßbuch - da steht es als Fußnote drin.Florianklaus hat geschrieben:Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?
Re: Papst Franz I.
mombasa hat geschrieben:nimm dir ein Meßbuch - da steht es als Fußnote drin.Florianklaus hat geschrieben:Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?
Arroganter hätte man kaum antworten können, Umu.
Du besitzt ja wohl eines. Was hindert Dich also daran, eine einfache Frage zu beantworten?
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Papst Franz I.
genauer hätte ich nicht antworten können!Niels hat geschrieben:Arroganter hätte man kaum antworten können, Umu.
Du besitzt ja wohl eines. Was hindert Dich also daran, eine einfache Frage zu beantworten?
Re: Papst Franz I.
AEM 109Niels hat geschrieben:Arroganter hätte man kaum antworten können, Umu.
Du besitzt ja wohl eines. Was hindert Dich also daran, eine einfache Frage zu beantworten?
Bzw im neuen Meßbuch Nr. 149:. Der Priester setzt das eucharistische Hochgebet entsprechend den Anweisungen in den einzelnen Hochgebeten fort. Wenn der Zelebrant Bischof ist, fährt er nach den Worten "in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N.", fort: "und mir, deinem unwürdigen Diener." Der Ordinarius wird mit folgenden Worten genannt: "in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N., und unserem Bischof (Kapitularvikar, Prälat, Präfekten, Abt) N." Die Koadjutoren und Weihbischöfe dürfen im Hochgebet genannt werden. Wenn es mehrere sind, werden sie zusammenfassend erwähnt: "… und unserem Bischof N. und seinen Weihbischöfen" . Diese Formulierungen sind dem betreffenden Text der verschiedenen Hochgebete anzupassen.
Kurz vor der Konsekration kann ein Altardiener ein Glockenzeichen geben; wo es Brauch ist, auch beidemal, wenn der Zelebrant dem Volk die konsekrierten Gestalten zeigt.
Der Priester setzt das eucharistische Hochgebet entsprechend den Anweisungen in den
einzelnen Hochgebeten fort.
Ist der Zelebrant Bischof, fährt er im Hochgebet nach den Worten unserem Papst N., mit und mir, deinem unwürdigen Diener fort bzw. nach den Worten unseren Papst N. mit und mich, deinen unwürdigen Diener. Wenn aber der Bischof außerhalb seiner Diözese zelebriert, fügt er nach unserem Papst N. ein und mir, deinem unwürdigen Diener und meinem Bruder, dem Bischof dieser Kirche N., beziehungsweise und mich, deinen unwürdigen Diener, und meinen Bruder, den Bischof dieser Kirche N.
Der Diözesanbischof oder jener, der ihm vom Recht gleichgestellt ist, muss mit folgenden Worten genannt werden: in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N., und unserem Bischof (Kapitularvikar, Prälat, Präfekten, Abt) N.
Die Koadjutoren und Weihbischöfe, nicht aber andere etwa anwesende Bischöfe, dürfen im Hochgebet genannt werden. Wenn es mehrere sind, werden sie zusammenfassend erwähnt: ... und unserem Bischof N. und seinen Weihbischöfen.
Diese Formulierungen sind dem betreffenden Text der verschiedenen Hochgebete gemäß den grammatischen Regeln anzupassen.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -
- Athanasius0570
- Beiträge: 1109
- Registriert: Mittwoch 6. Dezember 2006, 18:41
- Wohnort: Einsiedelei St. Athanasius
Re: Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)
http://www.dioezese-linz.at/redaktion/d ... pt25.pdfLinzer Diözesanblatt 151/5 hat geschrieben:61. Nennung des Bischofs im Kanon und Gedenktage
Im Eucharistischen Hochgebet ist nach der kanonischen Besitzergreifung durch Bischof Dr. Ludwig Schwarz am 18. September 25 dessen Name zu nennen. Danach kann auch der Name unseres verdienten Altbischofs Dr. Maximilian Aichern genannt werden.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
- Athanasius0570
- Beiträge: 1109
- Registriert: Mittwoch 6. Dezember 2006, 18:41
- Wohnort: Einsiedelei St. Athanasius
Re: Papst Franz I.
Ich komm nicht so viel herum, pfarr-, bzw. priestermäßig, aber ich glaube, es ist heute in der Diözese Linz "sehr üblich" Bischof Maximilian zu nennen.Maurus hat geschrieben:Interessant, danke für die Info . Und das ist quer durch die Pfarreien so?Athanasius0570 hat geschrieben:Soweit ich mich an meine Zeit in Wien erinnern kann (die ist vor 13 Jahren zu Ende gegangen), ist Kard. König zur Zeit von Kard. Groer offiziell genannt worden.Maurus hat geschrieben: Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt .
Und in Linz war es schon unter dem jetzigen Emeritus Maximilian Aichern so, dass Bischof Franz S. Zauner genannt wurde und heute wird er selbst als Altbischof genannt.
Sind also 3 von 4 Fällen, die ich erlebt habe. Davon ausgehend war ich so unbedacht, anzunehmen, das sei nicht nur in den beiden Diözesen "üblich", die ich aus eigenem Erleben kenne/kannte.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
Re: Papst Franz I.
Ok, wenn darauf sogar im Amtsblatt hingewiesen wurde, dann verwundert das ja nicht. Wieder etwas Neues erfahren.Athanasius0570 hat geschrieben:Ich komm nicht so viel herum, pfarr-, bzw. priestermäßig, aber ich glaube, es ist heute in der Diözese Linz "sehr üblich" Bischof Maximilian zu nennen.Maurus hat geschrieben:Interessant, danke für die Info . Und das ist quer durch die Pfarreien so?Athanasius0570 hat geschrieben:Soweit ich mich an meine Zeit in Wien erinnern kann (die ist vor 13 Jahren zu Ende gegangen), ist Kard. König zur Zeit von Kard. Groer offiziell genannt worden.Maurus hat geschrieben: Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt .
Und in Linz war es schon unter dem jetzigen Emeritus Maximilian Aichern so, dass Bischof Franz S. Zauner genannt wurde und heute wird er selbst als Altbischof genannt.
Sind also 3 von 4 Fällen, die ich erlebt habe. Davon ausgehend war ich so unbedacht, anzunehmen, das sei nicht nur in den beiden Diözesen "üblich", die ich aus eigenem Erleben kenne/kannte.