incarnata hat geschrieben:
...
Vor kurzem wurden die Alten und Kranken in der Pfarrei mal wieder zur Krankensalbung eingeladen mit dem Zusatz: anschliessend gemütliches Beisammensein im Pfarrheim bei Kaffee und Kuchen.Meine Mutter(85) empfindet so etwas als ungehörig;hat auch noch ein bisschen die alte Vorstellung vom Sterbesakrament im Hinterkopf....Wie seht Ihr solche Praktiken ?
Nun, einmal habe ich selber die Krankensalbung empfangen, in einer Situation, in der es mir ziemlich dreckig ging.
Sie bedeutete mir die Gewissheit, daß Gott mich nicht unbedingt von der Krankheit befreit, mir aber hilft, damit zurechtzukommen.
An Kaffeetrinken hätte ich keinen Moment gedacht, weil ich nach der Segnung schlicht anfing zu heulen - vor Freude und Erleichterung.
Solche "Kombinationen" halte ich für unverschämt.
Gruß,Pit
Bei allem Respekt vor deiner persönlichen Erfahrung, geht es hier doch um eine andere Situation: Hier werden Alte und Kranke zum Sakramentenempfang in die Kirche eingeladen mit anschließendem gemütlichen Beisammensein im Pfarrheim. Das Wort unverschämt trifft den Sachverhalt nicht.
Auch in unserem Caritas-Altenheim wird den Bewohnern in der nächsten Woche das Sakrament der Krankensalbung in unserer Hauskapelle angeboten.
Der Tod ist in so einem Haus oft sehr nah. Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht Heimbewohner sterben.
Totzdem werden wir auch an diesem Tag ganz normal weiterleben.
Kaffee austeilen und auch Kuchen essen.
Pit und auch noch jemand hier haben davon berichtet,wie sie den Empfang des
Sakraments der Krankensalbung ganz tief als wirkliche Stärkung in der Situation schwerer Krankheit erfahren haben-und danach war ihnen nicht sofort wieder nach weltlichen Genüssen zu Mute.Liegt eben hierin nicht der eigentliche Sinn dieses
Sakraments,das doch darauf zurückgeht,daß Jesus und die Apostel den Kranken die Hand auflegten: der wirklich akut oder auch der chronisch Kranke,der eine hohe Wahrscheinlichkeit hat,in lebensbedrohliche Situationen zu kommen empfängt es zur Stärkung auf dem Weg-entweder ins ewige oder zurück ins irdische Leben.Liegt das Problem nicht darin dass-statt individuell im Einzelfall- das Sakrament aus organisatorischen Gründen jetzt oft einfach so en bloc an Senioren und chronisch Kranke verabreicht wird-und wer ist schon nicht chronisch krank in irgendeiner Weise ?Erst dieser Gruppenaufmarsch Halbgesunder führt dann zu Kaffee-und Kuchengelüsten,statt Besinnung und Innerlichkeit.
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)
Ich finde, das kommt wirklich auf den einzelnen Fall an. Wie ich schon andeutete, ich empfand damals den Imbiß nach der Krankensalbung auch sehr stärkend — fast so gut wie das, was man beim Roten Kreuz bekommt!
Und ich denke tatsächlich, daß man auch bei psychischen Problemen die Krankensalbung empfangen kann. Wenn man schwere Depressionen hat und selbstmordgefähred ist, ist das Leben doch auch bedroht, oder?
Auf jeden Fall sollte der Priester niemanden von der Krankensalbung wegschicken und sagen: "Du bist doch gar nicht richtig krank…" Denn es ist schier unmöglich, als Außenstehender eine Diagnose zu stellen.
incarnata hat geschrieben:Liegt das Problem nicht darin dass-statt individuell im Einzelfall- das Sakrament aus organisatorischen Gründen jetzt oft einfach so en bloc an Senioren und chronisch Kranke verabreicht wird-und wer ist schon nicht chronisch krank in irgendeiner Weise ?Erst dieser Gruppenaufmarsch Halbgesunder führt dann zu Kaffee-und Kuchengelüsten,statt Besinnung und Innerlichkeit.
Dieses Problem ließe sich lösen, in dem man häufiger (bzw. überhaupt mal) die Gelegenheit zu persönlichem Gebet mit Segnung anbietet. Dies bietet die Möglichkeit, in bestimmten Anliegen - also auch bei nicht so schweren Krankheiten - für sich beten und sich segnen zu lassen.
Gerade bei einem Seniorennachmittag, wo bisher die Krankensalbung gesammelt gespendet wird, wäre eine Segnungsmöglichkeit sinnvoll. Die Krankensalbung bliebe besonders schweren Fällen vorbehalten und könnte individuell gespendet werden.
[Die folgenden Beiträge wurden aus dem Thread zur Entwicklung oin Wigratzbad (Sakramentskapelle) abgetrennt und hierher transferiert. Ecce als Mod.]
Jetzt mal so aus dem Bauch heraus gefällt mir das aber auch nicht mit den Massenkrankensalbungen. Wenn die Leute von weither kommen und in eine Messe gehen können, sind sie offenbar nicht so sterbenskrank.
Daß bei älteren Menschen die Wahrscheinlichkeit höher ist als bei jüngeren, in absehbarer Zeit zu sterben, ist m.E. noch kein Grund für eine prophylaktische Krankensalbung.
Wobei man andererseits ja heute nicht mehr von einer "letzten Ölung" spricht, sondern mehr betont, daß die Krankensalbung auch heilenden Charakter hat. Als häretisch würde ich's daher sicher nicht bezeichnen, aber fördern würde ich's persönlich jetzt auch nicht.
Firmian hat geschrieben:Jetzt mal so aus dem Bauch heraus gefällt mir das aber auch nicht mit den Massenkrankensalbungen. Wenn die Leute von weither kommen und in eine Messe gehen können, sind sie offenbar nicht so sterbenskrank.
Die Krankensalbung wird nicht mehr als "Letzte Ölung" gespendet. Insofern wundere ich mich, wie traditionalistisch hier die Liberalen auf einmal wieder sind.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Firmian hat geschrieben:Jetzt mal so aus dem Bauch heraus gefällt mir das aber auch nicht mit den Massenkrankensalbungen. Wenn die Leute von weither kommen und in eine Messe gehen können, sind sie offenbar nicht so sterbenskrank.
Die Krankensalbung wird nicht mehr als "Letzte Ölung" gespendet. Insofern wundere ich mich, wie traditionalistisch hier die Liberalen auf einmal wieder sind.
Die Benennung hat sich geändert; Lebensgefahr ist aber nach wie vor Voraussetzung für die Spendung (can. 1004 § 1 CJC).
cantus planus hat geschrieben: Insofern wundere ich mich, wie traditionalistisch hier die Liberalen auf einmal wieder sind.
Mit "den Liberalen" meinst Du aber nicht mich, oder? Das höre ich sonst eher selten über mich....
Nein. Ich meinte die Herrschaften in Augsburg. Seit Jahrzehnten wird - ungeachtet dem Hinweis, den Berolinensis gebracht hat - in den Seminaren und in Liturgikvorlesungen etwas anderes gelehrt. Und nun auf einmal entdeckt man wieder das Kirchenrecht, wenn es um eine Gebetsstätte geht, die als eher konservativ einzuordnen ist.
Einem gewissen Pfarrer in Schweinfurt das Handwerk zu legen, war hingegen offensichtlich nicht möglich.
Ich halte das alles nicht für Zufall.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Als liturgisch nicht erlaubt bezeichnet es ein anderer, Busfahrten zu Krankensalbungsmessen anzubieten, wie dies offenbar in Wigratzbad der Fall ist.
Wie sollen die Kranken denn sonst zu der Messe kommen als mit dem Bus?! Außerdem bietet nicht jede Gemeinde eine Krankensalbung an. Bei uns früher geschah es nur einmal im Jahr.
Mmmh. Jetzt ärgert mich ja doch, dass ich mir das ganze nicht angeschaut habe, um mitreden zu können.
Ich mache mir allmählich wirklich große Sorgen. Pfr. Meir hatte uns zu Beginn der Exerzitien bei seiner Begrüßung auch um das Gebet für Wigratzbad gebeten. Er schien mir sorgenvoll zu sein.
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»
Als liturgisch nicht erlaubt bezeichnet es ein anderer, Busfahrten zu Krankensalbungsmessen anzubieten, wie dies offenbar in Wigratzbad der Fall ist.
Wie sollen die Kranken denn sonst zu der Messe kommen als mit dem Bus?! Außerdem bietet nicht jede Gemeinde eine Krankensalbung an. Bei uns früher geschah es nur einmal im Jahr.
Ein schwerer Mißbrauch:
Cann. 1001, 1003 § 2 CJC hat geschrieben:Die Seelsorger und die Angehörigen der Kranken haben dafür zu sorgen, daß die Kranken zur rechten Zeit die Hilfe dieses Sakraments erfahren.
Die Pflicht und das Recht, die Krankensalbung zu spenden, haben alle Priester, denen die Seelsorge aufgetragen ist, gegenüber den Gläubigen, die ihrer pflichtmäßigen Sorge anvertraut sind
Gottesdienst für Senioren mit Einladung zur Krankensalbung
Beginn: 2.5.211, 14:
Ab 15. Uhr gemütliches Zusammensein mit Kaffee und Kuchen.
Unser Haus der Begegnung ist besonders behindertenfreundlich!
Wer Fahrgelegenheit benötigt, soll sich bitte im Pfarrbüro melden.
Passend dazu:
Beim Kapuzineressen hat Pater Placidus etwas zuviel gegessen und getrunken. Plötzlich sinkt er unter den Tisch. Der Pater Guardian schickt sofort einen Mitbruder nach dem heiligen Öl, doch da tönt es unter dem Tisch hervor: "Um Gottes Willen, nichts fettes mehr!"
Berolinensis hat geschrieben:Ein schwerer Mißbrauch:
Sehr richtig!
Mit solchem Mißbrauch setzt der Priester sich der Gefahr aus das Sakrament ungültig zu spenden, wofür in den hier geschilderten Fällen natürlich einzig die Verantwortung dafür bei ihm selbst liegt.
(Als einem sogenannten "Sakrament der Lebenden" geht der "Letzten Ölung" gewöhnlich auch die Ablegung der hl. Beichte voraus.)
Firmian hat geschrieben:Jetzt mal so aus dem Bauch heraus gefällt mir das aber auch nicht mit den Massenkrankensalbungen. Wenn die Leute von weither kommen und in eine Messe gehen können, sind sie offenbar nicht so sterbenskrank.
Die Krankensalbung wird nicht mehr als "Letzte Ölung" gespendet. Insofern wundere ich mich, wie traditionalistisch hier die Liberalen auf einmal wieder sind.
Die Benennung hat sich geändert; Lebensgefahr ist aber nach wie vor Voraussetzung für die Spendung (can. 1004 § 1 CJC).
Wie ist denn "Lebensgefahr" näherhin definiert? Gibt es keine weiteren liturgischen Bestimmungen, wie und in welchem Rahmen (innerhalb oder außerhalb einer Eucharistiefeier) sogenannte Massenkrankensalbungen gespendet werden dürfen? Dieses Sakrament wird auch in sogenannten charismatischen Heilungsgottesdiensten massenweise gespendet.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Wie ist denn "Lebensgefahr" näherhin definiert?
Da gibt es keine genaue Definition. Ärztliche Fachauskunft, Hausverstand und Vermeidung kleinlicher Ängstlichkeit sollten in der Beurteilung des Einzelfalls zusammenspielen.
In den Bestimmungen des "Ordo unctionis infirmorum" finden sich einige Anmerkungen in den Nummern 8, 10 & 11.
Aus Nr. 8:
Demnach soll mit allem Eifer und aller Sorgfalt diese heilige Salbung den gläubigen, die sich wegen Krankheit oder Altersschwäche in einem bedrohlich angegriffenen Gesundheitszustand befinden, gespendet werden
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Gibt es keine weiteren liturgischen Bestimmungen, wie und in welchem Rahmen (innerhalb oder außerhalb einer Eucharistiefeier) sogenannte Massenkrankensalbungen gespendet werden dürfen?
In allen anderen Fällen (überpfarrliche Krankentage, Krankenwallfahrten u. ä.) muss jede einzelne Feier spätestens 14 Tage vorher angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, wie die individuelle Vorbereitung des Empfängers sichergestellt ist, wie die Feier gestaltet werden soll, welche Priester für die Spendung des Sakramentes der Krankensalbung vorgesehen sind und wie die Information der Heimatpfarrei gesichert ist. Die gemeinsame Feier darf die Einzelspendung nicht verdrängen.
Berolinensis hat geschrieben:Ein schwerer Mißbrauch:
Cann. 1001, 1003 § 2 CJC hat geschrieben:Die Seelsorger und die Angehörigen der Kranken haben dafür zu sorgen, daß die Kranken zur rechten Zeit die Hilfe dieses Sakraments erfahren.
Die Pflicht und das Recht, die Krankensalbung zu spenden, haben alle Priester, denen die Seelsorge aufgetragen ist, gegenüber den Gläubigen, die ihrer pflichtmäßigen Sorge anvertraut sind
Die Spendung der Letzten Ölung gehört übrigens zu den vom Kirchenrecht besonders betonten AmtsPFLICHTEN des Pfarrers. Kommt er ihr nicht gewissenhaft nach, liegt neben dem Mangel an Seeleneifer und Hirtensorge, auch eine Amtspflichtverletzung vor.
Can. 530 — Dem Pfarrer in besonderer Weise aufgetragene Amtshandlungen sind folgende:
[...]
3° die Spendung der Wegzehrung sowie der Krankensalbung, unbeschadet der Vorschrift des can.1003, §§ 2 und 3, und die Erteilung des Apostolischen Segens;
cantus planus hat geschrieben:Seit Jahrzehnten wird - ungeachtet dem Hinweis, den Berolinensis gebracht hat - in den Seminaren und in Liturgikvorlesungen etwas anderes gelehrt.
So kenne ich es auch; dass die Beschränkung der Krankensalbung auf lebensbedrohliche Krankheitszustände beschränkt ist, lese ich hier soeben auch zum ersten Mal.
Handelt es sich bei der allgemein üblichen Praxis um pure Gesetzlosigkeit, oder kann man das auch kirchenrechtlich rechtfertigen?
Zum Sakrament der Krankensalbung gibt es für mich gar keinen Grund, des Langen und Breiten darüber zu diskutieren:
Jeder Pfarrer hat die Aufgabe und Pflicht, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Angehörige dann, wenn es der Kranke selbst nicht mehr recht kann, rechtzeitig den Empfang der Krankensalbung erbitten.
Da zum Empfang eines Sakraments grundsätzlich der Stand der heiligmachenden Gnade erforderlich ist, gehört an den Anfang der Sakramentsspendung immer erst die Möglichkeit zur Ablegung einer Beichte. Deshalb vor allem die Rechtzeitigkeit, wenn also der Kranke noch einigermaßen disponiert ist.
Der Zusammenhang mit einer Lebensbeichte gebietet also, dass die Krankensalbung einzeln gespendet wird.
Das Angebot einer allgemeinen Krankensalbung im Rahmen einer Messfeier oder eines sonstigen Gottesdienstes ist dem entgegengesetzt und würde von mir immer abgelehnt. Es sei denn in einer Notzeit oder unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben einer ganzen Gruppe.
Auch der Sterbeablass und der päpstliche Segen wird jedem einzeln gespendet.
Alles andere führt meiner Meinung nach nur zur weiteren "Verdunstung" des rechten Sakramentenempfangs.
+L.
Christus mein Leben, Maria meine Hoffnung, Don Bosco mein Ideal!
Lupus hat geschrieben:
Da zum Empfang eines Sakraments grundsätzlich der Stand der heiligmachenden Gnade erforderlich ist, gehört an den Anfang der Sakramentsspendung immer erst die Möglichkeit zur Ablegung einer Beichte. Deshalb vor allem die Rechtzeitigkeit, wenn also der Kranke noch einigermaßen disponiert ist.
+L.
Kann die Krankensalbung auch gespendet werden, wenn die Ablegung der Beichte durch den Kranken nicht mehr möglich ist? Die Einfügung von "grundsätzlich" deutet auf entsprechende Ausnahmen hin oder verstehe ich das falsch?
Clemens hat geschrieben:... kann man das auch kirchenrechtlich rechtfertigen?
Can. 1004 — § 1. Die Krankensalbung kann dem Gläubigen gespendet werden, der nach Erlangung des Vernunftgebrauchs aufgrund von Krankheit oder Altersschwäche in Gefahr gerät.
§ 2. Dieses Sakrament kann wiederholt werden, wenn der Kranke nach seiner Genesung neuerdings schwer erkrankt oder wenn bei Fortdauer derselben Krankheit die Gefahr bedrohlicher geworden ist.
Can. 1005 — Im Fall eines Zweifels darüber, ob der Kranke den Vernunftgebrauch erlangt hat, ob er gefährlich erkrankt ist oder ob der Tod schon eingetreten ist, ist dieses Sakrament zu spenden.
Unmittelbare Lebensgefahr ist definitiv KEIN Erfordernis.
Ich war es gewohnt (evangelisch-hochkirchlich, wie katholisch), die Krankensalbung auch als "Heilmittel" bei schwerwiegenden Krankheiten anzusehen und anzuwenden.
Also z.B. eine neu diagnostizierte Krebserkrankung, oder chronische Krankheiten. Das ist demnach kirchenrechtlich nicht in Ordnung?
Clemens hat geschrieben:Ich war es gewohnt (evangelisch-hochkirchlich, wie katholisch), die Krankensalbung auch als "Heilmittel" bei schwerwiegenden Krankheiten anzusehen und anzuwenden.
Also z.B. eine neu diagnostizierte Krebserkrankung, oder chronische Krankheiten. Das ist demnach kirchenrechtlich nicht in Ordnung?
Blöde Frage: Seit wann wird die Krankensalbung evangelisch-hockirchlich praktiziert?
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
taddeo hat geschrieben:Unmittelbare Lebensgefahr ist definitiv KEIN Erfordernis.
Aber wie ist denn nun das mancherorts praktizierte "Angebot" einer Art Massenkrankensalbung im Rahmen einer Messfeier oder eines sonstigen Gottesdienstes aus kirchenrechtlicher Sicht zu bewerten? In unserem Dekanat weitet sich dieses Phänomen im Rahmen sogenannter "Heilungsgottesdienste" immer weiter aus, vorzugsweise und bezeichnenderweise in der Pfingstoktav.
Von einer entsprechenden Hinführung mit dem Hinweis auf die notwendigen Disposition zum Sakramentenempfang und der von Lupus erwähnten Möglichkeit zur Ablegung einer der Krankensalbung vorausgehenden Beichte ist in diesem "charismatischen" Rahmen der Krankensalbung natürlich nicht die Rede.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)
Clemens hat geschrieben:Ich war es gewohnt (evangelisch-hochkirchlich, wie katholisch), die Krankensalbung auch als "Heilmittel" bei schwerwiegenden Krankheiten anzusehen und anzuwenden.
Also z.B. eine neu diagnostizierte Krebserkrankung, oder chronische Krankheiten. Das ist demnach kirchenrechtlich nicht in Ordnung?
Blöde Frage: Seit wann wird die Krankensalbung evangelisch-hockirchlich praktiziert?
Seit wann? Das weiß ich auch nicht.
Aus meiner (begrenzten) Sicht: immer schon.
Ich halte zu diesem Zweck ein Mini-Fläschchen geweihtes Öl verfügbar.
Aus dem Artikel geht hervor, dass Thomas Rimmel seit 1999 dort war. - Als ich noch im Bistum Augsburg als Gemeindereferentin was hieß es bei den Priestern, dass nach 1 - 15 Jahren ein Wechsel stattfinden soll. Auf diesen Hintergrund ist der Wechsel normal.
Zum Thema "Wallfahrten" zu Krankensalbung: Ich denke, da ist von der Zeitung einfach irgendeine Begründung an der Haaren herbeigezogen worden. - Ich kenne es in Pfarrgemeinden, selbst mit progessiven Priestern, dass dort mindestens einmal im Jahr eine Messe für alle alten Menschen mit Krankensalbung angeboten wird.
Die Krankensalbung sollte ja nur an "gefährlich erkrankte Gläubige " (can. 998 CIC ) gespendet werden. M.a. W. die unmittelbare Gefahr (14 can CIC) muß irgendwie halbwegs realistisch sein. (Soldat der in den Einsatz zieht, aber eben keine chronische Erkrankung)
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Ab einem gewissen Alter geht man doch schon auf sehr dünnem Eis. Es ist schwer, da ein konkretes Alter anzugeben, aber so mancher Mensch, der über 70 ist, wird sich, wenn in einer Gemeinde Krankensalbung angeboten wird, nicht sicher sein, ob er im nächsten Jahr noch mit dabei sein wird. Bei denen, die über 80 sind, sind es noch mehr.
Und auch eine chronische Erkrankung kann tödlich sein, kommt eben auf die Art an. Chronische Pollenallergie vielleicht nicht, aber AIDS schon.
Wie wird denn nun diese "Gefahr" genau konkretisiert? Ich hatte gelernt, dass diese "Gefahr" IMMER eine zumindest mittelbare Lebensgefahr beinhalten muss, d.h. der Empfänger des Sakraments müsste aufgrund einer Krankheit oder einer anstehenden Operation mit Lebensgefahr etc. wirklich "in Gefahr" sein. Ansonsten wäre das Sakrament nicht gültig gespendet, was für den Massenkrankensalbungswahn in der NOM Welt ebenfalls zuträfe.
new hat geschrieben:Wie wird denn nun diese "Gefahr" genau konkretisiert? Ich hatte gelernt, dass diese "Gefahr" IMMER eine zumindest mittelbare Lebensgefahr beinhalten muss, d.h. der Empfänger des Sakraments müsste aufgrund einer Krankheit oder einer anstehenden Operation mit Lebensgefahr etc. wirklich "in Gefahr" sein. Ansonsten wäre das Sakrament nicht gültig gespendet, was für den Massenkrankensalbungswahn in der NOM Welt ebenfalls zuträfe.
Hier dürfte es - wie in anderen Fällen auch - einen gewissen Ermessensspielraum geben.
Nimm mal den alltäglichen Fall, jemand bekommt überraschend eine Krebsdiagnose vom Arzt. Nicht unbedingt zwangsläufig tödlich, aber Therapie mit Chemo, Bestrahlung, Operation erforderlich, Erfolg zumindest nicht garantiert. Sollte das nicht ausreichen, um zB vor der entscheidenden OP die Krankensalbung empfangen zu dürfen?