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Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Montag 26. September 2016, 10:55
von Wahlkatholik
Gibt es von der Kirche irgendwelche Vorschriften, wie geistliche Leitung ausgeübt wird? Vor allem dazu, ob und inwieweit der geistliche Leiter von sich aus Themen ansprechen und dazu Fragen stellen darf. Und inwieweit der geistliche Leiter Ratschläge und Anordnungen geben darf und ob das verbindlich ist.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Montag 26. September 2016, 11:10
von ad-fontes
Wahlkatholik hat geschrieben:Gibt es von der Kirche irgendwelche Vorschriften, wie geistliche Leitung ausgeübt wird? Vor allem dazu, ob und inwieweit der geistliche Leiter von sich aus Themen ansprechen und dazu Fragen stellen darf. Und inwieweit der geistliche Leiter Ratschläge und Anordnungen geben darf und ob das verbindlich ist.
In Instituten des geweihten Lebens?
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Montag 26. September 2016, 11:25
von Wahlkatholik
ad-fontes hat geschrieben:Wahlkatholik hat geschrieben:Gibt es von der Kirche irgendwelche Vorschriften, wie geistliche Leitung ausgeübt wird? Vor allem dazu, ob und inwieweit der geistliche Leiter von sich aus Themen ansprechen und dazu Fragen stellen darf. Und inwieweit der geistliche Leiter Ratschläge und Anordnungen geben darf und ob das verbindlich ist.
In Instituten des geweihten Lebens?
Suche einen generellen Überblick zu bekommen. Zum einen in Orden, Instituten etc. (auch im Hinblick auf die Trennung von Forum externum und Forum internum). Zum anderen was einfache Gläubige angeht, die sich einen Priester als ständigen geistlichen Leiter wählen.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Montag 26. September 2016, 12:39
von Reinhard
Möchtest Du vor allem klären, was Geistliche Leitung / Begleitung für Dich bedeuten würde, oder geht es Dir um einen eher grundsätzlichen, abstrakten Überblick ?
Es wäre gut, wenn Du etwas zum Hintergrund und der Zielrichtung Deiner Frage sagen würdest.
Sonst, generell, ist ja geistliche Leitung etwas, das (mal abgesehen vom Mißbrauch) so gar nichts mit "Vorschriften" zu tun hat, sondern mit Beziehung: vor allem der Beziehung zu Gott. Dabei spielt das genaue (und geistliche !) Zuhören die Haupt-Rolle. Alles andere ergibt sich ja dann daraus.
Deshalb ist es auch die (gute) Regel, dass ein geistlicher Leiter oder Spiritual gerade nicht gleichzeitig Vorgesetzter ist !
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Montag 26. September 2016, 12:44
von Juergen
DBK -
Handreichung für geistliche Begleitung auf dem Glaubensweg Enthält auf 179 Seiten verschiedene Aufsätze zum Thema.
DBK -
Der kirchliche Dienst der geistlichen Begleitung – Kurze Handreichung (30 S.) der Pastoralkommission der DBK
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Montag 26. September 2016, 13:03
von Amanda
Danke für die Verlinkung, Jürgen - das ist sehr informativ!

Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Montag 26. September 2016, 14:39
von Wahlkatholik
Reinhard hat geschrieben:Möchtest Du vor allem klären, was Geistliche Leitung / Begleitung für Dich bedeuten würde, oder geht es Dir um einen eher grundsätzlichen, abstrakten Überblick ?
Es wäre gut, wenn Du etwas zum Hintergrund und der Zielrichtung Deiner Frage sagen würdest.
Sonst, generell, ist ja geistliche Leitung etwas, das (mal abgesehen vom Mißbrauch) so gar nichts mit "Vorschriften" zu tun hat, sondern mit Beziehung: vor allem der Beziehung zu Gott. Dabei spielt das genaue (und geistliche !) Zuhören die Haupt-Rolle. Alles andere ergibt sich ja dann daraus.
Deshalb ist es auch die (gute) Regel, dass ein geistlicher Leiter oder Spiritual gerade nicht gleichzeitig Vorgesetzter ist !
Es geht mir um einen generellen Überblick. Zum einen wie es in Gemeinschaften praktiziert wird, zum anderen bei normalen Gläubigen. Besonders interessiert mich inwieweit der geistliche Leiter von sich aus bestimmte Themen abfragen darf. Ich habe in einem Vortrag gehört, dass es hier ein beschränktes Fragerecht gibt, ähnlich wie bei der Beichte, nur finde ich keine Regelungen dazu.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Montag 26. September 2016, 18:11
von Reinhard
Der rote Faden ist ja, wie ich schon sagte, und wie die von Jürgen verlinkten Quellen auch betonen, dass der geistliche Begleiter / Leiter / Spiritual zusammen mit dem Gläubigen auf Gott hört, was jetzt "dran" ist, im geistlichen Wachstum.
Da verstehe ich nicht, welche Frageverbote es da geben sollte.
Wahlkatholik hat geschrieben:Ich habe in einem Vortrag gehört, dass es hier ein beschränktes Fragerecht gibt, ähnlich wie bei der Beichte, nur finde ich keine Regelungen dazu.
Was für ein Vortrag war das ? - vielleicht lässt sich von daher die Geschichte etwas erhellen ...
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Dienstag 27. September 2016, 14:28
von Wahlkatholik
Reinhard hat geschrieben: Da verstehe ich nicht, welche Frageverbote es da geben sollte.
Wahlkatholik hat geschrieben:Ich habe in einem Vortrag gehört, dass es hier ein beschränktes Fragerecht gibt, ähnlich wie bei der Beichte, nur finde ich keine Regelungen dazu.
Was für ein Vortrag war das ? - vielleicht lässt sich von daher die Geschichte etwas erhellen ...
Es ging um Gemeinschaften in der Kirche, bei denen geistliche Leitung Pflicht ist und die Gläubigen dort auch über die Erfüllung ihrer eingegangen Verpflichtungen und ähnliches befragt werden. Und da sagte der Vortragende, dass das nicht zulässig sei, wenn der Gläubige nicht von sich aus das Gespräch darauf lenke. Weil es nur ein eingeschränktes Fragerecht in der geistlichen Leitung gebe. Und man in der Beichte gar nichts fragen dürfe, es sei den der Beichtende äußere sich so unklar, dass die Lossprechung nicht gültig wäre. Und da hab ich mich gefragt, ob das mit den Fragen in der geistlichen Leitung und der Beichte irgendwo geregelt ist.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Mittwoch 28. September 2016, 01:55
von Reinhard
Wahlkatholik hat geschrieben:Es ging um Gemeinschaften in der Kirche, bei denen geistliche Leitung Pflicht ist und die Gläubigen dort auch über die Erfüllung ihrer eingegangen Verpflichtungen und ähnliches befragt werden. Und da sagte der Vortragende, dass das nicht zulässig sei, wenn der Gläubige nicht von sich aus das Gespräch darauf lenke. ...
Ah ja, das macht Sinn ! - da findest Du sie wieder, die möglichst strikte Trennung zwischen disziplinarischer Leitung und geistlicher Begleitung. Das dürfte der Kern dieser Betonung sein.
Und es geht um die bedingungslose Achtung des Menschen, hier also des Begleiteten, und seiner Seele.
(Das kommt sehr schön heraus in den Handreichungen der DBK dazu !)
In der Begleitung geht es ja um den Kern meiner Seele, bis hin zu meinem innersten Geheimnis.
Da darf
natürlich niemand drin herumwühlen !
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Donnerstag 29. September 2016, 04:31
von Niels
Von allen "disziplinarischen" Sachen etc. abgesehen - welche Fragen sollten vom "Geistlichen Leiter" gestellt werden dürfen und welche nicht?
Wo ist die Grenze?
Danke im voraus für Deine Antwort.

Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Donnerstag 29. September 2016, 09:42
von Petrus
ein geistlicher Leiter fragt erst mal nix. Er schaut Dich an. Er hört Dir zu.
und erst wenn Du fertig bist mit Reden, sagt er was.
soweit meine persönliche Erfahrung mit Franz Jalics (danke, Franz!)
Peter.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Donnerstag 29. September 2016, 09:59
von Wahlkatholik
Also beim Opus Dei z.B. fragt der geistliche Leiter auch, ob und wie man seine Verpflichtungen erfüllt (tägliche hl. Messe, Gebet, Rosenkranz, wöchentliche Beichte etc.). Zugleich leitet er auch die äußeren Verpflichtungen der Mitglieder (Apostolat, Mitarbeit an den Unternehmungen, Teilnahme an Bildungsveranstaltungen etc.). Ist das ein Problem?
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Donnerstag 29. September 2016, 16:12
von Reinhard
Wahlkatholik hat geschrieben:Also beim Opus Dei z.B. fragt der geistliche Leiter auch, ob und wie man seine Verpflichtungen erfüllt ...
Das wäre inhaltlich aber ganz was anders als was ich als Geistliche Begleitung kenne.
Mit OD kenne ich mich nun nicht aus, aber wenn das dort der Schwerpunkt von geistlicher Leitung ist, dann ist das
wesentlich oberflächlicher als was ich darunter verstehe (und was die DBK beschreibt).
Vielleicht geht solch ein "Leitungs"- Begriff mit der Funktion eines Gruppen- oder Teamleiters zusammen, das weiß ich nicht.
Wie gesagt: nach meinem Verständnis reicht Geistliche Begleitung sehr viel tiefer, und da ginge das jedenfalls nicht zusammen.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Freitag 30. September 2016, 21:28
von Petrus
Wahlkatholik hat geschrieben:Also beim Opus Dei z.B. fragt der geistliche Leiter auch, ob und wie man seine Verpflichtungen erfüllt (tägliche hl. Messe, Gebet, Rosenkranz, wöchentliche Beichte etc.).
da würde ich da ganz schnell weglaufen.
Petrus.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Samstag 1. Oktober 2016, 10:19
von Raphaela
Wahlkatholik hat geschrieben:[
Es geht mir um einen generellen Überblick. Zum einen wie es in Gemeinschaften praktiziert wird, zum anderen bei normalen Gläubigen. Besonders interessiert mich inwieweit der geistliche Leiter von sich aus bestimmte Themen abfragen darf. Ich habe in einem Vortrag gehört, dass es hier ein beschränktes Fragerecht gibt, ähnlich wie bei der Beichte, nur finde ich keine Regelungen dazu.
Wenn du willst kannst du mir gerne eine pn schreiben.
Ich bin geistliche Begleiterin, habe die Ausbildung dazu gemacht und bin auch bei der Diözese gemeldet.
Vielleicht kann ich dir bei denen Fragen weiterhelfen.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Samstag 1. Oktober 2016, 11:40
von Juergen
Laß besser die Finger von solchen Angeboten.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Sonntag 30. Oktober 2016, 21:41
von Vir Probatus
Reinhard hat geschrieben:Wahlkatholik hat geschrieben:Es ging um Gemeinschaften in der Kirche, bei denen geistliche Leitung Pflicht ist und die Gläubigen dort auch über die Erfüllung ihrer eingegangen Verpflichtungen und ähnliches befragt werden. Und da sagte der Vortragende, dass das nicht zulässig sei, wenn der Gläubige nicht von sich aus das Gespräch darauf lenke. ...
Ah ja, das macht Sinn ! - da findest Du sie wieder, die möglichst strikte Trennung zwischen disziplinarischer Leitung und geistlicher Begleitung. Das dürfte der Kern dieser Betonung sein.
Und es geht um die bedingungslose Achtung des Menschen, hier also des Begleiteten, und seiner Seele.
(Das kommt sehr schön heraus in den Handreichungen der DBK dazu !)
In der Begleitung geht es ja um den Kern meiner Seele, bis hin zu meinem innersten Geheimnis.
Da darf
natürlich niemand drin herumwühlen !
Natürlich ist das so. Das haben wir doch hier in der Causa Doris Wagner ausführlich diskutiert.
http://daswerk-info.blogspot.com/2016/0 ... ichte.html
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Sonntag 30. Oktober 2016, 21:53
von Vir Probatus
Raphaela hat geschrieben:Wahlkatholik hat geschrieben:[
Es geht mir um einen generellen Überblick. Zum einen wie es in Gemeinschaften praktiziert wird, zum anderen bei normalen Gläubigen. Besonders interessiert mich inwieweit der geistliche Leiter von sich aus bestimmte Themen abfragen darf. Ich habe in einem Vortrag gehört, dass es hier ein beschränktes Fragerecht gibt, ähnlich wie bei der Beichte, nur finde ich keine Regelungen dazu.
Wenn du willst kannst du mir gerne eine pn schreiben.
Ich bin geistliche Begleiterin, habe die Ausbildung dazu gemacht und bin auch bei der Diözese gemeldet.
Vielleicht kann ich dir bei denen Fragen weiterhelfen.
Ich habe ernsthafte Zweifel, ob diese Fragen einer "Geistlichen Begleiterin" vorgelegt werden sollten, insbesondere dass eine derartige Person hier Fragerechte hat.
Wenn ich das so lese, glaube ich, daß das Beichtsakrament als nächstes in die Finger von Beauftragten fällt.
Re: Vorschriften zur geistlichen Leitung
Verfasst: Sonntag 6. November 2016, 16:40
von Raphaela
Vir Probatus hat geschrieben:Raphaela hat geschrieben:Wahlkatholik hat geschrieben:[
Es geht mir um einen generellen Überblick. Zum einen wie es in Gemeinschaften praktiziert wird, zum anderen bei normalen Gläubigen. Besonders interessiert mich inwieweit der geistliche Leiter von sich aus bestimmte Themen abfragen darf. Ich habe in einem Vortrag gehört, dass es hier ein beschränktes Fragerecht gibt, ähnlich wie bei der Beichte, nur finde ich keine Regelungen dazu.
Wenn du willst kannst du mir gerne eine pn schreiben.
Ich bin geistliche Begleiterin, habe die Ausbildung dazu gemacht und bin auch bei der Diözese gemeldet.
Vielleicht kann ich dir bei denen Fragen weiterhelfen.
Ich habe ernsthafte Zweifel, ob diese Fragen einer "Geistlichen Begleiterin" vorgelegt werden sollten, insbesondere dass eine derartige Person hier Fragerechte hat.
Wenn ich das so lese, glaube ich, daß das Beichtsakrament als nächstes in die Finger von Beauftragten fällt.
Habe ich irgendwas davon geschrieben, dass mir einen Fragekatalog vorlegen werden sollst? Ich wollte nur persönlich die Fragen beantworten, scheint hier nämlich recht oberflächlich von dir gestellt zu sein.