Ja, schon, aber es fehlt dann trotzdem eines der Elemente.Juergen hat geschrieben:Die Richtlinien sind in dem Punkt sehr streng. Aus dem Kelch mit dem Traubensaft darf einzig und allein der Priester trinken, der diese spezielle Sondergenehmigung hat.
Sind Konzelebranten da, dann muß für die ein Kelch mit Wein konsekriert werden.
Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
http://cms.bistum-speyer.de/www2/file.p ... &type=down
Apostolischer Stuhl
188 Kommunionempfang bei Zöliakie oder Alkoholismus
Die Glaubenskongregation hat unter dem Datum vom 24. Juli 2003 (Prot.-Nr. 89/78-17498) ein Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen gerichtet, in dem sie noch einmal zu den Fragen des Kommunionempfangs durch Personen Stellung nimmt, die aus gesundheitlichen Gründen kein normales Brot und keinen normalen Wein zu sich nehmen können. Unter Bezug auf verschiedene Dokumente, die hierzu seit 1980 erlassen wurden, hat die Kongregation nunmehr einige weitere Präzisionen vorgenommen. Das Schreiben enthält folgende Regelungen:
„A. Verwendung von Brot mit wenig Gluten und von TraubensaftB. Kommunion unter nur einer Gestalt oder mit ganz wenig Wein
- Hostien, die überhaupt kein Gluten enthalten, sind für die Eucharistie ungültige Materie.
- Hostien, die wenig Gluten enthalten, jedoch so viel, dass die Zubereitung des Brotes möglich ist ohne fremdartige Zusätze und ohne Rückgriff auf Vorgangsweisen, die dem Brot seinen natürlichen Charakter nehmen, sind gültige Materie.
- Sowohl frischer als auch konservierter Traubensaft, dessen Gärung durch Vorgangsweisen unterbrochen wurde, die nicht dessen Natur verändern (zum Beispiel durch Einfrieren), ist für die Eucharistie gültige Materie.
C. Allgemeine Normen
- Ein Gläubiger, der an Zöliakie leidet und dem es nicht möglich ist, unter der Gestalt des Brotes, auch nicht des Brotes mit wenig Gluten, zu kommunizieren, kann unter der Gestalt des Weines allein die Kommunion empfangen.
- Bei der Konzelebration kann ein Priester, der nicht in der Lage ist, unter der Gestalt des Brotes, auch nicht des Brotes mit wenig Gluten, zu kommunizieren, mit Erlaubnis des Ordinarius die Kommunion unter der Gestalt des Weines allein empfangen.
- Bei der Konzelebration darf ein Priester, der überhaupt keinen Wein zu sich nehmen kann, mit Erlaubnis des Ordinarius unter der Gestalt des Brotes allein kommunizieren, wenn es schwierig sein sollte, Traubensaft zu besorgen oder aufzubewahren.
- Wenn ein Priester nur ganz wenig Wein zu sich nehmen kann, soll die eventuell übrige Gestalt des Weines bei der Einzelzelebration von einem Gläubigen konsumiert werden, der an dieser Eucharistie teilnimmt.
- Die Ordinarien sind zuständig, einzelnen Gläubigen oder Priestern die Erlaubnis zu gewähren, Brot mit wenig Gluten oder Traubensaft als Materie für die Eucharistie zu verwenden. Die Erlaubnis kann ständig gewährt werden, solange die der Erlaubnis zugrunde liegende Situation andauert.
- Für den Fall, dass der Hauptzelebrant berechtigt ist, Traubensaft zu verwenden, soll für die Konzelebranten ein Kelch mit normalem Wein vorbereitet werden. Wenn der Hauptzelebrant berechtigt ist, Hostien mit wenig Gluten zu verwenden, sollen die Konzelebranten die Kommunion unter der Gestalt normaler Hostien empfangen.
- Wenn ein Priester nicht in der Lage ist, unter der Gestalt des Brotes, auch nicht des Brotes mit wenig Gluten, zu kommunizieren, kann er nicht allein die Eucharistie feiern und auch nicht einer Konzelebration vorstehen.
- Weil die Eucharistiefeier im priesterlichen Leben von zentraler Bedeutung ist, muss man sehr behutsam sein, Kandidaten zum Priestertum zuzulassen, die nicht ohne schweren Schaden Gluten oder Äthylalkohol zu sich nehmen können.
- Man soll die medizinische Entwicklung im Zusammenhang mit der Zöliakie und dem Alkoholismus verfolgen und die Herstellung von Hostien mit wenig Gluten und von natürlichem Traubensaft fördern.
- Auch wenn die Kongregation für die Glaubenslehre weiterhin für die lehrmäßigen Aspekte der Frage zuständig bleibt, wird die disziplinäre Kompetenz der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung übertragen.“
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Ich möchte noch einmal auf meine Aussage hinweisen.Siard hat geschrieben:Mag ja erlaubt sein, aber wenn ich weiß, daß bei einer Messe Saft benutzt wird, so ist sie für mich ungültig.
Schon weil Lk 22, 18 eindeutig ist.
Lk 22, 18 verwendet sicher nicht zum Vergnügen einen terminus technicus.
Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
→Siard hat geschrieben:Ich möchte noch einmal auf meine Aussage hinweisen.Siard hat geschrieben:Mag ja erlaubt sein, aber wenn ich weiß, daß bei einer Messe Saft benutzt wird, so ist sie für mich ungültig.
Schon weil Lk 22, 18 eindeutig ist.
Lk 22, 18 verwendet sicher nicht zum Vergnügen einen terminus technicus.
Roma locuta…Glaubenskongregation hat geschrieben:3. Sowohl frischer als auch konservierter Traubensaft, dessen Gärung durch Vorgangsweisen unterbrochen wurde, die nicht dessen Natur verändern (zum Beispiel durch Einfrieren), ist für die Eucharistie gültige Materie.
Gruß Jürgen
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Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Ich akzeptiere diese Neuerung nicht, da sie der Heiligen Schrift widerspricht.Juergen hat geschrieben:Roma locuta…Glaubenskongregation hat geschrieben:3. Sowohl frischer als auch konservierter Traubensaft, dessen Gärung durch Vorgangsweisen unterbrochen wurde, die nicht dessen Natur verändern (zum Beispiel durch Einfrieren), ist für die Eucharistie gültige Materie.
Mag es für die Glaubenskongregation gültig sein, ich halte es für mich trotzdem für ungültig.
Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Es ist Dir unbenommen, Deine eigene Kirche zu gründen.Siard hat geschrieben:Ich akzeptiere diese Neuerung nicht, da sie der Heiligen Schrift widerspricht.Juergen hat geschrieben:Roma locuta…Glaubenskongregation hat geschrieben:3. Sowohl frischer als auch konservierter Traubensaft, dessen Gärung durch Vorgangsweisen unterbrochen wurde, die nicht dessen Natur verändern (zum Beispiel durch Einfrieren), ist für die Eucharistie gültige Materie.
Mag es für die Glaubenskongregation gültig sein, ich halte es für mich trotzdem für ungültig.
Gruß Jürgen
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Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Warum sollte ich?Juergen hat geschrieben:Es ist Dir unbenommen, Deine eigene Kirche zu gründen.
Handelt es sich um eine verbindliche Lehraussage von der das Seelenheil abhängt?
Für keinen Teilnehmer an der Messe ändert es etwas an der Heilswirkung, ob ich recht habe oder eben nicht.
Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Natürlich nicht. Das haben die nur so als Karnevalsscherz veröffentlicht.Siard hat geschrieben:Handelt es sich um eine verbindliche Lehraussage…?
Gruß Jürgen
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Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Wenn ich also bezweifle, daß diese Neuerung gerechtfertig ist, so bin ich exkommuniziert?
(Gut, daß die Glaubenskongregation unfehlbar ist.)
(Gut, daß die Glaubenskongregation unfehlbar ist.)
Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Auf diesen Satz hat asderrix das Copyright.Siard hat geschrieben:Ich akzeptiere diese Neuerung nicht, da sie der Heiligen Schrift widerspricht.
Abgesehen davon: Was in der Antike alles als "Wein" deklariert war, das ginge heute nirgends mehr unbeanstandet durch. Wer weiß, was Jesus und die Zwölf beim Abendmahl getrunken haben. Die Glaubenskongregation gibt nur die absoluten Eckpunkte vor, bis zu denen die Interpretation von "Wein" reichen darf, ohne die Gültigkeit der Eucharistie in Frage zu stellen. Danke Gott, solang Du nicht darauf angewiesen bist, diese Grenzen für Dich selber anzuwenden.
Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Sicher nicht, das was wir heute als Wein bezeichnen. ›Gewächs des Weinstocks‹ ist aber – so habe ich es im Studium gelernt – eine Betonung des vergorenen Rebensaftes. Diskutabel ist bei dieser Formulierung nur, ob Wasser hinzugefügt wurde oder nicht.taddeo hat geschrieben:Abgesehen davon: Was in der Antike alles als "Wein" deklariert war, das ginge heute nirgends mehr unbeanstandet durch. Wer weiß, was Jesus und die Zwölf beim Abendmahl getrunken haben.
Ich verlange ja nicht, daß Andere meiner Auffassung folgen – nur um Mißverständnissen vorzubeugen.
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Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Das Mustum ist vergorener Saft des Weinstocks. Der Gärprozess wurde nur nach Beginn der Gärung durch Einfrieren gestoppt, um den Alkohol-Anteil niedrig zu halten. Es geht somit um den Grad der Vergärung.
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"
Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Wenn man mal in den Abschnitt De defectibus hineinschaut, der in jedem vorkonziliaren Missale als Teil der Rubriken enthalten ist, findet man über die Materie des Weines diese Aussagen:
De defectibus hat geschrieben: Si vinum sit factum penitus acetum, vel penitus putridum, vel de uvis acerbis, seu non maturis expressum; vel ei admixtum tantum aquae ut vinum sit corruptum: non conficitur sacramentum.
Si vinum coeperit acescere, vel corrumpi, vel fuerit aliquantum acre, vel mustum de uvis tunc expressum, vel non fuerit admixta aqua, vel fuerit admixta aqua rosacea seu alterius distillationis; conficitur sacramentum, sed conficiens graviter peccat.
Es ist also eine seit Jahrhunderten beständig vorgetragene Lehre, daß Traubenmost gültige Materie ist, die aber im allgemeinen unerlaubt ist.Wenn der Wein vollständig zu Essig geworden ist, oder vollständig verdorben, oder aus sauren oder unreifen Trauben gepreßt ist; oder ihm so viel Wasser beigemischt ist, daß der Wein korrumpiert ist: so kommt das Sakrament nicht zustande [die Materie ist ungültig].
Wenn der Wein anfängt sauer zu werden, oder zu verderben, oder etwas bitter geworden ist, oder es sich um gerade gepreßten Most handelt, oder kein Wasser zugemischt wurde, oder Rosenwasser oder sonstiges Destillat zugemischt wurde; dann kommt das Sakrament zustande, doch der Zustandebringende sündigt schwer [die Materie ist gültig, aber unerlaubt].
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
Ja, allgemein hat sie die Glaubenskongregation auch nicht erlaubt, sondern es geht um konkrete Einzelfälle.Protasius hat geschrieben:Es ist also eine seit Jahrhunderten beständig vorgetragene Lehre, daß Traubenmost gültige Materie ist, die aber im allgemeinen unerlaubt ist.
Gruß Jürgen
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Re: Traubensaft anstelle von Wein beim Messopfer?
(das hatten wir auch schon mal irgendwo, wahrscheinlich weiter oben.)Protasius hat geschrieben:Es ist also eine seit Jahrhunderten beständig vorgetragene Lehre, daß Traubenmost gültige Materie ist, die aber im allgemeinen unerlaubt ist.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)