Konopäum
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Konopäum
Gibt es eigentlich noch (gültige) Vorschriften betreffs des Konopäums (Stoffschleier außen über dem Tabernakel)? In Italien sieht man es noch häufiger. Zuweilen auch hierzulande.
Re: Konopäum
Das hat weniger mit "noch" zu tun, als mit regionalen Gewohnheiten. Im dt-sprachigen Raum ist der "Schleier" meist im Tabernakel, in anderen Gegenden eben über ihm.Protopsaltis hat geschrieben: ↑Freitag 12. August 2022, 18:50Gibt es eigentlich noch (gültige) Vorschriften betreffs des Konopäums (Stoffschleier außen über dem Tabernakel)? In Italien sieht man es noch häufiger. Zuweilen auch hierzulande.
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Re: Konopäum
Und wo ist (war) das geregelt? Ich meine mich zu erinnern, dass bei üblicherweise mehreren Tabernakeln in einer Kirche (Seitenaltäre), der "gefüllte" durch das Konopäum angezeigt werden sollte.
Hierzulande bezog sich die Verschiedenfarbigkeit des Konopäums wohl meist auf die Auskleidung des Aussetzungsthrones und nicht auf eine "Verhüllung" des Tabernakels selbst.
Hierzulande bezog sich die Verschiedenfarbigkeit des Konopäums wohl meist auf die Auskleidung des Aussetzungsthrones und nicht auf eine "Verhüllung" des Tabernakels selbst.
Re: Konopäum
In Hartmanns Repertorium rituum in der Ausgabe von 1898 befindet sich dazu in § 315. Der Tabernakel und andere im Chorraume befindliche Gegenstände folgender Abschnitt:Protopsaltis hat geschrieben: ↑Samstag 13. August 2022, 11:50Und wo ist (war) das geregelt? Ich meine mich zu erinnern, dass bei üblicherweise mehreren Tabernakeln in einer Kirche (Seitenaltäre), der "gefüllte" durch das Konopäum angezeigt werden sollte.
Hierzulande bezog sich die Verschiedenfarbigkeit des Konopäums wohl meist auf die Auskleidung des Aussetzungsthrones und nicht auf eine "Verhüllung" des Tabernakels selbst.
mit der Fußnote Decr. 21. Juli 1855 n. 5521 dub. 12.Hartmann, Repertorium rituum hat geschrieben:7. Eine vorzügliche Zierde des Tabernakels ist das Konopäum, d. h. eine zeltartige Hülle, welche den ganzen Tabernakel in ähnlicher Weise umschließt, wie das Ciboriummäntelchen das Ciborium. Dasselbe ist durch die Dekrete der hl. Ritus-Kongregation für jeden Tabernakel vorgeschrieben und sollte wenigstens bei Neubauten berücksichtigt werden. Diese Hülle, welche aus gold- oder silberdurchwirktem Seidenstoffe (Brokat) oder aus andern kostbaren Stoffen besteht, wird in faltiger Drapierung um den obern Teil des Tabernakels gelegt und so befestigt, daß das Schlußkreuz des Tabernakels darüber hervorragt. In weiten Falten umgiebt nun das Konopäum, dessen Säume mit Fransen verziert sind, den ganzen Baudes Tabernakels. Bei Aussetzung des Allerheiligsten ist es stets weiß, bei den Seelenmessen violett (nie schwarz), obwohl auch fortwährend das weiße erlaubt ist.
In den nachkonziliaren Büchern kenne ich keine diesbezüglichen Regeln, allerdings kenne ich da auch einfach die Bücher schlechter (nicht zuletzt, weil sie weniger einfach verfügbar sind als seit Jahrhunderten gemeinfreie liturgische Bücher, die zuhauf im Internet zu finden sind, u.a. wg. Urheberrecht).
Mir wäre im übrigen neu, daß die Auskleidung des Aussetzungsthrones auch den Namen Konopäum trägt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009