Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)

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Pit
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Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)

Beitrag von Pit »

Hallo Leute,

ich habe zwei Fragen und wüsste gerne, wie das kirchenrechtlich aussieht:
1)
Bei der Kommunion stehen die Kommunikanden im Kreis, der Priester gibt die konsekrierten Hostien herum,jeder nimmt sich eine und gibt die Hostien mit den Worten "Leib Christi" an den Nächsten weiter.
Nun, dass diese liturgische Eigenart alles andere als korrekt ist,weiss ich,aber gibt es dazu konkrete Aussagen im CIC,der Erklärung zum Missale oder einem anderen Text- also dazu, was liturgisch eindeutig nicht erlaubt ist?

2) "selbstgebasteltes" Hochgebet
auch hier die selbe Frage wie zu 1)

Danke im Voraus,
Pit
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Salmantizenser
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Re: Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)

Beitrag von Salmantizenser »

Ich zitiere einfach mal die Instruktion der Gottesdienstkongregation Redemptionis sacramentum von 24, die sich u.a. genau mit den genannten Fällen befasst:
Pit hat geschrieben:1)
Bei der Kommunion stehen die Kommunikanden im Kreis, der Priester gibt die konsekrierten Hostien herum,jeder nimmt sich eine und gibt die Hostien mit den Worten "Leib Christi" an den Nächsten weiter.
Nun, dass diese liturgische Eigenart alles andere als korrekt ist,weiss ich,aber gibt es dazu konkrete Aussagen im CIC,der Erklärung zum Missale oder einem anderen Text- also dazu, was liturgisch eindeutig nicht erlaubt ist?
94. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch «selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben». Außerdem ist in diesem Zusammenhang der Mißbrauch zu beseitigen, daß die Brautleute bei der Trauungsmesse sich gegenseitig die heilige Kommunion spenden.
2) "selbstgebasteltes" Hochgebet
auch hier die selbe Frage wie zu 1)
51. Nur jene eucharistischen Hochgebete dürfen verwendet werden, die im Römischen Meßbuch stehen oder rechtmäßig vom Apostolischen Stuhl approbiert worden sind, und zwar gemäß den Möglichkeiten und Grenzen, die der Apostolische Stuhl festgelegt hat. «Man kann es nicht hinnehmen, daß einige Priester sich das Recht anmaßen, eucharistische Hochgebete zusammenzustellen» oder die von der Kirche approbierten Texte zu ändern oder andere von Privatpersonen verfaßte Hochgebete zu verwenden.


Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/congr ... um_ge.html
Andere Punkte und die entsprechenden Fußnoten dürften vielleicht auch von Interesse sein.

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Juergen
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Re: Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)

Beitrag von Juergen »

Pit hat geschrieben:…aber gibt es dazu konkrete Aussagen im CIC,der Erklärung zum Missale oder einem anderen Text- also dazu, was liturgisch eindeutig nicht erlaubt ist?…
Bezüglich CIC noch eine Anmerkung: Als der neue CIC entstand hat man sich bemüht, ihn von liturgischen Vorschriften zu "reinigen".
Dinge die früher im CIC standen sind damit heute in die entsprechenden liturgischen Bücher gewandert (z.B. Einführung ins Meßbuch etc.). Das hat letztlich zur Folge, daß es keine systematische Zusammenfassung gibt, wo man "mal eben schnell" was nachschlagen kann.

Sowas wäre vielleicht mal eine Fleißarbeit für einen unterbeschäftigten Promoventen oder so.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Maurus
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OT aus "Papst Franz I."

Beitrag von Maurus »

Dieser Beitrag samt Antworten entstammt dem Papst Franz-Thread. -HeGe
marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.

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Athanasius0570
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Athanasius0570 »

Maurus hat geschrieben:
marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.
Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)

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Florianklaus
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Florianklaus »

Athanasius0570 hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.
Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.
Davon habe ich noch nie gehört. In welchen Bistümern ist das denn üblich?

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Protasius
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Protasius »

Athanasius0570 hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.
Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.
Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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umusungu
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von umusungu »

Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.

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Athanasius0570
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Athanasius0570 »

Florianklaus hat geschrieben:
Athanasius0570 hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.
Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.
Davon habe ich noch nie gehört. In welchen Bistümern ist das denn üblich?
Ich weiß es von Linz und Wien.
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Florianklaus
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Florianklaus »

mombasa hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.
Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?

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taddeo
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von taddeo »

mombasa hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.
Doch, es gibt exakte Regeln, wer genannt werden darf. Wer nicht in der Liste steht, hat im Kanon nix zu suchen. Strenggenommen.

Lilaimmerdieselbe
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Heißt das nicht, wer genannt werden muß, steht im Kanon, ich meine für alle Meßopfer verpflichtend? Ich habe die Bestimmung immer so verstanden, dass in ihr die abgeleitete Bevollmächtigung zum Ausdruck kommt. Vereint sein kann man dann auch noch mit weiteren, solange die eigentliche Aussage nicht untergeht.

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Maurus
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Maurus »

Athanasius0570 hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:
Athanasius0570 hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.
Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.
Davon habe ich noch nie gehört. In welchen Bistümern ist das denn üblich?
Ich weiß es von Linz und Wien.
Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt ;).

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Maurus
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Maurus »

Florianklaus hat geschrieben:
mombasa hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.
Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?
Laut meinem Limburger Direktorium: Dekret der Gottesdienstkongregation vom 9. Oktober 1972 (AAS 1972, S. 692)

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taddeo
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von taddeo »

Maurus hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:
mombasa hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Das übersteigt den Kompetenzbereich des Ordinarius, weil das Meßbuch und seine Rubriken universalkirchliches Recht sind.
da ja auch die Weihbischöfe genannt werden dürfen, sehe ich kein Problem.
Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?
Laut meinem Limburger Direktorium: Dekret der Gottesdienstkongregation vom 9. Oktober 1972 (AAS 1972, S. 692)
Ich hatte das vor einiger Zeit mal abgeschrieben und ausführlich zitiert: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=645787#p645787
Daraus geht eindeutig hervor, daß im Kanon auch die Koadjutoren und Auxiliarbischöfe einer Diözese genannt werden dürfen, ebenso andere, soweit sie die Bischofsweihe haben (was ein emeritierter Ortsbischof zweifellos hat) - aber ohne einzelne Namensnennung nur als Sammelkommemoration, sofern es sich um mehrere Personen handelt.

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Athanasius0570
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Athanasius0570 »

Maurus hat geschrieben:
Athanasius0570 hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:
Athanasius0570 hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
marcus-cgn hat geschrieben: Und Benedikt kann auch nichts dafür, wenn der ein oder andere Priester im Kanongebet neben Papst Franz(iskus) auch seine Heiligkeit Benedikt einfügt. Auch eine Form von Doppelspitze.
Nein, das ist eine Form des Verstoßes gegen liturgische Normen. Der emeritierte Papst ist im Kanon genauso wenig zu nennen wie der emeritierte Diözesanbischof.
Es ist allerdings üblich geworden, dass der neue Ordinarius die Nennung des Emeritus selbst erlaubt, bzw. anregt.
Davon habe ich noch nie gehört. In welchen Bistümern ist das denn üblich?
Ich weiß es von Linz und Wien.
Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt ;).
Soweit ich mich an meine Zeit in Wien erinnern kann (die ist vor 13 Jahren zu Ende gegangen), ist Kard. König zur Zeit von Kard. Groer offiziell genannt worden.

Und in Linz war es schon unter dem jetzigen Emeritus Maximilian Aichern so, dass Bischof Franz S. Zauner genannt wurde und heute wird er selbst als Altbischof genannt.

Sind also 3 von 4 Fällen, die ich erlebt habe. Davon ausgehend war ich so unbedacht, anzunehmen, das sei nicht nur in den beiden Diözesen "üblich", die ich aus eigenem Erleben kenne/kannte.
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Maurus
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Maurus »

Athanasius0570 hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt ;).
Soweit ich mich an meine Zeit in Wien erinnern kann (die ist vor 13 Jahren zu Ende gegangen), ist Kard. König zur Zeit von Kard. Groer offiziell genannt worden.

Und in Linz war es schon unter dem jetzigen Emeritus Maximilian Aichern so, dass Bischof Franz S. Zauner genannt wurde und heute wird er selbst als Altbischof genannt.

Sind also 3 von 4 Fällen, die ich erlebt habe. Davon ausgehend war ich so unbedacht, anzunehmen, das sei nicht nur in den beiden Diözesen "üblich", die ich aus eigenem Erleben kenne/kannte.
Interessant, danke für die Info :). Und das ist quer durch die Pfarreien so?

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umusungu
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von umusungu »

Florianklaus hat geschrieben:Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?
nimm dir ein Meßbuch - da steht es als Fußnote drin.

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Niels
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Niels »

mombasa hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Wo kann ich das mit den Weihbischöfen nachlesen?
nimm dir ein Meßbuch - da steht es als Fußnote drin.
:patsch:
Arroganter hätte man kaum antworten können, Umu.

Du besitzt ja wohl eines. Was hindert Dich also daran, eine einfache Frage zu beantworten?
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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umusungu
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von umusungu »

Niels hat geschrieben:Arroganter hätte man kaum antworten können, Umu.

Du besitzt ja wohl eines. Was hindert Dich also daran, eine einfache Frage zu beantworten?
genauer hätte ich nicht antworten können!

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Juergen
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Juergen »

Niels hat geschrieben:Arroganter hätte man kaum antworten können, Umu.

Du besitzt ja wohl eines. Was hindert Dich also daran, eine einfache Frage zu beantworten?
AEM 109
. Der Priester setzt das eucharistische Hochgebet entsprechend den Anweisungen in den einzelnen Hochgebeten fort. Wenn der Zelebrant Bischof ist, fährt er nach den Worten "in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N.", fort: "und mir, deinem unwürdigen Diener." Der Ordinarius wird mit folgenden Worten genannt: "in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N., und unserem Bischof (Kapitularvikar, Prälat, Präfekten, Abt) N." Die Koadjutoren und Weihbischöfe dürfen im Hochgebet genannt werden. Wenn es mehrere sind, werden sie zusammenfassend erwähnt: "… und unserem Bischof N. und seinen Weihbischöfen" . Diese Formulierungen sind dem betreffenden Text der verschiedenen Hochgebete anzupassen.

Kurz vor der Konsekration kann ein Altardiener ein Glockenzeichen geben; wo es Brauch ist, auch beidemal, wenn der Zelebrant dem Volk die konsekrierten Gestalten zeigt.
Bzw im neuen Meßbuch Nr. 149:
Der Priester setzt das eucharistische Hochgebet entsprechend den Anweisungen in den
einzelnen Hochgebeten fort.
Ist der Zelebrant Bischof, fährt er im Hochgebet nach den Worten unserem Papst N., mit und mir, deinem unwürdigen Diener fort bzw. nach den Worten unseren Papst N. mit und mich, deinen unwürdigen Diener. Wenn aber der Bischof außerhalb seiner Diözese zelebriert, fügt er nach unserem Papst N. ein und mir, deinem unwürdigen Diener und meinem Bruder, dem Bischof dieser Kirche N., beziehungsweise und mich, deinen unwürdigen Diener, und meinen Bruder, den Bischof dieser Kirche N.
Der Diözesanbischof oder jener, der ihm vom Recht gleichgestellt ist, muss mit folgenden Worten genannt werden: in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N., und unserem Bischof (Kapitularvikar, Prälat, Präfekten, Abt) N.
Die Koadjutoren und Weihbischöfe, nicht aber andere etwa anwesende Bischöfe, dürfen im Hochgebet genannt werden. Wenn es mehrere sind, werden sie zusammenfassend erwähnt: ... und unserem Bischof N. und seinen Weihbischöfen.
Diese Formulierungen sind dem betreffenden Text der verschiedenen Hochgebete gemäß den grammatischen Regeln anzupassen.
Gruß Jürgen

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Athanasius0570
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Re: Fragen zur Liturgie (aus kirchenrechtlicher Sicht)

Beitrag von Athanasius0570 »

Linzer Diözesanblatt 151/5 hat geschrieben:61. Nennung des Bischofs im Kanon und Gedenktage
Im Eucharistischen Hochgebet ist nach der kanonischen Besitzergreifung durch Bischof Dr. Ludwig Schwarz am 18. September 25 dessen Name zu nennen. Danach kann auch der Name unseres verdienten Altbischofs Dr. Maximilian Aichern genannt werden.
http://www.dioezese-linz.at/redaktion/d ... pt25.pdf
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Athanasius0570
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Athanasius0570 »

Maurus hat geschrieben:
Athanasius0570 hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt ;).
Soweit ich mich an meine Zeit in Wien erinnern kann (die ist vor 13 Jahren zu Ende gegangen), ist Kard. König zur Zeit von Kard. Groer offiziell genannt worden.

Und in Linz war es schon unter dem jetzigen Emeritus Maximilian Aichern so, dass Bischof Franz S. Zauner genannt wurde und heute wird er selbst als Altbischof genannt.

Sind also 3 von 4 Fällen, die ich erlebt habe. Davon ausgehend war ich so unbedacht, anzunehmen, das sei nicht nur in den beiden Diözesen "üblich", die ich aus eigenem Erleben kenne/kannte.
Interessant, danke für die Info :). Und das ist quer durch die Pfarreien so?
Ich komm nicht so viel herum, pfarr-, bzw. priestermäßig, aber ich glaube, es ist heute in der Diözese Linz "sehr üblich" ;D Bischof Maximilian zu nennen.
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Maurus
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Re: Papst Franz I.

Beitrag von Maurus »

Athanasius0570 hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Athanasius0570 hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Wien? Wann soll das denn gewesen sein? König ist doch schon neun Jahre tot, Groer zehn. Dass Schönborn angeregt haben soll, den Namen Groers doch weiter im Hochgebet zu nennen kann ich mir angesichts der Umstände irgendwie nicht so wirklich vorstellen. "Üblich geworden" ist bei zwei Referenzen auch etwas gewagt ;).
Soweit ich mich an meine Zeit in Wien erinnern kann (die ist vor 13 Jahren zu Ende gegangen), ist Kard. König zur Zeit von Kard. Groer offiziell genannt worden.

Und in Linz war es schon unter dem jetzigen Emeritus Maximilian Aichern so, dass Bischof Franz S. Zauner genannt wurde und heute wird er selbst als Altbischof genannt.

Sind also 3 von 4 Fällen, die ich erlebt habe. Davon ausgehend war ich so unbedacht, anzunehmen, das sei nicht nur in den beiden Diözesen "üblich", die ich aus eigenem Erleben kenne/kannte.
Interessant, danke für die Info :). Und das ist quer durch die Pfarreien so?
Ich komm nicht so viel herum, pfarr-, bzw. priestermäßig, aber ich glaube, es ist heute in der Diözese Linz "sehr üblich" ;D Bischof Maximilian zu nennen.
Ok, wenn darauf sogar im Amtsblatt hingewiesen wurde, dann verwundert das ja nicht. Wieder etwas Neues erfahren.

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