Wenn das Lamm den Löwen verschlingt

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Chiara
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Registriert: Montag 23. August 2004, 21:03

Beitrag von Chiara »

Hallo roncalli,

mir ist noch was eingefallen wegen deiner Anfrage nach der Möglichkeit einer Annullierung des Zölibatsversprechens.

Unser "Großmeister" Lüdicke in Münster hatte einmal erwähnt, dass es die Möglichkeit eines Professnichtigkeitsverfahrens gäbe.
Das wäre vielleicht eine Parallele, weil es hier allein um den Rechtscharakter eines Versprechens/Gelübdes geht, ohne das Factum eines Sakraments zu berühren.
Ich wäre allerdings skeptisch, ob es Aussicht auf Erfolg hätte... und außerdem, ob das Diözesangericht überhaupt die Kompetenz hätte, das Verfahren zu führen. Die Dispens vom Ehehindernis der Priesterweihe ist ja auch Rom vorbehalten, was selbst in Todesgefahr nicht milder gehandhabt wird.

Ansonsten... frage ich unseren Prof - wenn ich ihn sehe!
"Scio cui credidi"

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