Das Anti-Diskriminierungsgesetz fordert die Kirchen heraus.

Allgemein Katholisches.
Cicero
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Beitrag von Cicero »

Robert Ketelhohn hat geschrieben: Denkst du, das Evangelium sei in die Welt gekommen, um den Theologen Arbeit zu verschaffen?
Auch!

Himmlische ABM sozusagen 8)

Cicero
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Beitrag von Cicero »

Peter hat geschrieben:
Die «Evangelische Notgemeinschaft» hat geschrieben:Antidiskriminierungsgesetze - eine Gefahr für die (Religions-)Freiheit
[...] In den Niederlanden gibt es schon seit vielen Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz, das 1992 auch auf Homosexuelle ausgedehnt worden ist und als Höchststrafe im Vergehensfall Gefängnis bis zu einem Jahr vorsieht. Dieses Gesetz ist keineswegs nur ein Papiertiger; dazu nur folgendes Beispiel statt vieler: Im Jahre 1998 wurde der Parlamentsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der reformierten (calvinistisch-konservativen) Kleinpartei RPF, Leen van Dijke, der in einem Presseinterview Homosexualität als Sünde bezeichnet hatte, zu einer Geldbuße in Höhe von 300 Gulden zuzüglich 1000 Gulden Schmerzensgeld verurteilt. Das Haager Gericht stellte fest, daß es zwar erlaubt sei zu glauben, daß die Bibel Homosexualität zurückweist, jedoch nicht, solche Überzeugungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Erfreulicherweise wurde van Dijke im Folgejahr von der Berufungsinstanz unter Hinweis auf die Meinungs- und Religionsfreiheit freigesprochen, doch dürfte die von den klagenden Aktivisten intendierte abschreckende Wirkung davon nicht unbedingt berührt sein. Sie sind jedenfalls nicht davor zurückgescheut, sowohl den katholischen Bischof von Groningen, Willem Eijk, als auch Papst Johannes Paul II. wegen angeblicher Diskriminierung von Homosexuellen anzuzeigen. [...]
Quelle: Erneuerung und Abwehr 01/2003, Evangelische Notgemeinschaft in Deutschland, Auszug aus einem Artikel von N.N.*)
Quelle

Wollen wir’s mal realistisch sehen: Wäre das Gestz durch, dann wären Edi, Robert, Raphael, ich und einige andere geliefert. (Zugegeben: Robert käme nicht mit 300 Gulden davon …)
Genau darauf wollte ich hinaus.
Mir war nur nicht bekannt, daß es so konkret schon geschehen ist.
Es ist jedoch nur noch eine Frage der Zeit bis ein Priester, ein Religionslehrer, ein Bischof, ein Politiker oder... auch in Deutschland nach diesem Gesetz einen Maulkorb erhält und die Wahrheit nicht mehr gesagt werden darf.

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Stephen, Sie faseln. – Das Wort „Mensch“ hat auch theologischen Gehalt, aber ich nenne dich nicht ein „theologisches Wesen“. Im übrigen hast du sehr wohl verstanden, was ich meine: Den konkreten Lebensbezug jener Aussage. Also winde dich da nicht raus wie ein Wurm.
Nein, das tue ich nicht.
Sie behaupten schlichten Unsinn. Jeder, der das Wort "Sünde" im Munde führt, macht damit nolens volens eine theologische Aussage. Das ist anders gar nicht möglich, denn allein das Wort impliziert, daß es sich vor dem Hintergrund einer Autorität, Instanz, göttlichen Ordnung etc. um ein Fehlverhalten handelt. Das aber kann ich nur behaupten, wenn ich vorher Grundentscheidungen über diese Instanz und richtiges und falsches Verhalten getroffen habe. Und damit sind wir mitten in der Theologie. Eine untheologische Sünde ist also eine contradictio in adjecto. Das hat ja nichts damit zu tun, daß diese Aussage zugleich lebens- und alltagsbezogen sein kann. Wenn Sie das trennen, stimmt imho an Ihrem Theologieverständnis etwas nicht.

Wer meint, solche Aussagen nicht theologisch verstehen zu müssen, hat auch eine Theologie. Dann aber eine unreflektierte und damit meistens schlechte.

Gruß
Steve
Zuletzt geändert von Stephen Dedalus am Mittwoch 8. Dezember 2004, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein ideologisch motiviertes Gesetz. Da Du dieses Gesetz verteidigst, mußt Du Dir auch die ideologische Motivation der Initiatoren dieses Gesetzes zurechnen lassen.
Der Hinweis auf die ideologische Komponente des Begriffes Diskriminierung bzw. Antidiskriminierung durch Robert geht absolut in Ordnung, weil er der Wahrheit entspricht.
Ungerechtigkeit entsteht nicht nur dadurch, daß man Gleiches ungleich behandelt, sondern auch dadurch, daß man Ungleiches gleich behandelt.
Ach so, Robert darf die Ideologie-Keule schwingen, weil er Recht hat, ich darf es nicht, weil ich falsch liege?? Das macht natürlich Sinn! :/
..... und die Wahrheit wird euch frei machen. (Johannes 8, 32)
In der Homosexualitätsdebatte ist mittlerweile ein Punkt erreicht, an dem die Wahrheit nicht mehr ausgesprochen werden soll (bzw. darf), weil durch das Aussprechen der Wahrheit die Homosexuellen "diskriminiert" werden bzw. diese sich "diskriminiert fühlen".

Aus christlicher Sicht ist es jedoch ein Liebesdienst an dem sündigen Menschen, wenn die Kirche ihm in ihrer Lehre zur Einsicht in die eigene Sündhaftigkeit verhilft. Denn nur mithilfe dieser Einsicht kann er sich bemühen, die Sündhaftigkeit zu überwinden, auch wenn er bei diesem Versuch sieben mal fällt. (Frei nach Sprichwörter 24, 16)
Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird. Es geht um viel mehr. Ich habe jetzt mehrfach dargestellt, daß ich einen klaren Unterschied sehe zwischen dem Verkünden der Wahrheit (das ist die Aufgabe der Kirche) und der aktiven Diskriminierung von gesellschaftlichen Gruppen. Im Klartext am Beispiel: Die Kirche muß Jesus Christus als den einzigen Weg zu Gott verkündigen (weil das die Wahrheit ist), darf sich aber aus recht verstandenem Christentum nicht dafür einsetzen, daß Moslems politische oder gesellschaftliche Nachteile haben oder deren bürgerliche Rechte eingeschränkt werden.

Diesen Unterschied scheinen viele hier gar nicht sehen zu wollen. Wenn ich Deinen "Liebesdienst" mit den Bestrafungsvisionen Robert Ketelhohns zusammenbringe, kann ich nur hoffen, daß der Herr uns vor einer so verstandenen "christlichen Liebe" bewahren möge. Was steht denn da am Ende? Eine Kirche, die die Menschen einlädt, sich von Gott überwältigen zu lassen oder ein christliches Regime nach dem Vorbild der Taliban?

Gnade und Frieden
Steve

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Stephen Dedalus hat geschrieben:»Nein, das tue ich nicht.«
Du hättest nun auch mit einem Filmzitat antworten müssen … anworten müssen. –

Im übrigen ist dieser semantische Disput ein Nebenkriegsschauplatz. Daß der Begriff „theologisch“ als Attribut nicht einer Sache zukommt, weil sie Objekt der Theologie ist oder sein kann, sondern weil sie zur als Subjekt tätigen Theologie gehört, als ihr Prädikat gewissermaßen, das kannst du nun einfach schlucken – oder laß es. (Und damit verlasse ich diese Walstatt.)
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Gruß Jürgen

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Stephen Dedalus hat geschrieben:»Bestrafungsvisionen Robert Ketelhohns«
Ich vermute, du wirst unter Beibringung von Belegen erläutern, was du damit meinst, um nicht unversehens in den Verdacht übler Nachrede zu geraten.
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Raphael

Beitrag von Raphael »

@ Stephen Dedalus
Stephen Dedalus hat geschrieben:Ach so, Robert darf die Ideologie-Keule schwingen, weil er Recht hat, ich darf es nicht, weil ich falsch liege?? Das macht natürlich Sinn!
Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe! 8)
Stephen Dedalus hat geschrieben:Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird.
Pars pro toto! :|

GsJC
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Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Stephen Dedalus hat geschrieben:»Bestrafungsvisionen Robert Ketelhohns«
Ich vermute, du wirst unter Beibringung von Belegen erläutern, was du damit meinst, um nicht unversehens in den Verdacht übler Nachrede zu geraten.
Voila:

Robert Ketelhohn schrieb:
die Sodomie für jede Gesellschaft, die sie duldet, ein wahres Krebsgeschwür ist, das allmählich den Leib zerfrißt;
die Sodomie ein Verbrechen ist, das Strafe heischt, zum Schutze des Täters, des Opfers und der ganzen Gesellschaft;

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Stephen Dedalus hat geschrieben:Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird.
Pars pro toto! :|

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Raphael
Neeee neee neee! :nein: Das ist schlecht, weil sich mit dem Thema so schön Emotionen schüren lassen und dann die Diskussion so schnell Schlagseite bekommt und man gar nicht mehr sachlich diskutieren kann.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Stephen Dedalus hat geschrieben:
Stephen Dedalus hat geschrieben:Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird.
Pars pro toto! :|

GsJC
Raphael
Neeee neee neee! :nein: Das ist schlecht, weil sich mit dem Thema so schön Emotionen schüren lassen und dann die Diskussion so schnell Schlagseite bekommt und man gar nicht mehr sachlich diskutieren kann.
Bundestagsdrucksache 14/6768 -- kleine Anfrage von Christina Schenk hat geschrieben:
  • 4. Soll das geplante Antidiskriminierungsgesetz an persönliche Merkmale wie z. B. die sexuelle Orientierung, die geschlechtliche Identität, die ethnische Herkunft oder das Vorliegen einer Behinderung anknüpfen oder ist an eine Formulierung gedacht, die auf Kategorisierungen der vorgenannten Art verzichtet und stattdessen ein allgemein gefasstes Diskriminierungsverbot beinhaltet, um Ausschlüsse von in der Aufzählung nicht erfassten Bevölkerungsgruppen zu verhindern?
Nach den bisherigen Überlegungen erscheint es vorzugswürdig, den gleichen Ansatz zu wählen wie die EU-Richtlinien selbst. Diese knüpfen an bestimmte persönliche Merkmale an, die im alltäglichen Umgang nicht mehr als Unterscheidungsmerkmal verwendet werden sollen. Ein Verzicht auf solche Merkmale birgt die Gefahr, dass das Ziel der Gesetzgebung, nämlich ein Abstellen auf diese Merkmale zu verhindern, den Bürgern nicht deutlich würde und möglicherweise Differenzierungen aus nicht zu beanstandenden Gründen, die mit diesen Merkmalen nichts zu tun haben, unter ein solches Verbot subsumiert werden könnten. Damit würde letztlich die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit ohne ausreichenden Grund eingeschränkt.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Raphael

Beitrag von Raphael »

@ Stephen Dedalus
Stephen Dedalus hat geschrieben:
Stephen Dedalus hat geschrieben:Mir gefällt es nicht, daß die Anti-Diskriminierungsdebatte hier auf das Thema Homosexualität eingeschränkt wird.
Pars pro toto! :|

GsJC
Raphael
Neeee neee neee! :nein: Das ist schlecht, weil sich mit dem Thema so schön Emotionen schüren lassen und dann die Diskussion so schnell Schlagseite bekommt und man gar nicht mehr sachlich diskutieren kann.
Ich wüßte tatsächlich nicht, womit in meinen Beiträgen Emotionen geschürt worden sein sollten. :shock:
Aber das kannst Du mir sicherlich erklären ..... :roll:

GsJC
Raphael

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Raphael hat geschrieben:Ich wüßte tatsächlich nicht, womit in meinen Beiträgen Emotionen geschürt worden sein sollten. :shock:
Aber das kannst Du mir sicherlich erklären ..... :roll:
You're not alone, dude! :D
Das bezog sich auf den gesamten thread.

Take care,
Steve

Raphael

Beitrag von Raphael »

@ Stephen Dedalus
Stephen Dedalus hat geschrieben:You're not alone, dude! :D
Du blendest immer noch die Wahrheitsfrage aus ..... 8)

Siehst Du tatsächlich nicht die Einladung zum Rechtspositivismus, welche in dem in Rede stehenden Gesetz liegt?

GsJC
Raphael

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Raphael hat geschrieben: Siehst Du tatsächlich nicht die Einladung zum Rechtspositivismus, welche in dem in Rede stehenden Gesetz liegt?
Ich bin nicht sicher, was Du unter Rechtspositivismus verstehst. Ein Klima, in dem durch das Gesetz grundsätzlich keiner mehr den Anspruch hat, eine Wahrheit zu reklamieren?

Ich fürchte, das ist bereits heute gesellschaftliche Realität und wird durch das Gesetz nicht wesentlich verändert.

Die Frage ist für mich, welche Mittel hat und nutzt die Kirche, um die Wahrheit, die ihr anvertraut ist, zu verkündigen und durchzusetzen. Nehmen wir die gegebenen bürgerlichen und weltanschaulichen Freiheiten für alle Bürger an - gleich welcher Weltanschauung und welcher Lebensgestaltung (sofern sie nicht dem geltenden Recht widersprechen - soviel zum Räuber Hotzenplotz). Oder sagen wir als Kirche, daß für Menschen, die dem Gebot Gottes zuwiderhandeln, bürgerliche Freiheiten zurecht eingeschränkt werden dürfen. Wie wäre es dann mit einem Gesetz gegen Geiz oder Ehebruch? Dies scheint mir den Kern der Frage nach der Akzeptanz des Gesetzes durch die Kirche(n) zu berühren. Darauf bekomme ich aber hier nur ausweichende Antworten.

Ich kann Dein fortgesetztes Fragen nur so interpretieren, daß Du auch der Meinung bist, man soll aufgrund der geoffenbarten Wahrheit bestimmten Menschen Rechte entziehen oder sie "aktiv" diskriminieren dürfen?

Gruß
Steve

Raphael

Beitrag von Raphael »

@ Stephen Dedalus
Stephen Dedalus hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben: Siehst Du tatsächlich nicht die Einladung zum Rechtspositivismus, welche in dem in Rede stehenden Gesetz liegt?
Ich bin nicht sicher, was Du unter Rechtspositivismus verstehst. Ein Klima, in dem durch das Gesetz grundsätzlich keiner mehr den Anspruch hat, eine Wahrheit zu reklamieren?

Rechtspositivismus
eine Betrachtung und Verwirklichung der Rechtsordnung, die sich auf das in Gesetzesform gegebene, kodifizierte Recht beschränkt. Als Kriterium des Rechtsbegriffs sieht der Rechtspositivismus die Gesetzlichkeit des Rechts an, soweit es einem formell gültigen gesetzgeberischen Willen entspringt und durch die Recht schaffende Macht des Staats in seiner Geltung und Durchsetzung garantiert ist. Der Rechtspositivismus führt zu einem bloßen Gesetzesstaat im Unterschied zum Rechtsstaat, für den die Idee der Gerechtigkeit, die der Rechtspositivismus als unwirklich ablehnt, grundlegend und bestimmend ist. (zitiert nach wissen.de-Lexikon)

Der Rechtspositivismus steht in unvereinbarem Gegensatz zum Naturrecht!

Stephen Dedalus hat geschrieben:Ich fürchte, das ist bereits heute gesellschaftliche Realität und wird durch das Gesetz nicht wesentlich verändert.

Na, dann ist ja alles in bester Ordnung und die Kirche braucht nurmehr ihren Mund zu halten ......

Stephen Dedalus hat geschrieben:Die Frage ist für mich, welche Mittel hat und nutzt die Kirche, um die Wahrheit, die ihr anvertraut ist, zu verkündigen und durchzusetzen. Nehmen wir die gegebenen bürgerlichen und weltanschaulichen Freiheiten für alle Bürger an - gleich welcher Weltanschauung und welcher Lebensgestaltung (sofern sie nicht dem geltenden Recht widersprechen - soviel zum Räuber Hotzenplotz). Oder sagen wir als Kirche, daß für Menschen, die dem Gebot Gottes zuwiderhandeln, bürgerliche Freiheiten zurecht eingeschränkt werden dürfen. Wie wäre es dann mit einem Gesetz gegen Geiz oder Ehebruch? Dies scheint mir den Kern der Frage nach der Akzeptanz des Gesetzes durch die Kirche(n) zu berühren. Darauf bekomme ich aber hier nur ausweichende Antworten.

Ich kann Dein fortgesetztes Fragen nur so interpretieren, daß Du auch der Meinung bist, man soll aufgrund der geoffenbarten Wahrheit bestimmten Menschen Rechte entziehen oder sie "aktiv" diskriminieren dürfen?

Gruß
Steve
Im Gegensatz zum Soziologen Niklas Luhmann, der die «normative Kraft des Faktischen» reklamiert, bin ich der Ansicht, daß es eine «faktische Kraft des Normativen» gibt. Demzufolge ist dieses Antidiskriminierungsgesetz ein Schritt in die falsche Richtung, um dies 'mal sehr "political correct" auszudrücken. :|
Man bedenke nur, daß man am Abgrund stehend besser keinen Schritt vorwärts macht ....

GsJC
Raphael

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

T'schulligung!
Hat eigentlich wer mal den Gesetzentwurf gelesen? :roll:
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Geronimo

Beitrag von Geronimo »

Die Erfahrungen, die in anderen Ländern mit solchen Gesetzen gemacht wurden, zeigen, dass die Gerichte einfach dadurch noch mehr mit an den Haaren herbeigezogenen Klagen überrollt werden, dass sich an wirklicher Diskriminierung nichts ändern wird und dass geschickte Zeitgenossen ihr Taschengeld mit eingeklagtem Schmerzensgeld zu verbessern hoffen (was ihnen auch häufig glückt).

Sie zeigen auch, dass gerade die Kirche gern Opfer solcher Prozesse wird - bietet sich irgendwie an, weil sie eben diejenige Institution ist, die in den Augen der Gesellschaft noch die Unverfrorenheit besitzt, Richtlinien aufzustellen und einen Wertekatalog zu verteidigen, der ziemlich unpopulär ist.

Anzunehmen, dieses Gesetz würde etwas Positives bringen oder die Kirche unbehelligt ist, ist blauäugig. Vielleicht sagt man dies jetzt - aber die Realität wird anders aussehen.

Geronimo
Zuletzt geändert von Geronimo am Mittwoch 8. Dezember 2004, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.

Cicero
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Beitrag von Cicero »

Edith hat geschrieben:tja.....
können wir auch gezwungen werden, einen Atheisten mit der Weitergabe des Glaubens im Relogionsunterreicht zu beauftragen?
Die Frage hat mich nicht losgelassen.

Geht nicht, wg.
[url=http://europa.eu.int/comm/employment_social/news/2001/jul/directive78ec_de.pdf]RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES vom 27. November 2000[/url] Artikel 4 hat geschrieben:Artikel 4
Berufliche Anforderungen
(1) Ungeachtet des Artikels 2 Absätze 1 und 2 können die
Mitgliedstaaten vorsehen, dass eine Ungleichbehandlung wegen
eines Merkmals, das im Zusammenhang mit einem der in
Artikel 1 genannten Diskriminierungsgründe steht, keine
Diskriminierung darstellt, wenn das betreffende Merkmal
aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder
der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und
entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich
um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung
handelt.
(2) Die Mitgliedstaaten können in Bezug auf berufliche
Tätigkeiten innerhalb von Kirchen und anderen öffentlichen
oder privaten Organisationen, deren Ethos auf religiösen
Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, Bestimmungen in
ihren zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie geltenden
Rechtsvorschriften beibehalten oder in künftigen Rechtsvorschriften
Bestimmungen vorsehen, die zum Zeitpunkt der
Annahme dieser Richtlinie bestehende einzelstaatliche Gepflogenheiten
widerspiegeln und wonach eine Ungleichbehandlung
wegen der Religion oder Weltanschauung einer Person keine
Diskriminierung darstellt, wenn die Religion oder die Weltanschauung
dieser Person nach der Art dieser Tätigkeiten oder
der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige
und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des
Ethos der Organisation darstellt. Eine solche Ungleichbehandlung
muss die verfassungsrechtlichen Bestimmungen und
Grundsätze der Mitgliedstaaten sowie die allgemeinen Grundsätze
des Gemeinschaftsrechts beachten und rechtfertigt keine
Diskriminierung aus einem anderen Grund.
Sofern die Bestimmungen dieser Richtlinie im übrigen eingehalten
werden, können die Kirchen und anderen öffentlichen
oder privaten Organisationen, deren Ethos auf religiösen
Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, im Einklang mit
den einzelstaatlichen verfassungsrechtlichen Bestimmungen
und Rechtsvorschriften von den für sie arbeitenden Personen
verlangen, dass sie sich loyal und aufrichtig im Sinne des Ethos
der Organisation verhalten.

Cicero
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Beitrag von Cicero »

Juergen hat geschrieben:T'schulligung!
Hat eigentlich wer mal den Gesetzentwurf gelesen? :roll:
Ich habe / bzw. bin noch dabei, mich durch einen 97-seitigen Referentenentwurf zu quälen, einschlägige EU - Richtlinien (2000/43/EG; 2000/78/EG; 2002/73/EG u.a.) zu wälzen, und diese und jene Sekundärliteratur zu suchen und zu berücksichtigen.
Das alles als Nichtjurist... :/

Ich kann mich des Eindrucks als solle da ein typisch teutsches Paragraphenmoster gebaut werden, das eine rFülle von Klagen Tür und Tor öffnen wird.

Auch dieser Kommentar ist interessant.

Naja, jetzt geht mir das doch zu sehr in Richtung Politk...

Meine Ausgangsfrage war ja eine ganz andere.

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Fichtel-Wichtel
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Beitrag von Fichtel-Wichtel »

Und was bedeutet, das auch unter Hineinnahme der oben erwähnten EG-Richtlinie, für die Situation von Religion- Glaubensgemeinschaften und Kirche?
Vielleicht eine klitzekleine Zusammenfasseung der Leseergebnisse durch den fast 100seitigen Referentenentwurf möglich, in einigen wenigen kurzenknackigen Sätzen ! Wäre das evtl. seitens Cicero möglich-machbar?


Gruß,
Elisabeth

Cicero
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Beitrag von Cicero »

Fichtel-Wichtel hat geschrieben: Wäre das evtl. seitens Cicero möglich-machbar?
Nein, heute nicht mehr.

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Fichtel-Wichtel
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Beitrag von Fichtel-Wichtel »

Cicero hat geschrieben:
Fichtel-Wichtel hat geschrieben: Wäre das evtl. seitens Cicero möglich-machbar?
Nein, heute nicht mehr.
Tomorrow oder in den nächsten Tagen doch bitte?

Gruß,
Elisabeth

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Stephen Dedalus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Stephen Dedalus hat geschrieben:»Bestrafungsvisionen Robert Ketelhohns«
Ich vermute, du wirst unter Beibringung von Belegen erläutern, was du damit meinst, um nicht unversehens in den Verdacht übler Nachrede zu geraten.
Voila:

Robert Ketelhohn schrieb:
die Sodomie für jede Gesellschaft, die sie duldet, ein wahres Krebsgeschwür ist, das allmählich den Leib zerfrißt;
die Sodomie ein Verbrechen ist, das Strafe heischt, zum Schutze des Täters, des Opfers und der ganzen Gesellschaft;
Danke für die Klarstellung. Das genügt vollauf.
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Stephen Dedalus hat geschrieben:»Nehmen wir die gegebenen bürgerlichen und weltanschaulichen Freiheiten für alle Bürger an - gleich welcher Weltanschauung und welcher Lebensgestaltung (sofern sie nicht dem geltenden Recht widersprechen - soviel zum Räuber Hotzenplotz).«
Da haben wir ein Beispiel für den Rechtspositivismus, den Raphael meint. Was nämlich aktuell »geltendem Recht« nicht widerspricht, das braucht noch lange nicht recht zu sein.
Stephen Dedalus hat geschrieben:»Wie wäre es dann mit einem Gesetz gegen Geiz oder Ehebruch?«
Sagen wir mal besser: »gegen Zinsnehmen (auch Wucher genannt) und Ehebruch«. Ja, das wäre gerecht. Jedoch nicht konsensfähig, weshalb die Frage sich nicht stellt. Die Frage ist aber: Darf man noch sagen, daß Wucherer (Zinsnehmer) und Ehebrecher gerechterweise bestraft gehören?
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

www.kath.net (30. Mai 2001) hat geschrieben:

B&B nur für verheiratete Pärchen

Sie vermieteten Zimmer nur an verheiratete Paare unterschiedlichen Geschlechts, nicht an homosexuelle Pärchen: Ein christliches Ehepaar muss Frühstückspension schließen.

Stratford, Prince Edward Island (kath.net/CWNews.com) In Stratford Island wurde ein christliches Ehepaar gezwungen, seine Frühstückspension zu schließen. Sie hatten sich geweigert, ein Homosexuellenpärchen aufzunehmen. Damit verstießen sie gegen einen Beschluss der Menschenrechtskommission. Lokale Medien berichteten, dass Dagmar und Arnost Cepica, Besitzer des Beach View Bed & Breakfast, entweder ihre Zwei-Zimmer-Frühstückspension schließen und 1000 US-Dollar Schadenersatz an das Homosexuellenpärchen zahlen müssen oder ein Seminar zum Thema Homosexualität der Menschenrechtskommission besuchen müssen. Außerdem müssten sie ab sofort auch Homosexuelle in ihrer Pension aufnehmen.

Letzten August hatten Jean Bedard und Simon Corneau, ein homosexuelles Pärchen aus Montreal, aufgrund der Abweisung, die sie in der Frühstückspension erlebt hatten, eine Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bei der Menschenrechtskommission eingereicht. Die Cepicas rechtfertigten ihr Verhalten damit, dass sie grundsätzlich nur Zimmer an verheiratete Paare verschiedenen Geschlechts vermieten würden.

Laut Medienberichten ist eine Regelung schon vor dem Beschluss der Menschenrechtskommission getroffen worden. Das Ehepaar werde seine Pension schließen und der Schadensersatzforderung nachgeben. Greg Howard, Vorstand der Menschenrechtskommission, drückte seine Zufriedenheit mit der Übereinkunft aus. Es war ein [weiter]
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Werner001
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Beitrag von Werner001 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
www.kath.net (30. Mai 2001) hat geschrieben:

B&B nur für verheiratete Pärchen

Sie vermieteten Zimmer nur an verheiratete Paare unterschiedlichen Geschlechts, nicht an homosexuelle Pärchen: Ein christliches Ehepaar muss Frühstückspension schließen.

Stratford, Prince Edward Island (kath.net/CWNews.com) In Stratford Island wurde ein christliches Ehepaar gezwungen, seine Frühstückspension zu schließen. Sie hatten sich geweigert, ein Homosexuellenpärchen aufzunehmen. Damit verstießen sie gegen einen Beschluss der Menschenrechtskommission. Lokale Medien berichteten, dass Dagmar und Arnost Cepica, Besitzer des Beach View Bed & Breakfast, entweder ihre Zwei-Zimmer-Frühstückspension schließen und 1000 US-Dollar Schadenersatz an das Homosexuellenpärchen zahlen müssen oder ein Seminar zum Thema Homosexualität der Menschenrechtskommission besuchen müssen. Außerdem müssten sie ab sofort auch Homosexuelle in ihrer Pension aufnehmen.

Letzten August hatten Jean Bedard und Simon Corneau, ein homosexuelles Pärchen aus Montreal, aufgrund der Abweisung, die sie in der Frühstückspension erlebt hatten, eine Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bei der Menschenrechtskommission eingereicht. Die Cepicas rechtfertigten ihr Verhalten damit, dass sie grundsätzlich nur Zimmer an verheiratete Paare verschiedenen Geschlechts vermieten würden.

Laut Medienberichten ist eine Regelung schon vor dem Beschluss der Menschenrechtskommission getroffen worden. Das Ehepaar werde seine Pension schließen und der Schadensersatzforderung nachgeben. Greg Howard, Vorstand der Menschenrechtskommission, drückte seine Zufriedenheit mit der Übereinkunft aus. Es war ein [weiter]
[/color]
Mal angenommen, diese Pensionsbetreiber hätte einen durchreisenden Priester der dort übernachten wollte abgewiesen, und darauf hingewiesen, dass sie als überzeugte Baptisten einem Vertreter der Hure Babylons keinen Unterschlupf gewähren wollten, und sie wären aufgrund des gleichen Gesetzes zu der gleichen Strafe verurteilt worden, wäre das dann in Ordnung gewesen?

Werner

max72
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Beitrag von max72 »

Stephen Dedalus hat geschrieben:
Edi hat geschrieben:Was den schwedischen Pastor angeht, habe ich das bei www.idea.de anders mitgekriegt. Da stand nichts von einer Volksverhetzung.
Hallo Edi,

naja, IDEA in diesem Fall als neutrale und objektive Informationsquelle zu sehen, hat schon etwas humoristisches. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, in den Originaltext von Herrn Green zu schauen (in engl. Übersetzung), und das war wirklich starker Tobak.

Gruß
Steve
Das hatten wir doch schonmal wo. Ich glaube ich hatte damals den schwedischen text gelesen und nicht gewaltaufrufendes finden koennen. Irgendwo in den Tiefen unseres Archives liegt das jetzt...
Ach ja, hier

Also ich hatte eben nur einem Kommentar im norwegischen "Vårtland" gelesen, da klang das anders. Ich find die Art und Wortwahl auch nicht gut, aber wie ich Skandinavien kenne kann man hier gut wegen Aeusserungen gegen Homosexualitaet verurteilt werden. Das ist hier so allgemein akzeptiert, dass jeder der was gegen Homosexualitaet ist, auf gleicher Stufe mit Auslaenderfeinden und Frauendiskriminierung steht.

Hab gerade die schwedisch Predigt ueberflogen (die wofuer er verurteilt wurde), sehe da aber grad keinen Aufruf zu Gewalt ( http://www.contra.nu/green.html ) Auch auf keiner schwedischen Seite ueber Åke Green sehe ich einen Gewaltvorwurf. Es geht um Verhetzung einer Minderheit mit sexueller Neigung. Hier ist sogar das Urteil (leider auf schwedisch halt http://www.dagen.com/nyheter/artikel.asp?ID=65881 ), aber da ist wirklich nichts von Gewaltaufruf zu sehen.

Hier ein deutscher Kommentar der taz http://www.taz.de/pt/2004/07/01/a0172.nf/text , auch nichts von Gewaltaufruf.

Es geht um eine, auch nach meiner Meinung, harte, angreifende Sprache, aber dafuer Gefaengnis finde ich bedenklich.


Max
Zuletzt geändert von max72 am Donnerstag 9. Dezember 2004, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.

max72
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Registriert: Montag 10. November 2003, 16:42

Beitrag von max72 »

Werner001 hat geschrieben: Mal angenommen, diese Pensionsbetreiber hätte einen durchreisenden Priester der dort übernachten wollte abgewiesen, und darauf hingewiesen, dass sie als überzeugte Baptisten einem Vertreter der Hure Babylons keinen Unterschlupf gewähren wollten, und sie wären aufgrund des gleichen Gesetzes zu der gleichen Strafe verurteilt worden, wäre das dann in Ordnung gewesen?

Werner
Wir kommen nicht um den Wahrheitsbegriff herum. Wenn Homosexualitaet falsch ist, dann hatten die Pensionsbetreiber recht ihn zu verweisen, genauso wie sie manch andere abweisen haetten koennen.

Die saekulaere welt fordert Toleranz, weil sie sagt, die Wahrheit sei, dass homosexualiteat ok ist. Die Kirchen sagen aber eben, es sei nicht ok.

Toleranz ist hier nur ein Hilfsmittel, ein noetiges vielleicht, aber eben nur, weil man sich nicht einigen kann, ob es nun ok ist oder icht

Gruss

Max

Peter
Beiträge: 1249
Registriert: Samstag 4. Oktober 2003, 22:26

Beitrag von Peter »

Werner001 hat geschrieben:Mal angenommen, diese Pensionsbetreiber hätte einen durchreisenden Priester der dort übernachten wollte abgewiesen, und darauf hingewiesen, dass sie als überzeugte Baptisten einem Vertreter der Hure Babylons keinen Unterschlupf gewähren wollten, und sie wären aufgrund des gleichen Gesetzes zu der gleichen Strafe verurteilt worden, wäre das dann in Ordnung gewesen?

Werner
Genau. Geschieht denen recht, daß sie dichtmachen müssen. Ein Sieg der Gerechtigkeit!

uli
Beiträge: 299
Registriert: Mittwoch 19. Mai 2004, 23:23

Beitrag von uli »

Bitte, bitte zurück zur Sachlichkeit ... Einige Statements in diesem Thread sind leider so übel („Sodomie“ etc.) und von solch (vorsichtig ausgedrückt:) schlimmen Eifern geprägt, dass mir selbst speiübel wird.

Vorab diese Meldung:
dpa
12.11.2004

Auf andere Bedenken, die in den vergangenen Monaten gegen das Projekt (Anti-Diskrminierungsgesetz) vorgetragen wurden, hat die Koalition dagegen reagiert. So sollen private (Klein)-Vermieter in der Auswahl ihrer Mieter nicht eingeschränkt werden. «Die Oma wird weiter sagen können, sie möchte ihr Zimmer nur an eine Frau untervermieten». Auch die Kirchen sollen nicht gezwungen werden, Personen anzustellen, die sich nicht zu ihrer religiösen Ausrichtung bekennen.

Hier der Referentenentwurf zum geplanten Gesetz:
www.deutsche-gesellschaft.de/docs/adg_ref_entwurf.doc

Und hier ein paar Auszüge aus "Ratgeber Recht":
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/bei ... 82202.html

"Seit über einem Jahr hinkt die Bundesregierung hinterher. Schon spätestens bis Juli 2003 sollte sie Richtlinien der Europäischen Kommission in deutsches Recht umgesetzt haben. Diese Richtlinien sollen in ein „Anti-Diskriminierungsgesetz“(ADG) münden. Fast alle europäischen Nachbarn haben dieses Gesetz längst verabschiedet, nur die Bundesrepublik ist noch immer nicht so weit. Die verschiedenen damit beschäftigten Ressorts, wie auch die beiden Koalitionspartner konnten sich nicht darauf einigen, welche Kriterien denn nun für die Diskriminierung gelten sollten. Die Lobbyisten haben hinter den Kulissen schon mächtig gepokert.
Die Erfahrung aus dem europäischen Ausland zeigt, dass ein umfassender Schutz vor Diskriminierungen weder Prozesslawinen auslöst, noch zu einem Untergang der abendländischen Wertekultur führt. So gibt es beispielsweise in den Niederlanden bereits seit 1994 ein umfassendes Gesetz zur Gleichbehandlung von Personen unabhängig ihrer Religion, Weltanschauung, politischen Überzeugung, Rasse, Staatsangehörigkeit, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts oder Alters. Weiterhin sind seit Verabschiedung der Richtlinie neue ADG in Irland, Belgien und Frankreich in Kraft getreten. Auffallend ist, dass alle diese Länder mit den Gesetzen weit über die Mindeststandards der europäischen Richtlinie hinausgehen. ...
In den Vereinigten Staaten darf ein Arbeitgeber bei einem Bewerbungsgespräch nicht nach dem Alter eines Interessenten fragen. Er darf nicht einmal einen Lebenslauf mit Geburtsdatum verlangen. Beides verbietet das seit 1967 geltende Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung. Die American Association of Retired Persons (AARP), eine Interessenvertretung der Ruheständler, wacht über die Einhaltung. In Großbritannien gilt seit 1998 eine fast identische Regelung. In der Schweiz dürfen Banken Konsumentenkredite nicht mit der Begründung ablehnen, ein Kunde sei zu alt. Die Schweizer Verfassung verbietet jede Diskriminierung aus Altersgründen – und schützt damit vor allem Arbeitnehmer, Kunden und Konsumenten.
Hanne Schweitzer und die anderen Mitarbeiter des (Kölner) Büros gegen Altersdiskriminierung machen sich seit langem für das Anti-Diskriminierungsgesetz stark. Sie erfahren täglich durch Anrufe und E-Mails, dass Menschen wegen ihres Alters benachteiligt werden.
Die Europäische Kommission klagt nun gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinien, die von der Kommission zum Schutz der Bürger vor Diskriminierung bereits im Jahr 2000 erlassen wurden.
"

Uli

www.textdienst.de/woran_christen_glauben.htm

Petra
Beiträge: 6157
Registriert: Samstag 4. Oktober 2003, 19:30

Beitrag von Petra »

In den USA darf der Arbeitgeber in der Regel nicht nach Geschlecht und Religion fragen. (Mich würde mal interessieren, wie die mit Kopftüchern umgehen. :kratz:) Aber so knallhart durchgezogen wird das bestimmt nicht, ansonsten könnte ja eine 90-Jährige einklagen, dass ihre Fotos im Playboy veröffentlicht werden, oder?

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