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Unauflöslichkeit der Ehe?

Verfasst: Montag 24. April 2006, 03:06
von nemesis
"Wo eine erste Ehe seit langem und in ei-ner für beiden Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo umgekehrt eine her-nach eingegangene zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder, erfüllt worden ist, da sollte auf einem außergerichtlichen Weg auf das Zeugnis des Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden. Eine sol-che Regelung scheint mir... von der Tradi-tion her gedeckt."
Joseph Ratzinger, Zur Frage nach der Unauflöslichkeit der Ehe, Kösel Verlag, München 1972, S.52

Was nu?

Verfasst: Montag 24. April 2006, 18:54
von HeGe
Das hat ja nur indirekt was mit der Unauflöslichkeit der Ehe zu tun, sondern mehr mit der Zulassung von im Konkubinat lebenden Personen zur Kommunion.

Aber die Bezeichnungen: "erste Ehe" und "zweite Ehe", stimmen mich sehr bedenklich.

Verfasst: Montag 24. April 2006, 19:38
von Leanne
Nicht die Gesunden bedürfen des Arztes, sondern die Kranken.

Verfasst: Montag 24. April 2006, 19:59
von Leguan
Nun, es dürfte offensichtlich sein, daß Kard. Ratzinger seine Meinung nach eingehenden Studien zum Thema geändert hat:
In Anbetracht der neuen, oben erwähnten pastoralen Vorschläge weiß sich diese Kongregation verpflichtet, die Lehre und Praxis der Kirche auf diesem Gebiet erneut in Erinnerung zu rufen. In Treue gegenüber dem Wort Jesu(5) hält die Kirche daran fest, daß sie eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen(6).
[...]
Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, daß diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann.
[...]
7. Die irrige Überzeugung von wiederverheirateten Geschiedenen, zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt normalerweise voraus, daß dem persönlichen Gewissen die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung(15) über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden. Eine solche Auffassung ist jedoch unzulässig(16). Die Ehe stellt nämlich wesentlich eine öffentliche Wirklichkeit dar, weil sie das Abbild der bräutlichen Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche ist und die Urzelle und einen wichtigen Faktor im Leben der staatlichen Gesellschaft bildet.
ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG
VON WIEDERVERHEIRATETEN

GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN, Joseph Kardinal Ratzinger, 14. September 1994

Verfasst: Dienstag 25. April 2006, 19:15
von HeGe
Leanne hat geschrieben:Nicht die Gesunden bedürfen des Arztes, sondern die Kranken.
Das Sakrament der Eucharistie und der Heilige Leib Jesu sind aber keine Medizin.

Verfasst: Dienstag 25. April 2006, 21:45
von Angelika
HeGe hat geschrieben:
Leanne hat geschrieben:Nicht die Gesunden bedürfen des Arztes, sondern die Kranken.
Das Sakrament der Eucharistie und der Heilige Leib Jesu sind aber keine Medizin.
Doch !
Sakramente sind Heilsmittel, wie der Name schon sagt.

Verfasst: Dienstag 25. April 2006, 22:17
von Robert Ketelhohn
Übernatürliche Arznei. – Vergleiche die Synode von Quierzy: »quia poculum humanæ salutis, quod confectum est infirmitate nostra et virtute divina, habet quidem in se, ut omnibus prosit: sed si non bibitur, non medetur – denn der Kelch des menschlichen Heils, welcher bereitet ist aus unserer Schwäche und göttlicher Kraft, hat es zwar an sich, allen zu nützen; doch wenn er nicht getrunken wird, heilt er nicht.«

Verfasst: Donnerstag 27. April 2006, 16:14
von Petra
Mod: Der Exkurs über sündenvergebende Sakramente wurde abgetrennt.Link