Seite 12 von 26

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2017, 22:00
von DarPius
PascalBlaise hat geschrieben:Das sechste Gebot äußert sich nur zurückhaltend zur Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion.
-Ironie off -

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2017, 22:03
von taddeo
Edi hat geschrieben:Ein Christ, der das macht, kann viele solche finden, das muss kein Papst sein. Es gibt genug andere, sogar Kinder.
Da stimme ich dir ganz eindeutig zu. :daumen-rauf:
Und in fast jeder Pfarrei, in der ich bisher gelebt habe, gab es solche Vorbilder: Meistens alte Frauen, die einen so unerschütterlichen (fast Kinder-)Glauben bewahrt hatten, daß ihn kein Papst und kein Theologe hätte ankratzen können. Ich wünsche mir, das auch bis zum Ende zu können.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 08:39
von PascalBlaise
DarPius hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:Das sechste Gebot äußert sich nur zurückhaltend zur Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion.
-Ironie off -
Keine Ironie, vollkommen ernst gemeint. In der Version des sechsten Gebots, die mir bekannt ist, kommt keiner der Begriffe "Zulassung", "Kommunion", "geschieden" oder "wiederverheiratet" vor. Wenn jemand sagt, es ist Lehre der Kirche, ok.
Aber wozu immer ohne Not und hinreichende Motivation die Dekalogkeule hervorholen? Ich springe nicht aus dem Fenster des zehnten Stocks weil mich der Aufprall vermutlich umbringt. Wenn ich behaupte: "Ich springe wegen des Gravitationsgesetzes nicht aus dem Fenster." bin ich ein Komiker.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 08:46
von Florianklaus
In diesem Artikel http://www.nzz.ch/meinung/ehe-und-famil ... -ld.137868 wird behauptet:

" In diesem Kontext sei ein Blick auf die mit Rom unierten Ostkirchen erlaubt. Diese ursprünglich orthodoxen und altorientalischen Kirchen lassen nämlich nach einer sogenannten Busszeit grundsätzlich eine zweite kirchliche Ehe zu. Dieses Recht haben sie sich bis heute bewahrt. In der gesamten katholischen Kirche finden sich also zwei unterschiedliche Haltungen in der Frage des Kommunionzugangs nach einer Wiederheirat."

Das ist doch nicht wahr, oder?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 08:54
von taddeo
Florianklaus hat geschrieben:In diesem Artikel http://www.nzz.ch/meinung/ehe-und-famil ... -ld.137868 wird behauptet:

" In diesem Kontext sei ein Blick auf die mit Rom unierten Ostkirchen erlaubt. Diese ursprünglich orthodoxen und altorientalischen Kirchen lassen nämlich nach einer sogenannten Busszeit grundsätzlich eine zweite kirchliche Ehe zu. Dieses Recht haben sie sich bis heute bewahrt. In der gesamten katholischen Kirche finden sich also zwei unterschiedliche Haltungen in der Frage des Kommunionzugangs nach einer Wiederheirat."

Das ist doch nicht wahr, oder?
Die katholischen Ostkirchen unterliegen seit 1991 ausnahmslos dem Eherecht des CCEO (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium). Und darin ist eine gültig geschlossene Ehe genauso ein Ehehindernis wie im CIC der Lateiner:
CCEO hat geschrieben:Can. 82 - § 1. Invalide matrimonium attentat, qui vinculo tenetur prioris matrimonii.
§ 2. Etsi prius matrimoniam invalidum aut solutum est qualibet ex causa, non licet aliud matrimonium celebrare, antequam de prioris invaliditate aut solutione legitime et certo constat.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 09:00
von Florianklaus
taddeo hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:In diesem Artikel http://www.nzz.ch/meinung/ehe-und-famil ... -ld.137868 wird behauptet:

" In diesem Kontext sei ein Blick auf die mit Rom unierten Ostkirchen erlaubt. Diese ursprünglich orthodoxen und altorientalischen Kirchen lassen nämlich nach einer sogenannten Busszeit grundsätzlich eine zweite kirchliche Ehe zu. Dieses Recht haben sie sich bis heute bewahrt. In der gesamten katholischen Kirche finden sich also zwei unterschiedliche Haltungen in der Frage des Kommunionzugangs nach einer Wiederheirat."

Das ist doch nicht wahr, oder?
Die katholischen Ostkirchen unterliegen seit 1991 ausnahmslos dem Eherecht des CCEO (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium). Und darin ist eine gültig geschlossene Ehe genauso ein Ehehindernis wie im CIC der Lateiner:
CCEO hat geschrieben:Can. 82 - § 1. Invalide matrimonium attentat, qui vinculo tenetur prioris matrimonii.
§ 2. Etsi prius matrimoniam invalidum aut solutum est qualibet ex causa, non licet aliud matrimonium celebrare, antequam de prioris invaliditate aut solutione legitime et certo constat.
Und wie war es vor 1991?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 09:21
von taddeo
Florianklaus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:In diesem Artikel http://www.nzz.ch/meinung/ehe-und-famil ... -ld.137868 wird behauptet:

" In diesem Kontext sei ein Blick auf die mit Rom unierten Ostkirchen erlaubt. Diese ursprünglich orthodoxen und altorientalischen Kirchen lassen nämlich nach einer sogenannten Busszeit grundsätzlich eine zweite kirchliche Ehe zu. Dieses Recht haben sie sich bis heute bewahrt. In der gesamten katholischen Kirche finden sich also zwei unterschiedliche Haltungen in der Frage des Kommunionzugangs nach einer Wiederheirat."

Das ist doch nicht wahr, oder?
Die katholischen Ostkirchen unterliegen seit 1991 ausnahmslos dem Eherecht des CCEO (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium). Und darin ist eine gültig geschlossene Ehe genauso ein Ehehindernis wie im CIC der Lateiner:
CCEO hat geschrieben:Can. 82 - § 1. Invalide matrimonium attentat, qui vinculo tenetur prioris matrimonii.
§ 2. Etsi prius matrimoniam invalidum aut solutum est qualibet ex causa, non licet aliud matrimonium celebrare, antequam de prioris invaliditate aut solutione legitime et certo constat.
Und wie war es vor 1991?
Das weiß ich aus dem Stand nicht. Mich wundert nur etwas folgender Beitrag des Kirchenrechtlers Bruno Primetshofer: https://www.kath.ch/newsd/kirchenrechtl ... oeglichen/
Darin sagt er auch, daß die katholischen Ostkirchen eine Zweitheirat kennen würden, ohne Belege dafür zu liefern. Ich gehe allerdings nicht davon aus, daß Primetshofer das einfach so ins Blaue hinein behauptet.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 10:28
von Fragesteller
Das "aut" scheint doch anzudeuten, dass "solutum" etwas anderes ist als möglich"invalidum". Vielleicht doch so ne 'kirchliche Scheidung'?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 10:30
von ar26
Kurze google-Recherche ergab, daß Primetshofer verstorben ist. Man kann ihn also nicht mehr fragen. Über dies habe ich schon genug Juristen erlebt, die einfach ins Blaue hinein Tatsachen behauptet haben. Sollte das bei Kanonisten wirklich anders sein?

Die rechtliche Situation bei den Ostkirchen ist klar. Mir scheint es unrealistisch, daß sich alle darüber hinwegsetzen. Allenfalls Einzelfälle sind denkbar.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 10:33
von taddeo
ar26 hat geschrieben:Kurze google-Recherche ergab, daß Primetshofer verstorben ist. Man kann ihn also nicht mehr fragen. Über dies habe ich schon genug Juristen erlebt, die einfach ins Blaue hinein Tatsachen behauptet haben. Sollte das bei Kanonisten wirklich anders sein?
Naja, Primetshofer war nicht einer aus der dritten Reihe der Kanonisten, sondern ein anerkannter Fachmann gerade für das Eherecht. :hmm:

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 10:35
von Petrus_Agellus
Ich erinnere mich hier an Aussagen von Erzpriester Mons. Franz Schlegl (Griechisch-katholischer Seelsorger in Wien), der meinte, das Trienter Konzil habe die Zweitehepraxis der Orthodoxen (anders als andere Inhalte) nicht als Häresie verurteilt - davon, dass in seinem eigenen Ritus das erlaubt sei, hat er aber nie gesprochen.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 10:37
von Hubertus
Es gibt ein Motu Proprio über die Disziplin des Ehesakraments für die Orientalische Kirche vom 2. Mai 1949. Vllt. findet jemand dazu was.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 10:39
von Hubertus
Hubertus hat geschrieben:Es gibt ein Motu Proprio über die Disziplin des Ehesakraments für die Orientalische Kirche vom 2. Mai 1949. Vllt. findet jemand dazu was.
Da ist es: http://w2.vatican.va/content/pius-xii/l ... latae.html

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 10:46
von marcus-cgn
taddeo hat geschrieben: "Wenn das Papstamt aufhört klar und eindeutig zu sein ..." ja super. Was hätten denn dann die armen Leutchen früher gemacht? Die entweder gar nix vom Papst mitgekriegt haben außer ein paar Gerüchten, oder die zum Beispiel gehört haben, daß der Papst im Vatikan rumhurt und Gelage feiert?
Die Schwächen des Renaissance-Papsttums sind den Menschen des 16. Jahrhunderts ja nicht verborgen geblieben und schon in den Jahrzehnten vor Luther sind die Klagen immer lauter geworden, sie reichten zurück bis in die Tage Birgittas von Schweden. Der Ablassstreit von 1517 löste nicht zuletzt deshalb so viel Beachtung aus, weil das Geld für den Jubelablass von Deutschland nach Rom floss. Am Ende standen Reformation und Kirchenspaltung. Was sich in der Welt des Spätmittelalters über Jahrzehnte aufgebaut hatte braucht in der Gegenwart nur wenige Stunden: Ein paar gestohlene Briefe vom Schreibtisch des Papstes reichen aus, um eine mittlere Kirchenkrise auszulösen, ein halbes Jahr später trat Benedikt zurück. Nichts ist zwangsläufig und manches hätte anders kommen können, aber es bleibt das Gefühl, dass alles mit allem zusammenhängt und eins ins andere greift. Mit ziemlicher Sicherheit wird die Kirche uns alle überleben, aber es stellt sich die Frage, ob sie nach dem franziskanischen Experiment noch dieselbe sein wird.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 10:51
von HeGe
PascalBlaise hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:Das sechste Gebot äußert sich nur zurückhaltend zur Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion.
-Ironie off -
Keine Ironie, vollkommen ernst gemeint. In der Version des sechsten Gebots, die mir bekannt ist, kommt keiner der Begriffe "Zulassung", "Kommunion", "geschieden" oder "wiederverheiratet" vor. Wenn jemand sagt, es ist Lehre der Kirche, ok.
Aber wozu immer ohne Not und hinreichende Motivation die Dekalogkeule hervorholen? Ich springe nicht aus dem Fenster des zehnten Stocks weil mich der Aufprall vermutlich umbringt. Wenn ich behaupte: "Ich springe wegen des Gravitationsgesetzes nicht aus dem Fenster." bin ich ein Komiker.
Auch wenn mir dein Kommentar gestern eigentlich zu blöd war, um darauf zu antworten, mache ich es jetzt dann doch noch: zu keiner Zeit habe ich behauptet, dass die 10 Gebote wörtlich etwas zur Zulassung der Kommunion sagen. Mir ging es nur um die Behauptung in dem von mir auch explizit als Bezug zu meiner Aussage zitierten Beitrag von CIC_Fan, die Kirche befasse sich quasi erst seit JPII mit dem Thema Sexualität.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 11:10
von taddeo
Hubertus hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Es gibt ein Motu Proprio über die Disziplin des Ehesakraments für die Orientalische Kirche vom 2. Mai 1949. Vllt. findet jemand dazu was.
Da ist es: http://w2.vatican.va/content/pius-xii/l ... latae.html
"Crebrae allatae" war für das Eherecht praktisch der Vorläufer für den späteren CCEO, es gab noch (drei) weitere MP, die später in den CCEO eingegangen sind. Hinsichtlich des Ehehindernisses des bestehenden Ehebandes sagt es aber nichts anderes als dann der oben zitierte Canon des CCEO:
Crebrae allatae hat geschrieben:Can. 59 - § 1. Invalide matrimonium attentat qui vinculo tenetur prioris matrimonii, quanquam non consummati, salvo privilegio fidei.
§ 2. Quamvis prius matrimonium sit irritum aut solutum quolibet ex causa, non ideo licet aliud contrahere, antequam de prioris nullitate aut solutione legitime et certo constiterit.
Einziger Unterschied ist, daß das "quanquam non consummati" nicht übernommen wurde.

Leider gibt diese Norm keine Auskunft darüber, ob es nicht in einzelnen Ecclesiae sui iuris ein Partikularrecht gibt, das eventuell mittels Oikonomia die Epikia des CCEO aushebelt. :achselzuck:

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 11:50
von PascalBlaise
HeGe hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:Das sechste Gebot äußert sich nur zurückhaltend zur Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion.
-Ironie off -
Keine Ironie, vollkommen ernst gemeint. In der Version des sechsten Gebots, die mir bekannt ist, kommt keiner der Begriffe "Zulassung", "Kommunion", "geschieden" oder "wiederverheiratet" vor. Wenn jemand sagt, es ist Lehre der Kirche, ok.
Aber wozu immer ohne Not und hinreichende Motivation die Dekalogkeule hervorholen? Ich springe nicht aus dem Fenster des zehnten Stocks weil mich der Aufprall vermutlich umbringt. Wenn ich behaupte: "Ich springe wegen des Gravitationsgesetzes nicht aus dem Fenster." bin ich ein Komiker.
Auch wenn mir dein Kommentar gestern eigentlich zu blöd war, um darauf zu antworten, mache ich es jetzt dann doch noch: zu keiner Zeit habe ich behauptet, dass die 10 Gebote wörtlich etwas zur Zulassung der Kommunion sagen. Mir ging es nur um die Behauptung in dem von mir auch explizit als Bezug zu meiner Aussage zitierten Beitrag von CIC_Fan, die Kirche befasse sich quasi erst seit JPII mit dem Thema Sexualität.
Gut, ein Missverständnis also.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2017, 12:16
von CIC_Fan
HeGe hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:Das sechste Gebot äußert sich nur zurückhaltend zur Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion.
-Ironie off -
Keine Ironie, vollkommen ernst gemeint. In der Version des sechsten Gebots, die mir bekannt ist, kommt keiner der Begriffe "Zulassung", "Kommunion", "geschieden" oder "wiederverheiratet" vor. Wenn jemand sagt, es ist Lehre der Kirche, ok.
Aber wozu immer ohne Not und hinreichende Motivation die Dekalogkeule hervorholen? Ich springe nicht aus dem Fenster des zehnten Stocks weil mich der Aufprall vermutlich umbringt. Wenn ich behaupte: "Ich springe wegen des Gravitationsgesetzes nicht aus dem Fenster." bin ich ein Komiker.
Auch wenn mir dein Kommentar gestern eigentlich zu blöd war, um darauf zu antworten, mache ich es jetzt dann doch noch: zu keiner Zeit habe ich behauptet, dass die 10 Gebote wörtlich etwas zur Zulassung der Kommunion sagen. Mir ging es nur um die Behauptung in dem von mir auch explizit als Bezug zu meiner Aussage zitierten Beitrag von CIC_Fan, die Kirche befasse sich quasi erst seit JPII mit dem Thema Sexualität.
nein daß ist falscch ich habe gesagt daß thema war ein Fetisch dieses Papstes und als Außenstehender hatte man den Eindruck das sei das einzig wichtige Thema im kath Glauben

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 15:28
von Josef Steininger
Hierauf wurde noch nicht geantwortet:
Fragesteller hat geschrieben:Das "aut" scheint doch anzudeuten, dass "solutum" etwas anderes ist als möglich"invalidum". Vielleicht doch so ne 'kirchliche Scheidung'?
"invalidum" dürfte heißen: Ehe wegen Ehehindernissen für ungültig erklärt, annulliert.
"solutum": Ehe aufgelöst wegen paulinischem oder petrinischem Privileg.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 15:37
von taddeo
Josef Steininger hat geschrieben:Hierauf wurde noch nicht geantwortet:
Fragesteller hat geschrieben:Das "aut" scheint doch anzudeuten, dass "solutum" etwas anderes ist als möglich"invalidum". Vielleicht doch so ne 'kirchliche Scheidung'?
"invalidum" dürfte heißen: Ehe wegen Ehehindernissen für ungültig erklärt, annulliert.
"solutum": Ehe aufgelöst wegen paulinischem oder petrinischem Privileg.
Ja, so muß man das zweifellos lesen. Es gibt eben in der katholischen Kirche auch die Möglichkeit, gültige und sogar sakramentale Ehen aufzulösen.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 15:42
von Raphael
CIC_Fan hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:Das sechste Gebot äußert sich nur zurückhaltend zur Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion.
-Ironie off -
Keine Ironie, vollkommen ernst gemeint. In der Version des sechsten Gebots, die mir bekannt ist, kommt keiner der Begriffe "Zulassung", "Kommunion", "geschieden" oder "wiederverheiratet" vor. Wenn jemand sagt, es ist Lehre der Kirche, ok.
Aber wozu immer ohne Not und hinreichende Motivation die Dekalogkeule hervorholen? Ich springe nicht aus dem Fenster des zehnten Stocks weil mich der Aufprall vermutlich umbringt. Wenn ich behaupte: "Ich springe wegen des Gravitationsgesetzes nicht aus dem Fenster." bin ich ein Komiker.
Auch wenn mir dein Kommentar gestern eigentlich zu blöd war, um darauf zu antworten, mache ich es jetzt dann doch noch: zu keiner Zeit habe ich behauptet, dass die 10 Gebote wörtlich etwas zur Zulassung der Kommunion sagen. Mir ging es nur um die Behauptung in dem von mir auch explizit als Bezug zu meiner Aussage zitierten Beitrag von CIC_Fan, die Kirche befasse sich quasi erst seit JPII mit dem Thema Sexualität.
nein daß ist falscch ich habe gesagt daß thema war ein Fetisch dieses Papstes und als Außenstehender hatte man den Eindruck das sei das einzig wichtige Thema im kath Glauben
Eine selten dämliche Argumentation: Sexualität war zu keinem Zeitpunkt ein Fetisch von Papst Johannes Paul II.! :ikb_bangin:
Seine Theologie des Leibes versucht(e) lediglich den neueren Anfragen an die kirchliche Sexualmoral eine feste Grundlage zu geben.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 15:48
von taddeo
Raphael hat geschrieben:Eine selten dämliche Argumentation: Sexualität war zu keinem Zeitpunkt ein Fetisch von Papst Johannes Paul II.! :ikb_bangin:
Seine Theologie des Leibes versucht(e) lediglich den neueren Anfragen an die kirchliche Sexualmoral eine feste Grundlage zu geben.
Das ist alles andere als dämlich, werter Herr. Die Sexualmoral hat im Lehramt von JPII durchaus eine überproportionale Rolle gespielt. Und seine "Theologie des Leibes" ist außerdem beileibe nicht unumstritten, auch nicht unter "traditionell" eingestellten Theologen.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 15:50
von CIC_Fan
das war der Überbau der genau den Eindruck erzeugt hat, bei Außenstehenden es gäbe in der Kath. Kirche nur dieses Thema
Es wirkt jedenfalls wie sein Fetisch neben dem Fetisch für den interreligiösen Dialog

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 15:52
von CIC_Fan
taddeo hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Eine selten dämliche Argumentation: Sexualität war zu keinem Zeitpunkt ein Fetisch von Papst Johannes Paul II.! :ikb_bangin:
Seine Theologie des Leibes versucht(e) lediglich den neueren Anfragen an die kirchliche Sexualmoral eine feste Grundlage zu geben.
Das ist alles andere als dämlich, werter Herr. Die Sexualmoral hat im Lehramt von JPII durchaus eine überproportionale Rolle gespielt. Und seine "Theologie des Leibes" ist außerdem beileibe nicht unumstritten, auch nicht unter "traditionell" eingestellten Theologen.
ja völliger Schwachsinn wenn man traditionelle Maßstäbe anlegt
aber warum sollte beim Papst der Assisi 1986 veranstaltet hat iegend etwas in Ordnung sein

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 18:29
von Josef Steininger
taddeo hat geschrieben:
Josef Steininger hat geschrieben:Hierauf wurde noch nicht geantwortet:
Fragesteller hat geschrieben:Das "aut" scheint doch anzudeuten, dass "solutum" etwas anderes ist als möglich"invalidum". Vielleicht doch so ne 'kirchliche Scheidung'?
"invalidum" dürfte heißen: Ehe wegen Ehehindernissen für ungültig erklärt, annulliert.
"solutum": Ehe aufgelöst wegen paulinischem oder petrinischem Privileg.
Ja, so muß man das zweifellos lesen. Es gibt eben in der katholischen Kirche auch die Möglichkeit, gültige und sogar sakramentale Ehen aufzulösen.
wobei aber schon daran zu erinnern ist, dass beim paulinischen Privileg eine Naturehe aufgelöst wird, keine sakramentale.
Und was das petrinische Privileg betrifft, da herrscht wohl die Auffassung, dass auch eine sakramentale Ehe erst "scharfgeschalten" wird (man verzeihe mir den Ausdruck), wenn sie vollzogen wird. Ist ja auch irgendwie sinnvoll.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 21:33
von Petrus_Agellus
Josef Steininger hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Josef Steininger hat geschrieben:Hierauf wurde noch nicht geantwortet:
Fragesteller hat geschrieben:Das "aut" scheint doch anzudeuten, dass "solutum" etwas anderes ist als möglich"invalidum". Vielleicht doch so ne 'kirchliche Scheidung'?
"invalidum" dürfte heißen: Ehe wegen Ehehindernissen für ungültig erklärt, annulliert.
"solutum": Ehe aufgelöst wegen paulinischem oder petrinischem Privileg.
Ja, so muß man das zweifellos lesen. Es gibt eben in der katholischen Kirche auch die Möglichkeit, gültige und sogar sakramentale Ehen aufzulösen.
wobei aber schon daran zu erinnern ist, dass beim paulinischen Privileg eine Naturehe aufgelöst wird, keine sakramentale.
Und was das petrinische Privileg betrifft, da herrscht wohl die Auffassung, dass auch eine sakramentale Ehe erst "scharfgeschalten" wird (man verzeihe mir den Ausdruck), wenn sie vollzogen wird. Ist ja auch irgendwie sinnvoll.
Die Situation ist hier ja offenbar, dass eine gültig geschlossene sakramentale Ehe solange vom Papst gelöst werden kann, solange beide nicht "ein Fleisch" sind. Also ist sie gültig und geschlossen ab der Trauung, aber unauflöslich erst ab der körperlichen Vereinigung. Aber: Ist das petrinische Privileg nicht die Auflösung einer gültigen, vollzogenen Ehe, bei der aber mindestens ein Partner ungetauft ist?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 22:20
von Sempre
Wilfrid Fox Kardinal Napier fragt auf Twitter, ob nun auch Polygamisten und andere sexuell Sonderbegabte ggf. die hl. Kommunion des neuen Pfingsten empfangen können.

https://twitter.com/CardinalNapier/stat ... 6?lang=de

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 22:28
von umusungu
Josef Steininger hat geschrieben:Und was das petrinische Privileg betrifft, da herrscht wohl die Auffassung, dass auch eine sakramentale Ehe erst "scharfgeschalten" wird (man verzeihe mir den Ausdruck), wenn sie vollzogen wird. Ist ja auch irgendwie sinnvoll.
Wie beschrieb mein Pastor an der ersten Kaplansstelle diese Situation so schön anschaulich die Morallehre kommentierend?
Am Abend vor der Trauung ist es Igit-Igit - in der Nacht danach "Pflicht".

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Freitag 6. Januar 2017, 22:33
von Josef Steininger
Petrus_Agellus hat geschrieben:Aber: Ist das petrinische Privileg nicht die Auflösung einer gültigen, vollzogenen Ehe, bei der aber mindestens ein Partner ungetauft ist?
Du hast Recht, da war ich nicht richtig orientiert, vorausgesetzt es stimmt, was Wikipedia schreibt:
Wikipedia hat geschrieben:Im Rahmen des Petrinische Privilegs kann der Papst eine sogenannte „Naturehe“ (nichtsakramentale Ehe zwischen zwei Ungetauften oder „halbchristliche“ Ehe zwischen einer/m Getauften und einem/r Ungetauften) unter bestimmten Voraussetzungen durch die sogenannte Dispens lösen, und zwar unabhängig davon, ob die Ehe vollzogen war oder nicht (Auflösung der Ehe zugunsten des Glaubens). Zu den Voraussetzungen gehört, dass zumindest einer der beiden Partner während der Dauer der ersten Ehe nicht getauft war, dass die Ehe unheilbar gescheitert ist und dass der bittstellende Teil und sein künftiger neuer Ehepartner nicht schuld an dem Scheitern waren. Außerdem darf die erste Ehe nach einer eventuellen Taufe beider Beteiligten nicht mehr vollzogen worden sein.

Die Eheauflösung zu Gunsten des Glaubens aufgrund des Petrinischen Privilegs ist nicht mit der Auflösung einer nicht vollzogenen Ehe durch den Papst zu verwechseln. Die Eheauflösung im Nichtvollzugsverfahren fällt (entgegen einer verbreiteten Irrmeinung) nicht unter das Petrinische Privileg, sondern stellt einen eigenen (und wesentlich älteren) Auflösungstatbestand dar. Demnach kann der Papst auch eine kirchlich gültig geschlossene sakramentale Ehe zwischen zwei Getauften lösen, solange sie noch nicht vollzogen ist. Unter Nichtvollzug versteht man die Tatsache, dass während der gesamten Ehezeit zwischen den Ehegatten kein „vollkommener geschlechtlicher Akt“ (Geschlechtsverkehr im engeren Sinn) stattgefunden hat.
Fazit: Petrinisches Privileg ist Auflösung einer vollzogenen Ehe, allerdings einer Naturehe.
Eine sakramentale Ehe kann nur aufgelöst werden, solange sie nicht vollzogen ist.

Ich muss allerdings zugeben, dass nicht klar ist, was sie mit der "halbchristlichen Ehe" meinen, ob das eine sakramentale Ehe sein kann. Dann würde mein Fazit nicht stimmen.
Warten wir auf den Fachmann taddeo.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 00:43
von taddeo
Auch eine gültige, sakramentale Ehe zwischen zwei Getauften kann aufgelöst werden. Stichwort "Inkonsumationsverfahren".

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 09:44
von Petrus_Agellus
Ich hab versucht, mich hier ein bisschen schlau zu machen. Es müsste so sein:

- Paulinisches Privileg greift bei einer nicht-sakramentalen Ehe zwischen zwei Ungetauften, sobald sich einer der beiden taufen lässt und der andere die Ehe nicht fortsetzen will. Es tritt damit automatisch ein, sobald der nun christliche Partner einen anderen christlichen Partner sakramental heiraten will.

- Petrinisches Privileg greift bei einer nicht-sakramentalen Ehe zwischen einem bereits getauften und einem ungetauften Partner "um des Glaubens Willen".

Nochmal verschieden davon ist das Inkonsumationsverfahren. Der Wikipedia-Artikel zum petrinischen Privileg ist damit teilweise falsch, weil er Gegebenheiten inkludiert, die unter das Paulinum fallen (Naturehe zwischen Ungetauften).

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 09:47
von Hubertus
Josef Steininger hat geschrieben:Ich muss allerdings zugeben, dass nicht klar ist, was sie mit der "halbchristlichen Ehe" meinen, ob das eine sakramentale Ehe sein kann.
Nein, nur eine Ehe zwischen Getauften ist sakramental.