Mess-Stipendium

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ad-fontes
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Mess-Stipendium

Beitrag von ad-fontes »

Schaut man sich diverse Pfarrnachrichten an, so nehmen die Mess-Intentionen für manchen Messen, insbesondere am Vorabend des Sonntags, oft einen ganzen Absatz ein.

Da für jede Messe nur für ein Anliegen appliziert werden darf (Can. 945ff. CIC), stellen sich mir folgende Fragen:

1. Ist das nicht Vortäuschung falscher Tatsachen?*

2. Werden die "überzähligen" Mess-Stipendien samt Verpflichtung tatsächlich weitergeleitet?
a) Nach Afrika?
b) Durch wen? Den Pfarrer oder eine diözesane Einrichtung?
c) Kann der Auftraggeber über den konkreten Ort Auskunft bekommen?

3. Wird bei euch sonntags eine Messe für die Pfarrgemeinde - und nur für diese - appliziert?

4. Wie denkt ihr über das Mess-Stipendienwesen? Nehmt ihr diese Möglichkeit oft bzw. regelmäßig in Anspruch; eventuell nicht nur für Verstorbene, sondern auch für andere, z.B. persönliche Anliegen?

*Erst recht wird die (römisch-)katholische Lehre m.E. hierüber verdunkelt bzw. ein Kompromiss gesucht, wenn es (statt "++" oder "Verst.") in den Pfarrnachrichten heißt: "Wir beten besonders für".
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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cantus planus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von cantus planus »

1.) Nein, die Messen die bestellt sind, werden auch in diesen Anliegen gefeiert. (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen.)

2.) Überzählige Stipendien werden weitergeleitet. Das geschieht auf verschiedenen Wegen, u.a. den von dir beschriebenen oder über Orden.

3.) Nein, das ist sehr unterschiedlich.

4.) Ich lasse ab und an eine Messe für bestimmte Verstorbene, für die Armen Seelen und für Berufungen lesen.
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iustus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von iustus »

ad-fontes hat geschrieben: 1. Ist das nicht Vortäuschung falscher Tatsachen?*
So wie es in meiner jetzigen Gemeinde läuft: Ja.

Hier steht im Blättchen und es wird gesagt: "Wir feiern die Heilige Messe für Herrn X, Frau Y und die Lebendenden und Verstorbenen der FamilieZ".

Nach Auskunft des Verantwortlichen wird aber die örtliche Messe in dem jeweils erstgenannten Anliegen gefeiert (hier also für Herrn X). Die sonstigen Intentionen und Stipendien gehen nach auswärts.

Andere Gemeinden in meinem Umkreis sind da ehrlicher.

iustus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von iustus »

iustus hat geschrieben: Andere Gemeinden in meinem Umkreis sind da ehrlicher.
Dort heißt es im Pfarrblättchen:

"Hl. Messe für Herrn A; auswärts Messe für: Frau B, Herrn C und für die Bekehrung der Sünder."

:daumen-rauf:

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ad-fontes
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von ad-fontes »

iustus hat geschrieben:
iustus hat geschrieben: Andere Gemeinden in meinem Umkreis sind da ehrlicher.
Dort heißt es im Pfarrblättchen:

"Hl. Messe für Herrn A; auswärts Messe für: Frau B, Herrn C und für die Bekehrung der Sünder."

:daumen-rauf:
Ja, damit kann man was anfangen, habe ich allerdings noch nie gesehen.

Wie findet ihr die pragmatische Lösung, die durch das Stipendium gesetzte Intention ganz zu verschweigen und stattdessen zu schreiben (!): "Wir beten besonders für ++ der Fam. A, für +B ... und Leb. und Verst. der Fam. Z"?

Okay, habe jetzt "++" und "Verst." miteinander vermengt.

Variieren die Tarife in den unterschiedlichen Bistümern?

Hat jemand mal der Pfarrsekretärin gesagt bzw. sie gefragt: "Wenn ich eine Messe bestelle, möchte ich das sie in unser Pfarrkirche dargebracht wird und in den Nachrichten allein diese Intention genannt wird"?
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iustus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von iustus »

ad-fontes hat geschrieben: Wie findet ihr die pragmatische Lösung, die durch das Stipendium gesetzte Intention ganz zu verschweigen und stattdessen zu schreiben (!): "Wir beten besonders für ++ der Fam. A, für +B ... und Leb. und Verst. der Fam. Z"?
Finde ich ungut, weil der wahre Sachverhalt verschleiert wird.

iustus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von iustus »

ad-fontes hat geschrieben: Variieren die Tarife in den unterschiedlichen Bistümern?
Keine Ahnung, wie die Tarife sind.

iustus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von iustus »

ad-fontes hat geschrieben: Hat jemand mal der Pfarrsekretärin gesagt bzw. sie gefragt: "Wenn ich eine Messe bestelle, möchte ich das sie in unser Pfarrkirche dargebracht wird und in den Nachrichten allein diese Intention genannt wird"?
Eitel, aber nicht unberechtigt. Man soll einfach ehrlich sein (wie in dem von mir geschilderten Positivbeispiel) und gut ist.

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Niels
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Niels »

Meine Großmutter, Gott hab sie selig, hat unsere ganze Familie seinerzeit hier aufnehmen lassen (und Briefmarken bekamen die Steyler Missionare von ihr auch regelmäßig).

Haben die Legionäre Christi nicht auch einen Messbund?
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Clemens
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Clemens »

Wäre bitte jemand so freundlich, auch wenn es ein paar zeilen kostet, mir zu erklären, wie das funktioniert mit den Messstipendien? Ich blicke das noch gar nicht, was überzählige Messen sind, usw., was man sich als Katholik konkret davon erwartet, was sowas kostet, usw.

Seid doch bitte so lieb! :chinese: (Ein brauchbarer Link zum Nachlesen tut´s meinetwegen auch.)
Von allen Gottesgaben ist die Intelligenz am gerechtesten verteilt. Jeder ist zufrieden mit dem, was er hat und freut sich sogar, dass er mehr hat, als die anderen.

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anneke6
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von anneke6 »

???

Raimund J.
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Raimund J. »

Clemens hat geschrieben:Wäre bitte jemand so freundlich, auch wenn es ein paar zeilen kostet, mir zu erklären, wie das funktioniert mit den Messstipendien? Ich blicke das noch gar nicht, was überzählige Messen sind, usw., was man sich als Katholik konkret davon erwartet, was sowas kostet, usw.

Seid doch bitte so lieb! :chinese: (Ein brauchbarer Link zum Nachlesen tut´s meinetwegen auch.)
Also, früher lief das bei uns so, generell war jeden Wochentag abwechselnd in verschiedenen Ortschaften und deren Kirchen oder Kapellen in der Pfarrei ein Gottesdienst. Die Gottesdienstbesucher bestellten regelmässig (normalerweise beim Mesner oder Kirchenpfleger) eine Hl. Messe. Als Anliegen (Messintention) konnte recht frei ausgewählt werden, also z.B. "für verstorbenen Vater Karl Mustermann" oder "für lebende und verstorbene Angehörige der Familie Mustermann" oder "Dankamt zum 99. Geburtstag von Kreszenzia Mustermann" oder "Amt zur Muttergottes der immerwährenden Hilfe" oder "Amt zum Heiligen Wendelin" etc. p.p..

Generell soll am Sonntag in der Pfarrkirche ein sog. "Pfarrgottesdienst" gehalten werden, siehe z.B. Direktorium EB Bamberg:
II. Von der Applikationspflicht 1. Gemäß can. 534 CIC ist der Pfarrer bzw. Pfarradministrator (vgl. can. 540) verpflichtet, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen (im Direktorium mit + gekennzeichnet) eine Messe für seine Pfarrgemeinde zu applizieren; bei Verhinderung kann er die Applikation auch einem anderen Priester übertragen oder an anderen Tagen nachholen. Ein Pfarrer, dem mehrere Pfarreien anvertraut sind, muß an den genannten Tagen nur eine Messe für seine Gläubigen applizieren.
Wenn mehr Messen (Meßstipendien) bestellt werden als der Pfarrer halten kann, ist man in vielen Gemeinden (insbesondere Stadtgemeinden) schon lange dazu übergegangen, zwei, drei oder noch mehr bestellte Messen an einem Tag zusammenzufassen.

Rechtliches siehe unter

http://www.clerus.org/clerus/dati/1999- ... 4.rtf.html (etwas runterscrollen bis: "KAPITEL III MESS -STIPENDIUM"
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Raimund J.
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Raimund J. »

Wie ist das eigentlich genau zu verstehen:
Can. 949 — Wer verpflichtet ist, eine Messe zu feiern und zu applizieren nach Meinung derer, die ein Stipendium gegeben haben, bleibt dazu verpflichtet, auch wenn ohne seine Schuld empfangene Stipendien verlorengegangen sind.

?
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Niels
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Niels »

Raimund Josef H. hat geschrieben:zwei, drei oder noch mehr bestellte Messen an einem Tag zusammenzufassen
Wie soll das gehen? :hae?: :achselzuck:
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Raimund J.
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Raimund J. »

Niels hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:zwei, drei oder noch mehr bestellte Messen an einem Tag zusammenzufassen
Wie soll das gehen? :hae?: :achselzuck:
Woher soll ich das wissen? Aber so wird das gehandhabt und verkündet: Sa, VAM, f. lebende u. verst. d. Fam. Müller, verst. Vater Peter Maier, z.Jahrtag f. verst. Maria Schulze.
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Niels
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Niels »

Raimund Josef H. hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:zwei, drei oder noch mehr bestellte Messen an einem Tag zusammenzufassen
Wie soll das gehen? :hae?: :achselzuck:
Woher soll ich das wissen? Aber so wird das gehandhabt und verkündet: Sa, VAM, f. lebende u. verst. d. Fam. Müller, verst. Vater Peter Maier, z.Jahrtag f. verst. Maria Schulze.
Was sagen denn die Kirchenrechtler dazu?
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Raimund J.
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Raimund J. »

Niels hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:zwei, drei oder noch mehr bestellte Messen an einem Tag zusammenzufassen
Wie soll das gehen? :hae?: :achselzuck:
Woher soll ich das wissen? Aber so wird das gehandhabt und verkündet: Sa, VAM, f. lebende u. verst. d. Fam. Müller, verst. Vater Peter Maier, z.Jahrtag f. verst. Maria Schulze.
Was sagen denn die Kirchenrechtler dazu?
Wie immer, wenn man mal einen braucht ist von denen keiner da. :achselzuck: :D
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cantus planus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von cantus planus »

Die arbeiten nur montags, von 11.30 bist kurz vor halb Zwölf. Ich kenne das aus dem hiesigen Generalvikariat... :umkuck:
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anneke6
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von anneke6 »

Und es stellt sich gerade noch eine fiese Frage…wird es, wenn illegalerweise eine Messe für zwei Intentionen appliziert wird, das ganze dadurch unwirksam, i.e. keiner der Begünstigten erhält den Segen?
Ich persönlich würde sagen nein.
???

michaelis
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von michaelis »

Clemens hat geschrieben:Wäre bitte jemand so freundlich, auch wenn es ein paar zeilen kostet, mir zu erklären, wie das funktioniert mit den Messstipendien? Ich blicke das noch gar nicht, was überzählige Messen sind, usw., was man sich als Katholik konkret davon erwartet, was sowas kostet, usw.
Ein Messstipendium ist eine finanzielle Spende für die Feier einer Messe in einer bestimmten Meinung ("Intention"). In den meisten Ländern sind diese Stipendien ein wichtiger Teil des Priester-Einkommens.
Ein Priester darf es allerdings auch nicht ablehnen, eine Mess-Intention auch ohne Stipendium anzunehmen, denn damit würden Arme ja benachteiligt.

Im Grundsatz gilt: Eine Messe - eine Intention.
Davon darf zwar gesamtkirchlich mittlerweile in bestimmten Fällen abgewichen werden, in Deutschland bleibt dieses aber nach wie vor untersagt.
(Näheres siehe Handreichung zu Meßstipendien (Nr. 5), dies dürfte dem gewünschten Link am nächsten kommen.)
Allerdings bleibt für mich noch unklar, ob damit nur stipendierte Intentionen gemeint sind, oder alle Intentionen.

Aber auch bei mehreren Messen am Tag (= mehreren Intentionen am Tag) darf der einzelne Priester nur ein Stipendium behalten. Für eine Messe am Sonntag dürfen Pfarrer und Bischöfe gar kein Stipendium annehmen, wahrscheinlich aber eine Intention. Die Stipendien für die 2. (und ggf. 3.) Messe muß der Priester entsprechend der Vorgaben des Bischofs abgeben.

Ein Priester darf selber nur so viele Stipendien annehmen, wie er selber im Laufe eines Jahres auch feiern kann.

Wenn in einer Pfarrei ab mehr Stipendien gegeben werden, als dort gefeiert werden können, so dürfen diese, falls der Stipendiat dies nicht ausdrücklich abgelehnt hat, auch an andere Priester (vor allem in der Mission) weitergegeben werden.

Über all dies muß sehr sorgfältig Buch geführt werden und dieses sollte auch bei der Visitation überprüft werden.

Zur Höhe der Stipendien nennt das Bistum Speyer in seinem Amtsblatt 2002 (ab Seite 251) einen Betrag von 10,-€ für eine Messe mit Orgel und 3,- € für eine Messe ohne Orgel.

Raimund Josef H. hat geschrieben:Wie ist das eigentlich genau zu verstehen:
Can. 949 — Wer verpflichtet ist, eine Messe zu feiern und zu applizieren nach Meinung derer, die ein Stipendium gegeben haben, bleibt dazu verpflichtet, auch wenn ohne seine Schuld empfangene Stipendien verlorengegangen sind.

?
Das bedeutet: Auch wenn z.B. das Geld gestohlen wurde, muß der Priester die Messe trotzdem feiern.

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ad-fontes
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von ad-fontes »

Clemens hat geschrieben:Wäre bitte jemand so freundlich, auch wenn es ein paar zeilen kostet, mir zu erklären, wie das funktioniert mit den Messstipendien? Ich blicke das noch gar nicht, was überzählige Messen sind, usw., was man sich als Katholik konkret davon erwartet, was sowas kostet, usw.

Seid doch bitte so lieb! :chinese: (Ein brauchbarer Link zum Nachlesen tut´s meinetwegen auch.)
Für mich ist es einer der Hauptunterschiede zur römischen Kirche.

Eine Messe "bestellen", "jemandem zuwenden" bzw. "aufopfern"; klingt alles sehr fremd.

Gedächtnismessen gibt es in der AKK schon, aber das Stipendienwesen wurde gleich als erstes abgeschafft.

@Clemens: Für Luther war das Ganze ein Greuel.
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Peregrin
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Peregrin »

michaelis hat geschrieben: Zur Höhe der Stipendien nennt das Bistum Speyer in seinem Amtsblatt 2002 (ab Seite 251) einen Betrag von 10,-€ für eine Messe mit Orgel und 3,- € für eine Messe ohne Orgel.
Messen sind billig wie kaum was. Für drei Euro kriegt man ja sonst nicht einmal mehr einen Kaffee.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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anneke6
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von anneke6 »

Bei McDonalds gibt es einen für 1,95. Ein Organist kommt bei McDonalds aber viel teurer… :erschrocken:
???

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cantus planus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von cantus planus »

michaelis hat geschrieben:Zur Höhe der Stipendien nennt das Bistum Speyer in seinem Amtsblatt 2002 (ab Seite 251) einen Betrag von 10,-€ für eine Messe mit Orgel und 3,- € für eine Messe ohne Orgel.
Ich bin etwas erstaunt. Es gibt unterschiedliche Tarife, je nach "Ausstattung" der Messe...? Also, ehrlich gesagt, das stinkt mir schon fast nach Simonie.

Ich kannte bisher nur einen Standardtarif. :auweia:
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anneke6
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von anneke6 »

Sparfüchse könnten dann, wenn ihnen an Orgelmusik nichts liegt, gleich 3 Messen ohne Orgen bestellen.
Das erinnert fast an diesen einen Witz…
???

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ad-fontes
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von ad-fontes »

Ein Stipendium am Tag darf man behalten, die übrigen muss man abgeben.

Bei den Tarifen ist so eine Regelung doch ein Witz oder, etwas gemäßigter gesprochen, ein Anachronismus.

Gibt es auf Bischofskonferenzebene auch Regelungen für Stolgebühren?
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iustus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von iustus »

cantus planus hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben:Zur Höhe der Stipendien nennt das Bistum Speyer in seinem Amtsblatt 2002 (ab Seite 251) einen Betrag von 10,-€ für eine Messe mit Orgel und 3,- € für eine Messe ohne Orgel.
Ich bin etwas erstaunt. Es gibt unterschiedliche Tarife, je nach "Ausstattung" der Messe...? Also, ehrlich gesagt, das stinkt mir schon fast nach Simonie.
Na, der Organist will halt bezahlt werden. :achselzuck:

michaelis
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von michaelis »

ad-fontes hat geschrieben:Ein Stipendium am Tag darf man behalten, die übrigen muss man abgeben.

Bei den Tarifen ist so eine Regelung doch ein Witz oder, etwas gemäßigter gesprochen, ein Anachronismus.

Gibt es auf Bischofskonferenzebene auch Regelungen für Stolgebühren?
In Speyer (s. mein Link) darf man nicht einmal das eine Stipendium pro Tag behalten (zumindest Stand 2002). Ich halte das für kirchenrechtlich zumindest problematisch.

Zu den Stolgebüren wird dort gesagt, daß diese nicht "urgiert" werden. Ich nehme an, das keine Stolgebühren eingefordert werden dürfen, aber freiwillig gegebene angenommen werden können.

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ad-fontes
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von ad-fontes »

Da ein Pfarrer inzwischen ja ein festes Gehalt bezieht, wäre es ja auch etwas unverschämt.

Warum ist das eigentlich so ein Geheimnis, wieviel bzw. wonach ein kath. Priester (Pfarrer, Kaplan/Vikar*) besoldet wird?
(wie hier diskutiert wurde: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 3&start=32)

*Warum bzw. in welchen Gegenden heißt es Kaplan, in welchem Vikar?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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anneke6
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von anneke6 »

ad-fontes hat geschrieben: *Warum bzw. in welchen Gegenden heißt es Kaplan, in welchem Vikar?
Vikar ist eigentlich die richtige Bezeichnung, Kapläne arbeiten in Krankenhäusern, Gefängnissen, Schulen usw. Die Bezeichnung Kaplan für einen Vikar ist ein deutscher Gebrauch. Die österreichische Bezeichnung "Kooperator" kommt mir nun leider nicht mehr über die Lippen ohne ein Mona-Lisa-Grinsen, seitdem ich das andere Buch von Felix Salten gelesen habe.
???

michaelis
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von michaelis »

Ein Kaplan hat immer einen "besonderen Aufgabenbereich". Das kann z.B. die von Anneke genannten Einrichtungen sein, die dann i.d.R. auch die entsprechende "Kapelle" (gleicher Wort-Ursprung) haben.
Es kann aber auch eine besondere Gruppierung wie Jugend, Polizei, oder früher auch die Bewohner eines abgelegenen Dorfes sein.
CIC hat geschrieben:Canon 564
Kaplan ist ein Priester, dem auf Dauer die Seelsorge für irgendeine Gemeinschaft oder für einen besonderen Kreis von Gläubigen wenigstens zum Teil anvertraut wird, die er nach Maßgabe des allgemeinen und des partikularen Rechts wahrzunehmen hat.
Ein (Pfarr-)Vikar (von lat. vicarius = Stellvertrter) ist dagegen normalerweise der Vertreter und Gehilfe des Pfarrers für die gesamte Pfarrgemeinde. Aber auch hier ist (s.u. §2) etwas anderes möglich.
Ich meine auch gehört oder gelesen zu haben, das ein Pfarrvikar das Pfarrexamen haben muß.
Dazu würde passen, daß zumindest im EB Köln Jungpriester zunächst als "Kaplan im Vorbereitungsdienst" eingesetzt werden.
CIC hat geschrieben:Canon 545
§ 1 Wann immer es für die gebührende Wahrnehmung der Seelsorge in der Pfarrei notwendig oder angebracht ist, können dem Pfarrer ein oder mehrere Pfarrvikare beigegeben werden, die als Mitarbeiter des Pfarrers und Teilhaber seiner Sorge in gemeinsamem Überlegen und Bestreben mit dem Pfarrer und unter seiner Autorität im pastoralen Dienst helfen.
§ 2 Der Pfarrvikar kann berufen werden, entweder um bei der Wahrnehmung des gesamten pastoralen Dienstes zu helfen, und zwar für die ganze Pfarrei, für einen bestimmten Teil der Pfarrei oder für einen bestimmten Kreis von Gläubigen in der Pfarrei, oder auch um sich einer bestimmten in verschiedenen Pfarreien zugleich durchzuführenden Aufgabe zu widmen.
Was das Gehalt anbelangt, so beträgt laut dem Amtsblatt des EB Köln Seite 138 das Grundgehalt ab dem 01.03.2009 für Pfarrer mit Haushalt je nach Dienstalter zwischen 2.609 € und 4.038 €. Für Kapläne mit Haushalt beträgt es zwischen 2.560 € und 3.662 €. Die Wohnungszulage beträgt monatlich 700 €.
(Ob Pfarrvikare hierbei als Pfarrer oder Kaplan gelten, bleibt aber fraglich.)

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Clemens
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Clemens »

Danke für die Aufklärungen!

Nochmal zu den 7 Euro extra für die Orgel:
Versteh ich nicht! Spielt bei Katholens ein Organist für 7 Euro eine Messe??? (Wenn Cantus dagegen etwas hätte, würde ich es ja verstehen.) Oder muss er das unentgeltlich extra machen, weil das Stipendium der Kirchengemeinde, bzw. dem Pfarrer zugute kommt?

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