Seite 1 von 2

Abtreibung und Exkommunikation

Verfasst: Montag 21. November 2016, 12:16
von HeGe
[td][sansserif-uni][color=#8][b]Hinweis der Moderation:[/b] Die folgenden Beiträge entstammen ursprünglich meheren Stängen und wurden von daraus hierher verschoben. HeGe hat das Thema nicht ursprüng- lich eröffnet. Hubertus als Mod.[/color][/sansserif-uni][/td]



Päpstliches Schreiben "Misericordia et misera" zum Abschluss des Jahres der Barmherzigkeit:

http://www.kath.net/news/57544

Neben der verlängerten Beichtfakultas für die FSSPX, ist mir das noch aufgefallen:
[...] 12. Aufgrund dieser Notwendigkeit und damit dem Wunsch nach Versöhnung und der Vergebung Gottes nichts im Wege stehe, gewähre ich von nun an allen Priestern die Vollmacht, kraft ihres Amtes jene loszusprechen, welche die Sünde der Abtreibung begangen haben. [...]
:hmm:

Des Weiteren soll der 33. Sonntag im Jahreskreis zukünftig als "Welttag der Armen" begangen werden.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Montag 21. November 2016, 18:19
von CIC_Fan
die Idee ist nicht schlecht wenn heute der Jahrzehnte nicht beichten war sich zur Beichte entschließt und der Priester ihm sagt da muß ich erst mit dem Bischof reden
dann kommt der doch nie wieder

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Montag 21. November 2016, 18:34
von Marion
CIC_Fan hat geschrieben:die Idee ist nicht schlecht wenn heute der Jahrzehnte nicht beichten war sich zur Beichte entschließt und der Priester ihm sagt da muß ich erst mit dem Bischof reden
dann kommt der doch nie wieder
Mit was für Leuten hast du denn zu tun?
"Wenn der nicht sofort meine Sünden nachlässt, dann fahr ich lieber zur Hölle, als daß ich da nochmal komm."

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Montag 21. November 2016, 18:43
von Sascha B.
Marion hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:die Idee ist nicht schlecht wenn heute der Jahrzehnte nicht beichten war sich zur Beichte entschließt und der Priester ihm sagt da muß ich erst mit dem Bischof reden
dann kommt der doch nie wieder
Mit was für Leuten hast du denn zu tun?
"Wenn der nicht sofort meine Sünden nachlässt, dann fahr ich lieber zur Hölle, als daß ich da nochmal komm."
Mit ganz normalen Menschen welche noch auf der Suche sind?
Der Glaube und die dazugehörige Praxis kommt ja nicht über Nacht, es ist vielmehr ein lebenslanger Kampf.
Oder erwartest du dass jemand der nach Jahrzehnten mal wieder in eine Kirche geht, sofort alles Versteht und richtig macht?

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Montag 21. November 2016, 19:02
von Marion
Sascha B. hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:die Idee ist nicht schlecht wenn heute der Jahrzehnte nicht beichten war sich zur Beichte entschließt und der Priester ihm sagt da muß ich erst mit dem Bischof reden
dann kommt der doch nie wieder
Mit was für Leuten hast du denn zu tun?
"Wenn der nicht sofort meine Sünden nachlässt, dann fahr ich lieber zur Hölle, als daß ich da nochmal komm."
Mit ganz normalen Menschen welche noch auf der Suche sind?
Achso, die Leute die noch nicht glauben, sondern erst suchen was sie denn nun glauben wollen. Sie benötigen erst ein "Pröbchen". Wie in den Drogeriemärkten früher. Bevor man sich ein Parfüm kauft möchte man gern erst ein Pröbchen zum testen. Ich glaube, ich verstehe nun was ihr meint.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Montag 21. November 2016, 20:41
von taddeo
Marion hat geschrieben:... Ich glaube, ich verstehe nun was ihr meint.
Das glaube ich, ehrlich gesagt, nicht. :(

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 08:15
von CIC_Fan
Marion hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:die Idee ist nicht schlecht wenn heute der Jahrzehnte nicht beichten war sich zur Beichte entschließt und der Priester ihm sagt da muß ich erst mit dem Bischof reden
dann kommt der doch nie wieder
Mit was für Leuten hast du denn zu tun?
"Wenn der nicht sofort meine Sünden nachlässt, dann fahr ich lieber zur Hölle, als daß ich da nochmal komm."
normale Menschen die mit dem Glauben Jahrzehnte nichts zu tun hatten
es gibt eine Welt da draußen aber das merkt man ja im Aquarium nicht wo man quackt "es ist Sedisvakanz"

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 11:05
von HeGe
Die dazugehörige Meldung im Videotext gestern lautete: "Papst verzeiht Abtreibungen." :roll: Auch viele andere Medienmeldungen lesen sich so, als hätten die wie üblich nicht kapiert, worum es geht. Oder sie möchten es vielleicht auch nicht kapieren.

Was bei der Bevölkerung ankommt, ist jedenfalls im Zweifel nicht das, was beschlossen wurde, aber das durchzieht ja leider schon das gesamte Pontifikat.

Liegt aber wohl auch daran, dass die Presse andere, ebenfalls nur wenige Tage alte Aussagen des Papstes zum Thema Abtreibung nicht verbreitet hat:

Papst nennt Abtreibung "grauenhaftes Verbrechen"

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 11:34
von taddeo
HeGe hat geschrieben:Die dazugehörige Meldung im Videotext gestern lautete: "Papst verzeiht Abtreibungen." :roll: Auch viele andere Medienmeldungen lesen sich so, als hätten die wie üblich nicht kapiert, worum es geht. Oder sie möchten es vielleicht auch nicht kapieren.

Was bei der Bevölkerung ankommt, ist jedenfalls im Zweifel nicht das, was beschlossen wurde, aber das durchzieht ja leider schon das gesamte Pontifikat.

Liegt aber wohl auch daran, dass die Presse andere, ebenfalls nur wenige Tage alte Aussagen des Papstes zum Thema Abtreibung nicht verbreitet hat:

Papst nennt Abtreibung "grauenhaftes Verbrechen"
Die Passauer Neue Presse hat gestern den (erstaunlich seriösen) dpa-Beitrag publiziert: http://www.pnp.de/nachrichten/politik/2 ... geben.html

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 12:15
von Juergen
HeGe hat geschrieben:
[...] 12. Aufgrund dieser Notwendigkeit und damit dem Wunsch nach Versöhnung und der Vergebung Gottes nichts im Wege stehe, gewähre ich von nun an allen Priestern die Vollmacht, kraft ihres Amtes jene loszusprechen, welche die Sünde der Abtreibung begangen haben. [...]
:hmm:
Das ist mal wieder eine typisch Franzensche Vorgehensweise.
Er ändert nicht, wie es rechtlich sauber wäre, das Kirchenrecht ab, sondern er erläßt am Kirchenrecht vorbei eine Handlungsanweisung. :/

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 12:28
von taddeo
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
[...] 12. Aufgrund dieser Notwendigkeit und damit dem Wunsch nach Versöhnung und der Vergebung Gottes nichts im Wege stehe, gewähre ich von nun an allen Priestern die Vollmacht, kraft ihres Amtes jene loszusprechen, welche die Sünde der Abtreibung begangen haben. [...]
:hmm:
Das ist mal wieder eine typisch Franzensche Vorgehensweise.
Er ändert nicht, wie es rechtlich sauber wäre, das Kirchenrecht ab, sondern er erläßt am Kirchenrecht vorbei eine Handlungsanweisung. :/
Das ist aber schon früher gang und gäbe gewesen - es ist nichts anderes als ein Indult.
Und in diesem Fall ist es sogar sinnvoll, diese Form zu wählen; erstens kommt dadurch zum Ausdruck, daß es keinen generellen Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Vollmacht gibt, und zweitens könnte ein Indult ohne weiteres wieder zurückgezogen werden, wenn es sich nicht bewährt.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 12:33
von Juergen
taddeo hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
[...] 12. Aufgrund dieser Notwendigkeit und damit dem Wunsch nach Versöhnung und der Vergebung Gottes nichts im Wege stehe, gewähre ich von nun an allen Priestern die Vollmacht, kraft ihres Amtes jene loszusprechen, welche die Sünde der Abtreibung begangen haben. [...]
:hmm:
Das ist mal wieder eine typisch Franzensche Vorgehensweise.
Er ändert nicht, wie es rechtlich sauber wäre, das Kirchenrecht ab, sondern er erläßt am Kirchenrecht vorbei eine Handlungsanweisung. :/
Das ist aber schon früher gang und gäbe gewesen - es ist nichts anderes als ein Indult.
Und in diesem Fall ist es sogar sinnvoll, diese Form zu wählen; erstens kommt dadurch zum Ausdruck, daß es keinen generellen Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Vollmacht gibt, und zweitens könnte ein Indult ohne weiteres wieder zurückgezogen werden, wenn es sich nicht bewährt.
Ein geändertes Kirchenrecht kann man auch zurückändern.
Beide Formen sind durch einen einfachen Rechtsakt machbar.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 14:00
von HeGe
taddeo hat geschrieben:Das ist aber schon früher gang und gäbe gewesen - es ist nichts anderes als ein Indult.
Und in diesem Fall ist es sogar sinnvoll, diese Form zu wählen; erstens kommt dadurch zum Ausdruck, daß es keinen generellen Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Vollmacht gibt, und zweitens könnte ein Indult ohne weiteres wieder zurückgezogen werden, wenn es sich nicht bewährt.
Mal eine Frage an den Kirchenrechtler: wie sieht es eigentlich mit der mit der Abtreibung zusammenhängenden Exkommunikation aus? Die Beichte betrifft ja nur die persönliche Lossprechung von der Sünde. Wird die Exkommunikation gleichzeitig auch aufgehoben oder bedarf es dafür eines weiteren Rechtsaktes?

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 14:35
von Juergen
HeGe hat geschrieben:Mal eine Frage an den Kirchenrechtler: wie sieht es eigentlich mit der mit der Abtreibung zusammenhängenden Exkommunikation aus? Die Beichte betrifft ja nur die persönliche Lossprechung von der Sünde. Wird die Exkommunikation gleichzeitig auch aufgehoben oder bedarf es dafür eines weiteren Rechtsaktes?
Es wurde einfach die Möglichkeit nach c. 1357 §1, die Tatstrafe der Exkommunikation aufzuheben, ausgeweitet, so daß quasi im Fall der Abtreibung immer dieser Dringlichkeitsfall vorliegt.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 14:43
von HeGe
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Mal eine Frage an den Kirchenrechtler: wie sieht es eigentlich mit der mit der Abtreibung zusammenhängenden Exkommunikation aus? Die Beichte betrifft ja nur die persönliche Lossprechung von der Sünde. Wird die Exkommunikation gleichzeitig auch aufgehoben oder bedarf es dafür eines weiteren Rechtsaktes?
Es wurde einfach die Möglichkeit nach c. 1357 §1, die Tatstrafe der Exkommunikation aufzuheben, ausgeweitet, so daß quasi im Fall der Abtreibung immer dieser Dringlichkeitsfall vorliegt.
Und was ist dann mit der Rekurspflicht in § 2? Entfällt die dann, weil der Beichtvater jetzt selber ein "mit der Befugnis ausgestatteter Priester" ist? :hmm:

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 14:53
von Hubertus
HeGe hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Mal eine Frage an den Kirchenrechtler: wie sieht es eigentlich mit der mit der Abtreibung zusammenhängenden Exkommunikation aus? Die Beichte betrifft ja nur die persönliche Lossprechung von der Sünde. Wird die Exkommunikation gleichzeitig auch aufgehoben oder bedarf es dafür eines weiteren Rechtsaktes?
Es wurde einfach die Möglichkeit nach c. 1357 §1, die Tatstrafe der Exkommunikation aufzuheben, ausgeweitet, so daß quasi im Fall der Abtreibung immer dieser Dringlichkeitsfall vorliegt.
Und was ist dann mit der Rekurspflicht in § 2? Entfällt die dann, weil der Beichtvater jetzt selber ein "mit der Befugnis ausgestatteter Priester" ist? :hmm:
Ja.


Im übrigen ändert sich z.B. in Deutschland damit nichts, da bereits jetzt schon die Priester mit dieser Vollmacht ausgestattet sind.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 15:23
von HeGe
Hubertus hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Mal eine Frage an den Kirchenrechtler: wie sieht es eigentlich mit der mit der Abtreibung zusammenhängenden Exkommunikation aus? Die Beichte betrifft ja nur die persönliche Lossprechung von der Sünde. Wird die Exkommunikation gleichzeitig auch aufgehoben oder bedarf es dafür eines weiteren Rechtsaktes?
Es wurde einfach die Möglichkeit nach c. 1357 §1, die Tatstrafe der Exkommunikation aufzuheben, ausgeweitet, so daß quasi im Fall der Abtreibung immer dieser Dringlichkeitsfall vorliegt.
Und was ist dann mit der Rekurspflicht in § 2? Entfällt die dann, weil der Beichtvater jetzt selber ein "mit der Befugnis ausgestatteter Priester" ist? :hmm:
Ja.

Im übrigen ändert sich z.B. in Deutschland damit nichts, da bereits jetzt schon die Priester mit dieser Vollmacht ausgestattet sind.
Ok, die Rekurspflicht ist also kein Problem.

Muss der Priester denn in der Beichte vor, während oder nach der Lossprechung auf den Nachlass der Beugestrafe ausdrücklich hinweisen oder diesen förmlich feststellen? Vielleicht denke ich da zu juristisch, zumal das Ganze aufgrund des Beichtgeheimnisses ja ohnehin für keinen Außenstehenden nachprüfbar ist, aber irgendwie finde ich die Situation juristisch unsauber gelöst. Zumal die von Jürgen beschriebene "Ausweitung des Dringlichkeitsfalls" ja auch mit keinem Wort im Schreiben des Papstes erwähnt wird. :/

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 15:34
von Hubertus
HeGe hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Mal eine Frage an den Kirchenrechtler: wie sieht es eigentlich mit der mit der Abtreibung zusammenhängenden Exkommunikation aus? Die Beichte betrifft ja nur die persönliche Lossprechung von der Sünde. Wird die Exkommunikation gleichzeitig auch aufgehoben oder bedarf es dafür eines weiteren Rechtsaktes?
Es wurde einfach die Möglichkeit nach c. 1357 §1, die Tatstrafe der Exkommunikation aufzuheben, ausgeweitet, so daß quasi im Fall der Abtreibung immer dieser Dringlichkeitsfall vorliegt.
Und was ist dann mit der Rekurspflicht in § 2? Entfällt die dann, weil der Beichtvater jetzt selber ein "mit der Befugnis ausgestatteter Priester" ist? :hmm:
Ja.

Im übrigen ändert sich z.B. in Deutschland damit nichts, da bereits jetzt schon die Priester mit dieser Vollmacht ausgestattet sind.
Ok, die Rekurspflicht ist also kein Problem.

Muss der Priester denn in der Beichte vor, während oder nach der Lossprechung auf den Nachlass der Beugestrafe ausdrücklich hinweisen oder diesen förmlich feststellen?
Hat mich selber noch nicht betroffen, aber soweit ich weiß, wird darauf hingewiesen, ja.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:02
von CIC_Fan
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
[...] 12. Aufgrund dieser Notwendigkeit und damit dem Wunsch nach Versöhnung und der Vergebung Gottes nichts im Wege stehe, gewähre ich von nun an allen Priestern die Vollmacht, kraft ihres Amtes jene loszusprechen, welche die Sünde der Abtreibung begangen haben. [...]
:hmm:
Das ist mal wieder eine typisch Franzensche Vorgehensweise.
Er ändert nicht, wie es rechtlich sauber wäre, das Kirchenrecht ab, sondern er erläßt am Kirchenrecht vorbei eine Handlungsanweisung. :/
das geht seit 1870 man nennt es Juridiktionsprimat

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:03
von CIC_Fan
HeGe hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Das ist aber schon früher gang und gäbe gewesen - es ist nichts anderes als ein Indult.
Und in diesem Fall ist es sogar sinnvoll, diese Form zu wählen; erstens kommt dadurch zum Ausdruck, daß es keinen generellen Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Vollmacht gibt, und zweitens könnte ein Indult ohne weiteres wieder zurückgezogen werden, wenn es sich nicht bewährt.
Mal eine Frage an den Kirchenrechtler: wie sieht es eigentlich mit der mit der Abtreibung zusammenhängenden Exkommunikation aus? Die Beichte betrifft ja nur die persönliche Lossprechung von der Sünde. Wird die Exkommunikation gleichzeitig auch aufgehoben oder bedarf es dafür eines weiteren Rechtsaktes?
Ja sonst wäre eine Lossprechung ja Sinnlos

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:05
von CIC_Fan
Hubertus hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Mal eine Frage an den Kirchenrechtler: wie sieht es eigentlich mit der mit der Abtreibung zusammenhängenden Exkommunikation aus? Die Beichte betrifft ja nur die persönliche Lossprechung von der Sünde. Wird die Exkommunikation gleichzeitig auch aufgehoben oder bedarf es dafür eines weiteren Rechtsaktes?
Es wurde einfach die Möglichkeit nach c. 1357 §1, die Tatstrafe der Exkommunikation aufzuheben, ausgeweitet, so daß quasi im Fall der Abtreibung immer dieser Dringlichkeitsfall vorliegt.
Und was ist dann mit der Rekurspflicht in § 2? Entfällt die dann, weil der Beichtvater jetzt selber ein "mit der Befugnis ausgestatteter Priester" ist? :hmm:
Ja.


Im übrigen ändert sich z.B. in Deutschland damit nichts, da bereits jetzt schon die Priester mit dieser Vollmacht ausgestattet sind.
im gesammten deutschen Sprachraum gibt es diese Regelung seit mehr als 20 Jahren
da bedurfte es nie eines Rechtsaktes wegen der Exkommunikation

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:09
von HeGe
CIC_Fan hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Mal eine Frage an den Kirchenrechtler: wie sieht es eigentlich mit der mit der Abtreibung zusammenhängenden Exkommunikation aus? Die Beichte betrifft ja nur die persönliche Lossprechung von der Sünde. Wird die Exkommunikation gleichzeitig auch aufgehoben oder bedarf es dafür eines weiteren Rechtsaktes?
Ja sonst wäre eine Lossprechung ja Sinnlos
Wieso das? Die persönliche Belastung mit der schweren Sünde und die nach Außen bereits zu Lebzeiten wirksame Kirchenstrafe sind doch zwei Paar Schuhe. Die Aufhebung dieser beiden Folgen muss nicht zwingend im gleichen Moment erfolgen und nach dem CIC wäre die gesonderte Aufhebung ja sogar der Regelfall. Ähnlich ist es ja auch bei Beichte und Ablass.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:19
von CIC_Fan
Aber nicht bei dieser Sache der Bischof sollte ja von beidem lossprechen bzw einen Priester beauftragen der Papst hat nun bestimmt daß der Priester dazu keine Vollmacht mehr benötigt

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:23
von HeGe
CIC_Fan hat geschrieben:Aber nicht bei dieser Sache der Bischof sollte ja von beidem lossprechen bzw einen Priester beauftragen der Papst hat nun bestimmt daß der Priester dazu keine Vollmacht mehr benötigt
Ich habe schon verstanden, wieso das so gemacht wird. Aber "sinnlos" wäre die isolierte Lossprechung dadurch ansonsten trotzdem nicht.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:25
von Juergen
HeGe hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:Aber nicht bei dieser Sache der Bischof sollte ja von beidem lossprechen bzw einen Priester beauftragen der Papst hat nun bestimmt daß der Priester dazu keine Vollmacht mehr benötigt
Ich habe schon verstanden, wieso das so gemacht wird. Aber "sinnlos" wäre die isolierte Lossprechung dadurch ansonsten trotzdem nicht.
Du meinst also, es wäre sinnvoll, daß sich nach der Beichte der Pönitent im Stande der Gnade befindet aber dennoch nicht zu den Sakramenten zugelassen ist?

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:32
von HeGe
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:Aber nicht bei dieser Sache der Bischof sollte ja von beidem lossprechen bzw einen Priester beauftragen der Papst hat nun bestimmt daß der Priester dazu keine Vollmacht mehr benötigt
Ich habe schon verstanden, wieso das so gemacht wird. Aber "sinnlos" wäre die isolierte Lossprechung dadurch ansonsten trotzdem nicht.
Du meinst also, es wäre sinnvoll, daß sich nach der Beichte der Pönitent im Stande der Gnade befindet aber dennoch nicht zu den Sakramenten zugelassen ist?
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass auch die isolierte Lossprechung für sich alleine schon sinnvoll ist, wenn die Aufhebung der Exkommunikation, wie im Regelfall nach dem CIC vorgesehen, anderenorts erfolgt. Damit hatte ich nur Herrn CIC_Fan widersprochen, der das Gegenteil behauptet hat.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:37
von Lycobates
HeGe hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:Aber nicht bei dieser Sache der Bischof sollte ja von beidem lossprechen bzw einen Priester beauftragen der Papst hat nun bestimmt daß der Priester dazu keine Vollmacht mehr benötigt
Ich habe schon verstanden, wieso das so gemacht wird. Aber "sinnlos" wäre die isolierte Lossprechung dadurch ansonsten trotzdem nicht.
Du meinst also, es wäre sinnvoll, daß sich nach der Beichte der Pönitent im Stande der Gnade befindet aber dennoch nicht zu den Sakramenten zugelassen ist?
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass auch die isolierte Lossprechung für sich alleine schon sinnvoll ist, wenn die Aufhebung der Exkommunikation, wie im Regelfall nach dem CIC vorgesehen, anderenorts erfolgt. Damit hatte ich nur Herrn CIC_Fan widersprochen, der das Gegenteil behauptet hat.
Die Aufhebung einer etwaigen Exkommunikation muß ja sowieso vor einer sakramentalen Lossprechung erfolgen.
Das besagt schon die Absolutionsformel.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:40
von HeGe
Lycobates hat geschrieben:Die Aufhebung einer etwaigen Exkommunikation muß ja sowieso vor einer sakramentalen Lossprechung erfolgen.
Das besagt schon die Absolutionsformel.
Danke für den Hinweis. Das war mir bislang noch nicht bekannt und das klärt das Missverständnis. Ich hatte angenommen, die beiden Rechtsfolgen würden grundsätzlich unabhängig voneinander behandelt.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:46
von Juergen
HeGe hat geschrieben:
Lycobates hat geschrieben:Die Aufhebung einer etwaigen Exkommunikation muß ja sowieso vor einer sakramentalen Lossprechung erfolgen.
Das besagt schon die Absolutionsformel.
Danke für den Hinweis. Das war mir bislang noch nicht bekannt und das klärt das Missverständnis. Ich hatte angenommen, die beiden Rechtsfolgen würden grundsätzlich unabhängig voneinander behandelt.
Der Wolf bezieht sich freilich auf die alte Abolutionsformel…

:unbeteiligttu:

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:51
von HeGe
Juergen hat geschrieben:Der Wolf bezieht sich freilich auf die alte Abolutionsformel…

:unbeteiligttu:
:pirat:

War die Rechtslage denn nach heutigem Kirchenrecht anders?

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 16:58
von Lycobates
HeGe hat geschrieben:
Lycobates hat geschrieben:Die Aufhebung einer etwaigen Exkommunikation muß ja sowieso vor einer sakramentalen Lossprechung erfolgen.
Das besagt schon die Absolutionsformel.
Danke für den Hinweis. Das war mir bislang noch nicht bekannt und das klärt das Missverständnis. Ich hatte angenommen, die beiden Rechtsfolgen würden grundsätzlich unabhängig voneinander behandelt.
Unabhängig schon, in dem Sinne, daß die Aufhebung der Exkommunikation zeitlich vor der sakramentalen Lossprechung liegen muß. Allerdings kann der gleiche Beichtvater mit beiden beauftragt werden, d.h. mit der (in diesem Falle) dem Ordinarius vorbehaltenen Aufhebung, und dann bei entsprechender Disposition des Beichtkindes, kann (und muß) die sakramentale Lossprechung folgen.

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Verfasst: Dienstag 22. November 2016, 17:02
von Juergen
HeGe hat geschrieben:War die Rechtslage denn nach heutigem Kirchenrecht anders?
Früher gab es einen Ritus zur Aufhebung der Exkommunikation (außerhalb der Beichte). Ob es sowas noch gibt, weiß ich nicht.
Und es gab m.W. vor der Lossprechung die Lösung von Banden der Exkommunikation, Suspendierung und Interdikt. Darauf folgte dann die Lossprechung von den Sünden. Die heutige Formel erwähnt Exkommunikation/Suspendierung/Interdikt nicht mehr, sondern es erfolgt gleich die Losprechung von den Sünden.

Seit etwa 1975:
"Gott, der barmherzige Vater hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Alte Formel:
Dominus noster Jesus Christus te absolvat; et ego auctoritate ipsius te absolvo ab omni vinculo excommunicationis (suspensionis) et interdicti in quantum possum et tu indiges. Deinde, ego te absolvo a peccatis tuis in nomine Patris, et Filii, et Spiritus Sancti.