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Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Sonntag 7. April 2019, 23:08
von Natbar
Wenn ich das richtig verstanden habe:

- die Sonntagspflicht zu brechen (absichtlich) ist eine schwerer Sünde wie andere.

Kann mir jemand folgendes erklären?:

unter Sünde verpflichtet?

Danke

(Also nicht warum es Sünde ist)

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Sonntag 7. April 2019, 23:41
von Petrus
hallo Natbar,

danke für Deine Frage.

das mit dieser Sonntagspflicht ist eine sehr komplexe Sache.

bevor sich kompetentere Menschen als ich (deren es in diesem Forum viele gibt, das ist aber nur meine persönliche Meinung), dazu äußern, werde ich mich an diese sicher sehr interessante Frage heranwagen,

und stelle ich Dir mal die Meinung dieses sog. "KKK" vor.

ich versuche, mich kurz zu fassen.

also:

Du Sonntags Kirche=Himmel.
Du Sonntags nicht Kirche=Hölle.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Sonntag 7. April 2019, 23:49
von Natbar
Hallo Petrus

Vielleicht ar das mein Fehler.

Ich verstehe das Kirchengebot durchaus.

Ich bin in christlicher Literaratur nun zweimal über die Formulierung gestolpert:

unter Sünde verpflichtet.

Diese Formulierung verstehe ich nicht

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Sonntag 7. April 2019, 23:58
von Lycobates
Natbar hat geschrieben:
Sonntag 7. April 2019, 23:49
unter Sünde verpflichtet.

Diese Formulierung verstehe ich nicht
"Unter Sünde verpflichtet" bedeutet, daß man eine Sünde begeht, wenn man eine gewisse vorgeschriebene Handlung unterläßt.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Sonntag 7. April 2019, 23:59
von Natbar
Danke.

( Jetzt verstehe ich das) :)

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Mittwoch 10. April 2019, 18:16
von Petrus
Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 7. April 2019, 23:58
Natbar hat geschrieben:
Sonntag 7. April 2019, 23:49
unter Sünde verpflichtet.

Diese Formulierung verstehe ich nicht
"Unter Sünde verpflichtet" bedeutet, daß man eine Sünde begeht, wenn man eine gewisse vorgeschriebene Handlung unterläßt.
also, damit ich das recht verstehe: wenn ich am Pfingstmontag (D) oder an Mariae Empfängnis (A) lieber ausschlafen will, als die Messe zu besuchen?

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Mittwoch 10. April 2019, 18:20
von taddeo
Petrus hat geschrieben:
Mittwoch 10. April 2019, 18:16
Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 7. April 2019, 23:58
Natbar hat geschrieben:
Sonntag 7. April 2019, 23:49
unter Sünde verpflichtet.

Diese Formulierung verstehe ich nicht
"Unter Sünde verpflichtet" bedeutet, daß man eine Sünde begeht, wenn man eine gewisse vorgeschriebene Handlung unterläßt.
also, damit ich das recht verstehe: wenn ich am Pfingstmontag (D) oder an Mariae Empfängnis (A) lieber ausschlafen will, als die Messe zu besuchen?
Wenn du ohne triftigen Grund weder an diesen Tagen noch am Vorabend irgendeine Heilige Messe besuchst (egal, welches Meßformular da genommen wird): Ja. Bequemlichkeit ist kein Argument, ein echter Hinderungsgrund (Krankheit, berufliche Verpflichtung o. ä.) hingegen schon.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Mittwoch 10. April 2019, 20:34
von PascalBlaise
So siehts aus. Der katholische Präsentismus.
Was gut wäre, ist eine Art Konto: Wenn ich etwa in eine Werktagmesse gehe, bekomme ich eine Messe gutgeschrieben und kann einen Sonntag schwänzen. Das wäre mal was, geht aber Stand heute nicht.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Mittwoch 10. April 2019, 21:38
von taddeo
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 10. April 2019, 20:34
So siehts aus. Der katholische Präsentismus.
Was gut wäre, ist eine Art Konto: Wenn ich etwa in eine Werktagmesse gehe, bekomme ich eine Messe gutgeschrieben und kann einen Sonntag schwänzen. Das wäre mal was, geht aber Stand heute nicht.
Das ist schon in dem alten Witz illustriert:

Ein Mann geht zum Beichten und sagt dem Pfarrer: Ich war manchmal zornig und manchmal sanft wie ein Lamm - das gleicht sich aus! Ich habe viel geflucht, aber auch gebetet - das gleicht sich aus. Ich habe Leute um Geld betrogen, aber auch Geld gespendet - das gleicht sich aus... Darauf sagt der Beichtvater: Der Herrgott hat dich geschaffen und der Teufel wird dich holen - das gleicht sich auch aus!

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Donnerstag 11. April 2019, 12:02
von Lycobates
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 10. April 2019, 20:34
So siehts aus. Der katholische Präsentismus.
Was gut wäre, ist eine Art Konto: Wenn ich etwa in eine Werktagmesse gehe, bekomme ich eine Messe gutgeschrieben und kann einen Sonntag schwänzen. Das wäre mal was, geht aber Stand heute nicht.
Für Faulpelze wurde bei Konzilens ja der Samstagabend eingeführt.
So bildet man sich dort ein, den Tag des Herrn zu heiligen.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Donnerstag 11. April 2019, 17:17
von TeDeum
Weiß jemand, seit wann die Sonntagspflicht so in dieser Form wie heute besteht?

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Donnerstag 11. April 2019, 17:26
von taddeo
TeDeum hat geschrieben:
Donnerstag 11. April 2019, 17:17
Weiß jemand, seit wann die Sonntagspflicht so in dieser Form wie heute besteht?
Spätestens mit dem CIC 1983, in dem die entsprechende Regel in can. 1248 § 1 steht.
Die Vorgängernorm can. 1249 CIC 1917 legte einerseits fest, in welcher Art von Kirchen die Messe stattfinden mußte, damit sie für die Erfüllung der Sonntagspflicht gültig war, und zudem gab es da die Regelung mit der Vorabendmesse nicht.
Jone nennt 1953 keine Indulte oder Ausnahmen, die schon in Richtung CIC 1983 gingen.

(Dass man körperlich anwesend sein und andächtig der Messe beiwohnen müsse, um die Sonntagspflicht zu erfüllen, schreibt Jone auch. Wenn jemand tief schlafe, erfülle er sie nicht; "wohl aber wenn jemand Orgel spielt, singt ...". Da hab ich aber nochmal Glück gehabt. :umkuck: :pfeif: :D )

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Donnerstag 11. April 2019, 18:09
von Juergen
taddeo hat geschrieben:
Donnerstag 11. April 2019, 17:26
…Wenn jemand tief schlafe, erfülle er sie nicht…
Also Schlafen ist OK, tief Schlafen nicht. :tuete:

!

Verfasst: Donnerstag 11. April 2019, 18:36
von Petrus
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 10. April 2019, 20:34
So siehts aus. Der katholische Präsentismus.
Was gut wäre, ist eine Art Konto: Wenn ich etwa in eine Werktagmesse gehe, bekomme ich eine Messe gutgeschrieben und kann einen Sonntag schwänzen. Das wäre mal was, geht aber Stand heute nicht.
das hast Du gut erkannt.

vorab:

ich befinde mich nach einer gut verlaufenen OP in Rekonvaleszenz (schreibt man das so?) zuhause (keine Angst, Frau ist da und bei mir), Klinik hatte auch WLAN kostenlos!, ich hatte aber keinen Nerv dafür, und habe deshalb viieelll Zeit. :ja:


Also, das mit der Sonntagspflicht legen die jeweiligen Bischofskonferenzen fest.

also, ein kleines Beispiel:

in Deutschland ist Pfingstmontag (immer noch keine Ahnung, was da gefeiert wird), verpflichtend. In Österreich nicht.

Während in Österreich nicht der Pfingstmontag, wohl aber Mariä unbefleckte Empfängnis Pflicht ist.

zu dem Thema "Vorabendmesse zu Pfingstmontag" und "Konto" schreibe ich gern noch später was dazu.


Peter,
der sich freut, dass er lebt.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Donnerstag 11. April 2019, 19:44
von Petrus
hier zunächst noch ein kleiner Überblick über die derzeit sonntagspflichtigen gebotenen Feiertage in Deutschland.

Das ist von Diözese zu Diözese verschieden, z. B. ist im Erzbistum Hamburg Fronleichnam nur im mecklenburgischen Anteil des Erzbistums Hamburg sonntagspflichtig.

bittschön, zur Orientierung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gebotener ... eutschland

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 07:24
von Herr v. Liliencron
Lycobates hat geschrieben:
Donnerstag 11. April 2019, 12:02
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 10. April 2019, 20:34
So siehts aus. Der katholische Präsentismus.
Was gut wäre, ist eine Art Konto: Wenn ich etwa in eine Werktagmesse gehe, bekomme ich eine Messe gutgeschrieben und kann einen Sonntag schwänzen. Das wäre mal was, geht aber Stand heute nicht.
Für Faulpelze wurde bei Konzilens ja der Samstagabend eingeführt.
So bildet man sich dort ein, den Tag des Herrn zu heiligen.
Wobei man durchaus sagen kann, dass das durchaus möglich ist (zumindest seit Abendmessen gestattet sind), sofern die Messe nach der I. Vesper vom Sonntag gefeiert wird. Ab dann ist nämlich liturgisch Sonntag.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 08:18
von Lycobates
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 07:24
Lycobates hat geschrieben:
Donnerstag 11. April 2019, 12:02
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 10. April 2019, 20:34
So siehts aus. Der katholische Präsentismus.
Was gut wäre, ist eine Art Konto: Wenn ich etwa in eine Werktagmesse gehe, bekomme ich eine Messe gutgeschrieben und kann einen Sonntag schwänzen. Das wäre mal was, geht aber Stand heute nicht.
Für Faulpelze wurde bei Konzilens ja der Samstagabend eingeführt.
So bildet man sich dort ein, den Tag des Herrn zu heiligen.
Wobei man durchaus sagen kann, dass das durchaus möglich ist (zumindest seit Abendmessen gestattet sind), sofern die Messe nach der I. Vesper vom Sonntag gefeiert wird. Ab dann ist nämlich liturgisch Sonntag.
Liturgisch ja, kanonistisch wird aber (vgl. im CIC/1917 can. 32 und 1246) der Tag von 24 Stunden von Mitternacht bis Mitternacht gerechnet. Grundsätzlich gilt diese Berechnungsweise für die Kirchengebote (wie auch das Fasten etwa).
Abendmessen gibt es erst seit dem Krieg, 1953 wurden sie dann per Indult (das wegen der Luftangriffe gewährt worden war) allgemein zugelassen (ab 16 Uhr, mit dreistündigem Jejunium).

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 08:32
von Herr v. Liliencron
Weil wiederum der Messbesuch in erster Linie ein kultisch-liturgischer Akt der Gottesverehrung ist, der erst sekundär kanonistisch normiert wird, würde ich schon sagen, dass die Sonntagspflicht auch am Samstagabend erfüllt werden kann. Vor allem, wenn jemand nicht ausschließlich oder überwiegend, sondern eher ausnahmsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, um die Sonntagspflicht zu erfüllen.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 08:53
von Lycobates
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:32
Weil wiederum der Messbesuch in erster Linie ein kultisch-liturgischer Akt der Gottesverehrung ist, der erst sekundär kanonistisch normiert wird, würde ich schon sagen, dass die Sonntagspflicht auch am Samstagabend erfüllt werden kann. Vor allem, wenn jemand nicht ausschließlich oder überwiegend, sondern eher ausnahmsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, um die Sonntagspflicht zu erfüllen.
Nun ja.
Wenn derjenige, der über die Schlüsselgewalt verfügte, auf meinen Rat Wert legte, würde ich raten, die Konstitution Christus Dominus vom 6. Januar 1953 uneingeschränkt und unverzüglich per Apostolische Konstitution zurückzunehmen.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 11:28
von Petrus
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 07:24
Lycobates hat geschrieben:
Donnerstag 11. April 2019, 12:02
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 10. April 2019, 20:34
So siehts aus. Der katholische Präsentismus.
Was gut wäre, ist eine Art Konto: Wenn ich etwa in eine Werktagmesse gehe, bekomme ich eine Messe gutgeschrieben und kann einen Sonntag schwänzen. Das wäre mal was, geht aber Stand heute nicht.
Für Faulpelze wurde bei Konzilens ja der Samstagabend eingeführt.
So bildet man sich dort ein, den Tag des Herrn zu heiligen.
Wobei man durchaus sagen kann, dass das durchaus möglich ist (zumindest seit Abendmessen gestattet sind), sofern die Messe nach der I. Vesper vom Sonntag gefeiert wird. Ab dann ist nämlich liturgisch Sonntag.
also:

gilt dann die Christnacht (inkl. Messe) als Vorabendgottesdienst für den 25.12.? (wobei zu beachten ist, dass in Deutschland auch für den 2. Feiertag (26.12.) Sonntagspflicht gilt.

übrigens: für den 24.12. gilt in Deutschland keine Sonntagspflicht. Das ist eine gute Sache, weil, da sind viele Kirchen viel voll. ohne Pflicht.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 11:30
von HeGe
Wo die Christmette vernünftigerweise um Mitternacht gefeiert wird, erübrigt sich die Frage.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 11:48
von Petrus
dazu würde mir sehr viel rubrizistisches einfallen. :ja:

aber, ich will Dich nicht schon wieder ärgern :neinfreu:

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Freitag 12. April 2019, 15:25
von Herr v. Liliencron
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:53
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:32
Weil wiederum der Messbesuch in erster Linie ein kultisch-liturgischer Akt der Gottesverehrung ist, der erst sekundär kanonistisch normiert wird, würde ich schon sagen, dass die Sonntagspflicht auch am Samstagabend erfüllt werden kann. Vor allem, wenn jemand nicht ausschließlich oder überwiegend, sondern eher ausnahmsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, um die Sonntagspflicht zu erfüllen.
Nun ja.
Wenn derjenige, der über die Schlüsselgewalt verfügte, auf meinen Rat Wert legte, würde ich raten, die Konstitution Christus Dominus vom 6. Januar 1953 uneingeschränkt und unverzüglich per Apostolische Konstitution zurückzunehmen.

Das würde auch ich. Aber gerade heute ist es aufgrund einer gewissen Diasporasituation auf weltweiter Ebene vielleicht doch gut, auch nach 12 Uhr noch zelebrieren zu dürfen.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Samstag 13. April 2019, 20:17
von Lycobates
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 15:25
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:53
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:32
Weil wiederum der Messbesuch in erster Linie ein kultisch-liturgischer Akt der Gottesverehrung ist, der erst sekundär kanonistisch normiert wird, würde ich schon sagen, dass die Sonntagspflicht auch am Samstagabend erfüllt werden kann. Vor allem, wenn jemand nicht ausschließlich oder überwiegend, sondern eher ausnahmsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, um die Sonntagspflicht zu erfüllen.
Nun ja.
Wenn derjenige, der über die Schlüsselgewalt verfügte, auf meinen Rat Wert legte, würde ich raten, die Konstitution Christus Dominus vom 6. Januar 1953 uneingeschränkt und unverzüglich per Apostolische Konstitution zurückzunehmen.

Das würde auch ich. Aber gerade heute ist es aufgrund einer gewissen Diasporasituation auf weltweiter Ebene vielleicht doch gut, auch nach 12 Uhr noch zelebrieren zu dürfen.
Einverstanden. In der heutigen Lage, wo Priester oft weit herumreisen müssen, sind Abendmessen u.U. ein Plus.

Genauer: bis 13 Uhr ist die Messe anzufangen.
So war die Rechtslage bis 1953: frühestens ab einer Stunde vor Sonnenaufgang, spätestens bis zu einer Stunde nach Mittag durfte die Messe anfangen. S. CIC/1917 can. 821-1.
Es gibt (gab) dazu seit dem 16. Jh. noch Indulte für Regularkleriker (und zwar überall, wo die sich aufhalten, also als indultum personale) und für die Kirchen von Regularen (für alle, auch nicht-Regulare, die dort zelebrieren, also zugleich als indultum locale), die Messe ab 2 Uhr nachts und bis 3 Uhr mittags zelebrieren zu dürfen.
Das galt namentlich für jene Orden mit strengen Fastenregeln, die also das Jejunium eucharisticum von Mitternacht bis weit nachmittags verhältnismäßig leicht aushielten.
Mir ist ein (inzwischen aufgegebenes) Kapuzinerkloster in Erinnerung, in der früheren Pfarre meiner Mutter, wo die Patres in den 30ern und 40ern, und noch bis in die frühen 60er so zahlreich waren, daß von etwa 3 Uhr nachts bis zwei Uhr nachmittags fast durchgehend im Dreiviertelstundentakt der Reihe nach eine Messe gefeiert wurde. Die Frühmessen waren sehr populär, wenn einer am Sonntag früh einen Ausflug machen oder eine Reise antreten wollte.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Samstag 13. April 2019, 20:41
von Herr v. Liliencron
Lycobates hat geschrieben:
Samstag 13. April 2019, 20:17
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 15:25
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:53
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:32
Weil wiederum der Messbesuch in erster Linie ein kultisch-liturgischer Akt der Gottesverehrung ist, der erst sekundär kanonistisch normiert wird, würde ich schon sagen, dass die Sonntagspflicht auch am Samstagabend erfüllt werden kann. Vor allem, wenn jemand nicht ausschließlich oder überwiegend, sondern eher ausnahmsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, um die Sonntagspflicht zu erfüllen.
Nun ja.
Wenn derjenige, der über die Schlüsselgewalt verfügte, auf meinen Rat Wert legte, würde ich raten, die Konstitution Christus Dominus vom 6. Januar 1953 uneingeschränkt und unverzüglich per Apostolische Konstitution zurückzunehmen.

Das würde auch ich. Aber gerade heute ist es aufgrund einer gewissen Diasporasituation auf weltweiter Ebene vielleicht doch gut, auch nach 12 Uhr noch zelebrieren zu dürfen.
Einverstanden. In der heutigen Lage, wo Priester oft weit herumreisen müssen, sind Abendmessen u.U. ein Plus.

Genauer: bis 13 Uhr ist die Messe anzufangen.
So war die Rechtslage bis 1953: frühestens ab einer Stunde vor Sonnenaufgang, spätestens bis zu einer Stunde nach Mittag durfte die Messe anfangen. S. CIC/1917 can. 821-1.
Es gibt (gab) dazu seit dem 16. Jh. noch Indulte für Regularkleriker (und zwar überall, wo die sich aufhalten, also als indultum personale) und für die Kirchen von Regularen (für alle, auch nicht-Regulare, die dort zelebrieren, also zugleich als indultum locale), die Messe ab 2 Uhr nachts und bis 3 Uhr mittags zelebrieren zu dürfen.
Das galt namentlich für jene Orden mit strengen Fastenregeln, die also das Jejunium eucharisticum von Mitternacht bis weit nachmittags verhältnismäßig leicht aushielten.
Mir ist ein (inzwischen aufgegebenes) Kapuzinerkloster in Erinnerung, in der früheren Pfarre meiner Mutter, wo die Patres in den 30ern und 40ern, und noch bis in die frühen 60er so zahlreich waren, daß von etwa 3 Uhr nachts bis zwei Uhr nachmittags fast durchgehend im Dreiviertelstundentakt der Reihe nach eine Messe gefeiert wurde. Die Frühmessen waren sehr populär, wenn einer am Sonntag früh einen Ausflug machen oder eine Reise antreten wollte.
Vielleicht hat das Institut Christkönig auch deshalb den Status als Regular-Kanoniker angestrebt. 8)

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Samstag 13. April 2019, 21:07
von Lycobates
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Samstag 13. April 2019, 20:41
Lycobates hat geschrieben:
Samstag 13. April 2019, 20:17
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 15:25
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:53
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:32
Weil wiederum der Messbesuch in erster Linie ein kultisch-liturgischer Akt der Gottesverehrung ist, der erst sekundär kanonistisch normiert wird, würde ich schon sagen, dass die Sonntagspflicht auch am Samstagabend erfüllt werden kann. Vor allem, wenn jemand nicht ausschließlich oder überwiegend, sondern eher ausnahmsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, um die Sonntagspflicht zu erfüllen.
Nun ja.
Wenn derjenige, der über die Schlüsselgewalt verfügte, auf meinen Rat Wert legte, würde ich raten, die Konstitution Christus Dominus vom 6. Januar 1953 uneingeschränkt und unverzüglich per Apostolische Konstitution zurückzunehmen.

Das würde auch ich. Aber gerade heute ist es aufgrund einer gewissen Diasporasituation auf weltweiter Ebene vielleicht doch gut, auch nach 12 Uhr noch zelebrieren zu dürfen.
Einverstanden. In der heutigen Lage, wo Priester oft weit herumreisen müssen, sind Abendmessen u.U. ein Plus.

Genauer: bis 13 Uhr ist die Messe anzufangen.
So war die Rechtslage bis 1953: frühestens ab einer Stunde vor Sonnenaufgang, spätestens bis zu einer Stunde nach Mittag durfte die Messe anfangen. S. CIC/1917 can. 821-1.
Es gibt (gab) dazu seit dem 16. Jh. noch Indulte für Regularkleriker (und zwar überall, wo die sich aufhalten, also als indultum personale) und für die Kirchen von Regularen (für alle, auch nicht-Regulare, die dort zelebrieren, also zugleich als indultum locale), die Messe ab 2 Uhr nachts und bis 3 Uhr mittags zelebrieren zu dürfen.
Das galt namentlich für jene Orden mit strengen Fastenregeln, die also das Jejunium eucharisticum von Mitternacht bis weit nachmittags verhältnismäßig leicht aushielten.
Mir ist ein (inzwischen aufgegebenes) Kapuzinerkloster in Erinnerung, in der früheren Pfarre meiner Mutter, wo die Patres in den 30ern und 40ern, und noch bis in die frühen 60er so zahlreich waren, daß von etwa 3 Uhr nachts bis zwei Uhr nachmittags fast durchgehend im Dreiviertelstundentakt der Reihe nach eine Messe gefeiert wurde. Die Frühmessen waren sehr populär, wenn einer am Sonntag früh einen Ausflug machen oder eine Reise antreten wollte.
Vielleicht hat das Institut Christkönig auch deshalb den Status als Regular-Kanoniker angestrebt. 8)
Sind das solch strenge Faster?
8)

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Samstag 13. April 2019, 22:24
von Herr v. Liliencron
Lycobates hat geschrieben:
Samstag 13. April 2019, 21:07
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Samstag 13. April 2019, 20:41
Lycobates hat geschrieben:
Samstag 13. April 2019, 20:17
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 15:25
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:53
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 08:32
Weil wiederum der Messbesuch in erster Linie ein kultisch-liturgischer Akt der Gottesverehrung ist, der erst sekundär kanonistisch normiert wird, würde ich schon sagen, dass die Sonntagspflicht auch am Samstagabend erfüllt werden kann. Vor allem, wenn jemand nicht ausschließlich oder überwiegend, sondern eher ausnahmsweise von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, um die Sonntagspflicht zu erfüllen.
Nun ja.
Wenn derjenige, der über die Schlüsselgewalt verfügte, auf meinen Rat Wert legte, würde ich raten, die Konstitution Christus Dominus vom 6. Januar 1953 uneingeschränkt und unverzüglich per Apostolische Konstitution zurückzunehmen.

Das würde auch ich. Aber gerade heute ist es aufgrund einer gewissen Diasporasituation auf weltweiter Ebene vielleicht doch gut, auch nach 12 Uhr noch zelebrieren zu dürfen.
Einverstanden. In der heutigen Lage, wo Priester oft weit herumreisen müssen, sind Abendmessen u.U. ein Plus.

Genauer: bis 13 Uhr ist die Messe anzufangen.
So war die Rechtslage bis 1953: frühestens ab einer Stunde vor Sonnenaufgang, spätestens bis zu einer Stunde nach Mittag durfte die Messe anfangen. S. CIC/1917 can. 821-1.
Es gibt (gab) dazu seit dem 16. Jh. noch Indulte für Regularkleriker (und zwar überall, wo die sich aufhalten, also als indultum personale) und für die Kirchen von Regularen (für alle, auch nicht-Regulare, die dort zelebrieren, also zugleich als indultum locale), die Messe ab 2 Uhr nachts und bis 3 Uhr mittags zelebrieren zu dürfen.
Das galt namentlich für jene Orden mit strengen Fastenregeln, die also das Jejunium eucharisticum von Mitternacht bis weit nachmittags verhältnismäßig leicht aushielten.
Mir ist ein (inzwischen aufgegebenes) Kapuzinerkloster in Erinnerung, in der früheren Pfarre meiner Mutter, wo die Patres in den 30ern und 40ern, und noch bis in die frühen 60er so zahlreich waren, daß von etwa 3 Uhr nachts bis zwei Uhr nachmittags fast durchgehend im Dreiviertelstundentakt der Reihe nach eine Messe gefeiert wurde. Die Frühmessen waren sehr populär, wenn einer am Sonntag früh einen Ausflug machen oder eine Reise antreten wollte.
Vielleicht hat das Institut Christkönig auch deshalb den Status als Regular-Kanoniker angestrebt. 8)
Sind das solch strenge Faster?
8)

Stimmt, dieses Gegenargument ist mir eben auch gleich eingefallen, kaum daß ich meinen Eintrag abgesendet hatte.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Dienstag 16. April 2019, 08:49
von Petrus
HeGe hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 11:30
Wo die Christmette vernünftigerweise um Mitternacht gefeiert wird, erübrigt sich die Frage.
danke, HeGe, für Deinen "Denk-Anstoß".

bisher war ich der Meinung (ohne groß darüber nachzudenken), das müsse ausdrücklich als "Vorabendmesse" deklariert sein, um der Erfüllung der Sonntagspflicht zu genügen.

aber - nun habe ich gemerkt, dass ich da schief lag.

bittschön:
CIC Can. 1248 § 1 hat geschrieben:Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Dienstag 16. April 2019, 17:05
von Siard
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 16. April 2019, 08:49
HeGe hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 11:30
Wo die Christmette vernünftigerweise um Mitternacht gefeiert wird, erübrigt sich die Frage.
danke, HeGe, für Deinen "Denk-Anstoß".

bisher war ich der Meinung (ohne groß darüber nachzudenken), das müsse ausdrücklich als "Vorabendmesse" deklariert sein, um der Erfüllung der Sonntagspflicht zu genügen.

aber - nun habe ich gemerkt, dass ich da schief lag.

bittschön:
CIC Can. 1248 § 1 hat geschrieben:Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Praktisch, wenn man bei zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen die Abendmesse am ersten besucht, die gilt dann für beide. Wurde jedenfalls bei Abkündigungen schon mal so impliziert.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Dienstag 16. April 2019, 18:32
von Hubertus
Siard hat geschrieben:
Dienstag 16. April 2019, 17:05
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 16. April 2019, 08:49
HeGe hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 11:30
Wo die Christmette vernünftigerweise um Mitternacht gefeiert wird, erübrigt sich die Frage.
danke, HeGe, für Deinen "Denk-Anstoß".

bisher war ich der Meinung (ohne groß darüber nachzudenken), das müsse ausdrücklich als "Vorabendmesse" deklariert sein, um der Erfüllung der Sonntagspflicht zu genügen.

aber - nun habe ich gemerkt, dass ich da schief lag.

bittschön:
CIC Can. 1248 § 1 hat geschrieben:Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Praktisch, wenn man bei zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen die Abendmesse am ersten besucht, die gilt dann für beide. Wurde jedenfalls bei Abkündigungen schon mal so impliziert.
Das geht m.E. nicht.

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Dienstag 16. April 2019, 19:08
von Petrus
ach ja, eine Frage hätt' ich noch, dazu.

Stimmt eigentlich das Gerücht, daß - vor allem für Missionsgebiete (vgl. hierzu gern "Amazonas-Synode") - die sog. "Vorjahresmesse" analog zur bereits eingeführten und langjährig bewährten (?) "Vorabendmesse" kommen soll, d. h. mit dem Meßbesuch am 31.12. ist die Sonntagspflicht für das nächste Jahr erfüllt?

Wäre eigentlich eine vernünftige Regelung - dann könnte man die traditionelle Sonntagspflicht nach wie vor beibehalten, es gäbe aber viel weniger Gelegenheit, eine schwere Sünde zu begehen.

Nachdem Deutschland nun wohl auch ein Missionsland ist (die Bischöfe sagen uns das immer wieder!), könnte man diese Regelung bei uns dann sicher auch anwenden.

Vielleicht könnte man das mal in diesen sog. "synodalen Weg" einbringen?

Re: Sonntags Pflicht/Sünde

Verfasst: Dienstag 16. April 2019, 22:59
von Siard
Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 16. April 2019, 18:32
Siard hat geschrieben:
Dienstag 16. April 2019, 17:05
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 16. April 2019, 08:49
HeGe hat geschrieben:
Freitag 12. April 2019, 11:30
Wo die Christmette vernünftigerweise um Mitternacht gefeiert wird, erübrigt sich die Frage.
danke, HeGe, für Deinen "Denk-Anstoß".

bisher war ich der Meinung (ohne groß darüber nachzudenken), das müsse ausdrücklich als "Vorabendmesse" deklariert sein, um der Erfüllung der Sonntagspflicht zu genügen.

aber - nun habe ich gemerkt, dass ich da schief lag.

bittschön:
CIC Can. 1248 § 1 hat geschrieben:Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Praktisch, wenn man bei zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen die Abendmesse am ersten besucht, die gilt dann für beide. Wurde jedenfalls bei Abkündigungen schon mal so impliziert.
Das geht m.E. nicht.
Sehe ich auch so, der Pfarrer war (lt. Ansage) offensichtlich anderer Meinung.