Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Allgemein Katholisches.
Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Petrus »

Siard hat geschrieben:
Dienstag 2. Juni 2020, 11:34
Es gehen längst nicht mehr nur "Taufscheinkatholiken".

was, bitte, Siard, ist Deiner Meinung nach ein "Taufscheinkatholik"?

klär' mich da doch gerne gelegentlich dazu auf.

Dafür Dir im Voraus herzlichen Dank.

Petrus.

Raphael

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Raphael »

Petrus hat geschrieben:
Dienstag 2. Juni 2020, 12:50
was, bitte, ..... ist Deiner Meinung nach ein "Taufscheinkatholik"?
Ein "Taufscheinkatholik" ist ein Mensch! :huhu:

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Petrus »

Raphael hat geschrieben:
Dienstag 2. Juni 2020, 12:58
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 2. Juni 2020, 12:50
was, bitte, ..... ist Deiner Meinung nach ein "Taufscheinkatholik"?
Ein "Taufscheinkatholik" ist ein Mensch! :huhu:
ach nö?

echt?

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8542
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Siard »

Petrus hat geschrieben:
Dienstag 2. Juni 2020, 14:53
ach nö?

echt?
Ja

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Petrus »

Siard hat geschrieben:
Dienstag 2. Juni 2020, 17:00
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 2. Juni 2020, 14:53
ach nö?

echt?
Ja

danke.

Bruder Donald

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Bruder Donald »

Ich bin der Meinung, dass ich bei der letzten Veröffentlichung der Kirchen-Statistiken Werte vernommen habe, wieviele Leute aus welchen Gründen ausgetreten sind.
Leider finde ich hierzu nichts mehr.
Gab es je überhaupt eine solche Erfassung? :hmm:

Caviteño
Beiträge: 12645
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Caviteño »

Bruder Donald hat geschrieben:
Dienstag 2. Juni 2020, 22:14
Ich bin der Meinung, dass ich bei der letzten Veröffentlichung der Kirchen-Statistiken Werte vernommen habe, wieviele Leute aus welchen Gründen ausgetreten sind.
Leider finde ich hierzu nichts mehr.
Gab es je überhaupt eine solche Erfassung? :hmm:
Wer sollte denn danach fragen?
Doch sicherlich nicht die Amtsgerichte (hier in NRW), bei denen man den Austritt erklären muß. Daß die Religionsgemeinschaften sich noch einmal mit einem Fragebogen an die bereits aussgetretenen Christen wenden, habe ich auch noch nicht gehört.

Bruder Donald

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Bruder Donald »

Caviteño hat geschrieben:
Mittwoch 3. Juni 2020, 04:53
Wer sollte denn danach fragen?
Doch sicherlich nicht die Amtsgerichte (hier in NRW), bei denen man den Austritt erklären muß. Daß die Religionsgemeinschaften sich noch einmal mit einem Fragebogen an die bereits aussgetretenen Christen wenden, habe ich auch noch nicht gehört.
Man kann (muss?) doch bei der Austrittserklärung doch eine Begründung abgeben. Ich dachte, darauf hätte man sich gestützt.
Aber egal, ich meine, dazu Zahlen vernommen zu haben, auch hier im Forum, aber ich finde die entsprechenden Quellen nicht mehr wieder.

Caviteño
Beiträge: 12645
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Caviteño »

Bruder Donald hat geschrieben:
Mittwoch 3. Juni 2020, 10:19
Man kann (muss?) doch bei der Austrittserklärung doch eine Begründung abgeben. Ich dachte, darauf hätte man sich gestützt.
Aber egal, ich meine, dazu Zahlen vernommen zu haben, auch hier im Forum, aber ich finde die entsprechenden Quellen nicht mehr wieder.
Nein, einen Grund "muß" niemand angeben. Teilweise erhält man wohl von seinem Pfarrer Post, wenn der Kirchenaustritt dort bekannt wird, aber auch darauf muß man nicht antworten.

Es gibt wohl einige Studien über die Gründe zum Kirchenaustritt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenau ... enaustritt

Inwieweit die allerdings aussagekräftig sind, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bruder Donald

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Bruder Donald »

Hier die Ergebnisse einer Umfrage für 2019:

Gründe für den Kirchenaustritt - Umfrageergebnis 2019

Leider für unsere Fragestellung nicht brauchbar.
Grundsätzlich ist diese statistische Erhebung wenig aussagekräftig bzw. repräsentativ.

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Petrus »

Caviteño hat geschrieben:
Donnerstag 4. Juni 2020, 09:53
Nein, einen Grund "muß" niemand angeben. Teilweise erhält man wohl von seinem Pfarrer Post, wenn der Kirchenaustritt dort bekannt wird, aber auch darauf muß man nicht antworten.
stimmt.

In Deutschland ist es strenge Pflicht, dass dem Ausgetretenen ein Brief geschickt wird, unter dem Namen des Orts-Pfarrers,

das ist ein Formbrief, der von der DBK entwickelt wurde, (darin steht dann z. B. die Drohung, dass Du nicht kirchlich begraben werde darfst/kannst - das klingt für mich so, als ob die Gewährung eines kirchlichen Begräbnisses eine Belohnung sei für braves Kirchensteuerzahlen. ich sehe das anders - für mich ist "Tote begraben" eins der leiblichen Werke der Barmherzigkeit. habe ich - ich wiederhole mich, aber das ist mir wichtig - ca. 1.500 mal getan).

Zum Hintergrund: Rom hatte den deutschen Bischöfen gesagt: Leute, so geht das nicht, was Ihr da macht - Ihr könnt nicht jemand, der vor dem Standesamt seinen Austritt aus der öffentl.-rechtlichen Religionsgemeinshaft erklärt, "automatisch" für exkommuniziert erklären!

Da erfand die DBK einen Ausweg: Du kriegst einen Brief, wenn Du auf den nicht antwortest in angemessener Frist, bist Du exkommuniziert.

hier der Bausteinbrief, die "sanftere Version", die erste "strengere" Version habe ich nicht mehr gefunden - die "sanftere Version" wurde von der DBK entwickelt, nachdem viele Pfarrer sauer waren nach dem Motto: "ja, sind wir denn Euere Deppen?"

bittschön:
https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/ ... stritt.pdf

abgesehen davon - haben die Verfasser und Absegner dieses Schreibens jemals das Kirchenrecht studiert?

Exkommunikation (dieses Wort wird in Schreiben gern vermieden, de facto ist das aber so) ist eine Beugestrafe. Alle Beugestrafen enden mit dem Tod (Du kannst ja schlecht eine Leiche fragen: "Willst Du wieder in die Kirche eintreten, so sprich!")

insofern:

wenn ich aus der Kirche ausgetreten wäre (ich bin momentan drin), und (am besten notariell beglaubigt) festlegen würde, dass ich kirchlich begraben werden möchte, wäre die Kirche verpflichtet, mir ein kirchliches Begräbnis zu gewähren.

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8542
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Siard »

Einen Bausteinbrief gibt es hier auch - vom Bischof.
Der Inhalt ist auch eine Erpressung und die kirchenrechtliche Seite … :roll:. Siehe oben.

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Also ich habe es noch vor Corona geschafft mich aus der Kirchensteuer auszutragen, ab da an war bzw. ist das Amtsgericht ja nicht mehr zugänglich.
Die paar ersparten Kröten jeden Monat fliessen in die Eigenheimkriegskasse. Auch hier hat Corona den Prozess lahmgelegt, aber nun kommt wieder langsam Bewegung in den Immobilienmarkt.
Von der Geisteshaltung hat sich bei mir rein gar nichts geändert, habe sogar halsschmucktechnisch von 333er Gold, Kette mit Kruzifix auf 750er Gold, Kette mit Kreuz geupgradet.
Ausserhalb Deutschlands bin ich ja auch weiter Mitglied der Kirche, nur innerhalb Deutschlands nicht.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass die vom Amt es schaffen irgendeinen Kontakt zu meiner Taufkirche irgendwo in Ostpolen herzustellen :daumen-rauf:

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8542
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Siard »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Freitag 12. Juni 2020, 14:15
Ausserhalb Deutschlands bin ich ja auch weiter Mitglied der Kirche, nur innerhalb Deutschlands nicht.
So funktioniert es leider nicht. Schön wär's.
Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Freitag 12. Juni 2020, 14:15
Ich gehe auch nicht davon aus, dass die vom Amt es schaffen irgendeinen Kontakt zu meiner Taufkirche irgendwo in Ostpolen herzustellen :daumen-rauf:
Aber sie werden alles daransetzen.

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Siard hat geschrieben:
Freitag 12. Juni 2020, 19:00
Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Freitag 12. Juni 2020, 14:15
Ich gehe auch nicht davon aus, dass die vom Amt es schaffen irgendeinen Kontakt zu meiner Taufkirche irgendwo in Ostpolen herzustellen :daumen-rauf:
Aber sie werden alles daransetzen.
Das Kirchensteuersystem hat außerhalb Deutschlands keine Bedeutung. Die Kirchensteuerkirche kann sich nur innerhalb der deutschen Grenze aufspielen.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Juergen »

Wie ist das eigentlich, wenn man sich in Deutschland abmeldet, weil man für ein Jahr oder so ins Ausland gehen will und sich danach wieder in Deutschland ansiedelt? Dann muß man doch vermutlich auch wieder Angaben zur Konfession machen? Wenn man dann "gar nichts" angibt, ist man aus dem Kirchensteuersystem raus ohne formal ausgetreten zu sein. :hmm:
Ich hatte ja auch den Fall mit dem Abmelden in den 90ern wegen des Studien-Auslandsjahres aber ich weiß nicht mehr, wie das wieder-anmelden lief.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Caviteño
Beiträge: 12645
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Caviteño »

Ich habe das vor zwei Jahren mal gemacht und mich vor meinem Urlaub ab- und bei Rückkehr wieder angemeldet. Ich wollte mal ausprobieren wie das geht.

Man muß dann ein Formular ausfüllen, bei dem auch nach der Religionszugehörigkeit gefragt wird. Da ich mich unter der gleichen Anschrift wieder angemeldet habe, dürfte eine Religionsänderung wohl auffallen, denn die Daten sind ja gespeichert. Ob man dann mit der Begründung durchkommt, man sei im Ausland ausgetreten, ist mE zweifelhaft - sofern man das nicht nachweisen kann.

Es könnte anders sein, wenn man sich nach mehreren Jahren im Ausland in einen neuen Ort erstmalig anmeldet. Ob dann auch ein Abgleich stattfindet, wage ich zu bezweifeln.

Problemlos war dagegen die Abmeldung bei der GEZ, die allerdings ebenso schnell den Bescheid nach erneuter Anmeldung schickte. Die Steuerdaten werden dagegen offensichtlich nur einmal im Jahr überspielt; da hatte sich bei mir nichts geändert. Eigentlich hätte die Steuerklasse von III auf I geändert werden müssen....

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8542
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Siard »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Freitag 12. Juni 2020, 22:47
Das Kirchensteuersystem hat außerhalb Deutschlands keine Bedeutung. Die Kirchensteuerkirche kann sich nur innerhalb der deutschen Grenze aufspielen.
Hier irrst Du selbstverständlich. In A und CH gib es vergleichbares.
Und ein Austritt wird selbstverständlich übermittelt – auch international. (Jedenfalls kenne ich es so aus verschiedenen Pfarrbüros.)
Da die "Kirchensteuerkirche" die Austritte als Apostasie auffasst und behandelt, muß sie tätig werden.

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Siard hat geschrieben:
Samstag 13. Juni 2020, 12:43
Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Freitag 12. Juni 2020, 22:47
Das Kirchensteuersystem hat außerhalb Deutschlands keine Bedeutung. Die Kirchensteuerkirche kann sich nur innerhalb der deutschen Grenze aufspielen.
Hier irrst Du selbstverständlich. In A und CH gib es vergleichbares.
Und ein Austritt wird selbstverständlich übermittelt – auch international. (Jedenfalls kenne ich es so aus verschiedenen Pfarrbüros.)
Da die "Kirchensteuerkirche" die Austritte als Apostasie auffasst und behandelt, muß sie tätig werden.
Ich gebe der internationalen Übermittlung keine Chance. International kann niemand etwas mit der sonderbaren Mitteilung etwas anfangen. Meinetwegen Schweiz und Österreich ausgenommen. Geschweige denn es wird der richtige Abnehmer gefunden :freude:

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von taddeo »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Samstag 13. Juni 2020, 14:04
Siard hat geschrieben:
Samstag 13. Juni 2020, 12:43
Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Freitag 12. Juni 2020, 22:47
Das Kirchensteuersystem hat außerhalb Deutschlands keine Bedeutung. Die Kirchensteuerkirche kann sich nur innerhalb der deutschen Grenze aufspielen.
Hier irrst Du selbstverständlich. In A und CH gib es vergleichbares.
Und ein Austritt wird selbstverständlich übermittelt – auch international. (Jedenfalls kenne ich es so aus verschiedenen Pfarrbüros.)
Da die "Kirchensteuerkirche" die Austritte als Apostasie auffasst und behandelt, muß sie tätig werden.
Ich gebe der internationalen Übermittlung keine Chance. International kann niemand etwas mit der sonderbaren Mitteilung etwas anfangen. Meinetwegen Schweiz und Österreich ausgenommen. Geschweige denn es wird der richtige Abnehmer gefunden :freude:
Du hast offensichtlich von deutscher und katholischer Bürokratie keinen blassen Schimmer.
Das Standesamt meldet deinen Kirchenaustritt an das letzte bekannte Wohnsitzpfarramt in Deutschland. Von dort geht die Meldung (evtl. über eine zentrale diözesane Stelle) direkt an dein Taufpfarramt. Und sei dir sicher, das rauszufinden, ist für eine katholische Meldebehörde eine Fingerübung.

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8542
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Siard »

taddeo hat geschrieben:
Samstag 13. Juni 2020, 14:46
Du hast offensichtlich von deutscher und katholischer Bürokratie keinen blassen Schimmer.
Das Standesamt meldet deinen Kirchenaustritt an das letzte bekannte Wohnsitzpfarramt in Deutschland. Von dort geht die Meldung (evtl. über eine zentrale diözesane Stelle) direkt an dein Taufpfarramt. Und sei dir sicher, das rauszufinden, ist für eine katholische Meldebehörde eine Fingerübung.
In der Tat! :ja:

Marcus, der mit dem C
Beiträge: 380
Registriert: Sonntag 26. April 2015, 15:02
Wohnort: Sanctae Romanae Ecclesiae Specialis Vera Filia

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Marcus, der mit dem C »

Wie viele polnische oder kroatische Katholiken, die als Saisonkräfte hier gearbeitet haben, unangenehm feststellen durften. Manche sind hier aus der Kirche ausgetreten, da sie mit dem Lohn daheim die Pfarrei unterstützt haben. Als sie aber dann heim kamen und der Pfarrer ihrer Heimatpfarrei sie frostig angeblickt hat, da er zum Eintragen den Kirchenaustritt schriflich mitgeteilt bekam, war das Entsetzen groß.

Meines Wissen hat es Jahre gedauert, bis man für diesen Fall eine Sonderregelung gefunden hatte.
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Der Kirchensteuerkreuslauf und die dazugehörigen Drohgebärden funktionieren nur innerhalb der deutschen Grenzen, außerhalb ist all das wirkungslos.

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von taddeo »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Samstag 13. Juni 2020, 19:45
Der Kirchensteuerkreuslauf und die dazugehörigen Drohgebärden funktionieren nur innerhalb der deutschen Grenzen, außerhalb ist all das wirkungslos.
Da täuschst du dich aber gewaltig. Die deutsche Pfarrei meldet ja an deine Taufpfarrei nicht "der zahlt keine Kirchensteuer mehr", sondern "der ist vom katholischen Glauben abgefallen". Und diese Meldung verpflichtet ganz selbstverständlich auch jede ausländische Pfarrei, egal wo auf der Welt - genauso wie die Meldung über eine Heirat oder eine Eheannullierung. Die Gründe für den Glaubensabfall werden ja in der Meldung nicht berücksichtigt.

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Es wird schon an der Suche der Taufkirche scheitern. Das deutsche Amt bleibt auf seiner sonderbaren Mitteilung sitzen.
Der andere Punkt ist, dass es außerhalb der deutschen Grenzen keinen Kirchenaustritt gibt.
Diese ganzen sonderbaren deutschen Regelungen sind außerhalb der Landesgrenzen wirkungslos.

Marcus, der mit dem C
Beiträge: 380
Registriert: Sonntag 26. April 2015, 15:02
Wohnort: Sanctae Romanae Ecclesiae Specialis Vera Filia

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Marcus, der mit dem C »

Du verstehst es immer noch nicht. Der deutsche Staat meldet den Austritt an die deutsche Diözese, in der er gemeldet ist. Die Diözese ist es, die den dokumentierten "Glaubensabfall" an die Taufdiözese weitermeldet!
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Marcus, der mit dem C hat geschrieben:
Sonntag 14. Juni 2020, 07:14
Du verstehst es immer noch nicht. Der deutsche Staat meldet den Austritt an die deutsche Diözese, in der er gemeldet ist. Die Diözese ist es, die den dokumentierten "Glaubensabfall" an die Taufdiözese weitermeldet!
Dieses ganze Weiterleitungssystem mag innerhalb deutscher Grenzen funktionieren. International kommt diese sonderbare Mitteilung, da kein Empfänger gefunden werden konnte, zurück. Der nächste Punkt ist, selbst wenn es einen Empfänger gebe, gibt es international keinen Kirchenaustritt, so geht die sonderbare Mitteilung als nicht bearbeitbar zurück.

Marcus, der mit dem C
Beiträge: 380
Registriert: Sonntag 26. April 2015, 15:02
Wohnort: Sanctae Romanae Ecclesiae Specialis Vera Filia

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Marcus, der mit dem C »

Bis zum Spruch des Rates zur Interpretation von Gesetzestexten, daß das deutsche Bestrafungssystem ungültig ist, weil der "Abfall vom Glauben" nicht vor einer kirchlichen Autorität erklärt wurde, hat das sehr gut funktioniert. Vorher gab es meines Wissens schon ein Einsehen der deutschen Bischöfe, daß Saisonarbeiter nicht so behandelt werden können.

Aber! Glaubst Du ernsthaft eine deutsche Diözese ist nicht in der Lage eine Diözese zu ermitteln in der ein Geburtsort liegt? Das Ermitteln welche Pfarrei das betrifft überlassen sie dieser Diözese. Im übrigen wurde nicht: "Zahlt keine Kirchensteuer mehr" gemeldet, sondern "exkommuniziert" und es wurde nicht dazugeschrieben, ob wegen versuchtem Bischofsmord (Can 1370 $2 CIC 1983) oder dem Streit um die Art der Ausübung der Pflicht nach Can 222 §1 CIC 1983.

Vor der Causa Zapp mag es ausländische Diözesen gegeben haben, die Mitteilungen über die Kirchenstrafen ignoriert haben, weil sie erkannt haben, daß das Verhalten der deutschen Bischöfe kirchenrechtlich unhaltbar ist. Aber das werden sie erst nach Erkenntnis dessen getan haben und nicht aus Prinzip. Denn solange der Betreffende, wenn auch nur zeitweilig seinen Wohnsitz in einer deutschen Diözese hat, ist der dort zuständige Bischof die zuständige kirchliche Autorität zur Verhängung von Kirchenstrafen. Und andere Diözesen können erst nach Erkenntnis der Nichtigkeit dies ignorieren, sonst würden sie eine Amtspflichtverletzung begehen.

Aber wie man sieht, wird ja von Rom jetzt der Quatsch toleriert, "wir exkommunizieren nicht, wir legen nur alle Rechtsfolgen der Exkommunikation auf"
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"

Tinius
Beiträge: 1972
Registriert: Samstag 28. Juni 2014, 00:13

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Tinius »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Samstag 13. Juni 2020, 21:11
Es wird schon an der Suche der Taufkirche scheitern. Das deutsche Amt bleibt auf seiner sonderbaren Mitteilung sitzen.
Der andere Punkt ist, dass es außerhalb der deutschen Grenzen keinen Kirchenaustritt gibt.
Diese ganzen sonderbaren deutschen Regelungen sind außerhalb der Landesgrenzen wirkungslos.
Falsches zu wiederholen.....immer wieder.....bringt doch nichts. Die Ausführungen von taddeo waren sehr gut. :ja:

Benutzeravatar
Siard
Beiträge: 8542
Registriert: Dienstag 25. August 2009, 22:31
Wohnort: Die Allzeit Getreue

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Siard »

Tinius hat geschrieben:
Sonntag 14. Juni 2020, 14:17
Falsches zu wiederholen.....immer wieder.....bringt doch nichts. Die Ausführungen von taddeo waren sehr gut. :ja:
:ja:

Benutzeravatar
Knecht Ruprecht
Beiträge: 4553
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
Wohnort: Zurück in OWL

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Kann es sein dass man in Deutschland als Rentner keine Kirchensteuer zahlt? :freude: Dann kann man sich ja als Rentner wieder in Deutschland amtlich als Mitglied eintragen lassen. :klatsch: (Ich kenne hier keine Rentner)

Ich sehe schon, bis ich hier Rente bekomme muss man die voll versteuern.

Also keine Mitgliedschaft innerhalb deutscher Grenzen.

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirchenstrafen,...

Beitrag von Petrus »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Freitag 19. Juni 2020, 16:59
Kann es sein dass man in Deutschland als Rentner keine Kirchensteuer zahlt? :freude: Dann kann man sich ja als Rentner wieder in Deutschland amtlich als Mitglied eintragen lassen. :klatsch: (Ich kenne hier keine Rentner)
Falsch geraten.

Jeder, der Einkommenssteuer zahlt, zahlt auch Kirchensteuer. ich kenne zumindest einen Rentner, von dem ich verbindlich (ich habe vertraulich Einsicht in die dsbzgl. Unterlagen erhalten) versichern kann, dass er kirchensteuerpflichtig ist.

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema