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Todsünde

Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2006, 20:59
von Tobias
Ich habe mal eine Frage:
Im Katechismus steht, dass eine Todsünde seine Sunde mit voller Erkenntnis, eigener Zustimmung und einer schwerwiegende Materie ist. Gibt es da auch eine genauere leichtere Definition?
(evlt. mit Bsp.)

Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2006, 23:36
von Linus
Die Vergebung einer Todsünde wird schon durch die Liebesreue (Contritio) vergeben. Daher drängt die abger "ganz automatisch" eben aus Liebe zum Bekenntnis in der Beichte. Die Atritio die Furchtreue (vor Bestrafung, also: die Hölle) ist hingegen unvollkommen, und bedarf daher unbedingt und unter allen umständen der sakramentalen Lossprechung.

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2006, 16:56
von HeGe
Gott kann dies selbstverständlich tun.

Ob er es tut, ist aber eine andere Frage. Schließlich hat er sich in den Worten seines Sohnes selbst gebunden, in dem er seiner Kirche die Vollmacht gab, zu binden und zu lösen.