Heute war die Messe um 12:00 Uhr nicht so gut besucht.
Wir waren gut 20 Leute.
Leider war auch keine Schola da, weil ein Bruder des Chorleiters heute in Wigratzbad zum Priester geweiht wurde.
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Sonntag 24. Mai 2020, 15:09
von HeGe
Ähnlich wie im Kölner Dom wird auch bei uns eine bewegliche Plexiglasscheibe bei der Kommunion eingesetzt, um Priester und Gläubige zu separieren. Ich dachte mir heute, wenn man da noch ein paar Ikonen dran befestigt, gäbe das auch eine passable Ikonostase.
Ähnlich wie im Kölner Dom wird auch bei uns eine bewegliche Plexiglasscheibe bei der Kommunion eingesetzt…
So ein Ding, das aussieht wie eine mobile Schultafel, bei der die Tafel durch Plexiglas ersetzt wurde, steht auch in der Busdorfkirche an der Seite. Ich vermute, sie wird auch bei der Kommunion eingesetzt.
Im 1962er Ritus entfällt freilich weiterhin die Kommunion der Gläubigen.
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Sonntag 24. Mai 2020, 16:14
von Irmgard
Bei uns laufen die Kommunionausteiler die Bänke ab. Die sind ja nur an den jeweiligen Bankenden besetzt. Die Gläubigen bewegen sich nicht.
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Sonntag 24. Mai 2020, 16:49
von Juergen
Der Paderborner Dom beendet den Corona-Sondermessplan an Pfingsten.
dom-paderborn.de hat geschrieben:Ab Pfingstsonntag, dem 31. Mai, finden an Sonn- wie auch an Werktagen alle Messfeiern, wie gewohnt statt
28. Mai, 8.30 Uhr: Registrierung von Gottesdienstbesuchern
Ab kommenden Samstag, 30. Mai, sind die Besucher von Gottesdiensten zur Rückverfolgbarkeit namentlich zu erfassen. Ab dem Wochenende müssen daher Name, Adresse und Telefonnummer, mehr Daten sind nicht erforderlich, erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden.
Laut Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.“
In der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ können Sie die weiteren Verhaltenspflichten nachlesen: https://www.land.nrw/sites/default/file ... assung.pdf
28. Mai, 13.30 Uhr: Empfehlungen zu Kirchenmusik
Folgende Empfehlungen sind in Bezug auf die Kirchenmusik im Erzbistum Paderborn zu beachten:
1. Singen der Gemeinde in öffentlichen Gottesdiensten
a. In der Kirche
Aufgrund der beim Singen höheren Ansteckungsgefahr durch große Tröpfchen und Aerosole ist es dringend empfohlen, dass in Gottesdiensten von der Gemeinde ausschließlich mit Mund-‐Nasen-‐Bedeckung gesungen wird. Hierbei darf ein Mindestabstand von zwei Metern nicht unterschritten werden. Um die Bildung von infektiösen Aerosolwolken zu begrenzen, sollte die Anzahl der Gesänge und der Strophen reduziert werden. Wo immer möglich, sollte die Kirche zwischen den Gottesdiensten und im Laufe des Tages durch sämtliche ins Freie führenden Türen und ggf. Fenster, soweit vorhanden, gelüftet bzw. geöffnet bleiben, um die entstandenen infektiösen Aerosole zu minimieren. Bei 60 Minuten Gottesdienst sollte die darauf verteilte Singzeit 4‐5 Minuten nicht übersteigen. b. Im Freien
Im Freien ist das Mitsingen der Gemeinde auch ohne Mund-‐Nasen-‐ Bedeckung möglich, solange ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Singenden zu jeder Zeit eingehalten wird und auch hier die Zahl der Gesänge und Strophen reduziert bleibt. Bei 60 Minuten Gottesdienst sollte die darauf verteilte Singzeit 6‐7 Minuten nicht übersteigen. c. Gotteslob
Wo Gläubige für den Gesang nicht ihr eigenes Gotteslob mitbringen, können auch Liedzettel angefertigt werden. Ein Hinweis auf dem Zettel, dass diese von den Gläubigen selbst entsorgt werden sollen, ist angeraten. Auf keinen Fall soll ein Blatt von mehreren Personen genutzt werden. 2. Chorsingen
… 3. Kirchenmusikalische Ausbildungsgänge
…
d. Jeder Spielende muss einen Mundschutz tragen, um eine Kontaminierung der Tasten zu verhindern.
e. Vor und nach jedem Gebrauch des Instrumentes müssen die Hände gründlich gewaschen werden…
… 4. Nutzung der Tasteninstrumente grundsätzlich
Für den Fall, dass ein Tasteninstrument, etwa eine Orgel, in der Coronazeit von mehreren Spielenden genutzt wird, gelten die Punkte 3d und 3e auch hier. 5. Geistliche Konzerte
… 6. Vorsingen Kantoren
Soweit Kantorinnen und Kantoren etwa am Ambo zum Einsatz kommen, ist auch hier ein Mindestabstand von 3 Metern, wenn möglich auch größer, zur Gemeinde zu beachten.
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Samstag 30. Mai 2020, 14:13
von Libertas Ecclesiae
Jugendkolumne auf Kath.net von Magdalena Preineder:
Die Frage, die mich seit Wochen quält, ist diese: Wann wurde unsere Gesundheit wichtiger als Gott? Wann haben wir entschieden, dass der Gott, der uns das Leben geschenkt hat und alles am Leben hält, nicht mehr groß genug ist, um der Herr über unser Leben und Sterben zu sein? Wann haben wir entschieden, dass ein irdisches Leben in Gesundheit erstrebenswerter ist als Gott die Ehre zu erweisen und eines Tages bei ihm zu sein?
Die Frage, die mich seit Wochen quält, ist diese: Wann wurde unsere Gesundheit wichtiger als Gott? Wann haben wir entschieden, dass der Gott, der uns das Leben geschenkt hat und alles am Leben hält, nicht mehr groß genug ist, um der Herr über unser Leben und Sterben zu sein? Wann haben wir entschieden, dass ein irdisches Leben in Gesundheit erstrebenswerter ist als Gott die Ehre zu erweisen und eines Tages bei ihm zu sein?
Auf den ersten Blick hören sich solche Sätze fromm und richtig an.
Bei der Frage nach der Größe Gottes sollte man aber nicht außer acht lassen, daß der Herrgott uns auch einen Verstand mitgegeben hat, den wir tunlichst richtig einsetzen sollen. Wenn ich in einen rostigen Nagel getreten bin und eine Blutvergiftung bekommen, dann ist es eben klug, die vom Arzt verordneten Antibiotika einzunehmen.
Das ist wie bei dem Lotteriespieler, der jeder Woche in die Kirche geht und betet: „Herr, laß mich in der Lotterie gewinnen.“ Das geht jahrelang so, bis der Herrgott sich eines Tages an ihn wendet und spricht: „Gib mir eine Chance. Kauf die ein Los.“
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Montag 1. Juni 2020, 10:30
von Lupus
Lieber Gott!
Wann nur werden wir wieder ganz einfach Eucharistie feiern dürfen? (So zu sagen mit allen "Schikanen").
Was uns heute morgen (Pfingstmontg 10:00 Uhr) übers Fernsehen (1. Programm und SWR) geboten wird, spottet meiner Meinung nach jeder Beschreibung: Angefangen von der fernsehgerechten Ausleuchtung des Zelebrationsortes; der Zelebrant strahlt vor Wonne, dass er übers Fernsehen alle, oder doch kaum Jemanden ansprechen darf, sein überaus gewinnender freundlicher Blick, die Gesten und gewählten Worte in gekünsteltem Hochdeutsch, der Vorsänger in einer Nebenkapelle (vorsichtig, er könnte sonst Jemanden von den Zuschauern mit Corona anstecken!) seiner Aufgabe, seines Auftrags voll bewusst, in strahlender Mitteilsamkeit; die Sängerin im gehörigen Coronaabstand links neben ihm im festen Bewusstsein, dass jedes Wort ihres Vortrags augenblicklich Tausende (mindesten!) bekehren wird, die "Lektorin" mit gewinnendem Lächeln beim Vortrag der Lesung an die Gemeinde von..., mehr mit dem gewinnen wollenden Blick zu uns Zuschauern als mit dem Text der Lesung beschäftigt!
Herrgott, mach ein Ende mit dem Theater, bevor wir noch alle vergrault sind!
Oder, wia d`Schwoba saget: Liabs Herrgöttle vo Biberbach, schlag ra! schlag ra!
+Lupus
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Montag 1. Juni 2020, 11:57
von martin v. tours
Gestern Petrusbruderschaft in Österreich:
Kirche (bedingt durch den einzuhaltenden Mindestabstand) voll. Noch hinten Leute mit Stühlen und stehend.
Masken? Eigentlich nur noch aus Rücksichtnahme auf andere beim Betreten der Kirche.
In den Bankreihen keine Masken mehr. (Maskenpflicht aufgehoben)
Kniende Mundkommunion ( mit etwas mehr Abstand an der Kommunionbank).
Und, Altersdurchschnitt der Kirchenbesucher"gefühlt" 30 Jahre niedriger als in modernen Gottesdiensten.
Ich wünsche allen deutschen Katholiken auch das bald der Spuk ein Ende hat.
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Montag 1. Juni 2020, 12:12
von Irmgard
Ich glaube, ich drucke mir jetzt mal Zettel, die ich einwerfen kann für die Nachverfolgung der Gottesdienstteilnahme. Das Ausfüllen ist doch etwas lästig. Der arme Küster muss jetzt alle Kugelschreiber desinfizieren....
Der arme Küster muss jetzt alle Kugelschreiber desinfizieren....
Bei uns steht ein Ordner am Eingang, der die vorangemeldeten Leute auf seiner Liste abhakt und ggf. Name etc. von unangemeldeten Gottesdienstbesuchern in die Liste einträgt. Da braucht man dann nur eine Person (pro Eingang), die ihren eigenen Kugelschreiber benutzt.
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Montag 1. Juni 2020, 18:07
von Juergen
Herzallerliebste Begleitung beim Lied „Der Geist des Herrn“
Gestern Petrusbruderschaft in Österreich:
Kirche (bedingt durch den einzuhaltenden Mindestabstand) voll. Noch hinten Leute mit Stühlen und stehend.
Masken? Eigentlich nur noch aus Rücksichtnahme auf andere beim Betreten der Kirche.
In den Bankreihen keine Masken mehr. (Maskenpflicht aufgehoben)
Kniende Mundkommunion ( mit etwas mehr Abstand an der Kommunionbank).
Und, Altersdurchschnitt der Kirchenbesucher"gefühlt" 30 Jahre niedriger als in modernen Gottesdiensten.
Ich wünsche allen deutschen Katholiken auch das bald der Spuk ein Ende hat.
War jetzt die vergangenen Sonntage einige Male bei den Piussen, kann deine Beobachtungen auch da bestätigen. Ausser den Gesichtsvorhängen, die sind bei uns leider noch immer Pflicht.
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Freitag 5. Juni 2020, 13:39
von Libertas Ecclesiae
In Altötting wurde seit einigen Jahren in der Sieben-Schmerzen-Kapelle der Stiftspfarrkirche direkt am Kapellplatz jeden Sonntag sowie am ersten Samstag im Monat jeweils eine Messfeier im überlieferten Ritus angeboten. Ausgerichtet wurden die in der Regel als gesungene Choralämter gefeierten Gottesdienste vom Institut Christus König aus Bayerisch Gmain. In der Stiftspfarrkirche selbst bestand vor den vergleichsweise gut besuchten Messfeiern Beichtgelegenheit, von der ebenfalls rege Gebrauch gemacht wurde.
Seit Corona ist das nun anders. Weil die Kapelle nach den aktuellen Abstands- und Hygieneregeln zu klein ist, wurde die Messfeier nach der Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste in die etwas abseits gelegene und eher trostlos wirkende Friedhofskapelle in der Neuöttinger Straße verlegt. Beichtgelegenheit ist jetzt außerhalb der Friedhofskapelle neben der Priestergruft am Friedhof, bei Regen im Kreuzgang des Friedhofs.
Dieses neue Angebot ist zwar besser als gar nichts, stellt jedoch im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten einen erheblichen Rückschritt dar, alleine schon von der Atmosphäre und von der Friedhofsumgebung. Mit etwas Entgegenkommen hätte sicher eine bessere Lösung gefunden werden können, aber der zuständige Stiftspropst, Stadtpfarrer und Wallfahrtsrektor von Altötting, Prälat Günther Mandl, gilt als dezidierter Gegner der alten Messe.
In diesem Jahr dürfen wir zu unserem Patronatsfest keine Prozessionen gehen. Es wird am Montag, den 15. Juni (Vitus-Lobetag) um 19.00 Uhr eine Heilige Messe mit den nötigen Sicherheitsvorschriften und Vorsichtsmaßnahmen, wie wir sie bereits kennen, gefeiert.
Um dem Gelöbnis unserer Vorfahren gerecht zu werden, treffen sich anschließend alle, die es mögen mit dem geforderten Sicherheitsabstand und auf eigene Verantwortung, an der ersten Station zum kurzen Gebet. Wer danach noch den Weg durch die Felder gehen möchte, tut dies als Privatperson und ebenfalls auf eigene Verantwortung.
…
Das ist natürlich auch eine Lösung, wenn organisierte Prozessionen verboten werden.
Fehlt nur noch, daß der Pfarrer privat und in eigener Verantwortung mit dem Allerheiligsten den Weg durch die Felder geht…
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Mittwoch 10. Juni 2020, 18:54
von Siard
Als protestantische Herren – aus verschiedenen Gründen durchaus berechtigt – Prozessionen verboten haben, fanden sie trotzdem statt, mit Förderung der Pfarrer. Heute verbieten "Bischöfe" den Gläubigen katholisch zu sein.
§ 3 – Gottesdienste
Versammlungen zur Religionsausübung finden unter den von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt, die vorsehen, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, und – außer im Freien – zur Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicherzustellen sind, wobei für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden kann, wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen.
§ 2a – Rückverfolgbarkeit
…
(2) Die besondere Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn die nach Absatz 1 verantwortliche Person zusätzlich zur Erhebung der Daten nach Absatz 1 einen Sitzplan erstellt und für vier Wochen aufbewahrt. In dem Sitzplan ist zu erfassen, welche anwesende Person wo gesessen hat.
…
Re: Gottesdienste während der Corona-Zeit
Verfasst: Freitag 12. Juni 2020, 12:28
von Juergen
Gestern in Paderborn: Pontifikalamt mit dem Erzbischof und 100 Gläubigen vor dem Dom.
https://www.erzbistum-paderborn.de/pres ... -geschick/
…
Ein Ensemble aus Mitgliedern der Mädchenkantorei am Paderborner Dom unter der Leitung von Domkantorin Gabriele Sichler-Karle, ein Bläserquintett aus Detmold sowie Domorganist Tobias Aehlig an einer Truhenorgel gestalteten den Gottesdienst musikalisch. Bei verschiedenen Liedern trug der Chor einzelne Strophen vor, die für die Gläubigen vorgesehenen Liedstrophen wurden von diesen gesprochen.
…
Vor dem Hintergrund der aktuellen Stellungnahme von Erzbischof Thomas J. Rodi aus Mobile, Alabama, USA, über Abstandsregeln während des Empfangs der heiligen Kommunion und verwandte Themen um den Empfang der heiligen Kommunion weltweit im Kontext der Coronavirus-Epidemie weist die Foederatio Internationalis Una Voce (FIUV) auf einige Beobachtungen hin, die sie in dieser Presseerklärung vom 8. Juni 2020 veröffentlicht hat.
Aus der Presseerklärung:
1. In der ordentlichen Form gibt das allgemeine Gesetz der Kirche jedem Katholiken das Recht, die Kommunion in den Mund zu empfangen. Das wurde von der Kongregation für den Gottesdienst im Zusammenhang mit früheren öffentlichen Gesundheitsproblemen, der sogenannten „Schweinegrippe“ des Jahres 2009, bestätigt. (Vgl. beispielsweise Redemptionis Sacramentum (2004) 92; Brief der Kongregation für den Gottesdienst vom 24. Juli 2009, Prot. N. 655/09/L.)
2. In der Außerordentlichen Form gestattet das allgemeine Gesetz der Kirche ausschließlich die Mundkommunion. [Vgl. Universae Ecclesiae (2011) 28; Memoriale Domini (1969).]
3. In keinem der beiden Fälle kann das Gesetz der Kirche durch den Ortsbischof außer Kraft gesetzt werden.
der H.H. Generalvikar Pfarrer Wolfgang Rösch hat mich persönlich in Kenntnis gesetzt, dass in der Diözese Limburg laut geltender „Dienstanweisung zur Feier der Gottesdienste ab dem 29. Mai 2020“ in allen Messfeiern die Spendung der Kommunion als Mundkommunion ausnahmslos verboten sei. Dies gelte sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Form des römischen Ritus.
Daher werden wir im Rahmen der Messen in der ordentlichen Form die Kommunion nur noch und ausschließlich als Handkommunion spenden. In Messfeiern in der außerordentlichen Form entfällt die Kommunionspendung bis auf Weiteres, da die Spendung der Handkommunion mit den liturgischen Normen nicht vereinbar ist.
Gläubige, die die Kommunion nicht als Handkommunion empfangen möchten, sind entsprechend der althergebrachten Tradition der Kirche eingeladen, die Kommunion geistlicherweise zu empfangen.
der H.H. Generalvikar Pfarrer Wolfgang Rösch hat mich persönlich in Kenntnis gesetzt, dass in der Diözese Limburg laut geltender „Dienstanweisung zur Feier der Gottesdienste ab dem 29. Mai 2020“ in allen Messfeiern die Spendung der Kommunion als Mundkommunion ausnahmslos verboten sei. Dies gelte sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Form des römischen Ritus.
Daher werden wir im Rahmen der Messen in der ordentlichen Form die Kommunion nur noch und ausschließlich als Handkommunion spenden. In Messfeiern in der außerordentlichen Form entfällt die Kommunionspendung bis auf Weiteres, da die Spendung der Handkommunion mit den liturgischen Normen nicht vereinbar ist.
Gläubige, die die Kommunion nicht als Handkommunion empfangen möchten, sind entsprechend der althergebrachten Tradition der Kirche eingeladen, die Kommunion geistlicherweise zu empfangen.
Die Frage ist ja, ob solche Anweisungen rechtlich bindend sind.
Nein, sind sie nicht.
Und was nutzt das?
Im Gehorsam muß man das selbstverständlich annehmen.
Man kann sich insoweit behelfen, als der Wortlaut der Dienstanweisung ausdrücklich festhält:
13. Für die Feier der Eucharistie und für Gottesdienste mit Kommunionspendung gelten die folgenden Bestimmungen: [...]
j. Mund- und Kelchkommunion finden weiterhin nicht statt.
(Hervorhebung i.O.)
Einer Kommunionspendung außerhalb, also bspw. nach der hl. Messe, steht demnach nichts entgegen.
Auch die Krankenkommunion bzw. Wegzehrung fällt nicht unter die Regelung der Dienstanweisung.