Rituswechsel

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CIC_Fan

Re: Rituswechsel

Beitrag von CIC_Fan »

wieso das Geld fällt ja dem Erzbischof für die Byzantiner auch für die Unierten gelten Konkordate und Staats Kirche Vereinbarungen Ritus wechsel ist kein Schlupfloch für Kirchensteuer oder Kirchenbeitrag

Maternus87
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Maternus87 »

Vielleicht hätte man bei einem Exarchen, der nicht Mitglied der DBK ist, mehr Glück ... :pfeif:

Übrigens: Eigentlich eine Groteske, dass ein Bischof einer Kirche sui generis/juris Mitglied einer römisch-katholischen Bischofskonferenz(nach den Bestimmungen des CIC) sein kann.

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Einerseits ja, da sie nicht dem CIC unterliegen.

Andererseits verständlich, daß ein Bischof, der innerhalb Deutschlands den gleichen Glauben vertritt wie alle anderen Bischöfe und ebenso in Einheit mit dem Hl. Vater steht, auch dazugehört,

CIC_Fan

Re: Rituswechsel

Beitrag von CIC_Fan »

Maternus87 hat geschrieben:
Sonntag 27. Mai 2018, 11:53
Vielleicht hätte man bei einem Exarchen, der nicht Mitglied der DBK ist, mehr Glück ... :pfeif:

Übrigens: Eigentlich eine Groteske, dass ein Bischof einer Kirche sui generis/juris Mitglied einer römisch-katholischen Bischofskonferenz(nach den Bestimmungen des CIC) sein kann.
warum er ist ja Bischof in Deutschland das Konkordat gilt ja auch für die katholische Kirche nicht nur für die lateinische Kirche wie z.b. der strikte Pflichtzölibat

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Wirklich? Unierte Priester sind in Deutschland zum Zölibat verpflichtet?

So was steht doch nicht im Konkordat?

CIC_Fan

Re: Rituswechsel

Beitrag von CIC_Fan »

Firmian hat geschrieben:
Sonntag 27. Mai 2018, 15:43
Wirklich? Unierte Priester sind in Deutschland zum Zölibat verpflichtet?

So was steht doch nicht im Konkordat?
ich meinte der Pflichtzölibat gilt eben nur für die Lateiner

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Ach so.

Hätte man grammatisch auch anders verstehen können. Im Sinne "Das Konkordat gilt ja für die gesamte kath. Kirche, wie zB auch der Pflichtzölibat".

Dann sind wir uns ja einig.

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Juergen
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Juergen »

Maternus87 hat geschrieben:
Sonntag 27. Mai 2018, 11:53
Übrigens: Eigentlich eine Groteske, dass ein Bischof einer Kirche sui generis/juris Mitglied einer römisch-katholischen Bischofskonferenz(nach den Bestimmungen des CIC) sein kann.
Bischofskonferenzen sind rein territorial strukturiert.
CIC hat geschrieben:Can. 447 — Die Bischofskonferenz, als ständige Einrichtung, ist der Zusammenschluß der Bischöfe einer Nation oder eines bestimmten Gebietes, die gewisse pastorale Aufgaben für die Gläubigen ihres Gebietes nach Maßgabe des Rechts gemeinsam ausüben, um das höhere Gut, das die Kirche den Menschen gewährt, zu fördern, besonders durch Formen und Methoden des Apostolates, die den zeitlichen und örtlichen Umständen in geeigneter Weise angepaßt sind.



Can. 450 — § 1. Zur Bischofskonferenz gehören von Rechts wegen im Konferenzgebiet alle Diözesanbischöfe sowie die ihnen rechtlich Gleichgestellten, ebenso alle Bischofskoadjutoren, Auxiliarbischöfe und die übrigen Titularbischöfe, die in diesem Gebiet eine ihnen vom Apostolischen Stuhl oder von der Bischofskonferenz übertragene besondere Aufgabe wahrnehmen; es können auch die Ordinarien eines anderen Ritus eingeladen werden, aber so, daß sie nur beratendes Stimmrecht haben, wenn die Statuten der Bischofskonferenz nichts anderes bestimmen.

§ 2. Die übrigen Titularbischöfe sowie der Gesandte des Papstes sind nicht Von Rechts wegen Mitglieder der Bischofskonferenz.
In den Ostkirchen ist das etwas anders, da die etwas anders verfasst sind, doch man kann man in c.322 blicken.
CCEO hat geschrieben:Can. 322 - § 1. Ubi id de iudicio Sedis Apostolicae opportunum videtur, Patriarchae, Metropolitae Ecclesiarum metropolitanarum sui iuris, Episcopi eparchiales et, si statuta ita ferunt, etiam ceteri Hierarchae loci plurium Ecclesiarum sui iuris, etiam Ecclesiae latinae, in eadem natione vel regione potestatem suam exercentes ad periodicos conventus statis temporibus convocandi sunt a Patriarcha aliave auctoritate a Sede Apostolica designata, ut communicatis prudentiae et experientiae luminibus et collatis consiliis sancta fiat ad commune Ecclesiarum bonum virium conspiratio, qua unitas actionis foveatur, communia opera inventur, bonum religionis expeditius promoveatur atque disciplina ecclesiastica efficacius servetur.

§ 4. Unusquisque conventus Hierarcharum plurium Ecclesiarum sui iuris sua conficiat statuta, in quibus foveatur, quatenus fieri potest, etiam participatio Hierarcharum Ecclesiarum, quae nondum sunt in plena communione cum Ecclesia catholica; statuta, ut valeant, a Sede Apostolica approbari debent.
Gruß Jürgen

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Knecht Ruprecht
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Die Schweinerei besteht aber nicht darin dass die Ostkirchen an Treffen der Römisch-Katholischen Kirche in Deutschland teilnehmen. Sondern das offensichtlich die nationalen Ostkirchen keine Souveränität u.a. in Deutschland haben und für die Römisch-Katholische Kirche Kirchensteuern eintreiben müssen. :glubsch:

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Ich nehme an, die kriegen auch ihren Anteil entsprechend ihrer Gläubigenzahl.

Und die Inkasso-Arbeit machen ja eh das Finanzamt bzw. die Arbeitgeber für sie. Wer würde da "nein" sagen? Vielleicht könnten sie das rechtlich sogar. Das Konkordat verpflichtet ja nicht die Kirche, das Kirchensteuersystem in Anspruch zu nehmen, nur umgekehrt.

(Abgesehen davon, daß das heutige System mit dem staatlichen Inkasso eh erst nach 1945 eingeführt wurde.)

CIC_Fan

Re: Rituswechsel

Beitrag von CIC_Fan »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Montag 28. Mai 2018, 13:01
Die Schweinerei besteht aber nicht darin dass die Ostkirchen an Treffen der Römisch-Katholischen Kirche in Deutschland teilnehmen. Sondern das offensichtlich die nationalen Ostkirchen keine Souveränität u.a. in Deutschland haben und für die Römisch-Katholische Kirche Kirchensteuern eintreiben müssen. :glubsch:
warum denkst du daß die Orientalen nichts bekommen?

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ar26
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Re: Rituswechsel

Beitrag von ar26 »

Firmian hat geschrieben:
Montag 28. Mai 2018, 13:06
Ich nehme an, die kriegen auch ihren Anteil entsprechend ihrer Gläubigenzahl.

Und die Inkasso-Arbeit machen ja eh das Finanzamt bzw. die Arbeitgeber für sie. Wer würde da "nein" sagen? Vielleicht könnten sie das rechtlich sogar. Das Konkordat verpflichtet ja nicht die Kirche, das Kirchensteuersystem in Anspruch zu nehmen, nur umgekehrt.

(Abgesehen davon, daß das heutige System mit dem staatlichen Inkasso eh erst nach 1945 eingeführt wurde.)
In Bayern, wo der Knecht mW lebt, macht das die Kirche mittels Kirchensteuerämter selber (wollte als RA einem StB schon immer mal was erklären :D ). Im Test des Bundesgebietes wäre das natürlich korrekt.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Da ich selbst mal in Bayern gelebt habe, kenne ich das System:

Beim Lohnabzug ist alles wie anderswo auch. Der Arbeitgeber behält's ein - ob er schon trennen muß zwischen weltlicher und kirchlicher Steuer, das weiß ich nicht. Auf jeden Fall bekommt der Steuerpflichtige davon nichts mit.

Aber wenn man eine Steuererklärung einreicht, bekommt man zwei getrennte Bescheide, einen vom weltlichen Finanzamt und einen vom Kirchensteueramt - wobei das letztere die Daten vom ersteren bekommt. Und wenn man eine Nachzahlung leisten muß, tut man es an zwei getrennte Konten.

Materiell ist der Unterschied also nicht so groß.

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Heinrich II
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Heinrich II »

Hesemann ruft Katholiken im Bistum Limburg dazu auf, das Bistum zu verlassen und zur griechisch-katholischen Kirche überzutreten. Anlass dafür ist der Anti-Rom-Kirchenkurs von Bätzing und Gay-Propaganda auf der Facebook-Website des Bistums

https://www.kath.net/news/74649
Wer euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr angenommen habt, der sei verflucht. Geht es mir denn um die Zustimmung der Menschen, oder geht es mir um Gott?

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Siard
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Siard »

Heinrich II hat geschrieben:
Donnerstag 18. März 2021, 09:24
Hesemann ruft Katholiken im Bistum Limburg dazu auf, das Bistum zu verlassen und zur griechisch-katholischen Kirche überzutreten.
So funktioniert das nicht.

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Laut dem allerersten Beitrag dieses Strangs müssen dafür ja beide Bischöfe, der römische und der griechische, zustimmen, oder der Papst.

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Siard
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Siard »

Firmian hat geschrieben:
Donnerstag 18. März 2021, 10:27
Laut dem allerersten Beitrag dieses Strangs müssen dafür ja beide Bischöfe, der römische und der griechische, zustimmen, oder der Papst.
Ja.
Can. 112 — § 1. hat geschrieben:Nach dem Empfang der Taufe werden in eine andere Kirche eigenen Rechtes aufgenommen:
1° wer die Erlaubnis vom Apostolischen Stuhl erhalten hat;
Die anderen Fälle dürften in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen.

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Lycobates
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Lycobates »

Siard hat geschrieben:
Donnerstag 18. März 2021, 10:23
Heinrich II hat geschrieben:
Donnerstag 18. März 2021, 09:24
Hesemann ruft Katholiken im Bistum Limburg dazu auf, das Bistum zu verlassen und zur griechisch-katholischen Kirche überzutreten.
So funktioniert das nicht.
Nein.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus

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Firmian
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Firmian »

Wobei vielleicht der lateinische Bischof eh nicht böse ist, wenn die Querulanten gehen wollen, und die Zustimmung erteilt.

Den unierten Bischof kenne ich nicht.

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Siard
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Siard »

Ein orthodoxer Priester (mit auch lateinischer Ausbildung) wollte anläßlich seiner Konversion in die lateinische Kirche wechseln, dies wurde ihm verweigert. Er sollte in die unierte Kirche wechseln, was er dann auch – schweren Herzens – getan hat.

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Siard
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Siard »

Firmian hat geschrieben:
Donnerstag 18. März 2021, 10:49
Wobei vielleicht der lateinische Bischof eh nicht böse ist, wenn die Querulanten gehen wollen, und die Zustimmung erteilt.
Ich glaube, Du überschätzt den lateinischen Bischof. Außerdem muß Rom zustimmen.

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Heinrich II
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Re: Rituswechsel

Beitrag von Heinrich II »

Siard hat geschrieben:
Donnerstag 18. März 2021, 10:23
Heinrich II hat geschrieben:
Donnerstag 18. März 2021, 09:24
Hesemann ruft Katholiken im Bistum Limburg dazu auf, das Bistum zu verlassen und zur griechisch-katholischen Kirche überzutreten.
So funktioniert das nicht.
Ja, ich weiß. Ich persönlich halte die Idee auch nicht für so überzeugend.

Vermutlich müsste man den Antrag auf Rituswechsel mehr im Sinne von „ein Zeichen setzen“ sehen.
Wer euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr angenommen habt, der sei verflucht. Geht es mir denn um die Zustimmung der Menschen, oder geht es mir um Gott?

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