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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 10:23
von RomanesEuntDomus
Hubertus hat geschrieben:
Josef Steininger hat geschrieben:Ich muss allerdings zugeben, dass nicht klar ist, was sie mit der "halbchristlichen Ehe" meinen, ob das eine sakramentale Ehe sein kann.
Nein, nur eine Ehe zwischen Getauften ist sakramental.
Und zwar auch dann, wenn die Eheschließenden (z.B. eine Mennonitin und ein Baptist) das selbst niemals im Sinn hatten und zum Zeitpunkt der Eheschließung weit von sich gewiesen hätten.

Versteh ich immer noch nicht, ehrlich gesagt. Da ist doch irgendwo der Wurm drin. Nach katholischer Auffassung spenden sich die Brautleute gegenseitig das Sakrament. Was, wenn sie sich das bewußt nicht gespendet haben, z.B. weil sie die katholische Sakramentenlehre generell ablehnten? Kann man auch ein Sakrament gegen seinen Willen spenden?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 10:26
von taddeo
RomanesEuntDomus hat geschrieben:Nach katholischer Auffassung spenden sich die Brautleute gegenseitig das Sakrament. Was, wenn sie sich das bewußt nicht gespendet haben, z.B. weil sie die katholische Sakramentenlehre generell ablehnten? Kann man auch ein Sakrament gegen seinen Willen spenden?
Ja (leider, möchte man fast sagen.):
CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1055 — § 1. Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.
§ 2. Deshalb kann es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist.
(Meine Hervorhebung)

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 10:28
von Raphael
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
Josef Steininger hat geschrieben:Ich muss allerdings zugeben, dass nicht klar ist, was sie mit der "halbchristlichen Ehe" meinen, ob das eine sakramentale Ehe sein kann.
Nein, nur eine Ehe zwischen Getauften ist sakramental.
Und zwar auch dann, wenn die Eheschließenden (z.B. eine Mennonitin und ein Baptist) das selbst niemals im Sinn hatten und zum Zeitpunkt der Eheschließung weit von sich gewiesen hätten.

Versteh ich immer noch nicht, ehrlich gesagt. Da ist doch irgendwo der Wurm drin. Nach katholischer Auffassung spenden sich die Brautleute gegenseitig das Sakrament. Was, wenn sie sich das bewußt nicht gespendet haben, z.B. weil sie die katholische Sakramentenlehre generell ablehnten? Kann man auch ein Sakrament gegen seinen Willen spenden?
Das ist IMHO nach katholischer Auffassung nicht möglich!
Weil dies bedeuten würde, daß die übernatürliche Ordnung und die natürliche Ordnung vollkommen getrennt nebeneinander her "funktionieren" würden.

Salopp gesagt: Der Wille der Eheleute hat in diesem sehr speziellen Fall keine Relevanz, sie verwirklichen das Ehesakrament schlicht und ergreifend durch ihr alltägliches Tun.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 10:51
von RomanesEuntDomus
@taddeo
Jetzt lese ich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung
Nach früherem katholischen Kirchenrecht galten dagegen prinzipiell alle Christgläubigen als dem päpstlichen kanonischen Recht unterworfen, sodass außerhalb der römisch-katholischen Kirche geschlossene Ehen früher grundsätzlich nicht als sakramental galten.
Stimmt das?

@Raphael
Sieht fast so aus, als würde sich die übernatürliche Ordnung und die natürliche Ordnung ab und zu mal ändern.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:10
von Hubertus
RomanesEuntDomus hat geschrieben:Jetzt lese ich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung
Nach früherem katholischen Kirchenrecht galten dagegen prinzipiell alle Christgläubigen als dem päpstlichen kanonischen Recht unterworfen, sodass außerhalb der römisch-katholischen Kirche geschlossene Ehen früher grundsätzlich nicht als sakramental galten.
Stimmt das?
Das hat mit der geänderten Sicht durch das Vat.II zu tun: Bis dahin galten Protestanten, da getauft ("unam sanctam, catholicam ...") als Katholiken, die sich der Unterordnung unter den Papst widersetzen (Schismatiker) und den protestantischen Irrlehren anhangen (Häretiker). Dennoch war für sie auch der CIC maßgeblich. Mit der auf dem Vat.II einhergehenden Anerkennung nichtkath. kirchlicher Gemeinschaften kam die Auffassung, daß der CIC für sie nicht gelte. Da sie zwar gültig getauft sind ("unam baptisma"), nicht aber der vom Kodex positiv geforderten Formpflicht unterliegen, kommt nach dem Verständnis des CIC/1983 jedesmal dort, wo Protestanten gültig heiraten*), auch ein Sakrament zustande. Sie heiraten also entweder gültig und sakramental, oder gar nicht.


*) Man müßte wohl sagen, es ist zunächst von der Gültigkeit der Ehe auszugehen ("Rechtsgunst der Ehe"), bis das Gegenteil erwiesen ist. I.d.R. dürften zwei Protestanten heutzutage nicht gültig heiraten, oft schon allein wegen des bedingten Scheidungsvorbehalts, der ja durch die protestantische Lehre unterstützt wird.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:13
von Raphael
RomanesEuntDomus hat geschrieben:@Raphael
Sieht fast so aus, als würde sich die übernatürliche Ordnung und die natürliche Ordnung ab und zu mal ändern.
Eine solch windelweiche Frage ist als dubia ungeeignet! 8)

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:16
von Cath1105
RomanesEuntDomus hat geschrieben:Kann man auch ein Sakrament gegen seinen Willen spenden?
Hat das in diesem Fall Relevanz: http://www.kathpedia.com/index.php?titl ... re_operato ?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:22
von Petrus_Agellus
RomanesEuntDomus hat geschrieben:@taddeo
Jetzt lese ich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung
Nach früherem katholischen Kirchenrecht galten dagegen prinzipiell alle Christgläubigen als dem päpstlichen kanonischen Recht unterworfen, sodass außerhalb der römisch-katholischen Kirche geschlossene Ehen früher grundsätzlich nicht als sakramental galten.
Stimmt das?

@Raphael
Sieht fast so aus, als würde sich die übernatürliche Ordnung und die natürliche Ordnung ab und zu mal ändern.
Ich habe das so verstanden, dass jede Ehe, die zwischen aus katholischer Perspektive Getauften (also auch Christen anderer entsprechender Konfessionen) eingegangen wird, ein Sakrament ist, sofern sie dem Willen der Brautleute nach jene Verbindung darstellt, die Can. 155 beschreibt - nämlich eine, "welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist", zzgl. natürlich des monogamen Elements. Fällt eines dieser Kriterien, ist es eben keine gültig geschlossene sakramentale Ehe.

Ein Freund von mir, der letztes Jahr katholisch wurde, war zuvor zivil verheiratet - er als ausgetretener Lutheraner, seine Frau als ausgetretene Katholikin. Beide wollten dezidiert keine Kinder, und es war grundsätzlich wenig Ernst im Spiel. Die Ehe wurde bald geschieden. An der Ungültigkeit besteht zumindest m. E. keinerlei Zweifel, dennoch müsste er vor einer Heirat als Katholik eine Annullierung beantragen, da ja beide grundsätzlich getauft waren und somit in dubio pro matrimonio rato gilt. Anderenfalls würde die Kirche ja einem hypothetischen protestantischen Paar, das konvertiert, erklären, sie hätten bisher im Konkubinat gelebt.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:23
von Raphael
Cath115 hat geschrieben:
RomanesEuntDomus hat geschrieben:Kann man auch ein Sakrament gegen seinen Willen spenden?
Hat das in diesem Fall Relevanz: http://www.kathpedia.com/index.php?titl ... re_operato ?
Der Vollzug des Ehesakramentes bei getauften Nicht-Katholiken hat eine gewisse Ähnlichkeit mit einer priesterlichen Handlung innerhalb der Eucharistiefeier. Gesetzt den Fall ein vom Glauben abgefallener katholischer Priester feiert eine Hl. Messe. Auch dort kommt wirksam eine Wandlung zustande, selbst wenn dem Priester die korrekte Intention notwendigerweise fehlt.
Supplet ecclesia heißt das, wenn ich mich richtig erinnere.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:41
von CIC_Fan
Also ein Priester konsekriert ohne es zu wollen ?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:48
von Petrus_Agellus
CIC_Fan hat geschrieben:Also ein Priester konsekriert ohne es zu wollen ?
Sofern er gültig und erlaubt geweiht ist, theoretisch ja - nur frage ich mich, ob das in der Realität tatsächlich geschehen kann. Man müsste einen ehemals katholischen Priester ansetzen, der zu einer Gemeinschaft ohne Realpräsenzglauben wechselt und dort quasi irrtümlich die Einsetzungsworte spricht.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:53
von CIC_Fan
Ich glaube mal von einem Petrusbruder gehört zu haben er müsse den Willen haben "das zu tun was die Kirche tut"

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:56
von Raphael
CIC_Fan hat geschrieben:Ich glaube mal von einem Petrusbruder gehört zu haben er müsse den Willen haben "das zu tun was die Kirche tut"
Wenn er das in einer Hl. Messe dem äußeren Anschein nach tut, dann reicht dies meines Wissens aus. :hmm:
Aber diejenigen, die's besser wissen, mögen mich korrigieren. :tuete:

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 11:59
von Lycobates
Raphael hat geschrieben:
Cath115 hat geschrieben:
RomanesEuntDomus hat geschrieben:Kann man auch ein Sakrament gegen seinen Willen spenden?
Hat das in diesem Fall Relevanz: http://www.kathpedia.com/index.php?titl ... re_operato ?
Der Vollzug des Ehesakramentes bei getauften Nicht-Katholiken hat eine gewisse Ähnlichkeit mit einer priesterlichen Handlung innerhalb der Eucharistiefeier. Gesetzt den Fall ein vom Glauben abgefallener katholischer Priester feiert eine Hl. Messe. Auch dort kommt wirksam eine Wandlung zustande, selbst wenn dem Priester die korrekte Intention notwendigerweise fehlt.
Supplet ecclesia heißt das, wenn ich mich richtig erinnere.
Hier wird einiges durcheinandergeworfen.
Der Grundsatz Supplet Ecclesia bezieht sich auf eine mangelnde Jurisdiktion, hat also Bezug auf die potestas iurisdictionis die u.U. ergänzt wird. Nie aber bezieht er sich auf die potestas ordinis, einen sakramentalen Mangel kann die Kirche nicht von Rechts wegen ersetzen.
Wenn ein vom Glauben abgefallener katholischer Priester eine Hl. Messe feiert und dabei sonst alle zur Gültigkeit erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, ist die Messe gültig, und kommt das Sakrament zustande. Eine der Bedingungen ist aber die Absicht zu tun, was die Kirche tut. Ohne diese Intention (die in der ernsthaften äußeren Verwendung des Ritus ihren Ausdruck findet, denn de internis non iudicat Ecclesia, also nicht wenn etwa in einem Film "getauft" wird, und allen klar is, es handelt sich um einen Film) gibt es kein Sakrament. Der abgefallene Priester muß also sehr wohl beabsichtigen, eine Messe zu feiern, so, wie die Kirche sie feiert, sowie der Heide, der auf dessen Anfrage hin einen Sterbenden tauft, die Absicht haben muß, den von der Kirche gewollten Brauch zu vollziehen, so wie sie ihn vollzieht.
Die Kirche verlangt nur die Absicht, zu tun, was sie tut. Sie verlangt, für die Gültigkeit, nicht, zu glauben, was sie glaubt.
Es stimmt also nicht, daß einem ungläubig gewordenen Priester "die korrekte Intention notwendigerweise fehlt".

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 12:33
von Hubertus
CIC_Fan hat geschrieben:Also ein Priester konsekriert ohne es zu wollen ?
Er muß wenigstens die Intention haben dazu zu tun, was die Kirche tut.
Wenn er durch positiven Wilensakt die Konsekration ausschließt, nicht, beispielsweise zu Ausbildungszwecken, um die Rubriken praktisch zu demonstrieren etc.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 13:17
von Fragesteller
Petrus_Agellus hat geschrieben:
RomanesEuntDomus hat geschrieben:@taddeo
Jetzt lese ich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung
Nach früherem katholischen Kirchenrecht galten dagegen prinzipiell alle Christgläubigen als dem päpstlichen kanonischen Recht unterworfen, sodass außerhalb der römisch-katholischen Kirche geschlossene Ehen früher grundsätzlich nicht als sakramental galten.
Stimmt das?

@Raphael
Sieht fast so aus, als würde sich die übernatürliche Ordnung und die natürliche Ordnung ab und zu mal ändern.
Ich habe das so verstanden, dass jede Ehe, die zwischen aus katholischer Perspektive Getauften (also auch Christen anderer entsprechender Konfessionen) eingegangen wird, ein Sakrament ist, sofern sie dem Willen der Brautleute nach jene Verbindung darstellt, die Can. 155 beschreibt - nämlich eine, "welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist", zzgl. natürlich des monogamen Elements. Fällt eines dieser Kriterien, ist es eben keine gültig geschlossene sakramentale Ehe.
Der passende Vergleichspunkt bzgl. der Eucharistie ist also nicht der ungläubige Priester, sondern eher ein Priester der ersten Jahrhunderte: Mangels entfalteter Sakramententheologie war er eher nicht der Meinung, ein "Sakrament" zu vollziehen; indem er aber tun wollte, was die Kirche tut, ferner an Realpräsenz und Opfer glaubte, hatte er gleichwohl eine Intention, die etwas zustandekommen ließ, was wir rückblickend als Sakrament kategorisieren. Ähnlich ist auch bei einem nichtkatholischen Brautpaar dessen Intention absolut relvant - aber eben nicht dessen Sakramententheologie.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 13:25
von CIC_Fan
Hubertus hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:Also ein Priester konsekriert ohne es zu wollen ?
Er muß wenigstens die Intention haben dazu zu tun, was die Kirche tut.
Wenn er durch positiven Wilensakt die Konsekration ausschließt, nicht, beispielsweise zu Ausbildungszwecken, um die Rubriken praktisch zu demonstrieren etc.
so kenne ich das auch

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 14:39
von RomanesEuntDomus
Fragesteller hat geschrieben:Ähnlich ist auch bei einem nichtkatholischen Brautpaar dessen Intention absolut relvant - aber eben nicht dessen Sakramententheologie.
Ja, seit 1983. :)

Eine andere Frage an die Experten hier im Forum: Ist eine Ehe, die laut CIC verboten ist, trotzdem sakramental?

Beispiel für ein Verbot:
Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 15:41
von Petrus_Agellus
Ich bin zwar kein Experte, aber ich denke doch, dass sie trotzdem sakramental wäre - schließlich waren die vier Bischofsweihen Lefebvres ja auch gültig, obwohl nicht erlaubt.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 16:10
von Florianklaus
Petrus_Agellus hat geschrieben:Ich bin zwar kein Experte, aber ich denke doch, dass sie trotzdem sakramental wäre - schließlich waren die vier Bischofsweihen Lefebvres ja auch gültig, obwohl nicht erlaubt.
Aber doch wohl nur, wenn sie der Formpflicht genügt, oder?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 16:15
von Petrus_Agellus
Meinst Du mit Formpflicht die Intention der Brautleute? Dann ja. Ansonsten wäre ja eben eine zivil geschlossene Ehe zwischen zwei Protestanten für Rom nicht im Zweifelsfall gültig.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 16:59
von Florianklaus
Petrus_Agellus hat geschrieben:Meinst Du mit Formpflicht die Intention der Brautleute? Dann ja. Ansonsten wäre ja eben eine zivil geschlossene Ehe zwischen zwei Protestanten für Rom nicht im Zweifelsfall gültig.
Aber in dem Beispiel ist doch einer der Brautleute katholisch?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 17:02
von Petrus_Agellus
Florianklaus hat geschrieben:
Petrus_Agellus hat geschrieben:Meinst Du mit Formpflicht die Intention der Brautleute? Dann ja. Ansonsten wäre ja eben eine zivil geschlossene Ehe zwischen zwei Protestanten für Rom nicht im Zweifelsfall gültig.
Aber in dem Beispiel ist doch einer der Brautleute katholisch?
Ein Grund mehr für die Annahme der Gültigkeit in meinen Augen. Weiß wer etwas genaueres?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 17:12
von Siard
Erzbischöfliches Offizialat Köln hat geschrieben:Wenn die kanonische Formpflicht missachtet wurde, ist die Ehe eines Katholiken für die Kirche ungültig.
Kanonische Formpflicht wird die Rechtsvorschrift des kirchlichen Gesetzbuchs Codex Iuris Canonici genannt, derzufolge Katholiken normalerweise katholisch getraut werden müssen, wenn ihre Ehe kirchlich gültig sein soll; diese rechtliche Pflicht besteht auch dann, wenn der andere Partner nicht katholisch ist (cann. 1108-1123 CIC).

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 17:31
von Petrus_Agellus
Ach schau an - das ist interessant! Danke! Also kommt zwar ein Ehesakrament zustande, wenn zwei Getaufte außerhalb der katholischen Kirche heiraten, aber nicht, wenn sie innerhalb der Kirche der Formpflicht nicht genügen... Ich meine: Ich verstehe es, aber es ist schon ein wenig barock. Mit derselben Logik hätten doch die Bischofsweihen Lefebvres ungültig sein müssen?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 18:04
von CIC_Fan
nein den es sind ja auch Bischofsweihen außerhalb der Kirche gültig z.b. die in der Orthodoxie im übrigen hat man das bis 1958 nicht so dramatisch gesehen da würde eine unerlaubte Bischofsweihe behandelt wie eine unerlaubte Priester Weihe die verschärfung 1958 hat eindeutig politische Gründe

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 19:08
von Petrus_Agellus
CIC_Fan hat geschrieben:nein den es sind ja auch Bischofsweihen außerhalb der Kirche gültig z.b. die in der Orthodoxie im übrigen hat man das bis 1958 nicht so dramatisch gesehen da würde eine unerlaubte Bischofsweihe behandelt wie eine unerlaubte Priester Weihe die verschärfung 1958 hat eindeutig politische Gründe
Worauf es mir ankam: Natürlich sind außerkatholische Bischofsweihen gültig, sofern in Sukzession bzw. mit passender Sakramententheologie, aber nicht durch den Hl. Stuhl genehmigt und damit schismatisch - ist das nicht unterm Strich derselbe Formmangel, wie eine ohne Erlaubnis des Ordinarius eingegangene gemischtkonfessionelle Ehe?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 19:26
von Fragesteller
Petrus_Agellus hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:nein den es sind ja auch Bischofsweihen außerhalb der Kirche gültig z.b. die in der Orthodoxie im übrigen hat man das bis 1958 nicht so dramatisch gesehen da würde eine unerlaubte Bischofsweihe behandelt wie eine unerlaubte Priester Weihe die verschärfung 1958 hat eindeutig politische Gründe
Worauf es mir ankam: Natürlich sind außerkatholische Bischofsweihen gültig, sofern in Sukzession bzw. mit passender Sakramententheologie, aber nicht durch den Hl. Stuhl genehmigt und damit schismatisch - ist das nicht unterm Strich derselbe Formmangel, wie eine ohne Erlaubnis des Ordinarius eingegangene gemischtkonfessionelle Ehe?
Formpflicht in diesem Sinne ist eine Spezialität des Ehesakraments, das aufgrund seines Vertragscharakters eine Sonderstellung hat (so wie es umgekehrt auch für Protestanten keine standesamtliche Bischofsweihe gibt :D ).

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 19:31
von Siard
Fragesteller hat geschrieben:(so wie es umgekehrt auch für Protestanten keine standesamtliche Bischofsweihe gibt :D ).
Bist Du ganz sicher? ;D

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 19:33
von Petrus_Agellus
Fragesteller hat geschrieben:
Petrus_Agellus hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:nein den es sind ja auch Bischofsweihen außerhalb der Kirche gültig z.b. die in der Orthodoxie im übrigen hat man das bis 1958 nicht so dramatisch gesehen da würde eine unerlaubte Bischofsweihe behandelt wie eine unerlaubte Priester Weihe die verschärfung 1958 hat eindeutig politische Gründe
Worauf es mir ankam: Natürlich sind außerkatholische Bischofsweihen gültig, sofern in Sukzession bzw. mit passender Sakramententheologie, aber nicht durch den Hl. Stuhl genehmigt und damit schismatisch - ist das nicht unterm Strich derselbe Formmangel, wie eine ohne Erlaubnis des Ordinarius eingegangene gemischtkonfessionelle Ehe?
Formpflicht in diesem Sinne ist eine Spezialität des Ehesakraments, das aufgrund seines Vertragscharakters eine Sonderstellung hat (so wie es umgekehrt auch für Protestanten keine standesamtliche Bischofsweihe gibt :D ).
Na dann - nihil obstat. :zirkusdirektor:

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 19:34
von PascalBlaise
Das ganze ist in vielerlei Hinsicht widersprüchlich und inkonsequent. Dem normalen Katholiken ist das kaum mehr vermittelbar. Letztlich kann ich in bestimmten Szenarien eine gültige Ehe bekommen, indem ich vor der Hochzeit aus der Kirche austrete? :patsch:
Ich als Betroffener sag da nur: Banane.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 19:39
von Siard
PascalBlaise hat geschrieben:Letztlich kann ich in bestimmten Szenarien eine gültige Ehe bekommen, indem ich vor der Hochzeit aus der Kirche austrete? :patsch:
Du kannst sogar eine sakramentale Ehe bekommen! (Nicht jede gültige Ehe ist sakramental.)