Der Bischöfliche Jubiläumssynod der Russisch-Orthodoxen Kirche (Moskau, 13.-16. August 2000) hat geschrieben:»X.1. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern ist eine besondere Gabe des Schöpfers an die von Ihm geschaffenen Menschen: »Gott also schuf den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie« (Gen 1,27). Mann und Frau sind in ihrer Gottebenbildlichkeit und menschlichen Würde gleichwertig geschaffen um der vollkommenen Vereinigung miteinander in der Liebe willen: »Darum verläßt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch« (Gen 2,24). Die Seinen Segen empfangende eheliche Gemeinschaft, die den ursprünglichen Schöpferwillen Gottes verkörpert, wird zum Mittel der Bewahrung und Mehrung des menschlichen Geschlechts: »Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch« (Gen 1,28).
Die Besonderheiten der Geschlechter erschöpfen sich nicht in den körperlichen Unterschieden. Der Mann und die Frau stellen zwei verschiedene Daseinsformen der einen Menschheit dar. Beide bedürfen der Gemeinschaft miteinander sowie der gegenseitigen Ergänzung. In der gefallenen Welt können jedoch die Beziehungen zwischen den Geschlechtern eine widernatürliche Verkehrung erfahren, falls sie aufhören, Ausdruck gottgegebener Liebe zu sein und zu einer Form der sündhaften Ich-Bezogenheit des gefallenen Menschen ausarten. In Hochschätzung des Opfers der freiwilligen keuschen Ehelosigkeit, das um Christi und des Evangeliums willen angenommen wird, sowie unter Anerkennung der in ihrer Geschichte wie in ihrem heutigen Leben besonderen Rolle des Mönchtums, hat die Kirche gegenüber der Ehe niemals Verachtung gehegt und stets diejenigen verurteilt, die aus einem falsch verstandenen Streben nach Reinheit die ehelichen Beziehungen verabscheut haben.
Der Apostel Paulus, der für sich die persönliche Wahl zugunsten der Keuschheit traf und das Volk aufrief, ihm nachzueifern (1 Kor 7,8), verurteilt dessenungeachtet die »heuchlerischen Lügner, deren Gewissen gebrandmarkt ist. Sie verbieten die Heirat« (1 Tim 4,2-3). Die 51. Apostolische Regel lautet: »Wer […] der Ehe fernbleibt […] nicht um des Opfers der Enthaltsamkeit willen, sondern aus Gründen der Verabscheuung und gleichsam vergißt, […] daß alles, was Gott gemacht hat, sehr gut ist, und daß Er den Menschen als Mann und Frau geschaffen hat, und auf diese Weise die Schöpfung verhöhnt und verschmäht, soll entweder gebessert werden oder das ihm gespendete Sakrament verlieren, oder über ihn soll der Kirchenbann verhängt werden.«
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X.2. Nach dem römischen Recht, das den bürgerlichen Gesetzbüchern der Mehrheit der gegenwärtigen Staaten zugrunde liegt, ist die Ehe eine zwischen zwei Seiten freiwillig gewählte Verbindung. Nach eingehender, auf dem Zeugnis der Heiligen Schrift beruhender Erwägung hat sich die Kirche diese Definition zu eigen gemacht. Der römische Rechtsgelehrte Modestin (3. Jh.) hat folgende Definition der Ehe vorgelegt: »Die Ehe ist eine Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, eine Lebensgemeinschaft, eine gemeinsame Teilhabe am göttlichen und menschlichen Recht.« Diese Definition hat nahezu unverändert Eingang in die kanonischen Sammlungen der Orthodoxen Kirche gefunden …
Das Christentum hat die heidnischen und alttestamentlichen Vorstellungen von der Ehe gesteigert durch den erhabenen Bund Christi mit der Kirche: »Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn (Christus); denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist; er hat sie gerettet, denn sie ist sein Leib. Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, sollen sich die Frauen in allem den Männern unterordnen. Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, um sie im Wasser und durch das Wort rein und heilig zu machen. So will er die Kirche herrlich vor sich erscheinen lassen, ohne Flecken, Falten oder andere Fehler; heilig soll sie sein und makellos. Darum sind die Männer verpflichtet, ihre Frauen so zu lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Keiner hat je seinen eigenen Leib gehaßt, sondern er nährt und pflegt ihn, wie auch Christus die Kirche. Denn wir sind Glieder seines Leibes. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche. Was euch angeht, so liebe jeder von euch seine Frau wie sich selbst, die Frau aber ehre den Mann« (Eph 5,22-33).
Der Treuebund zwischen den Eheleuten als Glieder des Leibes Christi bildet die wichtigste Voraussetzung für die wahre christliche und kirchliche Ehe. Einzig die in einem Glauben vereinte Familie kann zur »Gemeinde […] in ihrem Haus« (Rom 16,5; Phlm 1,2) werden, in der Mann und Frau gemeinsam mit den Kindern in geistiger Vervollkommnung und Erkenntnis Gottes aufwachsen. Der Mangel an Eintracht birgt eine ernsthafte Gefahr für die Einheit des Ehebundes in sich. Aus diesem Grund hält es die Kirche für ihre Pflicht, in die Gläubigen zu dringen, eine Ehe »nur im Herrn« (1 Kor 7,39) einzugehen, mithin mit solchen, die ihre christlichen Überzeugungen teilen.
Die […] Anordnung des Heiligen Synods beinhaltet ebenfalls die Achtung der Kirche »vor solchen Ehen, in denen lediglich eine Seite den orthodoxen Glauben vertritt, den Worten des hl. Apostels Paulus zufolge: »Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch ihren Mann geheiligt« (1 Kor 7,14). Auf diese Textstelle beriefen sich auch die Väter des Trullanischen Konzils, die die Verbindung zwischen Personen für gültig erklärten, welche, »selbst wenn sie sich noch im Unglauben befinden und zur Herde der Orthodoxen nicht gezählt werden, eine rechtmäßige Ehe geschlossen haben«, wenn einer der Ehegatten nachträglich zum Glauben übertritt (Regel Nr. 72). Trotzdem wird in dieser Regel sowie in weiteren kanonischen Bestimmungen (4. Ök. Konzil 14, Laod. 10, 31), ferner auch in den Werken der klassischen christlichen Schriftsteller und Kirchenväter (Tertullian, der hl. Cyprianus von Karthago, der hl. Theodor und der hl. Augustinus) die Eheschließung zwischen Orthodoxen und Anhängern anderer religiöser Traditionen untersagt.
Die besondere innige Nähe zwischen der Familie und der Kirche wird unter anderem dadurch sichtbar, daß in der Heiligen Schrift Christus von Sich als dem Bräutigam spricht (Mt 9,15, 25,1-13; Lk 12,35-36) und die Kirche als Seine Frau und Braut dargestellt wird (Eph 5,24; Offb 21,9). In ähnlicher Weise bezeichnet Klemens von Alexandrien die Familie als eine Kirche und als Gotteshaus, während der hl. Hierarch Johannes Chrysostomus die Familie »Kirche im Kleinen« nennt. »Des weiteren sage ich,« schreibt der heilige Kirchenvater, »daß die Ehe ein sakramentales Abbild der Kirche ist«. Die Hausgemeinde wird gebildet von Mann und Frau, die einander lieben, die in der Ehe sowie in der Sehnsucht nach Christus vereint sind. Die Frucht ihrer Liebe und Gemeinschaft sind die Kinder, deren Geburt und Erziehung nach orthodoxer Lehre eines der vorrangigen Ziele der Ehe ist.
»Kinder sind eine Gabe des Herrn, die Frucht des Leibes ist sein Geschenk« (Ps 126,3), ruft der Psalmist. Der Apostel Paulus sprach in seiner Lehre von der rettenden Natur des Gebärens (1 Tim 2,13). Er war es, der auch die Väter aufrief: »Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in der Zucht und Weisung des Herrn« (Eph 6,4). »Die Kinder sind keine zufällige Gegebenheit, wir tragen die Verantwortung für ihr Heil […]. Keine Freude über seine Kinder zu empfinden ist die größte aller Sünden, die zu höchster Würdelosigkeit führt […]. Die Verderbtheit unserer Kinder wäre dann durch nichts zu rechtfertigen«, warnt Johannes Chrysostomus. Der hl. Gerechte Ephraim der Syrer lehrt: »Selig, wer seine Kinder großzieht in Frömmigkeit.« »Der wahre Vater ist nicht der leibliche, sondern der, der richtig erzogen und gelehrt hat«, schreibt der hl. Hierarch Tichon von Zadonsk.
»Die Erziehung der Kinder liegt einzig in der Verantwortung der Eltern, und die Schuld an ihrer schlechten Erziehung fällt einzig auf diese und auf niemand anders«, predigte der hl. Märtyrer Vladimir, Metropolit von Kiew. »Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt« (Ex 20,12), lautet das fünfte Gebot. Im Alten Testament wurde die Nichterweisung von Achtung gegenüber den Eltern als das schwerste Vergehen betrachtet (Ex 21,15, 17; Spr 20,20, 30,17). Das Neue Testament lehrt die Kinder liebevollen Gehorsam gegen die Eltern: »Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern in allem, denn so ist es gut und recht im Herrn« (Kol 3,20).
Die Familie als Hauskirche ist ein ganzheitlicher Organismus, dessen Glieder auf der Grundlage des Liebesgebots leben und so ihre Beziehungen zueinander gestalten. Die Erfahrung der familiären Gemeinschaft lehrt den Menschen die Überwindung des sündhaften Egoismus und legt den Grundstein für ein dauerhaftes Bürgerbewußtsein. Namentlich in der Familie, als der Schule der Rechtschaffenheit, entfaltet und festigt sich das rechte Verhältnis zum Nächsten, folglich auch zum eigenen Volk sowie zur Gesellschaft als Ganzer. Der lebendige Dialog zwischen den Generationen, der in der Familie seine Wurzeln hat, erfährt seine Fortsetzung in der Liebe zu den Vorfahren und dem Vaterland sowie in dem Gefühl der Teilhabe am historischen Geschehen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß die Zerstörung der traditionellen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, woran der bedauerliche Sittenverfall der modernen Gesellschaft einen erheblichen Anteil hat, besonders negative Konsequenzen nach sich zieht. Die Herabsetzung des sozialen Stellenwerts der Mutterschaft und der Vaterschaft zugunsten der Berufserfolge des Mannes wie der Frau führt zum einen dazu, daß die Kinder als unnötige Bürde empfunden werden, zum anderen, daß Entfremdung und Widerstreit zwischen den Generationen überhandnehmen. Die Rolle der Familie für die Persönlichkeitsbildung ist von außerordentlicher Tragweite und kann nicht durch andere gesellschaftliche Einrichtungen ersetzt werden. Die Zerstörung der familiären Beziehungen führt unausweichlich zur Deformation einer normalen Entwicklung der Kinder und hinterläßt langanhaltende, zum Teil auch unaufhebbare Spuren im gesamten Verlauf von deren weiterem Leben.
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X.5. In der vorchristlichen Welt herrschte die Vorstellung von der Frau als einem dem Mann gegenüber minderwertigen Wesen. Die Kirche Christi hat die Würde und Berufung der Frau in deren ganzer Fülle offenbart und diese mit einer tiefen religiösen Begründung untermauert, die in der Verehrung der Allerheiligsten Gottesgebärerin ihren Höhepunkt erreicht. Der orthodoxen Lehre zufolge verkörperte die Hochheilige Maria, die unter den Frauen »gebenedeit« wurde (Lk 1,28), jene hohe Stufe moralischer Reinheit, geistiger Vollkommenheit und Heiligkeit, zu der sich die Menschheit erheben konnte und die die Würde der Engel überragt. In Ihrem Antlitz wird die Mutterschaft geheiligt und die hohe Bedeutung des weiblichen Prinzips bestätigt. In der Mutter Gottes wird das Geheimnis der Menschwerdung verwirklicht, somit hat Sie Anteil an der Errettung und Neuschöpfung der Menschheit. Die Kirche verehrt die Heiligen Frauen des Evangeliums sowie die zahlreichen christlichen Frauen, die für ihr Martyrium, ihren Glauben und ihre Gerechtigkeit gerühmt werden. Seit den frühen Anfängen der kirchlichen Gemeinde hat sich die Frau aktiv an deren Aufbau, dem liturgischen Leben, der Missionsarbeit, der Predigt, der Erziehung sowie den guten Werken beteiligt.
Während die Kirche die gesellschaftliche Rolle der Frau würdigt und ihre politische, kulturelle und soziale Gleichstellung mit den Männern begrüßt, wendet sie sich zugleich auch gegen Tendenzen der Abwertung der Rolle der Frau als Gattin und Mutter. Die fundamentale Gleichheit der Würde der Geschlechter hebt die natürlichen Unterschiede zwischen ihnen nicht auf und beinhaltet nicht die Gleichheit der Berufung in Familie und Gesellschaft.
Insbesondere darf die Kirche die Worte des Apostels Paulus über die besondere Verantwortung des Mannes, der berufen ist, das »Haupt der Frau« zu sein und sie so zu lieben, wie Christus Seine Kirche liebt, sowie über die Berufung der Frau, sich dem Mann unterzuordnen, wie sich die Kirche Christus unterordnet (Eph 5,22-23, Kol 3,18), nicht mißdeuten. Es versteht sich von selbst, daß in diesen Worten weder von einem Despotismus des Mannes noch von einer Versklavung der Frau die Rede ist, sondern von der Vorherrschaft in der Verantwortung, der Sorge und der Liebe; doch sollte auch nicht vergessen werden, daß alle Christen aufgerufen sind, »in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus« einander unterzuordnen (Eph 5,21). Deshalb gibt es »im Herrn« »weder die Frau ohne den Mann noch den Mann ohne die Frau; […] alles aber stammt von Gott« (1 Kor 11,11-12).
Die Vertreter gewisser gesellschaftlicher Strömungen neigen dazu, der Ehe sowie dem Institut der Familie die gebührende Wertschätzung abzusprechen oder diese gar vollständig zu leugnen, indem sie der gesellschaftlich bedeutsamen Arbeit der Frau, einschließlich solcher Arbeiten, die mit der weiblichen Natur kaum oder gar nicht vereinbar sind (z.B. einige schwere körperliche Arbeiten) den Vorrang einräumen. Nicht selten wird einer künstlichen Angleichung der Beteiligung von Frauen und Männern an jeden Bereich menschlicher Tätigkeit das Wort geredet.
Die Kirche sieht die Bestimmung der Frau weder in der unreflektierten Nachahmung des Mannes noch im Wetteifer mit ihm, sondern in der Entfaltung aller ihr von Gott gegebenen Fähigkeiten, einschließlich derjenigen, die sich aus der ihr eigenen Natur ergeben. Ohne dem System der gesellschaftlichen Arbeitsteilung Priorität zuzusprechen, mißt die christliche Anthropologie der Frau einen wesentlich höheren Stellenwert bei als die gegenwärtigen nichtreligiösen Anschauungen. Das Streben danach, die natürlichen Unterschiede im gesellschaftlichen Bereich nicht gelten zu lassen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren, ist dem kirchlichen Verständnis fremd.
Ähnlich den sozialen und ethnischen Unterschieden bedeuten auch die Unterschiede zwischen den Geschlechtern kein Hindernis für das Heil, das Christus allen Menschen gebracht hat: »Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau, denn ihr alle seid einer in Christus Jesus« (Gal 3,28). Diese soteriologische Feststellung bedeutet aber keineswegs eine künstliche Verwischung der menschlichen Vielfalt und darf nicht mechanisch auf die gesellschaftlichen Verhältnisse übertragen werden.«