Mißbrauchsvorwürfe gegen Priester

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Peregrin
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Beitrag von Peregrin »

Timotheus hat geschrieben:Ebensolche Maßnahmen vermisse ich in Los Angeles. Die dortige Unmoral hinsichtlich des Freikaufs ist kaum schlagbar.
Außergerichtliche Einigungen sind in solchen Fällen in den USA völlig normal. Da ist keine Rede von "Freikauf, damit der Bischof nicht angeklagt wird".
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ich warte unterdessen immer noch auf Fakten über Pfarrer Peter Kramer. Auch hinsichtlich des ersten Falls übrigens.

Ich frage darum so beharrlich nach und warne vor vorschnellem Urteil … Im Falle Peter Kramer macht mich die seltsame Unkonkretheit und Milde des wenigen stutzig, was an Fakten bekannt wird. Das steht in eklatantem Kontrast zu den Vokabeln, mit welchem man allenthalben auf den Mann eindrischt (um Bischof Gerhard Ludwig zu treffen).

Ohne Tatsachenkenntnis kann man nicht seriös urteilen.
Was hier ohne Tatsachenkenntnis behauptet und verurteilt wird, geht auf keine Kuhhaut. Darum ist in diesem Strang jetzt Feierabend für alle Pharisäer.

Wenn es echte Fakten gibt, bitte Bescheid sagen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Könnte das hier was Neues seinfür den gesperrten Missbrauchsfall-Thread/Riekofen in der Pforte? :hmm: :/
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

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Walter
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Beitrag von Walter »

Ich denke schon, deshalb habe ich den Thread probeweise wieder geöffnet. Was Robert darüber geschrieben hat, gilt aber nach wie vor. Bitte unbedingt darauf achten, sonst ist der Thread wieder zu.
γενηθήτω το θέλημά σου·

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holzi
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Beitrag von holzi »

So ein Zufall, ich habe heute mittag mit einem Kollegen gesprochen, der aus der Nachbarpfarrei von Riekofen kommt. Er sagte, dass Pfarrer Peter K. jahrelang in allen anderen Ortsteilen sehr beliebt war, nur in Schönach, wo es laut seiner Aussage "ein Paar hysterische Weiber" gibt. Ausgerechnet aus dem Ortsteil Schönau kommen die Anfeindungen. Das spricht jetzt eher für Roberts Variante. Dass sich unser Bischof hier nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert hat, steht auf einem anderen Blatt.
Adolph Kolping (in den Rheinischen Volksblättern 1860) hat geschrieben:Recht bleibt überhaupt Recht, auch wenn derjenige, der es verteidigen soll, noch so dumm sein mag und aus was für Fehlern immer unterliegt.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

(Ich will nicht von „meiner Variante“ sprechen. Dazu weiß ich zu
wenig. Aber ich habe bezüglich des ersten Falls von vor Jahren was
gelesen – leider finde ich’s nicht mehr –, was eher in Richtung „un-
sittlicher Berührung“ ging. Jedenfalls alles andere als Pädophilie.
Dazu paßt die milde Strafe damals. Über irgendwelche Einzelheiten
des nun vorgeworfenen Tatbestand ist absolut nichts bekannt.
Darum ist für mich von der Hexenjagd auf einen Unschuldigen über
ein eher geringes Vergehen, wie eine Art Zudringlichkeit, bis hin zu
einem tatsächlich schweren Verbrechen an den betroffenen Jungen
noch alles im Bereich des Möglichen. Darum verbieten sich Urteile.
Allerdings wäre es überaus hilfreich, würde man die Fakten jetzt
endlich einmal auf den Tisch legen anstatt sich hinter angeblichem
Opferschutz zu verschanzen.)
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sofaklecks
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Ohne Worte

Beitrag von sofaklecks »


Asperges1976
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Beitrag von Asperges1976 »

Hier noch ein weiterer Link:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... -2,00.html

Besonders betont wird hier die Rolle des Bischofs. Noch so einen Skandal kann er sich nicht mehr leisten, egal ob er die Vorfälle hätte verhindern können oder nicht.

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Inzwischen ist das Urteil bekannt: 3 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung in der Psychiatrie.

Mittelbayerische Zeitung

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Sascha
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Schock

Beitrag von Sascha »

Dieser Fall schockt mich. Wie kann Ein Priester, ein Mann, der Gott liebt und ehrt sowas tun?
Gott ist allmächtig.

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cantus planus
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Re: Schock

Beitrag von cantus planus »

Sascha hat geschrieben:Dieser Fall schockt mich. Wie kann Ein Priester, ein Mann, der Gott liebt und ehrt sowas tun?
Der Mann ist sehr krank, und hat offenbar nicht die Hilfe bekommen, die er gebraucht hätte. Ich bin kein Psychologe, kann daher nicht beantworten, inwiefern er tatsächlich Herr seiner Handlungen gewesen ist. Der Fall ist tragisch.

Eine schwere Schuld haben aber die Diözesanverantwortlichen auf sich geladen, die ihn wieder - offenbar ohne Auflagen - in der normalen Pfarrarbeit eingesetzt haben.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Entschuldige, Taddeo, von »Sicherungsverwahrung« kann keine Rede sein. Das wäre angesichts der vergleichsweise minderen Schwere der Tat auch völlig unangemessen. Achtet mal auf die Maßstäbe.

Man erfährt ja nun etwas mehr, wenn man auch nach wie vor vieles zwischen den Zeilen lesen muß. Mir stellt sich der Fall jetzt folgendermaßen dar: Offenbar hat Pfarrer Peter Kramer auf der Linie des ersten Falls weitergemacht, für den er seinerzeit bereits eine Bewährungsstrafe erhalten hatte. Diesmal handelte es sich um eine nicht einmalige – weil gleich aufgeflogene –, sondern um eine fortgesetzte, sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Tat, zudem um eine Wiederholungstat. Beides bewirkt die Strafverschärfung.

Es geht aber wohl wie zuvor um so etwas wie schwerwiegende unsittliche Berührungen; zum Vollzug sodomitischer Akte ist es nicht gekommen. Gleichwohl ist eine erhebliche sexuelle und Persönlichkeitsstörung des Täters zu konstatieren, mit homoerotischer Fixierung auf heranwachsende Jungen. Von Pädophilie dagegen kann nicht die Rede sein.

Die Störung ist jedenfalls krankhaft, was die Einweisung in die Psychiatrie zwecks Therapierung anstelle einer Strafverbüßung im Gefängnis begründet. Das erscheint als sinnvolle Entscheidung des Gerichts.

Wäre eine solche Störung vor der Weihe bekannt, müßte sie wohl als Weihehindernis angesehen werden. Wird sie, wie hier, jedoch erst nach der Weihe bekannt, dann ist der Mann nun einmal Priester, und sein Bischof hat auch die Verpflichtung, für ihn zu sorgen.

Angesichts des positiven Gutachtens ist darum verständlich, daß der Vorgänger des gegenwärtigen Bischofs eine Weiterverwendung von Peter Kramer nach Therapie und Bewährung auch in der Pfarrseelsorge in die Wege leiten ließ. Zwar zeigt sich in der Rückschau, daß das objektiv eine Fehlentscheidung war. Subjektives Fehlverhalten zum damaligen Zeitpunkt läßt sich daraus aber schwerlich ableiten, ebensowenig subjektives Fehlverhalten des jetzigen Bischofs, der den Fall gewissermaßen „geerbt“ hat.

Gleichwohl muß man nun erkennen, daß man sich nicht auf dies eine Gutachten hätte verlassen dürfen, ja daß man überhaupt „enger am Mann“ hätte bleiben müssen und Peter Kramer besser seelsorglich und väterlich begleiten, zum Schutz möglicher weiterer Opfer wie auch, um dem Priester selbst zu helfen.

In der Personalstelle der Diözese hat man, wie es heißt, den „Fall Kramer“ wohl beobachtet, indem man Nachrichten und dergleichen gesammelt hat. Das sah alles ganz positiv aus. Peter Kramer scheint ja auch in vielem durchaus ein guter Pfarrer gewesen zu sein. Die Fäulnis, die sich an einigen Stellen mit Gutem vermengt hinter einer angenehmen Fassade verbarg, wurde nicht wahrgenommen. Anscheinend nicht einmal von den Eltern des Opfers. In der Personalstelle jedenfalls sammelte man offenbar positive Nachrichten und freute sich über den vermeintlich guten Ausgang der Sache.

Daß man vielleicht absichtlich nicht genau hinschaute, wohl gar aus geistiger Komplizenschaft, dafür sind keine Anzeichen erkennbar. Dennoch wird der Bischof dem im einzelnen nachgehen müssen, oder hat das wahrscheinlich längst getan. Sicher ist, daß künftig noch mehr Sorge getragen werden muß, gefährdete Personen wie Peter Kramer zu begleiten und von Gefahrensituationen strikt fernzuhalten. Da ist schon bei den Seminarien anzusetzen.

Was die Zeit nach Peter Kramers Strafverbüßung und Therapie betrifft, kann man als Außenstehender wenig sagen. Dem Bischof obliegt weiter die Sorge für seinen Priester. Da keine Verstockheit und Uneinsichtigkeit vorliegt, ist eine komplette Entfernung aus dem priesterlichen Dienst nicht von vornherein geboten. Der Bischof muß sich – natürlich nicht öffentlich – schonungslos Gewißheit über die Situation des Peter Kramer verschaffen.

Wenn es weitere Momente außer den bekannt gewordenen Fällen gibt, die einer Eignung im Wege stehen, ist das entsprechend zu berücksichtigen. Wenn Pfarrer Kramer etwa sich gegenüber den betroffenen Jungen immer soweit unter Kontrolle hatte, daß er nie die Grenze zum sodomitischen Akt überschritt, so bleibt die Frage – ich will darüber weder spekulieren noch Gerüchte in die Welt setzen, denn ich weiß davon nichts, nur muß der Bischof das klären –, ob Kramer vielleicht anderswo eventuell aufgestaute Erregung abreagierte, etwa durch Komsumption pornographischen Materials, Stricherkontakte oder was auch immer.

Vielleicht nicht. Dann um so besser. Wenn doch, muß der Bischof das berücksichtigen, wenn er zu entscheiden haben wird, ob Peter Kramer irgendwann eingeschränkt in der Seelsorge – beispielshalber im Krankenhaus oder in einem Nonnenkloster – oder vielleicht besser nur möglichst abgeschirmt in der Diözesanverwaltung eingesetzt werden kann. Klar ist, daß er keinesfalls wieder in der ordentlichen Pfarrseelsorge tätig werden darf und vor Kontakt mit Kindern und Jugendlichen zu schützen ist. Die Beichtbefugnis hat man ihm vermutlich schon entzogen; dabei muß es jedenfalls auch bleiben, außer eventuell in eng abgestecktem Rahmen, wie etwa für ein Nonnenkloster.
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Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Robert Ketelhohn hat geschrieben: von »Sicherungsverwahrung« kann keine Rede sein.
Der Bayerische Rundfunk behauptet dies heute früh ständig in allen Nachrichten :
Der ehemalige Pfarrer von Riekofen muss nach dem Urteil drei Jahre Haft in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt verbringen und kommt anschließend in Sicherungsverwahrung.
Hört sich irgendwie grausam an. :hmm:
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

Nueva
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Beitrag von Nueva »

Raimund Josef H. hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben: von »Sicherungsverwahrung« kann keine Rede sein.
Der Bayerische Rundfunk behauptet dies heute früh ständig in allen Nachrichten :
Der ehemalige Pfarrer von Riekofen muss nach dem Urteil drei Jahre Haft in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt verbringen und kommt anschließend in Sicherungsverwahrung.
Hört sich irgendwie grausam an. :hmm:
Was ist daran bitte grausam???
endlich einmal bekommt ein Straftäter eine einigermaßen gerechte Strafe und scon ist sie grausam :nein: :nein:
der missbrauchte Junge und seine Familie haben höchstwahrscheinlich ihr lebenlang mit den Folgenzu kämpfen.

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Nueva hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:
Hört sich irgendwie grausam an. :hmm:
Was ist daran bitte grausam???
endlich einmal bekommt ein Straftäter eine einigermaßen gerechte Strafe und scon ist sie grausam :nein: :nein:
der missbrauchte Junge und seine Familie haben höchstwahrscheinlich ihr lebenlang mit den Folgenzu kämpfen.
Was vorgefallen ist, ist schlimm! Für alle.

Der ausführlichen Stellungnahme von Robert kann ich mich ansonsten voll und ganz anschliessen.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Vielleicht kann ein Jurist die Sache mit der Sicherungsverwahrung mal erläutern. Ich bin bisher davon ausgegangen, daß Sicherungsverwahrung einerseits nur bei sehr schweren Straftaten in Betracht kommt und daß sie andererseits von einer Unterbringung in der Psychiatrie zu unterscheiden ist.

Da es sich bei den Vorschriften über die Sicherungsverwahrung aber um ein typisches Nazi-Gesetz aus der eugenischen Denkschule handelt, ist alles möglich.
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taddeo
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Beitrag von taddeo »

@ Robert
Mein Posting zum Strafmaß beruhte auf den Angaben, die in der Tagesschau gemacht wurden, aber offenbar nicht ganz korrekt formuliert waren.

Dein Versuch, den Pfarrer und das Bistum in Schutz zu nehmen, ist zwar ehrenwert, aber im konkreten Fall wohl nicht ganz angebracht, sollten die im von mir zitierten Zeitungsartikel gemachten Angaben tatsächlich stimmen (was bei der traditionell kirchenfeindlichen MZ immer bezweifelt werden darf):
Die Mittelbayerische Zeitung hat geschrieben:Der Priester bekam im Jahr 2000 eine Haftstrafe auf Bewährung. Während der dreijährigen Bewährungszeit hätte er nicht mit Jugendlichen arbeiten dürfen. Daran hielt er sich aber nicht. Schon ab 2001 organisierte er in Riekofen Freizeiten für Messdiener. Er machte Fahrten nach Rom oder Ausflüge zur Go-Kart-Bahn. Bei den Jungen versuchte sich der Pfarrer, mit ungewöhnlichen Angeboten beliebt zu machen. So lud er sie zu sich nach Hause ein, um mit ihnen Wasserpfeife zu rauchen und Alkohol zu trinken. (...)

Das Bistum Regensburg hatte den Mann 2004 offiziell zum Pfarrer in Riekofen gemacht. Bischof Gerhard Ludwig Müller hatte den Einsatz des Pfarrers mit einem Gutachten des früheren Therapeuten begründet. Demnach sei der der Priester nicht pädophil gewesen. Der Ärztliche Direktor der Straubinger Forensik, Bernd Ottermann, kam in zwei Gutachten im Jahr 2000 und im aktuellen Verfahren zu einem gänzlich anderen Ergebnis - er stellte eine eindeutige homosexuelle Pädophilie fest.
Wenn das Bistum tatsächlich jederzeit über die Tätigkeiten des Pfarrers auf dem Laufenden war, hätte es zumindest den klaren Verstoß gegen die staatlichen Bewährungsauflagen verhindern müssen (mal ganz unabhängig von jeder kircheninternen Beurteilung des Falles). Dieser eindeutige Rechtsbruch des Ordinariats wird einfach vom Bischof gedeckt. Außerdem beruft sich der Bischof nur auf das für ihn passende Gutachten des Therapeuten, die beiden anderen, die die von dir auch bestrittene Pädophilie bestätigen, ignoriert er einfach - wobei er als Wissenschaftler doch wissen müßte, daß man sich nie aufgrund nur eines Gutachtens eine Meinung bilden darf, ohne Fehleinschätzungen zu riskieren.

Interessant ist bei der ganzen Sache auch, daß der Name von Manfred Müller, dem damaligen Bischof, nie irgendwo auftaucht, obwohl er der Letztverantwortliche in dieser Sache war. Irgendwie schaut das alles ein bißchen sehr nach dem Sprichwort aus, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Noch eine Anmerkung zur Frage möglicher Versäumnisse der Diözesanverantwortlichen im Fall Kramer. Meine gestrigen Ausführungen ergänzend stelle ich fest, daß tatsächlich schwerwiegende Mißstände vorliegen. Ich redete gestern vom Verhalten der Verantwortlichen innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen.

Eine andere Sache – und vom konkreten Fall losgelöst zu betrachten – ist, daß diese Rahmenbedingungen an sich schon der Mißstand sind. Das beginnt bei der Auswahl der Kandidaten für die Seminarien und geht über deren Ausbildung und Verbildung (statt Erziehung) bis zur Behandlung der Priester durch Gemeinden und Ordinariate und zur generelllen und strukturellen Unfähigkeit der Bischöfe, ihrer väterlichen Aufgabe gerecht zu werden.

Dieser fundamentale Mißstand zieht sich durch alle Diözesen in Deutschland, und kein Bischof ist generell von Verantwortung freizusprechen. Aber wer erst kurz im Amt ist, dem ist weniger vorzuwerfen, und – um zum konkreten Fall zurückzukehren – es gibt wohl deutlich schlimmere Diözesen als Regensburg.
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Taddeo hat geschrieben:Mein Posting zum Strafmaß beruhte auf den Angaben, die in der Tagesschau gemacht wurden, aber offenbar nicht ganz korrekt formuliert waren.
Ich blicke da derzeit selber nicht mehr durch. Das soll mal bitte einer unserer Hausjuristen erklären. ;D
Taddeo hat geschrieben:Der Ärztliche Direktor der Straubinger Forensik, Bernd Ottermann, kam in zwei Gutachten im Jahr 2000 und im aktuellen Verfahren zu einem gänzlich anderen Ergebnis - er stellte eine eindeutige homosexuelle Pädophilie fest.
Das habe ich gestern nach meinem Beitrag noch gelesen. Das macht mir allerdings das Gerichtsverfahren eher suspekt, denn die Aussage dieses Ottermann erscheint mir doch einigermaßen unseriös. Seit wann unterscheiden Psychiater nicht mehr zwischen Pädophilie und „Ephebophilie“ bzw. Päderastie? – Die Opfer waren hier nicht vorpubertäre Kinder, sondern heranwachsende Jungen. Das sind zwei verschiedene Krankheitsbilder, die man sauber unterscheiden sollte.
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angelus72
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Beitrag von angelus72 »

Was ich jetzt schreibe wird einigen nicht gefallen, wenn mein Kind so etwas passieren würde, ich würde mir den Pfaffen holen,Ihn in die Kirche schleifen, und Ihn ans Kreuz nageln!Für mich gibt es keinerlei Gnade egal ob sie Krank sind! :sauer:

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ifugao
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Beitrag von ifugao »


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Maria Magdalena
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Beitrag von Maria Magdalena »

Dies ist nun wirklich keine Lösung! Und ich weis leider nur zu gut, was es bedeutet so etwas erleben zu müssen. Aber den " Täter" aufzuzeigen, was man durch seine Tat für sein ganzes weiteres Leben zu leiden hat, kann ihn unter Umständen helfen wirklich über sein Handeln nach zu denken.

Nueva
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Beitrag von Nueva »

angelus72 hat geschrieben:Was ich jetzt schreibe wird einigen nicht gefallen, wenn mein Kind so etwas passieren würde, ich würde mir den Pfaffen holen,Ihn in die Kirche schleifen, und Ihn ans Kreuz nageln!Für mich gibt es keinerlei Gnade egal ob sie Krank sind! :sauer:
Nein Angelus, ich glaub nicht, dass du sowas machen würdest. :nein:
Es ist ein langer Weg, bis sich überhaupt herausstellt, von wem dein Kind missbraucht wird - sowas ist furchtbar peinlich und schmerzhaft.
Zu so einer GEwalttat hat man dann keine Kraft mehr. :hmm:

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Hier ein ziemlich ausführlicher Bericht über den gestrigen Prozeß:

Passauer Neue Presse

Die teils pikanten Details, die da berichtet werden, zeigen doch ziemlich deutlich, daß die Vorfälle als "schwerwiegend" einzustufen sind und daß man dem Ordinariat Regensburg eine gewisse Mitschuld nicht absprechen kann, vor allem was das Verhalten in der Bewährungszeit des Priesters betrifft. Auch über die Persönlichkeit des Priesters selber sind da sehr eindeutige Aussagen zu lesen, die weit über Roberts vorsichtige Beurteilung (s. o.) hinausgehen. Durch das uneingeschränkte Geständnis scheinen diese Vermutungen zudem als Tatsachen erhärtet.

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Noch ein Nachtrag:

Erklärung des Bistums Regensburg

Ich kann mir nicht helfen, aber man verschanzt sich im Ordinariat offenbar hinter formaljuristischen Rechtfertigungen, die sachlich in Ordnung sein mögen, aber ein entscheidendes Kriterium völlig ignorieren: Wenn der Bischof auch ein "Vater" für seine Schutzbefohlenen - Priester wie Gläubige - sein soll (und das soll er, soweit ich in der Theologie gelernt habe), dann hat er auch eine Verantwortung für sie, die über reine Rechtsnormen hinausgeht. Daß er dieser "Vaterrolle" irgendwie nachzukommen gedenkt, ist aus allen bisher veröffentlichten Äußerungen nicht ersichtlich.

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Wenn Pfarrer K. sagen kann, er habe sich in einen 11-jährigen "verliebt", dann zeigt das schon, daß mit dem was nicht stimmt.
Und doch, ich würde sagen, das ist Pädophilie, nicht Hebephilie. Hätte es sich um ein 11-jähriges Mädchen gehandelt, wäre es vielleicht anders (aber trotzdem nicht [Punkt]), denn bei Mädchen setzt die Pubertät früher ein.
Zuletzt geändert von anneke6 am Freitag 14. März 2008, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.

HeGe
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Beitrag von HeGe »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Vielleicht kann ein Jurist die Sache mit der Sicherungsverwahrung mal erläutern. Ich bin bisher davon ausgegangen, daß Sicherungsverwahrung einerseits nur bei sehr schweren Straftaten in Betracht kommt und daß sie andererseits von einer Unterbringung in der Psychiatrie zu unterscheiden ist.
Da muss man unterscheiden. Es gibt isoliert eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik als Maßregel der Besserung und Sicherung. Daneben gibt es die Sicherheitsverwahrung, die grundsätzlich in einer JVA stattfindet. Es kann, je nachdem, wie sich der psychsiche Zustand des Verurteilten darstellt, aber vorrangig die Einweisung in die Psychiatrie zu vollziehen sein.

Das mit der Schwere der Straftat ist ein zu berücksichtigendes Argument, aber es kommt daneben auch immer auf die Gefahr für die Zukunft an. Wenn irgendjemand "nur" ein unbewohntes Haus angesteckt hat, aber für die Zukunft eindeutig zu befürchten ist, dass er notorisch bewohnte Häuser anzündet, kann man ihn trotz der eher geringen Ersttat je nach Lage des Einzelfalls in Sicherungsverwahrung nehmen. Grundsätzlich ist aber gemäß § 66 StGB eine Verurteilung zu mindestens zwei Jahren nötig. Neben den strafrechtlichen Möglichkeiten gibt es zudem auch noch sicherheits- und ordnungsrechtliche Zwangseinweisungen, die sogar völlig ohne vorherige Straftat auskommen, beispielsweise nach den PsychKG der Länder.
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

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angelus72
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Beitrag von angelus72 »

Nein Angelus, ich glaub nicht, dass du sowas machen würdest. :nein:
Es ist ein langer Weg, bis sich überhaupt herausstellt, von wem dein Kind missbraucht wird - sowas ist furchtbar peinlich und schmerzhaft.
Zu so einer GEwalttat hat man dann keine Kraft mehr. :hmm:[/quote]

Ich habe da keine Bedenken,glaub mir ich könnte es :ja:

sofaklecks
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Lächerlich

Beitrag von sofaklecks »

@angelus

Sei mir nicht böse, angelus, aber du machst dich lächerlich. Du verhältst dich wie ein pubertärer Angeber.

Es ist ein grosser Unterschied, ob man einen Verbrecher zur Strecke bringt und dadurch weitere Verbrechen verhindert oder auf einen Hilflosen (und das ist dieser Mensch jetzt) eindrischt.

Generell:
Ich wiederhole den Satz, mit dem ich im Senfthread seinerzeit die Diskussion über diesen Fall losgetreten (und mir prompt Prügel eingefangen) habe: Jemanden, der an Trunksucht leidet, beschäftigt man nach dem Entzug nicht erneut im Schnapsladen. Auch dann nicht, wenn Schnapsverkäufer rar werden.

Der Mann ist krank. Wie man diese Krankheit präzise bezeichnet, kann völlig dahinstehen. Sicher ist nur, dass Menschen, die diese Krankheit haben, immer entsprechend gefährdet sein werden. Sich angesicht der bekannten Tatsachen auf ein Gutachten mit dem bekannten Inhalt herauszureden, ist stümperhaft. Wenn ein erwachsener Mann sich damit verteidigt, er habe (im ersten Fall) nur Doktorspiele gespielt, dann ist das so, wie wenn ein Trinker den Satz von dem Gläschenin Ehren bringt, das niemand verwehren darf. Und dass die christliche Nächstenliebe dem ernsthaft Bereuenden verzeihen muss, ist richtig, berechtigt aber nicht dazu, ihn erneut ihn Versuchung zu führen. Da werden zwei wichtige Dinge miteinander verwechselt, die nicht verwechselt werden dürfen. Der Mann hätte Jugendgruppen scheuen müssen wie der Teufel das Weihwasser.

Und dann immer wieder das Geheule über die kirchenfeindliche Presse. Nein wirklich. Wer so Prügel bettelt, bekommt sie zurecht. Und das Geschwalle von wegen, man wolle sich nicht in das Verfahren mischen. Glaubt jemand, bei einem anderen Angeklagten wäre das Ganze ähnlich abgelaufen? Ein Riesendeal aller Beteiligten und scheinbar Unbeteiligten zur schnellstmöglichen Ausderweltschaffung des Skandals. Nicht dass ich das missbillige. Ich missbillige Äusserungen, man habe nichts tun können, weil man sonst den Vorwurf sich hätte einhandeln können, man wolle in ein Verfahren eingreifen. Schmarrn. Wenn sowas passiert, muss sofort und entschieden reagiert werden. Da stehen die Menschen im Vordergrund, nicht das Verfahren.

Tut mir leid, aber die Mischung von "Wir würden das Ganze am liebsten ungeschehen machen, haben uns aber nichts vorzuwerfen und werden von den Feinden der Kirche verfolgt" ist schlimmer als ein Fehler. Es ist eine Dummheit.

Aber war es nicht Robert, der mal festgestellt hat, Dummheit sei nicht vorwerfbar?

sofaklecks

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ifugao
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Beitrag von ifugao »

Eine kurze Zwischenfrage.
Wie ist zu erklären, daß dieses Bistum ein 7-11 seitiges Gutachten über diesen Priester akzeptiert hat?
Ein vernünftiges Gutachten in solchen Fällen hat einen Umfang von mehreren hundert Seiten.
Hätte das den Mitarbeitern des Bistums nicht klar sein müssen?

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

ifugao hat geschrieben:Eine kurze Zwischenfrage.
Wie ist zu erklären, daß dieses Bistum ein 7-11 seitiges Gutachten über diesen Priester akzeptiert hat?
Ein vernünftiges Gutachten in solchen Fällen hat einen Umfang von mehreren hundert Seiten.
Hätte das den Mitarbeitern des Bistums nicht klar sein müssen?
Wenn man die Mitarbeiter des Bistums teilweise kennt, dann wundert einen das nicht allzu sehr. Ich wüßte nicht, daß da einer als medizinischer oder psychologischer Spezialist aufgefallen wäre, der regelmäßig solche Gutachten in die Finger kriegt und daher deren Qualität beurteilen kann (Ausnahme: der Bischof persönlich. Als ehemaliger Professor und Doktorvater muß er zumindest vom Prinzip her wissen, wann ein Gutachten was taugt). Außerdem hat es ja ins Konzept gepaßt, warum also nachhaken?

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

ifugao hat geschrieben:Eine kurze Zwischenfrage.
Wie ist zu erklären, daß dieses Bistum ein 7-11 seitiges Gutachten über diesen Priester akzeptiert hat?
Ein vernünftiges Gutachten in solchen Fällen hat einen Umfang von mehreren hundert Seiten.
Das ist absoluter Unsinn. Das würde auch nie ein Schwein lesen. Es ist auch nicht einzusehen, was man in diesem Umfang zusammenfaseln sollte. Und das sage ich als notorischer Faselkopp.

Damit ist freilich noch nichts über die Qualität gesagt. Auch ein kurzes Gutachten kann Ѕсhеіßе sein. Aber ein mehrhundertseitiges ist garantiert Ѕсhеіßе.

Abgesehen davon handelte es sich auch nicht um ein vom Bistum beauftragtes Gutachten.
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