Mariä Lichtmeß

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overkott
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Mariä Lichtmeß

Beitrag von overkott »

Mariä Lichtmess am 2.2. endet die dunkle Jahreszeit, in der Weihnachten Christus als das Licht erschienen ist. Seinen Sinn hat das Fest von Lk 2,22 her: "Dann kam für sie der Tag der vom Gesetz des Mose vorgeschriebenen Reinigung. Sie brachten das Kind nach Jerusalem hinauf, um es dem Herrn zu weihen." Daher feiern wir heute dieses Fest auch als Darstellung des Herrn. Eigentlich fällt die Messe in diesem Jahr an diesem Tag aus. Aber wir haben ja die Vorabendmesse der Karnevalswoche, in der dieses Fest vielleicht hier und da mit einer Erwähnung mundartlich begangen wird.

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Ja, da bin ich auch mal gespannt wie das heuer bei uns gehandhabt wird. Am Samstag Vormittag ist bestimmt kein Gottesdienst und die Vorabendmesse gehört doch zum Sonntag.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Benedictus
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Beitrag von Benedictus »

Nun, ich hoffe doch, dass dieses Fest wie sonst bei uns auch üblich begangen wird. Nämlich mit Segnung der Lichtmesskerzen, Lichterprozession durch die Kirche etc. Wäre schon schade, wenn das durch den unglücklichen Termin entfallen würde, wo soll man sonst seine Lichtmesskerze herbekommen?

Benedictus
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overkott
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Beitrag von overkott »

Also, ich bin dafür Darstellung des Herrn zwar in der Vorabendmesse zu erwähnen, Mariä Lichtmess aber liturgisch korrekt ausfallen zu lassen.

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Ich bin strikt dagegen das in irgendeiner Weise ausfallen zu lassen und möchte unbedingt die Worte des greisen Simeon im Evangelium hören! Notfalls sollte man einfach Samstag abends die Liturgie des Festes der Darstellung des Herrn feiern.
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overkott
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Beitrag von overkott »

Nein, liturgisch korrekt. Mein Vorschlag an Pfarrer Windhäuser: Am Ende der Vorabendmesse eine Komplet mit Nunc dimittis anzuhängen.

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Liturgisch korrekt wäre auch, an diesem Samstag die Vorabendmesse ausfallen zu lassen (zu der es keinerlei Verpflichtung gibt) und stattdessen Mariä Lichtmeß zu feiern - mit dem dezenten Hinweis an die Gläubigen "morgen sehen wir uns dann nochmal - das ist heute keine VAM" oder so ähnlich.

iustus
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Beitrag von iustus »

overkott hat geschrieben:Nein, liturgisch korrekt. Mein Vorschlag an Pfarrer Windhäuser: Am Ende der Vorabendmesse eine Komplet mit Nunc dimittis anzuhängen.
Es ist liturgisch völlig korrekt, am Samstag abend keine Vorabendmesse zu feiern, sondern das Hochamt vom Fest der Darstellung des Herrn. So wird es bei uns bei jedem Hochfest gehandhabt, das auf einen Samstag fällt.

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Eigentlich dachte ich immer, daß Hochfeste und Feste des Herrn, die im Allgemeinen Kalender stehen, Vorrag haben vor Sonntagen im Jahreskreis.
Ganz davon abgesehen bin ich mit der gegenwärtigen Regelung von der Zeit im Jahreskreis vor der Fastenzeit nicht besonders zufrieden. Lichtmeß steht dann irgendwie völlig außerhalb der Weihnachtszeit im Jahreskreis.
Vielleicht der einzige Punkt überhaupt, in dem ich mit den Tradis übereinstimme…

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Wie schon mal in einem anderen Thread beschrieben (damals ging es um das Fest "unbefleckte Empfängnis Mariens"), kann man zwar die VAM ausfallen lassen, aber trotzdem ist zu diesem Zeitpunkt schon Sonntag. Denn die VAM liegt ja immer nach der Vesper (sonst wäre es keine VAM) und die gehört zum liturgisch höherrangigen Tag, also in diesem Fall zum Sonntag.

Wenn man also keine Messe am Samstagvor- oder -nachmittag feiern will, kann allerdings am Freitagabend eine "VAM" zu Lichtmess feiern. Denn Hochfeste beginnen wie Sonntage ja schon mit der Vesper am Vortag.

Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Ja, da bin ich auch mal gespannt wie das heuer bei uns gehandhabt wird. Am Samstag Vormittag ist bestimmt kein Gottesdienst und die Vorabendmesse gehört doch zum Sonntag.
In fast allen Städten gibt es samstags in irgendeiner Kirche in der Früh eine Messe.
Sogar bei uns im Pfarrverbund - 6 Dörfer- ist in einer Gemeinde samstags in der Früh Messe.
Wer also in eine Messe zum Fest Darstellung des Herrn kommen will, der schafft dies auch, man braucht sich nur etwas umzuhören.

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overkott
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Beitrag von overkott »

michaelis hat geschrieben:Wie schon mal in einem anderen Thread beschrieben (damals ging es um das Fest "unbefleckte Empfängnis Mariens"), kann man zwar die VAM ausfallen lassen, aber trotzdem ist zu diesem Zeitpunkt schon Sonntag. Denn die VAM liegt ja immer nach der Vesper (sonst wäre es keine VAM) und die gehört zum liturgisch höherrangigen Tag, also in diesem Fall zum Sonntag.

Wenn man also keine Messe am Samstagvor- oder -nachmittag feiern will, kann allerdings am Freitagabend eine "VAM" zu Lichtmess feiern. Denn Hochfeste beginnen wie Sonntage ja schon mit der Vesper am Vortag.
Das würde am 1. Februar natürlich auf den 1. Freitag im Monat und damit auf den Herz-Jesu-Freitag fallen. In der Regel wird an diesem Tag auch das Allerheiligste ausgesetzt und der eucharistische Segen erteilt. Pfarrer Windhäuser wäre vielleicht eher für die Komplet-Lösung zu gewinnen.

iustus
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Beitrag von iustus »

michaelis hat geschrieben:Wie schon mal in einem anderen Thread beschrieben (damals ging es um das Fest "unbefleckte Empfängnis Mariens"), kann man zwar die VAM ausfallen lassen, aber trotzdem ist zu diesem Zeitpunkt schon Sonntag. Denn die VAM liegt ja immer nach der Vesper (sonst wäre es keine VAM) und die gehört zum liturgisch höherrangigen Tag, also in diesem Fall zum Sonntag.
Ist der Sonntag denn hier wirklich liturgisch höherrangig (Darstellung des Herrn ist Hochfest!)? Wäre Lichtmess höherrangig, würde die Vesper doch zu Lichtmess gehören (und auch der Abend), oder habe ich Dich missverstanden?

sofaklecks
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Herz-Jesu-Freitag

Beitrag von sofaklecks »

Ist der 01.02. nicht ein Herz-Jesu Freitag, zu dem ohnehin einige Leute mehr als sonst kommen?

Ich nehm mir jedenfalls vor, da in der Kirche zu sein und anschliessend dann die Exequien von Schütz zu hören. Das "Herr, nun lässest du deinen Diener in Frieden fahren" am Ende dort gehört zu dem Schönsten an Kirchenmusik, das ich kenne. Brahms hat Jahrhunderte später die Idee eines solchen "Deutschen Requiems" aufgegriffen und den bei Schütz mit dem Canticum Simeonis konzertierenden Text des "Selig sind die Toten, die im Herrn sterben" wie einen Hinweis darauf ebenfalls als Schlusssatz verwendet.

sofaklecks

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Maurus
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Beitrag von Maurus »

iustus hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben:Wie schon mal in einem anderen Thread beschrieben (damals ging es um das Fest "unbefleckte Empfängnis Mariens"), kann man zwar die VAM ausfallen lassen, aber trotzdem ist zu diesem Zeitpunkt schon Sonntag. Denn die VAM liegt ja immer nach der Vesper (sonst wäre es keine VAM) und die gehört zum liturgisch höherrangigen Tag, also in diesem Fall zum Sonntag.
Ist der Sonntag denn hier wirklich liturgisch höherrangig (Darstellung des Herrn ist Hochfest!)? Wäre Lichtmess höherrangig, würde die Vesper doch zu Lichtmess gehören (und auch der Abend), oder habe ich Dich missverstanden?
Darstellung des Herrn ist kein Hochfest (würde aber als Herrenfest den Sonntag verdrängen, wenn es denn auf einen Sonntag fiele). Von daher bleibt deine Frage trotzdem aktuell...

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Ihr habt Recht und ich muß mich korrigieren. :(

Lichtmess ist ein Herrenfest des Generalkalenders und verdrängt damit Sonntage des Jahreskreises (und zwar unabhängig ob als Hochfest oder als Fest).

Also ist die Vesper am Samstag auch die 2. Vesper von Lichtmess und die 1. Vesper vom Sonntag entfällt.

An Immaculata war das anders, denn die Sonntage des Advents (und der Fasten- und Osterzeit) verdrängen sogar Hochfeste des Herrn.

Und damit kann am Samstag keine VAM für den Sonntag gefeiert werden.

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overkott
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Beitrag von overkott »

Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?

Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"? :roll:

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overkott
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Beitrag von overkott »

Raphaela hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"? :roll:
Weißt du, wie das mit den Kindern vom vierten Advent bis Neujahr war?

Also, wir haben in der Familie eine fromme Lösung gefunden.

Ich überlege, ob ich am 1. Februar eine Darstellung-des-Herrn-VAM finde und gehe mit den Kindern vielleicht auch am Samstag in die VAM.

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Margret
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Beitrag von Margret »

Schön, wenn es für alles Regeln gibt. :shock:
Gerade las ich, dass es ca. 600 Einzelvorschriften für die Einhaltung des Sabbats gab. Hier scheinen es noch ein paar mehr für den Sonntag zu sein, oder?

Na dann: einen schönen Sonntag!

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Es sind wohl deutlich weniger.
(Genauer gesagt hat das Dokument über den liturgischen Kalender genau 61 Abschnitte.)

Aber die , die wir haben sind m.E. notwendig.
Denn wir wollen ja eine Kirche sein und diese eine Kirche sollte auch ihre Feste gemeinsam feiern. Und da es nun mal feste und bewegliche Fest-Termine gibt, muß man eben bei Kollisionen für Regelungen sorgen. Ich finde da nichts Übertriebenes.

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Linus
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Beitrag von Linus »

Margret hat geschrieben:Schön, wenn es für alles Regeln gibt. :shock:
Gerade las ich, dass es ca. 600 Einzelvorschriften für die Einhaltung des Sabbats gab. Hier scheinen es noch ein paar mehr für den Sonntag zu sein, oder?

Na dann: einen schönen Sonntag!
Je nach Zählung besteht das Gesetz der Synagoge aus 613 oder 615 Teilen. Betrifft aber nicht nur den Sabbat, sondern das ganze Leben (von Gebeten, über wann man sein Weib erkennen darf bis hin zu was darf wie gegessen werden, und wieviele Schritte man am Schabbes machen darf)
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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holzi
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Beitrag von holzi »

Raphaela hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"? :roll:
Man könnt' ja einen Gnadenschock kriegen! :shock:

iustus
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Beitrag von iustus »

overkott hat geschrieben:
Raphaela hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"? :roll:
Weißt du, wie das mit den Kindern vom vierten Advent bis Neujahr war?

Also, wir haben in der Familie eine fromme Lösung gefunden.

Ich überlege, ob ich am 1. Februar eine Darstellung-des-Herrn-VAM finde und gehe mit den Kindern vielleicht auch am Samstag in die VAM.
Dann hättest Du doch - wenn alles liturgisch korrekt abläuft - zweimal dieselbe Messe.

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overkott
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Beitrag von overkott »

iustus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Raphaela hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"? :roll:
Weißt du, wie das mit den Kindern vom vierten Advent bis Neujahr war?

Also, wir haben in der Familie eine fromme Lösung gefunden.

Ich überlege, ob ich am 1. Februar eine Darstellung-des-Herrn-VAM finde und gehe mit den Kindern vielleicht auch am Samstag in die VAM.
Dann hättest Du doch - wenn alles liturgisch korrekt abläuft - zweimal dieselbe Messe.
Man muss auch mal ein Öpferchen bringen.

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

holzi hat geschrieben:
Raphaela hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"? :roll:
Man könnt' ja einen Gnadenschock kriegen! :shock:
Der Schock alleine reicht meistens auch schon... :/

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Margret
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Beitrag von Margret »

Linus hat geschrieben:
Margret hat geschrieben:Schön, wenn es für alles Regeln gibt. :shock:
Gerade las ich, dass es ca. 600 Einzelvorschriften für die Einhaltung des Sabbats gab. Hier scheinen es noch ein paar mehr für den Sonntag zu sein, oder?

Na dann: einen schönen Sonntag!
Je nach Zählung besteht das Gesetz der Synagoge aus 613 oder 615 Teilen. Betrifft aber nicht nur den Sabbat, sondern das ganze Leben (von Gebeten, über wann man sein Weib erkennen darf bis hin zu was darf wie gegessen werden, und wieviele Schritte man am Schabbes machen darf)
Fazit:
Nichts dazu gelernt!

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Margret hat geschrieben:
Fazit:
Nichts dazu gelernt!
Wer?
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Linus hat geschrieben:wann man sein Weib erkennen darf
Gibt es auch Regeln dafür, wann man von seinem Weib besser nicht erkannt wird?
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Linus
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Beitrag von Linus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:wann man sein Weib erkennen darf
Gibt es auch Regeln dafür, wann man von seinem Weib besser nicht erkannt wird?
Wannst ausm Separée kommst :D
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Beitrag von Raphaela »

overkott hat geschrieben:
Raphaela hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"? :roll:
Weißt du, wie das mit den Kindern vom vierten Advent bis Neujahr war?

Also, wir haben in der Familie eine fromme Lösung gefunden.

Ich überlege, ob ich am 1. Februar eine Darstellung-des-Herrn-VAM finde und gehe mit den Kindern vielleicht auch am Samstag in die VAM.
Mit Kindern in der Familie ist das natürlich etwas anderes. - Aber wenn es dir wichtig ist, zur Kirche zu gehen ein Beispiel aus meiner eigenen Familie:
Ich kann mich daran erinnern dass am Heiligen Abend die ganze Familie in die Christmette in der Nacht ging. Aber als Kinder wollten wir natürlich nicht am nächsten Tag gehen. Meinem Vater war es so wichtig, dass er trotzdem ging. - Auch wenn die Kinder nicht mitmachen, das Beispiel ist trotzdem Vorbild.

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Lichtmess dürfte dieses Jahr noch zu ganz anderen Problemen führen:

Außer der Tatsache, daß das Fest auf einen Samstag fällt, fällt es nämlich auch noch auf Karnevalssamtag.
Und an diesen Tagen ist z.B. der Kölner Dom aus gutem Grund nach der Frühmesse geschlossen. Nicht aber an Lichtmess: Da ist abends das Pontifikalamt.

Ich versuche mit gerade die armen Domschweitzer vorzustellen, die am Samstagabend versuchen, die Würde des Gotteshauses und etwas Ruhe während des Gottesdienstes aufrecht zu erhalten, während draußen der Straßenkarneval tobt. :hmm:

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