Ah, ok, diese weitergehende Übersetzung am Ende ist nachträglich in den Artikel eingefügt worden, die war am Anfang noch nicht da.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 30. Januar 2019, 10:34es geht klar aus dem Text hervor daß nur die Messe gemeint sein kann
und da das Priesterum eben nicht absplut an den Zölibat gekoppelt ist wäre das weder ein Drama noch eine Katastrophe wie schon öfter erwähnt sieht man hier in der Erzdiözese Wien das verheiratete Kapläne aus der griechisch kath in den Pfarren sehr gut angenommen werdenMeine Entscheidung lautet: kein optionaler Zölibat vor dem Diakonat. Es ist eine persönliche Sache von mir aber ich werde es nicht tun, das ist klar. Bin ich ein Verschlossener? Vielleicht, aber ich wage es nicht, mich mit dieser Entscheidung vor Gott zu stellen. Pater Lobinger sagt: die Kirche macht die Eucharistie und die Eucharistie macht die Kirche. Aber wo es keine Eucharistie oder Gemeinschaft gibt – denken Sie an die Pazifikinseln –, da fragt Lobinger: wer macht die Eucharistie? Die Direktoren und Organisatoren dieser Gemeinden sind Diakone oder Nonnen oder Laien.
Lobinger sagt: man könnte einen älteren verheirateten Mann zum Priester weihen, das ist seine These. Doch er soll nur das Munus Sanctificandi ausüben, das heißt, die Messe feiern, das Sakrament der Versöhnung spenden und die Krankensalbung. Die Priesterweihe gibt die „Tria munera“ an: das Munus Regendi (des Hirten, der führt), das Munus Docendi (des Hirten, der lehrt) und das Munus Sanctificandi. Der Bischof würde ihm nur die Lizenz für das Munus Sanctificandi geben. Dies ist die These, das Buch ist interessant und vielleicht hilft es, das Problem zu lösen.
Quelle:
http://www.kath.net/news/66737
Die Aufspaltung dieser drei Vollmachten halte ich aber erst recht für problematisch. Ein Priester, der nur als Sakramentenspender dient, aber ansonsten keine Lehr- und Leitungsfunktion in der Pfarrei ausüben darf, mag zwar der Traum aller progressiven Kräfte sein, mein Traum ist es nicht.
Zudem: da wird jetzt von irgendwelchen Sonderfällen auf Pazifikinseln geredet. Jedem, der bis drei zählen kann, ist doch klar, dass das nur das Einfallstor ist. Diese "Notlage" lässt sich doch wie immer beliebig erweitern, siehe nur die "Notlage", die wir sonntäglich in den Messen bezüglich der außerordentlichen Kommunionhelfer erleben. Und wenn das eingeführt wird und der Bischof das entscheidet, dauert es doch nicht lange, bis der erste deutsche Bischof diese Notlage auch in seinem Bistum erkennt, weil es den Gläubigen keinesfalls zumutbar ist, 15 km in die nächste Pfarrei zur Messe zu fahren. Ist diese Lizenz dann einmal erteilt, glaubst du ernsthaft, dass Rom dann noch einschreiten kann oder wird? Den Aufschrei in den Medien sehe ich jetzt schon vor mir.
Die Notlage auf irgendwelchen Pazifikinseln könnte man im Übrigen auch über die Dispensierung von der Zölibatsverpflichtung lösen.