Hiernach reicht die Erlaubnis der Bischofskonferenz und Roms zumindest für ein "soll" aus, von der Notwendigkeit einer Erlaubnis des Ortsbischofs steht da nichts.[...] 92 Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen, soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. [...]
Mund- und Handkommunion II
Re: Mund- und Handkommunion II
Zugegebenermaßen kann man zumindest Redemptionis sacramentum in diese Richtung verstehen:
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