Gottesdienste während der Corona-Zeit

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Heute wurde in der Hl. Messe bekanntgegeben, daß aufgrund von vielen Beschwerden seitens der Gläubigen wegen des Verbots der Mundkommunion, die Bischofskonferenz in Kürze über die Mundkommunion beraten wird, so daß es wiederum eine deutschlandweite, einheitliche Regelung in dieser Sachen geben soll.
Es bleibt zu hoffen, daß die Bischöfe endlich zur Vernunft kommen, und die Mundkommunion wieder erlauben.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Sascha B.
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Sascha B. »

Juergen hat geschrieben:
Sonntag 23. August 2020, 12:43
Heute wurde in der Hl. Messe bekanntgegeben, daß aufgrund von vielen Beschwerden seitens der Gläubigen wegen des Verbots der Mundkommunion, die Bischofskonferenz in Kürze über die Mundkommunion beraten wird, so daß es wiederum eine deutschlandweite, einheitliche Regelung in dieser Sachen geben soll.
Es bleibt zu hoffen, daß die Bischöfe endlich zur Vernunft kommen, und die Mundkommunion wieder erlauben.
Vernunft bei der DBK? :kugel:
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.

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ar26
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von ar26 »

Juergen hat geschrieben:
Sonntag 23. August 2020, 12:43
Heute wurde in der Hl. Messe bekanntgegeben, daß aufgrund von vielen Beschwerden seitens der Gläubigen wegen des Verbots der Mundkommunion, die Bischofskonferenz in Kürze über die Mundkommunion beraten wird, so daß es wiederum eine deutschlandweite, einheitliche Regelung in dieser Sachen geben soll.
Es bleibt zu hoffen, daß die Bischöfe endlich zur Vernunft kommen, und die Mundkommunion wieder erlauben.
Wie sind da eigentlich die aktuellen Regelungen? In der a.o. Form geht das. In der o. Form war ich kürzlich mal am Sonntag. Da bin ich mit einem meiner Jungs auf dem Arm zu Schluss nach vorn gegangen und habe auch MK erhalten und der Knabe den Segen (allerdings ohne Berühren).
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

ar26 hat geschrieben:
Sonntag 23. August 2020, 13:48
Juergen hat geschrieben:
Sonntag 23. August 2020, 12:43
Heute wurde in der Hl. Messe bekanntgegeben, daß aufgrund von vielen Beschwerden seitens der Gläubigen wegen des Verbots der Mundkommunion, die Bischofskonferenz in Kürze über die Mundkommunion beraten wird, so daß es wiederum eine deutschlandweite, einheitliche Regelung in dieser Sachen geben soll.
Es bleibt zu hoffen, daß die Bischöfe endlich zur Vernunft kommen, und die Mundkommunion wieder erlauben.
Wie sind da eigentlich die aktuellen Regelungen? In der a.o. Form geht das. In der o. Form war ich kürzlich mal am Sonntag. Da bin ich mit einem meiner Jungs auf dem Arm zu Schluss nach vorn gegangen und habe auch MK erhalten und der Knabe den Segen (allerdings ohne Berühren).
In Paderborn wird bei den Regelungen nicht zwischen a.o.F und o.F. unterschieden:

Am Samstag/Sonntag, den 14./15. März, wurde mitgeteilt, daß ab sofort die Mundkommion verboten ist.
Das war gleichzeitig der letzte Sonntag, bevor alle öffentlichen Messen ausgesetzt wurden. Gottesdienste gab es erst wieder ab Mai.
Die „Rahmenbedingungen für die Feier von Gottesdiensten“ erschien am 24. April. Unter Punkt 13(h) heißt es: „Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.“
An dieser Vorschrift hat sich bis heute nichts geändert.

Für die Messen in der a.o. Form bedeutet dies, daß seit dem 15. März keine Kommunionspendung mehr in den Messen stattfand. :aergerlich:
Gruß Jürgen

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Niels
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Niels »

"Corona-Krise: Kardinal Marx warnt vor Ver schwörungs theorien": https://www.focus.de/regional/muenchen/ ... 90912.html
Kardinal Marx hat geschrieben:„Unsere Antworten als Kirche sind nicht Ver schwörungs theorien, politischer Fundamentalismus, Schwarz-Weiß-Denken, Schuldzuweisung. Unsere Antwort ist Gebet und Solidarität
Soso. :hmm:
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Marcus, der mit dem C
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Marcus, der mit dem C »

Gibt es dann ein Solidarisches Kalbsbratenessen jeden Freitag gegen Rächts?
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"

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Lupus
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Lupus »

Bei Marxens - ein Schweinshaxn un a Mass!
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martin v. tours
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von martin v. tours »

Hallo Lupus
Manchmal wenn ich das so lese muss ich an dich denken um versuche mich in deine Lage zu versetzen. Wir haben uns ja einmal bei einer Reise kennengelernt und ich schätze Dich als guten Priester.
Die Kirche in der Du zum Priester geweiht worden bist hat nicht mehr viel zu tun mit dem teilhäretischen Irrenhaus heute. Wie mag man sich da wohl fühlen, denke ich mir oft, wenn man sein Leben dieser Kirche geweiht hat.
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila

Christian
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Christian »

Übel ist aufgestoßen das zu Beginn und während Corona sich die Kirche vom Acker gemacht hat. Ausgenommen wenige Priester die die Messe über Facebook übertragen haben.

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holzi
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von holzi »

Christian hat geschrieben:
Donnerstag 3. September 2020, 21:55
Übel ist aufgestoßen das zu Beginn und während Corona sich die Kirche vom Acker gemacht hat. Ausgenommen wenige Priester die die Messe über Facebook übertragen haben.
Nun hat aber nicht jeder Priester die technischen Möglichkeiten, seine Messen live, und vor allem von jetzt auf gleich ins Internet zu übertragen.

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Niels
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Niels »

Aber dusselige Gebete formulieren - das geht. Hier das "Gebet" zur Ida-Wallfahrt 2020:
Großer, barmherziger Gott,die Menschheit steht in diesem Jahr durch die Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Solch eine Situation haben wir noch nie erlebt.

Durch alle Zeiten hast du, o Gott, die Menschen begleitet. Du hast einst Mose deinen Namen genannt und ihm gesagt: „Ich bin der Ich-bin-da“.

Auch die heilige Ida hat in ihrem Leben erfahren dürfen, dass du an ihrer Seite warst.

So bitten wir dich: Hab Erbarmen mit der ganzen Menschheitsfamilie.Zeige dich als Helfer in allen Nöten. Steh allen bei, die von dieser Krise betroffen sind, und stärke in uns den Glauben, dass du dich um jede und jeden von uns sorgst. Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.
https://www.sanktida.de/

Wenigstens haben sie mittendrin noch irgendwie den Dreh zur Hl. Ida geschafft... :roll:
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Irmgard
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Irmgard »

Ach Mensch Niels,

formulieren ist halt nicht jedem so gegeben....

Gruß
Irmgard

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Heu­te wur­de in der Hl. Mes­se vor Ho­mi­lie be­kannt­ge­ge­ben, daß ab Heu­te im Erz­bi­s­tum Pa­der­born die Mund­kom­mui­on wie­der er­laubt* ist.
Ab­stands­re­geln sind ein­zu­hal­ten. In der Bus­dorf­kir­che dür­f­en je­weils rechts und links an der Kom­mu­ni­on­bank nur drei Leu­te gleich­zei­tig kni­en.

Ich fin­de es aber schon ko­misch, wenn ein mas­kier­ter Pries­ter die Kom­mu­ni­on spen­det und da­bei von zwei mas­kier­ten Mi­nis­tran­ten be­glei­tet wird, von de­nen der ei­ne die Pa­te­ne hält und der an­de­re ei­ne Box mit Des­in­fek­ti­ons­tüchern. :roll:

Da stel­le ich mir auch die Fra­ge, wie die Tücher spät­er ent­sorgt wer­den? Wer­den die wohl ver­brannt und die Asche ins Sa­kra­ri­um ge­ge­ben oder was? :hmm: Aber ich ver­mu­te und be­fürch­te, daß sich über sol­che Fra­gen so­wie­so kei­ner (mehr) Ge­dan­ken in der Kir­che macht. :aergerlich:


*Wen­gleich die Spen­dung der Mund­kom­mu­ni­on prak­tisch nicht durch­ge­führt wur­de, so steht es frei­lich auf ei­nem gänz­lich an­de­ren Blatt, ob sie über­haupt recht­lich wirk­sam hat ver­bo­ten wer­den kön­nen.
Gruß Jürgen

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SIMONBLN

Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von SIMONBLN »

Ich habe eine theologische Frage:

Der Urbi et orbi Segen gilt ja live auch über digitale Medien.
Wie läßt sich das theologisch erklären, dass der Segen, mit dem damit verbundenen Ablass, auch digital gültig gespendet wird, die Wandlung bei der Eucharistie allerdings nicht digital möglich ist?

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Juergen hat geschrieben:
Sonntag 27. September 2020, 12:38
Heu­te wur­de in der Hl. Mes­se vor Ho­mi­lie be­kannt­ge­ge­ben, daß ab Heu­te im Erz­bi­s­tum Pa­der­born die Mund­kom­mui­on wie­der er­laubt* ist.
Und so liest sich das dann beim Erzbistum Paderborn:
Erzbistum Paderborn hat geschrieben:25. September, 13:30 Uhr: Spendung der hl. Kommunion als Mundkommunion

Die Form der Kommunionspendung als Mundkommunion wurde untersagt, um das Risiko der Übertragung des Coronavirus zu minimieren. Inzwischen liegen allerdings ärztliche Gutachten vor, die in der Spendung der Mundkommunion keine größere Gefahr für eine Infizierung sehen als bei der Handkommunion. Es ist aber andererseits auch eine Tatsache, dass das Wissen bezüglich des Coronavirus immer noch sehr begrenzt ist und von daher im Zweifel weitreichendere Maßnahmen aus Sicherheitsgründen zu bevorzugen sind.

Daher gilt weiterhin die Regelung, dass die Mundkommunion in Eucharistiefeiern grundsätzlich unterbleiben soll.

Um der salus animarum derjenigen willen, die aus unterschiedlichen Gründen ausschließlich in der Weise der Mundkommunion den Leib des Herrn empfangen möchten, kann diesen Gläubigen die hl. Kommunion künftig in dieser Form entweder außerhalb der Messfeier (z.B. in deren Anschluss) gereicht werden oder – sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen – innerhalb der Feier an einem gesonderten Ort im Kirchenraum, an dem durch einen eigenen Spender ausschließlich die Mundkommunion gespendet wird.

In Messfeiern in der außerordentlichen Form des römischen Ritus ist die Mundkommunion gestattet.

Für beide Formen des Ritus bedeutet dies im Einzelnen (in Klammern die Regeln nur für die außerordentliche Form):
  • Der Spender (purifiziert und) desinfiziert nach der eigenen Kommunion seine Hände.
  • Zur Kommunionspendung legt er (ebenso wie der ihn begleitende Ministrant) einen Mund-/Nasenschutz an. (Die Spendeformel wird labial oder mental gesprochen.)
  • Nach jeder einzelnen Kommunion ist empfohlen, die Finger zu desinfizieren. Sollte eine Berührung erfolgt sein, ist dies verpflichtend.
  • Die Kommunikanten halten einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander.
:roll:
Gruß Jürgen

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Petrus
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Petrus »

SIMONBLN hat geschrieben:
Sonntag 27. September 2020, 21:26
Ich habe eine theologische Frage:

Der Urbi et orbi Segen gilt ja live auch über digitale Medien.
Wie läßt sich das theologisch erklären, dass der Segen, mit dem damit verbundenen Ablass, auch digital gültig gespendet wird, die Wandlung bei der Eucharistie allerdings nicht digital möglich ist?
hallo SIMONBLN,

danke für die Frage - die besten Fragen sind für mich die, zu denen mir keine Antwort einfällt :achselzuck:

weiß jemand eine Antwort auf die Frage?

Falls ja - gerne her damit :)

Petrus.

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Protasius
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Protasius »

Petrus hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 20:07
SIMONBLN hat geschrieben:
Sonntag 27. September 2020, 21:26
Ich habe eine theologische Frage:

Der Urbi et orbi Segen gilt ja live auch über digitale Medien.
Wie läßt sich das theologisch erklären, dass der Segen, mit dem damit verbundenen Ablass, auch digital gültig gespendet wird, die Wandlung bei der Eucharistie allerdings nicht digital möglich ist?
hallo SIMONBLN,

danke für die Frage - die besten Fragen sind für mich die, zu denen mir keine Antwort einfällt :achselzuck:

weiß jemand eine Antwort auf die Frage?

Falls ja - gerne her damit :)

Petrus.
Mein Antwortversuch sähe etwa folgendermaßen aus:

Bei der Wandlung ist es Gott selbst, der handelt, auch wenn er sich eines geweihten Priesters als Werkzeug bedient; die Bedingungen für die Gültigkeit sind nicht in der Verfügungsgewalt der Kirche. Bei einem Ablaß hingegen kann die Kirche bestimmen, was für ein Werk unter welchen Umständen zu verrichten ist und welchen Umfang der Ablaß hat, weil es sich nicht um ein Sakrament handelt, sondern ein Sakramentale.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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taddeo
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von taddeo »

Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 20:21
Petrus hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 20:07
SIMONBLN hat geschrieben:
Sonntag 27. September 2020, 21:26
Ich habe eine theologische Frage:

Der Urbi et orbi Segen gilt ja live auch über digitale Medien.
Wie läßt sich das theologisch erklären, dass der Segen, mit dem damit verbundenen Ablass, auch digital gültig gespendet wird, die Wandlung bei der Eucharistie allerdings nicht digital möglich ist?
hallo SIMONBLN,

danke für die Frage - die besten Fragen sind für mich die, zu denen mir keine Antwort einfällt :achselzuck:

weiß jemand eine Antwort auf die Frage?

Falls ja - gerne her damit :)

Petrus.
Mein Antwortversuch sähe etwa folgendermaßen aus:

Bei der Wandlung ist es Gott selbst, der handelt, auch wenn er sich eines geweihten Priesters als Werkzeug bedient; die Bedingungen für die Gültigkeit sind nicht in der Verfügungsgewalt der Kirche. Bei einem Ablaß hingegen kann die Kirche bestimmen, was für ein Werk unter welchen Umständen zu verrichten ist und welchen Umfang der Ablaß hat, weil es sich nicht um ein Sakrament handelt, sondern ein Sakramentale.
Ich würde das eher so unterscheiden, dass bei bestimmten Sakramenten die physische Anwesenheit der "Materie" erforderlich ist: bei der Taufe die tatsächliche Berührung des Täuflings mit Wasser; bei der Firmung die tatsächliche Salbung des Firmlings mit Chrisam; bei der Weihe die tatsächliche Handauflegung durch den Bischof; bei der Krankensalbung die tatsächliche Salbung des Kranken; und bei der Eucharistie das tatsächliche Sprechen der Wandlungsworte über Brot und Wein. Bei der Ehe hingegen ist es anders, da kommt das Sakrament durch bloße Willensäußerung der Nupturienten zustande, weshalb auch eine Ehe durch Stellvertreter möglich ist.

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Protasius
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Protasius »

taddeo hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 20:30
Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 20:21
Petrus hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 20:07


hallo SIMONBLN,

danke für die Frage - die besten Fragen sind für mich die, zu denen mir keine Antwort einfällt :achselzuck:

weiß jemand eine Antwort auf die Frage?

Falls ja - gerne her damit :)

Petrus.
Mein Antwortversuch sähe etwa folgendermaßen aus:

Bei der Wandlung ist es Gott selbst, der handelt, auch wenn er sich eines geweihten Priesters als Werkzeug bedient; die Bedingungen für die Gültigkeit sind nicht in der Verfügungsgewalt der Kirche. Bei einem Ablaß hingegen kann die Kirche bestimmen, was für ein Werk unter welchen Umständen zu verrichten ist und welchen Umfang der Ablaß hat, weil es sich nicht um ein Sakrament handelt, sondern ein Sakramentale.
Ich würde das eher so unterscheiden, dass bei bestimmten Sakramenten die physische Anwesenheit der "Materie" erforderlich ist: bei der Taufe die tatsächliche Berührung des Täuflings mit Wasser; bei der Firmung die tatsächliche Salbung des Firmlings mit Chrisam; bei der Weihe die tatsächliche Handauflegung durch den Bischof; bei der Krankensalbung die tatsächliche Salbung des Kranken; und bei der Eucharistie das tatsächliche Sprechen der Wandlungsworte über Brot und Wein. Bei der Ehe hingegen ist es anders, da kommt das Sakrament durch bloße Willensäußerung der Nupturienten zustande, weshalb auch eine Ehe durch Stellvertreter möglich ist.
Das ist natürlich richtig; aber widersprechen diese Feststellungen meinen Vermutungen? Ablässe sind zwar mit Eucharistie und Bußsakrament verbunden, aber sie stellen selbst kein Sakrament dar, soweit ich weiß.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 13:44
…Und so liest sich das dann beim Erzbistum Paderborn:
Erzbistum Paderborn hat geschrieben:…Für beide Formen des Ritus bedeutet dies im Einzelnen (in Klammern die Regeln nur für die außerordentliche Form):
  • Der Spender (purifiziert und) desinfiziert nach der eigenen Kommunion seine Hände…
Haben die Verordner dieser Verordnung eigentlich die Vorstellung einer „graduellen Realpräsenz“, die es in einem Fall notwendig macht, die Hände zu purifizieren und zu desinfizieren, im anderen Fall aber nur zu desinfizieren? :pfeif:
Gruß Jürgen

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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von taddeo »

Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 20:38
taddeo hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 20:30
Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 30. September 2020, 20:21


Mein Antwortversuch sähe etwa folgendermaßen aus:

Bei der Wandlung ist es Gott selbst, der handelt, auch wenn er sich eines geweihten Priesters als Werkzeug bedient; die Bedingungen für die Gültigkeit sind nicht in der Verfügungsgewalt der Kirche. Bei einem Ablaß hingegen kann die Kirche bestimmen, was für ein Werk unter welchen Umständen zu verrichten ist und welchen Umfang der Ablaß hat, weil es sich nicht um ein Sakrament handelt, sondern ein Sakramentale.
Ich würde das eher so unterscheiden, dass bei bestimmten Sakramenten die physische Anwesenheit der "Materie" erforderlich ist: bei der Taufe die tatsächliche Berührung des Täuflings mit Wasser; bei der Firmung die tatsächliche Salbung des Firmlings mit Chrisam; bei der Weihe die tatsächliche Handauflegung durch den Bischof; bei der Krankensalbung die tatsächliche Salbung des Kranken; und bei der Eucharistie das tatsächliche Sprechen der Wandlungsworte über Brot und Wein. Bei der Ehe hingegen ist es anders, da kommt das Sakrament durch bloße Willensäußerung der Nupturienten zustande, weshalb auch eine Ehe durch Stellvertreter möglich ist.
Das ist natürlich richtig; aber widersprechen diese Feststellungen meinen Vermutungen? Ablässe sind zwar mit Eucharistie und Bußsakrament verbunden, aber sie stellen selbst kein Sakrament dar, soweit ich weiß.
Nein, ich widerspreche dir da gar nicht. Ich denke nur, der Akzent liegt eben auf der "körperlichen Präsenz", die bei sechs der sieben Sakramente unabdingbar ist (die Beichte hab ich noch vergessen, die zählt ebenfalls dazu). Ein Ablaß ist, wie du richtig sagst, keine sakramentale Handlung der Kirche, sondern eine kanonische, ähnlich einer Dispens. Wer die Bedingungen erfüllt, bekommt von der Kirche aufgrund ihrer richterlichen Gewalt auch über künftige Dinge einen Gnadenerweis zugesprochen. Das ist aber naturgemäß unabhängig davon, wo sich der Ablaßerwirker gerade aufhält.

Petrus
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Petrus »

danke für Eure Antworten!

den Ablaß möchte ich jetzt (erstmal) beiseite stellen - und mich auf den Segen konzentrieren. Also - der Segen "urbi et orbi" wirkt weltweit - wie ist das mit dem "Segen über die Gaben"? wie weit wirkt der?

SIMONBLN

Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von SIMONBLN »

Vielen Dank für die Antworten :huhu:
Spannend.... man kommt auf ganz andere Fragestellungen seit Corona...

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Erzbistum Paderborn hat geschrieben:Mission: „Weihnachten trotz Corona“

Erzbistum Paderborn unterstützt mit neuem Fonds die Kirchengemeinden
Die Advents- und Weihnachtszeit kündigt sich an – aber sie wird in diesem „Corona-Jahr“ anders aussehen als sonst. Das Erzbistum Paderborn hat deshalb kurzfristig den neuen Fonds „Weihnachten trotz Corona“ eingerichtet: Kirchengemeinden können eine finanzielle Förderung von pastoralen Projekten und Initiativen in der Advents- und Weihnachtszeit beantragen, um mit diesen Angeboten die Menschen trotz der Corona-Einschränkungen gut durch die Advents- und Weihnachtszeit begleiten zu können. Anträge können ab sofort gestellt werden, und zwar für Maßnahmen, die bis einschließlich 10. Januar 2021 stattfinden.
Gruß Jürgen

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Vinzenz Ferrer
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Vinzenz Ferrer »

John MacArthur: OPEN YOUR CHURCH
https://www.youtube.com/watch?v=wlq83QTVZ2s
Glaube heißt Widerstand gegen die Schwerkraft. (Benedikt XVI.)

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Heute wurde in der Messe bekanntgegeben, daß im Hohen Dom zu Paderborn in allen Werktagsmessen wieder Gemeindelieder gesungen werden dürfen. Nach dem Messverbot im März und Wiederbeginn der Messen unter Berücksichtigung von Corona-Maßnahmen im Mai sang nur der Organist/Kantor in den Werktagsmessen.
Die Begründung für den Wiederzulassung von Gemeindegesang (wahrscheinlich muß man dabei Schnüffel tragen) ist eher traurig: Es seien werktags so wenige Gläubige in den Messe, daß zwei Meter Mindestabstand leicht einzuhalten seien.
Gruß Jürgen

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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Heute war ich in Balve und dort auch mal wieder in der Kirche…

Coronakonformer Weihwasserspender :roll:

Bild

Coronakonforme Bestuhlung :roll:

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Gruß Jürgen

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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Gleiche Pfarrei bzw. gleicher Pastoralverbund

Die Gräbersegnungen finden schon an Allerheiligen statt, allerdings entfallen wegen Corona die Andachten:

Aus dem Pfarrbrief


Auf meist städtischen Friedhof legt die Kirchengemeinde die Maskenpflicht fest. Naja, vielleicht wurde die Gräbersegnung als (Groß)Veranstaltung angemeldet und das Sicherheitskonzept sieht sowas vor‽
:roll:

An Allerseelen gibt es im ganzen Pfarrverbund eine einzige Messe. In dem Verbund gibt es vier Priester, die am Allerseelentag de jure also insgesamt 12 Messen feiern dürften. :roll: Das zeigt deutlich, welchen Wert die Geistlichkeit überhaupt noch dem Hl. Meßopfer beimißt. :heul: Ein Orgelkonzert an Allerseelen passt da wie die Faust auf's Auge. :ikb_boxed:
Gruß Jürgen

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Niels
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Niels »

Traurig. :(

Was meinen die überhaupt mit "... bitte zwingend..."? :hmm:

Dunkel war's, der Mond schien helle...
- ick hör' dir trapsen...
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Juergen
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von Juergen »

Erzbistum Padeborn
14. Oktober, 14.30 Uhr: Neue Corona-Schutzverordnung erlaubt Allgemeinverfügungen

Ab heute gilt eine neue Version der CoronaSchVO. Sie sieht weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Sonderregeln für Gebiete vor, in denen die 7-Tages-Inzidenz über 35 bzw. 50 steigt.

Nach §15a „stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Soweit das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist, können im Wege der Allgemeinverfügung auch über diese Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen angeordnet werden.“

CoronaSchVO

19. Oktober, 16.30 Uhr: Zusätzliche Regelungen für Gottesdienste und Beerdigungen

Ein wesentlicher Indikator für das Inkrafttreten von zusätzlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist der 7-Tages-Inzidenz-Wert. Liegt der Wert über 35 (Gefährdungsstufe 1) oder 50 (Gefährdungsstufe 2) gelten für den Bereich dieses Kreises oder dieser kreisfreien Stadt des Erzbistum Paderborn ab sofort bis auf weiteres folgende zusätzliche Regelungen:

Gottesdienste
Die bisherigen Regelungen zu Gottesdiensten bestehen fort. Bei einer festgestellten Inzidenz über dem Wert von 35 (Gefährdungsstufe 1) tragen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung, also auch am Sitzplatz und auf dem Weg zum und vom Kommunionempfang. Ausgenommen sind Zelebranten und alle liturgischen Dienste, soweit sie sich im Altarraum aufhalten.

Liegt die festgestellte 7-Tages-Inzidenz über dem Wert von 50, besteht zusätzlich eine Begrenzung der Anzahl der Gottesdienstbesucher auf maximal 50% der normalen Kapazität der jeweiligen Kirche. Dies gilt natürlich nur insoweit, als bei einer Einhaltung der Abstandsregeln diese Anzahl überhaupt erreicht werden kann, oder wenn von der Möglichkeit der besonderen Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) Gebrauch gemacht wird.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Situationen vor Ort bleibt die Empfehlung zum Verzicht auf Gesang im Gottesdienst im geschlossenen Raum bestehen.

Diese zusätzlichen Gottesdienstregelungen sind über das Katholische Büro Düsseldorf mit der Landesregierung abgestimmt (vgl. § 3 Satz 2 CoronaSchVO). Die Einhaltung dieser Regeln ist daher zwingend erforderlich zur Vermeidung zusätzlicher Beschränkungen durch staatliche Behörden.

Beerdigungen
Beerdigungen fallen künftig grundsätzlich unter die Regelungen zum Abstandsgebot und zur Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum (§ 2 Abs. 3 Ziff. 10a CoronaSchVO). Allerdings gilt das Abstandsgebot nicht für nahe Angehörige, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind (§ 13 Abs. 6 CoronaSchVO). Die mit Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz-Werte von 35 und 50 verbundenen Beschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl gelten für Beerdigungen nicht (§ 15a Abs. 5 CoronaSchVO).

Für den Bereich des Landes Hessen liegen aktuell noch keine Änderungen vor.

Auch weiterhin wird es notwendig sein, sich mit den örtlichen Behörden abzustimmen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die künftig verstärkt eintretenden regionalen Anpassungen an das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort.

CoronaSchVO


Anm.:
§ 2 Abs. 3 Ziff. 10a CoronaSchVO und
§ 15a Abs. 5 CoronaSchVO gibt es nicht. :roll:
Gruß Jürgen

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holzi
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Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit

Beitrag von holzi »

https://www.bistum-regensburg.de/news/d ... rung-7710/
Bistum Regensburg hat geschrieben:I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze bei Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands.

2. Der Abstand zwischen zwei Personen oder Personengruppen i. S. der Regelungen über die Kontaktbeschränkungen (gemeinsamer Hausstand) hat vom Eintritt in die Kirche bis zum Verlassen der Kirche grundsätzlich 1,5 m nach allen Seiten zu betragen, zwischen Liturgen und den Gottesdienstteilnehmern ist ein wesentlich höherer Abstand zu gewährleisten.

3. Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen untersagt, die aktuell positiv auf Covid-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, respiratorische und infektiöse Atemwegsprobleme oder Fieber haben oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten gehabt oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben.

4. Platzkarten oder namentliche Platzierungen zur Nachverfolgung von eventuellen Ansteckungen sind nicht erforderlich.

5. Die Verwendung einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist für die Gottesdiensteilnehmer verpflichtend, auf dem Weg zu ihrem Platz und sobald sie diesen verlassen.

6. Für den geordneten Ablauf sorgen – wenn nötig – (ehrenamtliche) Ordnungsdienste aus der jeweiligen Gemeinde.

7. Lüftungskonzept: Eine möglichst gute Raumbelüftung ist sicherzustellen. Raumlufttechnische Anlangen sind mit möglichst hohem Außenluftanteil zu versorgen. Für die Heizungszeit gibt es gesonderte Tipps und Empfehlungen der Diözese, die den Pfarreien bereits Ende September zugestellt wurden und mit denen die Pfarreien mit Augenmaß umgehen sollten.

8. Reinigungskonzept: Regelmäßige Reinigung aller benutzten Gegenstände wie z.B. Handläufe, Bänke.

II. Hygienevorschriften

1. Desinfektionsmittel und Mundschutz (MNB) für Liturgen sind bereitzuhalten, auch am Eingang ist ein Handdesinfektionsmittelspender. sichtbar aufzustellen.

2. Die Hostien und der Kelch sind beim Hochgebet in geeigneter Weise abgedeckt.

3. Für die Gottesdiensteilnehmer gilt Maskenpflicht (MNB), solange sie sich nicht an einem festen Platz befinden.

4. Kein Weihwasser in den Weihwasserbecken. Ggf. können kontaktlose Weihwasserspender eingesetzt werden.

5. Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung hat zu unterbleiben.

6. In der Liturgie gebrauchte Gegenstände (z.B. Gotteslob) sind nach der Feier des Gottesdienstes für den nachfolgenden Gottesdienst zu desinfizieren, Sitzplätze und Orte der Liturgie sind gründlich zu reinigen. Dies ist nicht verpflichtend, wenn der nächste Gebrauch erst am nächsten Tag erfolgt.

7. Handkommunion wird empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Dabei ist darauf zu achten, dass der Kommunionspender nicht mit Hand oder Mund des Empfängers in Berührung kommt. Sollte es zu einer Berührung kommen, müssen die Hände des Kommunionspenders erneut gewaschen oder desinfiziert werden. Wo es angezeigt ist, kann die Mundkommunion an einer bestimmten Stelle im Kirchenraum oder auch nach der Messe gereicht werden.


III. Organisatorische Abwicklung

1. Die Kirchentüre ist geöffnet, damit niemand beim Eintreten Türgriffe anfassen muss. Für die Heizungszeit sollte die Kirchentüre nicht geöffnet bleiben. Desinfektionsmöglichkeiten in der Nähe der Türe sollten bereitgestellt werden.

2. Eine Kontrolle/ein Ordnungsdienst am Eingang kann bei Bedarf helfen, dass die ermittelte Aufnahmekapazität und die Abstandsregelung bei Betreten und Verlassen der Kirche zuverlässig eingehalten werden und Ansammlungen vor der Kirche nicht zustande kommen.

3. Es wird ein Plan erstellt, nach dem alle der ermittelten Aufnahmekapazität entsprechenden Sitzplätze und die Laufwege markiert werden.

4. Wenn mehr als die Höchstzahl der zugelassenen Teilnehmer zu erwarten sind, bedarf es eines Anmeldeverfahrens, um Ansammlungen vor der Kirche zu vermeiden.


IV. Liturgische Gestaltung

1. Alle Formen von gottesdienstlichen Feiern sind gestattet.

2. Taufe: Die Teile der Tauffeier, die für den Eingang der Kirche vorgesehen sind, finden in der Kirche statt. Die Mitfeiernden sollen während der Taufliturgie auf einem festen Platz bleiben, mit Ausnahme des Täuflings, der Eltern, des Paten/der Patin und ggf. der Geschwister des Täuflings. Wenn beim Taufritus und den ausdeutenden Riten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, legt der Priester / Diakon eine Mund-Nase-Bedeckung an und desinfiziert sich die Hände. Zu den Salbungen kann ein Wattestäbchen verwendet werden.

3. Erstkommunion und Erstbeichte: Voraussetzung ist, dass die Erstkommunionkinder vorbereitet sind (Hilfen zur Vorbereitung bspw. auch unter seelsorge-regensburg.de/materialien/ Kommunion) und die Erstbeichte erfolgt ist.

4. Für das Sakrament der Firmung ist ein gesondertes Schreiben an die Pfarreien ergangen.

5. Trauung: Bei der Bestätigung der Vermählung reichen sich die Brautleute nur die Hände, die Deuteworte bleiben, der Stola-Ritus und die Handauflegung entfallen. Der Priester trägt ggf. eine Mund-Nase-Bedeckung.

6. Beichte: Ist unter Wahrung eines Abstandes von mind. 1,5 Metern in einem geeigneten Raum möglich, der Schutz wird noch erhöht durch ein Sitzen im Winkel, sodass sich Priester und Beichtender nicht direkt ansprechen.

7. Liturgische Dienste: Auch für die liturgischen Dienste gelten die Abstandsregeln und die Regelungen zum Tragen der MNB (auch in der Sakristei). Der Vorsteher des Gottesdienstes braucht keine MNB zu tragen, ausgenommen bei der Austeilung der Kommunion.

8. Der Gemeindegesang im Gottesdienst ist auf das Nötigste zu reduzieren, Kantorengesang und die Verwendung von Orgel und anderen Instrumenten sind möglich. Auch kleine Vokal- oder Instrumentalgruppen können zum Einsatz kommen, deren Größe vom Platzangebot bestimmt wird: Jede/r Sänger/in muss 2-3 Meter Abstand zum/zur nächsten einhalten. Für Instrumentalisten gilt ein Abstand von 2 Metern, bei Bläsern 3 Meter. Große Vokal- und Instrumentalchöre kommen nicht zum Einsatz.

9. Chor- und Instrumentalproben sowie Konzerte in Kirchen sind unter Einhaltung der jeweils geltenden staatlichen und kirchlichen Richtlinien zulässig.

10. Beim liturgischen Sprechen und Predigen ist auf einen erhöhten Abstand zur Gemeinde zu achten, da um der Verständlichkeit willen das Tragen des Mundschutzes nicht vorgeschrieben ist.

11. Unmittelbar vor Austeilung der Kommunion ist die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) anzulegen. Die Hände der Austeiler sind dann gründlich zu desinfizieren. Bei der Austeilung wird die Verwendung einer Zange empfohlen. Berührt der Austeiler während der Austeilung sein Gesicht oder seinen Mundschutz, sind die Hände erneut zu desinfizieren.

12. Beim Empfang der Kommunion sind beim Anstehen hintereinander und beim Zurückgehen in die Bank die Abstandsregeln einzuhalten. Die Hostien werden ohne Berührung der empfangenden Person in die Hand oder in den Mund gelegt.

13. Die Kelchkommunion empfängt bei der Eucharistiefeier ausschließlich der Hauptzelebrant. Falls Konzelebranten die Kelchkommunion empfangen wollen, benutzen diese jeweils einen eigenen Kelch.

14. Für Gläubige, die auf diese Weise oder wegen der unter Punkt I. genannten Bedingungen nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen können, oder die wegen ihres Alters (über 65) oder wegen Vorerkrankungen zur sog. "Risikogruppe" gehören und zu der Einschätzung kommen, nicht an der Sonntagsmesse teilzunehmen, jedoch sich über Medien oder durch persönliches Gebet mit der Sonntagsmesse verbinden, gilt die Sonntagspflicht als erfüllt.


V. Gottesdienst im Freien

Gottesdienste im Freien sind (ohne Erfordernis einer Einzelfallgenehmigung) an geeigneten kirchlichen Orten unter Gewährleistung der Abstandsregeln (vgl. I.2) und der Maskenpflicht (vgl. I.5) möglich.


VI. Sorge um Kranke und Sterbende

1. Krankensalbung und Krankenkommunion: Die staatlichen Vorgaben erlauben ausdrücklich den Besuch Kranker und Sterbender. Zum eigenen Schutz und zum Schutz des Kranken ist vor allem auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und auf ausreichenden Abstand zu achten, ggf. empfiehlt es sich, (Einmal-)Handschuhe tragen oder auf gute Handdesinfektion zu achten. In der Feier der Krankensalbung werden statt der Handauflegung die Hände ohne Berührung über dem/der Kranken ausgebreitet: Die Salbung geschieht ohne direkte Berührung nur mittelbar mit einem Wattestab oder mit Einmalhandschuhen.

2. Kommunion als Wegzehrung: Nach den vorgesehenen Gebeten wird die Kommunion mit aller hygienischen Vorsicht in die Hand des/der Sterbenden gereicht. Wenn letzteres nicht möglich ist, kann er die Kommunion einem anwesenden Angehörigen reichen, der sie dem Kranken in den Mund gibt. Vor und nach dem Besuch desinfiziert der Priester seine Hände.

3. Ein Besuch in einem Krankenhaus oder Altenheim oder Pflegeheim ist möglich zur Sterbebegleitung, auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen und im Einvernehmen mit der Leitung des jeweiligen Krankenhauses oder Heimes.

4. Begräbnis: Für Bestattungen gelten analog die Vorschriften zu den Gottesdiensten im Freien. Die Personen halten einen Abstand von 1,5 m zueinander ein. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind zulässig, wenn die Türen geöffnet sind. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab und am aufgebahrten Sarg sind möglich. Für das Requiem gelten die obigen kirchlichen Vorgaben für die Feier der Messe. Der Termin des Begräbnisses kann in der Presse oder in anderer Weise bekannt gegeben werden. Bei Sammelrequien wird empfohlen, kein Messstipendium anzunehmen.
Es sind bisher aber im Bistum Regensburg keinerlei Anhaltspunkte für eine Infektion in einer Kirche gegeben: https://www.bistum-regensburg.de/news/b ... sten-7714/

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