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Pontifikalien
Verfasst: Donnerstag 21. Februar 2008, 19:24
von michaelis
Ich habe mal eine Frage an die Rubrizisten unter euch:
Ein Bischof hat das Recht auf die Benutzung der Pontifikalien. Dieses Recht ist aber teilweise eingeschränkt.
So weit ich das bisher verstanden habe, gilt:
-) Brustkreuz, Schulterkragen, Pieolus, ggf. Rochet und Mozetta: jeder Bischof, überall;
-) Mitra: jeder Bischof bei feierlichen Gottesdiensten
-) Stab: der Ordinarius, Andere nur mit seiner Erlaubnis und immer wenn sie Pontifikalhandlungen (Weihe, Firmung, etc.) vornehmen.
-) Pallium: ein Erzbischof, dem es verliehen wurde in seiner Diözese (seiner Provinz?) bei feierlichen Anlässen.
-) Cappa magna: jeder Bischof? (aber nur bei höchsten Feierlichkeiten)
Meine Fragen:
1.: Ist diese Liste soweit vollständig und korrekt?
2.: Was ist mit den "rituellen Pontifikalien", also dem 7. Leuchter auf dem Altar, der Verneigung aller Mitwirkenden in der Liturgie, wenn sie an ihm vorbeigehen oder zu einem Dienst kommen oder gehen, sowie die 2. Händewaschung nach der Kommunion.
3.: Inwieweit trifft das alles auf Äbte zu, die ja in ihrem Kloster auch eine Art Ordinarius sind.
Schon mal Danke für die Antworten.
Verfasst: Donnerstag 21. Februar 2008, 23:47
von cantus planus
Soweit richtig. Zum Stab sei noch bemerkt, dass die krümme beim regierenden Bischof immer zum Volk zeigt. Zelebriert ein Bischof in der Diözese seines Mitbruders, bedarf es einer Erlaubnis, den Stab zu verwenden. Dann wird der Stab allerdings mit der Krümme nach hinten getragen, um zu verdeutlichen, dass der zelebrierende Bischof in diesem Gebiet keine Regierungsgewalt besitzt.
Die Cappa magna ist heute eigentlich nicht mehr in Gebrauch. Allerdings weiss man bei unserem Heiligen Vater nie genau, welches verschollene Utensil er als nächstes wieder zur Geltung bringt.
Eine Verneigung wird üblicherweise eigentlich nur noch vor dem Hauptzelebranten vollzogen, es sei denn, der Bischof nimmt von der Kathedra aus an der Messe teil ("Pontifikalassistenz"). Das kommt allerdings heute nicht mehr vor - und wäre durch die Zelebrationsverpflichtung heute auch fragwürdig.
Äbte führen die Pontifikalien nur innerhalb ihres Klosters, bzw. des Klostergebiets, wenn es sich um einen
abbas nullius handelt.
Zu den Gepflogenheiten in der Außerordentlichen Form kann ich jetzt nichts sagen, da müsste ich sicherheitshalber ein paar Bücher wälzen, bevor ich Unfug verbreite.
Aber da kann vielleicht jemand aus der Sakramentskapelle helfen?
Re: Pontifikalien
Verfasst: Freitag 22. Februar 2008, 00:39
von Maurus
michaelis hat geschrieben:
-) Pallium: ein Erzbischof, dem es verliehen wurde in seiner Diözese (seiner Provinz?) bei feierlichen Anlässen.
Provinz (Ausnahme: der Bischof von Rom).
-) Cappa magna: jeder Bischof? (aber nur bei höchsten Feierlichkeiten)
Nur in der eigenen Diözese.
Meine Fragen:
1.: Ist diese Liste soweit vollständig und korrekt?
Da wäre noch der Ring, der immer getragen werden kann, außer am Karfreitag.
2.: Was ist mit den "rituellen Pontifikalien", also dem 7. Leuchter auf dem Altar, der Verneigung aller Mitwirkenden in der Liturgie, wenn sie an ihm vorbeigehen oder zu einem Dienst kommen oder gehen, sowie die 2. Händewaschung nach der Kommunion.
Sieben Leuchter sind vorgeschlagen für den Einzug und den Auszug.
Wer in der Liturgie einen Dienst ausübt verneigt sich vor dem Bischof, aber nur vor dem Haupt-Zelebranten.
3.: Inwieweit trifft das alles auf Äbte zu, die ja in ihrem Kloster auch eine Art Ordinarius sind.
Ich kenne es nur so, dass die Äbte bei feierlichen Messen ebenfalls die Pontifikalien verwenden, auch außerhalb des Klosterbereichs.
Verfasst: Freitag 22. Februar 2008, 09:19
von michaelis
Danke für die schnellen Antworten.
Meine Frage zum 7. Leuchter auf dem Altar (der steht sogar im Messbuch)
AEM:
79. Der Altar soll mit wenigstens einem Tuch bedeckt werden. Auf dem Altar oder in seiner Nähe sollen das Kreuz und zwei oder vier oder sechs oder, wenn der Ortsbischof die Messe feiert, sieben Leuchter mit brennenden Kerzen aufgestellt werden. Leuchter und Kreuz können in der Einzugsprozession mitgetragen werden. Das Evangelienbuch kann auf den Altar gelegt werden, falls es vom Lektor unterschieden ist und nicht in der Einzugsprozession mitgetragen wird.
(in der GRM analog)
und den anderen Riten bezog sich insbesondere auf die Unterscheidung Ordinarius / Nicht-Ordinarius.
Aus dem Zitat aus der AEM könnte man darauf schließen, daß zumindest der Leuchter nur dem Ordinarius zusteht. Oder gibt es da eine ähnliche Regelung wie beim Stab, der ja immer bei Pontifikalhandlungen (die ja widerum der Erlaubnis des Ordinarius bedürfen) getragen werden darf/muß.
Übrigens:
@ Cantus:
Das mit der Krümme ist meines Wissens nach durch das Zeremoniale von 1984 ausdrücklich weggefallen.
Und die Cappa magna hättest du 2005 in Köln an Em. Pell sehen können. Die Fotos gingen auch durchs Netz. Auch Mons. Sabbath trägt sie regelmäßig (und auch noch mit Hermelin).
Re: Pontifikalien
Verfasst: Freitag 22. Februar 2008, 11:36
von Linus
Maurus hat geschrieben:Ich kenne es nur so, dass die Äbte bei feierlichen Messen ebenfalls die Pontifikalien verwenden, auch außerhalb des Klosterbereichs.
Sind wohl Stiftspfarren, oder eine Territorialabtei.
Verfasst: Samstag 23. Februar 2008, 11:00
von cantus planus
michaelis hat geschrieben:@ Cantus:
Das mit der Krümme ist meines Wissens nach durch das Zeremoniale von 1984 ausdrücklich weggefallen.
Oh, da habe ich was verpasst. Aber ich kenne Bischöfe, die sich immer noch an diesen schönen Brauch halten.
Ottaviani würde sagen, ich bin eben Krypto-Tradi.

Verfasst: Dienstag 26. Februar 2008, 00:09
von Maurus
michaelis hat geschrieben:
Übrigens:
@ Cantus:
Das mit der Krümme ist meines Wissens nach durch das Zeremoniale von 1984 ausdrücklich weggefallen.
Das ist gut möglich. Im aktuellen Zeremoniale ist mW nur nur noch zu lesen, dass die Krümme nach vorne zu richten ist.
Und die Cappa magna hättest du 2005 in Köln an Em. Pell sehen können. Die Fotos gingen auch durchs Netz. Auch Mons. Sabbath trägt sie regelmäßig (und auch noch mit Hermelin).
Pell ist Kardinal, da gelten andere Gesetze. Wer ist Sabbath? Meinst du den Patriarchen von Jerusalem? Da dürften auch Sonderregeln gelten.
@ Linus: Nein, es waren keine Äbte einer Territorialabtei. Allerdings war es eine Firmung, vielleicht gibt's da ja Ausnahmen?
Verfasst: Dienstag 26. Februar 2008, 06:53
von Robert Ketelhohn
Maurus hat geschrieben:… Mons. Sabbath …
… Wer ist Sabbath? Meinst du den Patriarchen von Jerusalem? …
Den wird er wohl meinen. Heißt aber Sabbah.
Verfasst: Dienstag 26. Februar 2008, 08:42
von michaelis
Maurus hat geschrieben:Pell ist Kardinal, da gelten andere Gesetze.
Stimmt, für Kardinäle gelten Sonderrechte. In Bezug auf die Cappa magna aber m.W. nach nur bezüglich der Farbe (und des Materials?).
Maurus hat geschrieben:Wer ist Sabbath? Meinst du den Patriarchen von Jerusalem? Da dürften auch Sonderregeln gelten.
Genau den meine ich. Sorry, wie Robert schon verbessert hat, heißt er Sabbah.
Und die Sonderregeln beziehen sich in diesem Fall wohl nur auf den Hermelin.
Verfasst: Dienstag 26. Februar 2008, 09:12
von iustus
michaelis hat geschrieben:Danke für die schnellen Antworten.
Meine Frage zum 7. Leuchter auf dem Altar (der steht sogar im Messbuch)
AEM:
79. Der Altar soll mit wenigstens einem Tuch bedeckt werden. Auf dem Altar oder in seiner Nähe sollen das Kreuz und zwei oder vier oder sechs oder, wenn der Ortsbischof die Messe feiert, sieben Leuchter mit brennenden Kerzen aufgestellt werden. Leuchter und Kreuz können in der Einzugsprozession mitgetragen werden. Das Evangelienbuch kann auf den Altar gelegt werden, falls es vom Lektor unterschieden ist und nicht in der Einzugsprozession mitgetragen wird.
(in der GRM analog)
und den anderen Riten bezog sich insbesondere auf die Unterscheidung Ordinarius / Nicht-Ordinarius.
Aus dem Zitat aus der AEM könnte man darauf schließen, daß zumindest der Leuchter nur dem Ordinarius zusteht.
Wir sollten in diesem Zusammenhang vom besser vom
Ortsbischof sprechen statt vom Ordinarius. Nur der ist in in der zitierten AEM-Bestimmung gemeint.
Der Begriff Ortsordinarius ist weiter (er umfasst auch den Generalvikar) und der Begriff Ordinarius ist noch weiter (auch Äbte sind Ordinarien, ebenso wie alle Obere klerikaler Institute päpstlichen Rechts).
Verfasst: Dienstag 26. Februar 2008, 09:29
von michaelis
Demzufolge gebührt der 7. Leuchter also nur dem Ortsbischof und z.B. nicht dem Abt in seinem Kloster.
Genau darauf zielte ja meine Frage.
Verfasst: Dienstag 26. Februar 2008, 09:36
von iustus
michaelis hat geschrieben:Demzufolge gebührt der 7. Leuchter also nur dem Ortsbischof und z.B. nicht dem Abt in seinem Kloster.
Jedenfalls nicht allen Ordinarien. Soviel ist sicher. Jetzt müsste man schauen, ob es für Äbte diesbezüglich sonst irgendwo Bestimmungen gibt. Das halte ich für unwahrscheinlich.
Verfasst: Mittwoch 27. Februar 2008, 20:44
von Maurus
michaelis hat geschrieben:Maurus hat geschrieben:Pell ist Kardinal, da gelten andere Gesetze.
Stimmt, für Kardinäle gelten Sonderrechte. In Bezug auf die Cappa magna aber m.W. nach nur bezüglich der Farbe (und des Materials?).
Das kann ich leider nicht hundertprozentig sagen, aber mit Blick auf ie sonstigen Privilegien der Kardinäle könnte ich mir durchaus vorstellen, dass sie die Cappa magna überall benutzen dürfen, die Bischofskirche eines anderen Bischofs mal ausgenommen.
Verfasst: Mittwoch 27. Februar 2008, 23:57
von Chiara
Hier im Paderborner Dom gibt es nach wie vor den Brauch mit der Krümme - und zwar nicht nur durch den Zelebranten/Weihbischof beachtet, sondern auch durch die entsprechenden Bischofsdienste. Es kommt gelegentlich vor, dass ein Aushilfs-Zeremoniar dem Baculifer den Hirtenstab eines Weihbischofs so reicht, dass die Krümme zum Volk zeigt, und der entsprechende Domministrant nach einem kritischen Blick den Stab wieder richtig dreht - mit Krümme zu sich...
Die zweite Händewaschung ist vor einigen Jahren wieder eingeführt worden - zu Recht, wie ich finde. Zelebriert der Erzbischof und wird er vom Portal abgeholt und coram populo angekleidet, dann wäscht er auch vor dem Anlegen der Gewänder am Ankleidethron die Hände. - Fürs Pontifikalamt gibt es außerdem spezielle Lavaboschalen und -kannen in der Größenordnung eines großen Taufsets, aus dem Nachlass eines der Fürstbischöfe.
Eine anderer kleiner Unterschied zwischen Priester und Bischof als Zelebrant ist bei uns, dass ein Bischof auch bei der gewöhnlichen Bischofsmesse, also ohne Pontifikalien, das Messbuch auch zum Schlussgebet gebracht bekommt - der Priester nur zum Tagesgebet.
Dann zu der Verneigung: Es gibt bei uns einige Tage, an denen der Erzbischof im Chorgestühl an der Messfeier teilnimmt, aber nicht selbst zelebriert (das tut in der Regel der Dompropst). Es geht um Aschermittwoch (da empfängt er als erster das Aschenkreuz und spendet es dann dem Domkapitel, der Assistenz usw.), Karfreitag (da zelebriert einer der Weihbischöfe), Allerseelen (da ist er Offiziant der Gräbersegnung nach der Messe) und den Todestag des vorigen Erzbischofs (da leitet er danach das Totengebet in der Bischofsgruft). Gelegentlich auch weitere Tage, z.B. Palmsonntag.
Da der Zelebrant und die Assistenz beim Einzug an der Stalle des Erzbischofs vorbeigehen, ist es üblich, dass die Prozession vor der Stalle stoppt, alle sich vor dem Erzbischof verneigen und dann weiterziehen. Er wird auch mit einer separaten Inzens bei der Gabenbereitung bedacht, und zwar nach dem Hauptzelebranten und evt. den Konzelebranten und vor dem Domkapitel und dem Volk.
Verfasst: Donnerstag 28. Februar 2008, 00:21
von cantus planus
Wie schön! Es sind die kleinen Zeichen, die die Liturgie lebendig machen.
Verfasst: Donnerstag 28. Februar 2008, 06:41
von iustus
Chiara hat geschrieben:
Eine anderer kleiner Unterschied zwischen Priester und Bischof als Zelebrant ist bei uns, dass ein Bischof auch bei der gewöhnlichen Bischofsmesse, also ohne Pontifikalien, das Messbuch auch zum Schlussgebet gebracht bekommt - der Priester nur zum Tagesgebet.
Ja, wie macht es der Priester denn beim Schlussgebet? Holt er sich selbst das Messbuch? In unserer kleiinen Dorfkirche bekommt es der Priester auch zum Schlussgebet gebracht.
Verfasst: Freitag 29. Februar 2008, 21:43
von Chiara
Er geht zum Altar. Auch das hat ja Sinn, weil das Schlussgebet ja im Prinzip die Kommunionspendung abschließt. Deswegen ist beides möglich - und dann kann man ja nach Weihegrad ein bisschen variieren...

Verfasst: Freitag 29. Februar 2008, 21:54
von Chiara
cantus planus hat geschrieben:Wie schön! Es sind die kleinen Zeichen, die die Liturgie lebendig machen.
Oh ja...
Ich kann gar nicht mehr die Karmetten erwarten...
Bevor jetzt welche schimpfen: Klar ist Liturgie kein Folklore-Spektakel (bzw. wenn sie dazu wird, hat man was falsch gemacht). Aber wenn diese kleinen Zeichen einem mit ihrer inneren Bedeutung vor Augen stehen, macht Liturgie/liturgischer Dienst auch unglaublich viel Freude. Man sieht es sogar an den (wenigen) kleinen Domministranten (wir haben vor allem Erwachsene und ältere Jugendliche), mit wieviel Spaß sie bei der Sache sind - obwohl in Sachen Jugendarbeit logischerweise nicht viel passiert. Und die Kleinen sind es wohl auch, die am lautesten protestieren würden, wenn man z.B. die Reverenz vor der Erzbischöflichen Stalle oder den Abholritus weglassen würde...
Kleine Anekdote: An einigen wenigen Tagen (Weihnachtsfest, Ostersonntag und Äußere Feier der Rückführung der Reliquien des hl. Liborius) gibt es vor dem Ponti noch die lateinische Terz. Letztes Jahr ist sie am Herbstliborisonntag ausgefallen. Kommentar eines jugendlichen Domministranten: "Ohne Pontifikalterz? Dann lohnt sich ja fast das Fest nicht mehr..."
ablauf eines pontifikalamtes
Verfasst: Montag 5. Mai 2008, 11:04
von seccovenis
hallo!
ich stehe in einer etwas verzweifelten situation. und zwar: ich muss bei einem pontifikalamt in drei wochen als zeremoniar tätig sein. mein problem: ich stamme aus einer kleinen pfarre auf dem land und habe in etwa erst drei mal (als kaplan) bei einem pontifikalamt ministriert.
mit dem ablauf einen hochamtes bin ich bestens vertraut, jedoch weiß ich nicht sehr genau, wann und wie ich dem zelebranten die mitra aufsetzen und abnehmen mussoder wann ich ihm den stab reichen muss, oder was ich sonst noch beachten muss.
gibt es irgendwo im internet einen detailierten ablauf eines pontifikalamtes oder kann mir von euch bitte jemand helfen.
[Punkt]
Re: Pontifikalien
Verfasst: Donnerstag 2. April 2009, 11:35
von Juergen
S.E. Paul Cremona, Erzbischof von Malta

Re: Pontifikalien
Verfasst: Freitag 22. Mai 2009, 09:26
von cantus planus
Ich hatte gestern zufällig Gelegenheit, die Einführung des neuen Erzbischofs von Westminster auf EWTN mitzuerleben. Ein sehr schöner Gottesdienst.
Die Engländer können das einfach!
NLM hat heute einige schöne Bilder vom Gottesdienst:
http://www.newliturgicalmovement.org/2 ... d-and.html
Re: Pontifikalien
Verfasst: Freitag 22. Mai 2009, 10:30
von michaelis
cantus planus hat geschrieben:Ich hatte gestern zufällig Gelegenheit, die Einführung des neuen Erzbischofs von Westminster auf EWTN mitzuerleben. Ein sehr schöner Gottesdienst.
Die Engländer können das einfach!
Nachdem was ich über die englische Kirchenmusik gehört habe und wie ich deine Vorlieben aus dem Forum kenne, währest du wahrscheinlich auch bei einer Radio-Übertragung "hin und weg" gewese. :schmunzel:
Aber da du die Übertragung gesehen hast. Wann hat ++Nichols das Pluviale gegen die Kasel getauscht?
Und für "Pontifikalien" etwas oT, aber: tragen die Kapitulare von Westminster eine Mozetta "mit Anhang" oder eine "Mini-Cappa"?
Re: Pontifikalien
Verfasst: Montag 25. Mai 2009, 13:03
von cantus planus
Jetzt gibt es übrigens auch ein Video der Einführung:
http://www.newliturgicalmovement.org/2 ... ed-in.html
@ michaelis: den Moment des "Garderobenwechsels" habe ich leider verpasst. Ich musste zwischendurch mal kurz weg. Die Kapitulare dürften wohl eine Sonderform der Mozetta tragen. Hat sich möglicherweise aus der Manteletta entwickelt, die man vielleicht im Chorgestühl aus praktischen Gründen hochschlug. So würde ich es mir - ohne den genauen Hintergrund zu kennen - erklären. Cappa würde ich eher ausschließen.
Jetzt fehlt uns der gute Stephen Dedalus wieder schmerzhaft, den wir darauf ansetzen könnten.
