Aufgabe des Staates - StGB aus katholischer Sicht

Allgemein Katholisches.
Petrus
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Re: Aufgabe des Staates - StGB aus katholischer Sicht

Beitrag von Petrus »

ich versuch's mal mit einer These: früher waren Staat und Kirche enger verknüpft, als heute.

einige Beispiele:

1) der "Kuppeleiparagraph".

2) homosexuelle Verbindungen (unter Erwachsenen1) konnten bei uns in Deutschland bis zur Strafrechtsreform mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.

3) Die "Osterbeicht". Früher (wohl 19. Jahrhundert) kam der Bürgermeister (weltliche Obrigkeit) nach Ostern und sammelte die Osterbeichtzettel ein; diese wurden auf Vollständigkeit überprüft. Da entwickelte sich natürlich ein schwunghafter Handel mit Osterbeichtzetteln.

4) Noch im Dänemark des 19. Jahrhunderts wurden neugeborene Kinder von Baptisten (=Erwachsenentaufe) von der Polizei den Eltern weggenommen, in die lutherische Staatskirche von der Polizei gebracht, dort vom lutherischen Pfarrer zwangsgetauft, und dann den Eltern wieder zurückgegeben.

tja.

HeGe
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Re: Aufgabe des Staates - StGB aus katholischer Sicht

Beitrag von HeGe »

Ralf hat geschrieben:
Mittwoch 6. November 2019, 23:15
Um dem ganzen noch einmal einen anderen Schwung zu geben:

Warum soll der Staat aus katholischer Sicht bspw. die Homo-Ehe verbieten, wenn er den (sehr sehr lange Zeit kirchlich verbotenen) Zins nicht verbieten soll? Die Homo-Ehe ist schließlich eine freiwillige Lebensform, die primär nur dem Seelenheil der Beteiligten schadet.

(Gleiches ließe sich auch von der Polygamie sagen, deren Legalisierung einige unter uns auch noch erleben werden,da die derzeitigen weltlichen moralischen Prämissen ein dauerhaftes Verbot nicht mehr rechtfertigen)
Über die Frage kann man lange diskutieren und auch zu verschiedenen Antworten kommen, die davon abhängen, ob man dem Staat letztlich auch die Aufgabe zugesteht, Menschen vor sich selber zu schützen.

Fakt ist, es gibt eine Vielzahl von Beispielen im deutschen Recht, wo der Staat mit unterschiedlichen Begründungen in freie Entscheidungen Einzelner eingreift, die primär nur dem Betroffenen selbst schaden würden. Das geht bspw. los bei so etwas simplem wie der Anschnallpflicht im PKW, geht bspw. weiter über die staatlichen Restriktionen bei Betäubungsmitteln und endet bei finalen Entscheidungen wie Selbstmord und Sterbehilfe.

Wenn man nun aus katholischer Sicht die eschatologischen Konsequenzen kirchlich "verbotener" Handlungen bedenkt, könnte man es auch als Aufgabe des Staates sehen, Bürger vor der ewigen Verdammnis zu schützen, nicht unbedingt immer gleich strafrechtlich, aber zumindest mit anderen geeigneten Maßnahmen.

Ich hätte damit aber alleine mit dieser Begründung ein Problem. Die Kirche soll lehren und unterweisen, auch disziplinarisch tätig werden, bei allem aber immer den freien Willen respektieren. Das weltliche Straf- und Ordnungsrecht ist hierfür daher das falsche Instrument.

Wenn man entsprechende Handlungen aus weltlicher Sicht unter Strafe stellen will, muss es daher m.E. andere Begründungen geben, die außerhalb des rein innerkirchlichen liegen. Früher genügte dafür alleine die Unterwerfung unter den Herrscher, der die Religion seiner Untertanen bestimmte. Heute muss man da jeweils andere Begründungen suchen, die gleichwohl natürlich auch in gemeinsamen moralischen Überzeugungen der Mehrheit liegen können. Dies war lange Jahre wohl auch der Hauptgrund für das Verbot der Homo-Ehe. Gerade dieses Beispiel dreht den Spieß aber jetzt etwas in die Gegenrichtung. Das Verbot des gleichgeschlechtlichen Zusammenlebens in eheähnlicher Weise gab es ja nun schon länger nicht mehr. Die Öffnung der Ehe führt aber ja zur aktiven Unterstützung dieser Form des Zusammenlebens mit steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen. Da sehe ich dann wieder andere in der Begründungspflicht, wieso der Staat dazu verpflichtet sein soll, aber das Thema müssen wir hier jetzt auch nicht ausweiten.
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Vinzenz Ferrer
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Re: Aufgabe des Staates - StGB aus katholischer Sicht

Beitrag von Vinzenz Ferrer »

Benedikt hat geschrieben:
Donnerstag 7. November 2019, 09:22
Wie kann etwas, was es als Rechtskonzept erst seit dem 18. oder 19. Jahrhundert gibt, moralisch verwerflich sein? Eine Urheberrechtsverletzung kann übrigens auch eine Straftat sein: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
Es ist auch moralisch geboten, die Gesetze eines Landes einzuhalten.
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)

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