Kath.net bezieht sich auf einen Absatz im aktuellen Diözesanblatt der Erzdiözese Wien:
Ich habe gerade mit einem Ordenspriester darüber gesprochen. Er meinte, er sei dagegen. Allerdings hat auch niemand in seiner Pfarre - ich gehöre nicht zu seinen Schäfchen - überhaupt dieses Ansinnen an ihn gerichtet, vermutlich auch nicht hinsichtlich der Krankenkommunion "vor Corona", denn da fährt er meines Wissens lieber selber hin, wenn nötig auch täglich."Aufgrund der seelsorglichen Notlage in der Zeit der Krise kann der zuständige Priester in Ausnahme zu c. 935 CIC nach eigenem Ermessen Gläubigen, die ihm persönlich bekannt und die mit der Feier der Eucharistie vertraut sind, die Eucharistie in der Gestalt des Brotes übergeben, um dieses zeitnah – vorzugsweise in kleinster Hausgemeinschaft bei der Feier des Sonntags – konsumieren zu können."
Es gab doch früher auch schon Zeugnisse besonderer Liturgie"frömmigkeit" unter Priestern, z.B. Dekanatsausflüge, wo der Autobus bummvoll ist mit geweihten Männern (sprich Priestern), und die aus Protest nur einen Wortgottesdienst feiern. Sie müssten sich "erholen" von der Hl. Messe.
Die Ausführungen der Erzdiözese Wien zu c. 935 CIC sollten die drei Wörter "nach eigenem Ermessen" rot drucken und in fetten Großbuchstaben.
Diese Eigenmächtigkeit ist überall anzutreffen - in XXL-frommen Klöstern, wo der Tabernakel schon am Mittwochabend vor dem Gründonnerstag geleert wird z.B. - oder auch in Bezug auf "Selbstentbindung vom Zölibat" usw. usf.
Die Hochwürden an den Hebeln der Macht.